Intereuropäische Vereinbarung zur Finanzierung von Studienplätzen ausländischer Studierender

ShortId
11.4024
Id
20114024
Updated
25.06.2025 00:15
Language
de
Title
Intereuropäische Vereinbarung zur Finanzierung von Studienplätzen ausländischer Studierender
AdditionalIndexing
32;ausländische/r Student/in;internationales Abkommen;Finanzierung;schulische Mobilität;Hochschulwesen
1
  • L06K130102010101, ausländische/r Student/in
  • L04K13020501, Hochschulwesen
  • L03K110902, Finanzierung
  • L04K13010207, schulische Mobilität
  • L04K10020201, internationales Abkommen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Seit dem Studienjahr 1990/91 hat sich die Zahl ausländischer Studierender mehr als verdoppelt. Nur schon von 2009/10 auf 2010/11 hat ihre Zahl um 8,3 Prozent zugenommen (BFS). Gemäss dem Bericht zur sozialen Lage der Studierenden betrug der Gesamtanteil ausländischer Studierender 2009 insgesamt 18 Prozent. Unterschiede zeigen sich zwischen Universitäten und Fachhochschulen sowie bezüglich der Fachbereiche. Hohe Anteile ausländischer Studierender finden sich vor allem in den Bereichen technische Wissenschaften, Exakte und Naturwissenschaften sowie Wirtschaftswissenschaften (universitäre Ebene) als auch Design und Musik/Theater (Fachhochschulebene).</p><p>Diese Entwicklung stellt die Universitäten und Fachhochschulen vor neue Herausforderungen. Fehlende Infrastruktur, Qualität der Lehrveranstaltungen sowie überfüllte Hörsäle sind nur einige davon. Diese Herausforderungen hängen mit der Finanzierung der Studiengänge zusammen. Die von ausländischen Studierenden besetzten Plätze werden nicht durch die in der Interkantonalen Universitätsvereinbarung vereinbarten Beiträge der zahlungspflichtigen Kantone beglichen. Den Universitäten und Fachhochschulen entgehen Einnahmen, was sich negativ auf das Angebot und damit auch auf die Qualität der Bildungsinstitutionen auswirkt.</p><p>Um dieses Problem zu lösen, soll der Bundesrat Massnahmen prüfen, die zu einer intereuropäischen Hochschulvereinbarung (analog zur Interkantonalen Universitätsvereinbarung) führen. In einer ersten Phase soll er dazu Verhandlungen mit den Nachbarstaaten aufnehmen, die am meisten Studierende in der Schweiz haben. Das sind Deutschland (Anteil an den ausländischen Studierenden: 30,5 Prozent), Frankreich (12,1 Prozent) und Italien (8,5 Prozent). Ziel dieser Verhandlungen ist eine Vereinbarung über die Finanzierungsbeiträge der Nachbarstaaten an die Schweizer Hochschulen. Nach einer Testphase soll sich die Schweiz um die Ausdehnung einer solchen intereuropäischen Vereinbarung bemühen und allenfalls auch Verhandlungen mit nicht-europäischen Staaten aufnehmen, von denen ein hoher Anteil in der Schweiz studiert.</p>
  • <p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass in der internationalen Mobilität von Studierenden für die Schweiz sowohl in wissenschaftlicher wie auch in wirtschaftlicher Hinsicht ein grosses Potenzial liegt. Der hohe Anteil an Studierenden in der Schweiz, welche ihren Hochschulzugang im Ausland erworben haben (Bildungsausländer), ist ein Qualitätsmerkmal und zeugt vom international guten Ruf und der Attraktivität der Schweizer Hochschulen. Er trägt zudem wesentlich zur Sicherung des in Wirtschaft und Forschung ausgewiesenen Bedarfs an Fach- und Kaderkräften bei. In diesem Gesamtkontext müssen deshalb mögliche Massnahmen, welche eine Abgeltung eines Studienaufenthalts in der Schweiz zum Ziel haben, sorgfältig geprüft werden. In Erfüllung des Postulates Bischofberger 10.3764 wird der Bundesrat im Rahmen der BFI-Botschaft 2013-2016 eine Bestandesaufnahme über die bisherige Entwicklung und die aktuelle Situation der Bildungsausländer an Schweizer Universitäten aufzeigen.</p><p>Die Einführung eines Abgeltungssystems im Sinne der Interkantonalen Universitätsvereinbarung (IUV) mit unseren Nachbarstaaten, aus welchen die meisten Bildungsausländer stammen, und in einem zweiten Schritt mit weiteren Staaten, erscheint auf den ersten Blick aus unterschiedlichen Gründen schwerlich umsetzbar. Es darf in dieser Diskussion nicht vergessen werden, dass die IUV nicht primär geschlossen wurde, um den Standortkantonen der Hochschulen eine angemessene Abgeltung für das Studium von ausserkantonalen Studierenden zu verschaffen. Sie dient vielmehr dem Zweck, talentierten jungen Menschen aus allen Kantonen einen offenen und gleichberechtigten Zugang zu den Hochschulen zu garantieren. Beide Aspekte zusammen rechtfertigen den administrativen Aufwand, den ein solches interkantonales Abgeltungs- und