Ausländische Studierende in der Schweiz

ShortId
11.4023
Id
20114023
Updated
27.07.2023 19:01
Language
de
Title
Ausländische Studierende in der Schweiz
AdditionalIndexing
32;ausländische/r Student/in;Evaluation;Ländervergleich;Student/in;Finanzierung;Verwaltung der Lehranstalt;schulische Mobilität;Hochschulwesen
1
  • L05K1301020101, Student/in
  • L06K130102010101, ausländische/r Student/in
  • L04K13020501, Hochschulwesen
  • L03K110902, Finanzierung
  • L04K13010207, schulische Mobilität
  • L04K02022201, Ländervergleich
  • L04K13010210, Verwaltung der Lehranstalt
  • L04K08020302, Evaluation
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat schon wiederholt geäussert, dass er den hohen Anteil an Bildungsausländern an Schweizer Hochschulen insgesamt positiv wertet. Er stellt ein Qualitätsmerkmal dar und legt Zeugnis ab über den guten Ruf und die Attraktivität des Schweizer Hochschulsystems. Er trägt wesentlich zur Sicherung des in Wirtschaft und Forschung ausgewiesenen Bedarfs an Fach- und Kaderkräften bei. Selbst die Bildungsausländer, die unser Land wieder verlassen, bewirken positive Effekte, indem sie während der Ausbildung aufgebaute Netzwerke international erweitern.</p><p>Es ist andererseits eine Tatsache, dass die Anzahl der Bildungsausländer in den letzten Jahren stetig zugenommen hat, was die Hochschulen zum Teil vor Kapazitätsprobleme stellt. Eine genauere Betrachtung zeigt, dass sich die Situation sehr differenziert präsentiert, mit grossen Unterschieden zwischen den Hochschulen, den Studienstufen und den Fachrichtungen, sodass kaum allgemeingültige Aussagen gemacht werden können.</p><p>Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1./2. Für die Finanzierung der Hochschulen sind in erster Linie deren Träger verantwortlich. Der Bund ist Träger des ETH-Bereichs und finanziert diesen mit einem Globalbudget. Er beteiligt sich zudem subsidiär an der Finanzierung der kantonalen Universitäten und der Fachhochschulen. Bei den Grundbeiträgen des Bundes an die kantonalen Universitäten werden 10 Prozent in Funktion der Anzahl Bildungsausländer ausgerichtet, bei den Fachhochschulen wird in Bezug auf die Herkunft der Studierenden nicht unterschieden. Die Studierenden selbst tragen über die Studiengebühren zu den Budgets der Hochschulen bei. Die kantonalen Universitäten und die Fachhochschulen erhalten für ausserkantonale Studierende zusätzlich einen Beitrag vom Wohnsitzkanton zum Zeitpunkt der Erlangung des Zulassungsausweises. Bei den Bildungsausländern entfällt ein vergleichbarer Beitrag.</p><p>3. In den meisten europäischen Ländern herrscht die Tradition vor, dass an öffentlichen Hochschulen keine oder moderate Studiengebühren, welche die Ausbildungskosten bei weitem nicht decken, erhoben werden. Eine Ausnahme stellt Grossbritannien dar, wo die Studiengebühren auch an öffentlichen Hochschulen sehr hoch sein können. Innerhalb der EU ist es aufgrund des Gleichbehandlungsgebots nicht erlaubt, von Studierenden aus anderen EU-Staaten höhere Gebühren zu verlangen. In unseren Nachbarstaaten und einigen anderen EU-Ländern wird dieses Gebot auch auf Schweizer Studierende angewendet. Von Studierenden von ausserhalb der EU werden teilweise deutlich höhere Gebühren verlangt. In den USA werden ausländischen Studierenden häufig ebenfalls höhere Gebühren verrechnet. Die Unterschiede zwischen den Ländern, Regionen, Hochschulen und sogar Fakultäten innerhalb derselben Hochschule sind so gross, dass keine allgemeingültige Aussage möglich ist.</p><p>4. Die Kompetenz für die Zulassung von Bildungsausländern liegt bei der jeweiligen Hochschule respektive ihrer Trägerschaft. Dies gilt auch für die Erhebung von Studiengebühren. Während an gewissen Hochschulen die Steigerung des Anteils an Bildungsausländern zur Entwicklungsstrategie gehört, befürchten andere bei einem weiteren Anstieg Kapazitätsengpässe. Die Universität St. Gallen kennt bisher als einzige Hochschule eine Quote, welche den Anteil der Bildungsausländer auf maximal 25 Prozent begrenzt. Zahlreiche Hochschulen verlangen von Bildungsausländern höhere Studiengebühren. Eine zentrale Steuerung würde die Autonomie der Hochschulen einschränken und erscheint deshalb nicht als zielführend. Im ETH-Bereich sieht der Bundesrat vor, Anfang 2012 dem Parlament den Entwurf für eine Änderung des ETH-Gesetzes vorzulegen, die es dem ETH-Rat erlauben soll, bei Kapazitätsengpässen, die zulasten der Qualität der Lehre gehen könnten, Zulassungsbeschränkungen für Bildungsausländer zu erlassen.