Fonds zum Erhalt der exportorientierten Arbeitsplätze
- ShortId
-
11.4032
- Id
-
20114032
- Updated
-
28.07.2023 10:31
- Language
-
de
- Title
-
Fonds zum Erhalt der exportorientierten Arbeitsplätze
- AdditionalIndexing
-
15;sektorale Beihilfe;Fonds;Erhaltung von Arbeitsplätzen;Tourismus;Exportindustrie
- 1
-
- L05K0702030308, Erhaltung von Arbeitsplätzen
- L05K0705070201, Exportindustrie
- L04K11090203, Fonds
- L05K0704010109, sektorale Beihilfe
- L04K01010103, Tourismus
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Die Mittel dieses Fonds dienen der kurzfristigen und zielgerichteten Bewältigung der Folgen der starken Überbewertung des Frankens für einzelne exportorientierte Unternehmen. Der Einsatz der Mittel geschieht auf Antrag und Nachweis durch die betroffenen Unternehmen.</p><p>Gemäss neusten Studien muss für je 10 Prozent Aufwertung innert 3 bis 5 Jahren mit dem Verlust von rund hunderttausend Arbeitsplätzen in der Schweiz gerechnet werden. Der Kreis der zu unterstützenden Betriebe ist daher grundsätzlich weit zu fassen. Am stärksten betroffen sind die Sektoren Tourismus, Maschinen, Elektronik und Metallerzeugnisse. Aber auch Dienstleistungs- und Kulturexporteure sind in ihrer Existenz bedroht.</p><p>Als Voraussetzungen für den Mitteleinsatz kommen insbesondere infrage:</p><p>a. Nettoexportanteil des Unternehmens.</p><p>b. Kausalität zwischen Frankenstärke und erlittenen Verlusten oder nichterhaltenen Aufträgen.</p><p>c. Ausmass des währungsbedingten Auftragseinbruchs.</p><p>Weitere Einzelheiten sind auf Verordnungsstufe zu regeln.</p><p>Die Sozialpartner sind für die Festlegung der branchenspezifischen Anspruchsvoraussetzungen einzubeziehen.</p><p>Abwanderung: Eine länger anhaltende Frankenstärke wird innert weniger Monate zur Auslagerung ganzer Bereiche und Unternehmen ins kostengünstigere Ausland oder zu deren ersatzloser Schliessung führen. Diese Arbeitsplätze wären dann für die Schweiz endgültig verloren. Das gilt es über den raschen Einsatz von Geldern aus diesem Fonds zu verhindern. Daher ist ein Fonds für die einzelbetriebliche Stützung nötig und wirksam.</p>
- <p>Die starke Frankenaufwertung stellt die ganze Schweiz vor grosse Herausforderungen. Die Geldpolitik ist Aufgabe der Schweizerischen Nationalbank (SNB). Sie hat am 6. September 2011 eine Kursuntergrenze von 1,20 Schweizerfranken pro Euro festgelegt. Mit diesem Entscheid konnte sie die Situation für die Schweizer Unternehmen stabilisieren. Anzumerken gilt, dass der Bundesrat für sein erstes Massnahmenpaket unter anderem eine Massnahme geprüft hatte, die mit dem Vorschlag der Motion vergleichbar ist. Er hat sich jedoch aus folgenden Gründen dagegen entschieden:</p><p>Erstens bestünde bei einer solchen Massnahme ein Abgrenzungsproblem, was zu einer wesentlichen Ungleichbehandlung bei den Begünstigten der potenziell verfügbar gemachten Mittel führen würde. So waren die Unternehmen, die in die EU-Länder exportieren, stark von der Frankenaufwertung betroffen. Dagegen profitierten die auf Schwellenländer (Brasilien, Russland, Indien, China und Hongkong) ausgerichteten Schweizer Exporteure vom Wachstum dieser Märkte. Weitere Unternehmen wie die Zulieferer und die Nahrungsmittelproduzenten tangierte die Frankenstärke ebenfalls. Diese Massnahme könnte daher Wettbewerbsverzerrungen zur Folge haben und wettbewerbsschwache Unternehmen unterstützen.</p><p>Zweitens würde die vorgeschlagene Massnahme sehr hohe administrative Kosten verursachen. Einerseits müssten die Unternehmen nämlich nachweisen, dass sie Anspruch auf Mittel aus dem Fonds haben. Andererseits müssten die Behörden die Anträge bearbeiten, Kontrollen durchführen usw. </p><p>Aus den obenerwähnten Gründen ist eine solche Massnahme in der aktuellen Situation nicht gerechtfertigt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament im zweiten Massnahmenpaket zur Abfederung der Frankenstärke auf die Dezember-Session 2011 hin einen mit 1,2 Milliarden Schweizerfranken gespiesenen, zeitlich befristeten Fonds zu beantragen. Aus dem Fonds werden kurzfristige finanzielle Hilfsmassnahmen für die exportorientierten Unternehmen der betroffenen Branchen sowie für betroffene Tourismus- und Beherbergungsbetriebe finanziert. Der Fonds ist dringlich einzuführen per 1. Januar 2012.</p>