Freizügigkeitssystem mit sich bringt. Ein ähnliches System auf unsere Nachbarstaaten auszudehnen, erscheint alleine in administrativer Hinsicht kaum mit einem angemessenen Aufwand bewältigbar, zumal im grössten unserer Nachbarstaaten viele Kompetenzen im Hochschulbereich bei den Bundesländern liegen. Das System würde auch eine Ungleichbehandlung der verschiedenen Staaten mit sich bringen, indem einige für ihre Studierenden eine Abgeltung leisten müssten und andere nicht. Gemäss den publizierten Daten "Ausländische Studierende nach Staatsangehörigkeit 2010/11" weist das Bundesamt für Statistik aus, dass es sich bei den Studierenden an Schweizer Hochschulen um solche aus über dreissig Nationen alle fünf Kontinente handelt. Die eine Hälfte stammt aus europäischen Staaten, die andere aus Staaten der übrigen vier Kontinente. Mit einer so grossen Anzahl Staaten im Bereich der studentischen Mobilität bilaterale Vereinbarungen zu treffen, erscheint kaum sinnvoll realisierbar.</p><p>Der Bund beteiligt sich bereits heute nach dem Universitätsförderungsgesetz vom 8. Oktober 1999 und auch in Zukunft gemäss dem Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz vom 30. September 2011 an der Finanzierung der Bildungsausländer, indem maximal 10 Prozent der Grundbeiträge an die kantonalen Universitäten in Funktion der Anzahl ausländischer Studierender ausgerichtet werden. Zudem wird die künftige Schweizerische Hochschulkonferenz für den gesamten Hochschulbereich Empfehlungen für die Erhebung von Studiengebühren formulieren und auch die Entwicklung beim Zulauf von Bildungsausländern im Rahmen der Finanzplanung und der Prioritätensetzung berücksichtigen können. Angesichts dieser Kompetenzen der künftigen Hochschulkonferenz erachtet es der Bundesrat als wichtig, die nötigen Entscheidgrundlagen aufzubereiten. Dazu wird er die Anliegen des Postulanten aufnehmen und die verschiedenen möglichen Massnahmen zur Verbesserung der Abgeltung des Studienaufenthalts ausländischer Studierender prüfen. In diesem Sinne ist der Bundesrat bereit, das Postulat anzunehmen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt abzuklären, wie der Aufenthalt ausländischer Studierender aus Nachbarstaaten finanziell abgegolten werden kann. Im Speziellen wird er beauftragt, mit unseren Nachbarstaaten Massnahmen zur Finanzierung zu prüfen, die mit Artikel 7 der Interkantonalen Universitätsvereinbarung vergleichbar sind.</p>
  • Intereuropäische Vereinbarung zur Finanzierung von Studienplätzen ausländischer Studierender
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Seit dem Studienjahr 1990/91 hat sich die Zahl ausländischer Studierender mehr als verdoppelt. Nur schon von 2009/10 auf 2010/11 hat ihre Zahl um 8,3 Prozent zugenommen (BFS). Gemäss dem Bericht zur sozialen Lage der Studierenden betrug der Gesamtanteil ausländischer Studierender 2009 insgesamt 18 Prozent. Unterschiede zeigen sich zwischen Universitäten und Fachhochschulen sowie bezüglich der Fachbereiche. Hohe Anteile ausländischer Studierender finden sich vor allem in den Bereichen technische Wissenschaften, Exakte und Naturwissenschaften sowie Wirtschaftswissenschaften (universitäre Ebene) als auch Design und Musik/Theater (Fachhochschulebene).</p><p>Diese Entwicklung stellt die Universitäten und Fachhochschulen vor neue Herausforderungen. Fehlende Infrastruktur, Qualität der Lehrveranstaltungen sowie überfüllte Hörsäle sind nur einige davon. Diese Herausforderungen hängen mit der Finanzierung der Studiengänge zusammen. Die von ausländischen Studierenden besetzten Plätze werden nicht durch die in der Interkantonalen Universitätsvereinbarung vereinbarten Beiträge der zahlungspflichtigen Kantone beglichen. Den Universitäten und Fachhochschulen entgehen Einnahmen, was sich negativ auf das Angebot und damit auch auf die Qualität der Bildungsinstitutionen auswirkt.</p><p>Um dieses Problem zu lösen, soll der Bundesrat Massnahmen prüfen, die zu einer intereuropäischen Hochschulvereinbarung (analog zur Interkantonalen Universitätsvereinbarung) führen. In einer ersten Phase soll er dazu Verhandlungen mit den Nachbarstaaten aufnehmen, die am meisten Studierende in der Schweiz haben. Das sind Deutschland (Anteil an den ausländischen Studierenden: 30,5 Prozent), Frankreich (12,1 Prozent) und Italien (8,5 Prozent). Ziel dieser Verhandlungen ist eine Vereinbarung über die Finanzierungsbeiträge der Nachbarstaaten an die Schweizer Hochschulen. Nach einer Testphase soll sich die Schweiz um die Ausdehnung einer solchen intereuropäischen Vereinbarung bemühen und allenfalls auch Verhandlungen mit nicht-europäischen Staaten aufnehmen, von denen ein hoher Anteil in der Schweiz studiert.</p>