</p><p>5. Bei einem weiter steigenden Zustrom könnten sich an einigen Hochschulen, vor allem auf der Masterstufe in bestimmten Fachbereichen, Kapazitätsengpässe manifestieren, was zulasten der Studienbedingungen insgesamt und der Qualität der Lehre im Besonderen gehen würde. In solchen Fällen könnten die Hochschulen selbst respektive ihre Träger die notwendigen Massnahmen ergreifen. Als volkswirtschaftlicher und gesellschaftlicher Nachteil kann ins Feld geführt werden, dass die Schweiz auch bei Bildungsausländern, welche unser Land wieder verlassen, weitgehend für die Ausbildungskosten aufkommt. Dem steht allerdings gegenüber, dass einerseits auch Schweizerinnen und Schweizer im Ausland studieren und dass andererseits die Schweiz im Ausland akademisch ausgebildete Fachkräfte rekrutiert. Besonders ausgeprägt ist dies im Bereich der Medizin, in welchem die Ausbildungskosten am höchsten sind.</p><p>6. Die wichtigsten Vorteile aus Sicht des Bundesrates wurden in der Einleitung erwähnt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Zahl der ausländischen Studierenden hat sich seit Beginn der Neunzigerjahre mehr als verdoppelt. Dies stellt die schweizerischen Hochschulen vor neue Herausforderungen. Fehlende Infrastruktur, überfüllte Hörsäle, finanzielle oder qualitative Probleme sind nur einige, die von verschiedenen Seiten angeführt werden. Zudem bezahlt die Schweiz für jeden ausländischen Studierenden pro Jahr bis zu 15 000 Franken. Um die Situation an den schweizerischen Hochschulen besser beurteilen und effektive Massnahmen ergreifen zu können, wird der Bundesrat ersucht, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Gibt es in der Finanzierung Unterschiede zwischen schweizerischen und ausländischen Studierenden?</p><p>2. Wie werden die Studienplätze ausländischer Studierender an schweizerischen Hochschulen finanziert?</p><p>3. Wie lösen Hochschulen im Ausland das Finanzierungsproblem von ausländischen Studierenden?</p><p>4. Wie kann der Zustrom ausländischer Studierender besser auf die existierenden Bildungsinstitutionen verteilt werden?</p><p>5. Welche negativen Folgen bringen ausländische Studierende mit sich für:</p><p>a. die entsprechenden Hochschulen?</p><p>b. die Volkswirtschaft?</p><p>c. die Gesellschaft?</p><p>6. Welche positiven Auswirkungen haben ausländische Studierende auf:</p><p>a. die entsprechenden Hochschulen?</p><p>b. die Volkswirtschaft?</p><p>c. die Gesellschaft?</p>
  • Ausländische Studierende in der Schweiz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat schon wiederholt geäussert, dass er den hohen Anteil an Bildungsausländern an Schweizer Hochschulen insgesamt positiv wertet. Er stellt ein Qualitätsmerkmal dar und legt Zeugnis ab über den guten Ruf und die Attraktivität des Schweizer Hochschulsystems. Er trägt wesentlich zur Sicherung des in Wirtschaft und Forschung ausgewiesenen Bedarfs an Fach- und Kaderkräften bei. Selbst die Bildungsausländer, die unser Land wieder verlassen, bewirken positive Effekte, indem sie während der Ausbildung aufgebaute Netzwerke international erweitern.</p><p>Es ist andererseits eine Tatsache, dass die Anzahl der Bildungsausländer in den letzten Jahren stetig zugenommen hat, was die Hochschulen zum Teil vor Kapazitätsprobleme stellt. Eine genauere Betrachtung zeigt, dass sich die Situation sehr differenziert präsentiert, mit grossen Unterschieden zwischen den Hochschulen, den Studienstufen und den Fachrichtungen, sodass kaum allgemeingültige Aussagen gemacht werden können.</p><p>Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1./2. Für die Finanzierung der Hochschulen sind in erster Linie deren Träger verantwortlich. Der Bund ist Träger des ETH-Bereichs und finanziert diesen mit einem Globalbudget. Er beteiligt sich zudem subsidiär an der Finanzierung der kantonalen Universitäten und der Fachhochschulen. Bei den Grundbeiträgen des Bundes an die kantonalen Universitäten werden 10 Prozent in Funktion der Anzahl Bildungsausländer ausgerichtet, bei den Fachhochschulen wird in Bezug auf die Herkunft der Studierenden nicht unterschieden. Die Studierenden selbst tragen über die Studiengebühren zu den Budgets der Hochschulen bei. Die kantonalen Universitäten und die Fachhochschulen erhalten für ausserkantonale Studierende zusätzlich einen Beitrag vom Wohnsitzkanton zum Zeitpunkt der Erlangung des Zulassungsausweises. Bei den Bildungsausländern entfällt ein vergleichbarer Beitrag.