- Fonds zum Erhalt der exportorientierten Arbeitsplätze
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Mittel dieses Fonds dienen der kurzfristigen und zielgerichteten Bewältigung der Folgen der starken Überbewertung des Frankens für einzelne exportorientierte Unternehmen. Der Einsatz der Mittel geschieht auf Antrag und Nachweis durch die betroffenen Unternehmen.</p><p>Gemäss neusten Studien muss für je 10 Prozent Aufwertung innert 3 bis 5 Jahren mit dem Verlust von rund hunderttausend Arbeitsplätzen in der Schweiz gerechnet werden. Der Kreis der zu unterstützenden Betriebe ist daher grundsätzlich weit zu fassen. Am stärksten betroffen sind die Sektoren Tourismus, Maschinen, Elektronik und Metallerzeugnisse. Aber auch Dienstleistungs- und Kulturexporteure sind in ihrer Existenz bedroht.</p><p>Als Voraussetzungen für den Mitteleinsatz kommen insbesondere infrage:</p><p>a. Nettoexportanteil des Unternehmens.</p><p>b. Kausalität zwischen Frankenstärke und erlittenen Verlusten oder nichterhaltenen Aufträgen.</p><p>c. Ausmass des währungsbedingten Auftragseinbruchs.</p><p>Weitere Einzelheiten sind auf Verordnungsstufe zu regeln.</p><p>Die Sozialpartner sind für die Festlegung der branchenspezifischen Anspruchsvoraussetzungen einzubeziehen.</p><p>Abwanderung: Eine länger anhaltende Frankenstärke wird innert weniger Monate zur Auslagerung ganzer Bereiche und Unternehmen ins kostengünstigere Ausland oder zu deren ersatzloser Schliessung führen. Diese Arbeitsplätze wären dann für die Schweiz endgültig verloren. Das gilt es über den raschen Einsatz von Geldern aus diesem Fonds zu verhindern. Daher ist ein Fonds für die einzelbetriebliche Stützung nötig und wirksam.</p>
- <p>Die starke Frankenaufwertung stellt die ganze Schweiz vor grosse Herausforderungen. Die Geldpolitik ist Aufgabe der Schweizerischen Nationalbank (SNB). Sie hat am 6. September 2011 eine Kursuntergrenze von 1,20 Schweizerfranken pro Euro festgelegt. Mit diesem Entscheid konnte sie die Situation für die Schweizer Unternehmen stabilisieren. Anzumerken gilt, dass der Bundesrat für sein erstes Massnahmenpaket unter anderem eine Massnahme geprüft hatte, die mit dem Vorschlag der Motion vergleichbar ist. Er hat sich jedoch aus folgenden Gründen dagegen entschieden:</p><p>Erstens bestünde bei einer solchen Massnahme ein Abgrenzungsproblem, was zu einer wesentlichen Ungleichbehandlung bei den Begünstigten der potenziell verfügbar gemachten Mittel führen würde. So waren die Unternehmen, die in die EU-Länder exportieren, stark von der Frankenaufwertung betroffen. Dagegen profitierten die auf Schwellenländer (Brasilien, Russland, Indien, China und Hongkong) ausgerichteten Schweizer Exporteure vom Wachstum dieser Märkte. Weitere Unternehmen wie die Zulieferer und die Nahrungsmittelproduzenten tangierte die Frankenstärke ebenfalls. Diese Massnahme könnte daher Wettbewerbsverzerrungen zur Folge haben und wettbewerbsschwache Unternehmen unterstützen.</p><p>Zweitens würde die vorgeschlagene Massnahme sehr hohe administrative Kosten verursachen. Einerseits müssten die Unternehmen nämlich nachweisen, dass sie Anspruch auf Mittel aus dem Fonds haben. Andererseits müssten die Behörden die Anträge bearbeiten, Kontrollen durchführen usw. </p><p>Aus den obenerwähnten Gründen ist eine solche Massnahme in der aktuellen Situation nicht gerechtfertigt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament im zweiten Massnahmenpaket zur Abfederung der Frankenstärke auf die Dezember-Session 2011 hin einen mit 1,2 Milliarden Schweizerfranken gespiesenen, zeitlich befristeten Fonds zu beantragen. Aus dem Fonds werden kurzfristige finanzielle Hilfsmassnahmen für die exportorientierten Unternehmen der betroffenen Branchen sowie für betroffene Tourismus- und Beherbergungsbetriebe finanziert. Der Fonds ist dringlich einzuführen per 1. Januar 2012.</p>
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