    • <p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass in der internationalen Mobilität von Studierenden für die Schweiz sowohl in wissenschaftlicher wie auch in wirtschaftlicher Hinsicht ein grosses Potenzial liegt. Der hohe Anteil an Studierenden in der Schweiz, welche ihren Hochschulzugang im Ausland erworben haben (Bildungsausländer), ist ein Qualitätsmerkmal und zeugt vom international guten Ruf und der Attraktivität der Schweizer Hochschulen. Er trägt zudem wesentlich zur Sicherung des in Wirtschaft und Forschung ausgewiesenen Bedarfs an Fach- und Kaderkräften bei. In diesem Gesamtkontext müssen deshalb mögliche Massnahmen, welche eine Abgeltung eines Studienaufenthalts in der Schweiz zum Ziel haben, sorgfältig geprüft werden. In Erfüllung des Postulates Bischofberger 10.3764 wird der Bundesrat im Rahmen der BFI-Botschaft 2013-2016 eine Bestandesaufnahme über die bisherige Entwicklung und die aktuelle Situation der Bildungsausländer an Schweizer Universitäten aufzeigen.</p><p>Die Einführung eines Abgeltungssystems im Sinne der Interkantonalen Universitätsvereinbarung (IUV) mit unseren Nachbarstaaten, aus welchen die meisten Bildungsausländer stammen, und in einem zweiten Schritt mit weiteren Staaten, erscheint auf den ersten Blick aus unterschiedlichen Gründen schwerlich umsetzbar. Es darf in dieser Diskussion nicht vergessen werden, dass die IUV nicht primär geschlossen wurde, um den Standortkantonen der Hochschulen eine angemessene Abgeltung für das Studium von ausserkantonalen Studierenden zu verschaffen. Sie dient vielmehr dem Zweck, talentierten jungen Menschen aus allen Kantonen einen offenen und gleichberechtigten Zugang zu den Hochschulen zu garantieren. Beide Aspekte zusammen rechtfertigen den administrativen Aufwand, den ein solches interkantonales Abgeltungs- und Freizügigkeitssystem mit sich bringt. Ein ähnliches System auf unsere Nachbarstaaten auszudehnen, erscheint alleine in administrativer Hinsicht kaum mit einem angemessenen Aufwand bewältigbar, zumal im grössten unserer Nachbarstaaten viele Kompetenzen im Hochschulbereich bei den Bundesländern liegen. Das System würde auch eine Ungleichbehandlung der verschiedenen Staaten mit sich bringen, indem einige für ihre Studierenden eine Abgeltung leisten müssten und andere nicht. Gemäss den publizierten Daten "Ausländische Studierende nach Staatsangehörigkeit 2010/11" weist das Bundesamt für Statistik aus, dass es sich bei den Studierenden an Schweizer Hochschulen um solche aus über dreissig Nationen alle fünf Kontinente handelt. Die eine Hälfte stammt aus europäischen Staaten, die andere aus Staaten der übrigen vier Kontinente. Mit einer so grossen Anzahl Staaten im Bereich der studentischen Mobilität bilaterale Vereinbarungen zu treffen, erscheint kaum sinnvoll realisierbar.</p><p>Der Bund beteiligt sich bereits heute nach dem Universitätsförderungsgesetz vom 8. Oktober 1999 und auch in Zukunft gemäss dem Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz vom 30. September 2011 an der Finanzierung der Bildungsausländer, indem maximal 10 Prozent der Grundbeiträge an die kantonalen Universitäten in Funktion der Anzahl ausländischer Studierender ausgerichtet werden. Zudem wird die künftige Schweizerische Hochschulkonferenz für den gesamten Hochschulbereich Empfehlungen für die Erhebung von Studiengebühren formulieren und auch die Entwicklung beim Zulauf von Bildungsausländern im Rahmen der Finanzplanung und der Prioritätensetzung berücksichtigen können. Angesichts dieser Kompetenzen der künftigen Hochschulkonferenz erachtet es der Bundesrat als wichtig, die nötigen Entscheidgrundlagen aufzubereiten. Dazu wird er die Anliegen des Postulanten aufnehmen und die verschiedenen möglichen Massnahmen zur Verbesserung der Abgeltung des Studienaufenthalts ausländischer Studierender prüfen. In diesem Sinne ist der Bundesrat bereit, das Postulat anzunehmen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt abzuklären, wie der Aufenthalt ausländischer Studierender aus Nachbarstaaten finanziell abgegolten werden kann. Im Speziellen wird er beauftragt, mit unseren Nachbarstaaten Massnahmen zur Finanzierung zu prüfen, die mit Artikel 7 der Interkantonalen Universitätsvereinbarung vergleichbar sind.</p>
    • Intereuropäische Vereinbarung zur Finanzierung von Studienplätzen ausländischer Studierender

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