</p><p>3. In den meisten europäischen Ländern herrscht die Tradition vor, dass an öffentlichen Hochschulen keine oder moderate Studiengebühren, welche die Ausbildungskosten bei weitem nicht decken, erhoben werden. Eine Ausnahme stellt Grossbritannien dar, wo die Studiengebühren auch an öffentlichen Hochschulen sehr hoch sein können. Innerhalb der EU ist es aufgrund des Gleichbehandlungsgebots nicht erlaubt, von Studierenden aus anderen EU-Staaten höhere Gebühren zu verlangen. In unseren Nachbarstaaten und einigen anderen EU-Ländern wird dieses Gebot auch auf Schweizer Studierende angewendet. Von Studierenden von ausserhalb der EU werden teilweise deutlich höhere Gebühren verlangt. In den USA werden ausländischen Studierenden häufig ebenfalls höhere Gebühren verrechnet. Die Unterschiede zwischen den Ländern, Regionen, Hochschulen und sogar Fakultäten innerhalb derselben Hochschule sind so gross, dass keine allgemeingültige Aussage möglich ist.</p><p>4. Die Kompetenz für die Zulassung von Bildungsausländern liegt bei der jeweiligen Hochschule respektive ihrer Trägerschaft. Dies gilt auch für die Erhebung von Studiengebühren. Während an gewissen Hochschulen die Steigerung des Anteils an Bildungsausländern zur Entwicklungsstrategie gehört, befürchten andere bei einem weiteren Anstieg Kapazitätsengpässe. Die Universität St. Gallen kennt bisher als einzige Hochschule eine Quote, welche den Anteil der Bildungsausländer auf maximal 25 Prozent begrenzt. Zahlreiche Hochschulen verlangen von Bildungsausländern höhere Studiengebühren. Eine zentrale Steuerung würde die Autonomie der Hochschulen einschränken und erscheint deshalb nicht als zielführend. Im ETH-Bereich sieht der Bundesrat vor, Anfang 2012 dem Parlament den Entwurf für eine Änderung des ETH-Gesetzes vorzulegen, die es dem ETH-Rat erlauben soll, bei Kapazitätsengpässen, die zulasten der Qualität der Lehre gehen könnten, Zulassungsbeschränkungen für Bildungsausländer zu erlassen.</p><p>5. Bei einem weiter steigenden Zustrom könnten sich an einigen Hochschulen, vor allem auf der Masterstufe in bestimmten Fachbereichen, Kapazitätsengpässe manifestieren, was zulasten der Studienbedingungen insgesamt und der Qualität der Lehre im Besonderen gehen würde. In solchen Fällen könnten die Hochschulen selbst respektive ihre Träger die notwendigen Massnahmen ergreifen. Als volkswirtschaftlicher und gesellschaftlicher Nachteil kann ins Feld geführt werden, dass die Schweiz auch bei Bildungsausländern, welche unser Land wieder verlassen, weitgehend für die Ausbildungskosten aufkommt. Dem steht allerdings gegenüber, dass einerseits auch Schweizerinnen und Schweizer im Ausland studieren und dass andererseits die Schweiz im Ausland akademisch ausgebildete Fachkräfte rekrutiert. Besonders ausgeprägt ist dies im Bereich der Medizin, in welchem die Ausbildungskosten am höchsten sind.</p><p>6. Die wichtigsten Vorteile aus Sicht des Bundesrates wurden in der Einleitung erwähnt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Zahl der ausländischen Studierenden hat sich seit Beginn der Neunzigerjahre mehr als verdoppelt. Dies stellt die schweizerischen Hochschulen vor neue Herausforderungen. Fehlende Infrastruktur, überfüllte Hörsäle, finanzielle oder qualitative Probleme sind nur einige, die von verschiedenen Seiten angeführt werden. Zudem bezahlt die Schweiz für jeden ausländischen Studierenden pro Jahr bis zu 15 000 Franken. Um die Situation an den schweizerischen Hochschulen besser beurteilen und effektive Massnahmen ergreifen zu können, wird der Bundesrat ersucht, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Gibt es in der Finanzierung Unterschiede zwischen schweizerischen und ausländischen Studierenden?</p><p>2. Wie werden die Studienplätze ausländischer Studierender an schweizerischen Hochschulen finanziert?</p><p>3. Wie lösen Hochschulen im Ausland das Finanzierungsproblem von ausländischen Studierenden?</p><p>4. Wie kann der Zustrom ausländischer Studierender besser auf die existierenden Bildungsinstitutionen verteilt werden?</p><p>5. Welche negativen Folgen bringen ausländische Studierende mit sich für:</p><p>a. die entsprechenden Hochschulen?</p><p>b. die Volkswirtschaft?</p><p>c. die Gesellschaft?</p><p>6. Welche positiven Auswirkungen haben ausländische Studierende auf:</p><p>a. die entsprechenden Hochschulen?</p><p>b. die Volkswirtschaft?</p><p>c. die Gesellschaft?</p>
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