Vorlage 11.048. Übertragung der Kredite für den ETH- und KTI-Bereich ins Jahr 2012

ShortId
11.4039
Id
20114039
Updated
27.07.2023 20:08
Language
de
Title
Vorlage 11.048. Übertragung der Kredite für den ETH- und KTI-Bereich ins Jahr 2012
AdditionalIndexing
36;Nachtragskredit;ETH;Schweizer Franken;Forschungsförderung;Wechselkurs;Ausführung des Haushaltsplans;Mittelübertragung
1
  • L03K110202, Ausführung des Haushaltsplans
  • L04K11020206, Mittelübertragung
  • L04K16020204, Forschungsförderung
  • L05K1302050101, ETH
  • L06K110302010301, Schweizer Franken
  • L04K11030304, Wechselkurs
  • L04K11020207, Nachtragskredit
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>mündlich</p>
  • <p>Der Bundesrat hat dem Parlament am 31. August 2011 die Botschaft zum Bundesgesetz über Massnahmen zur Abfederung der Frankenstärke und zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit sowie zum Bundesbeschluss über den Nachtrag IIa zum Voranschlag 2011 unterbreitet. Von den darin beantragten Mitteln im Gesamtumfang von 869 Millionen Franken entfallen knapp 60 Millionen Franken auf den ETH-Bereich (umsetzungsreife Infrastrukturen des ETH-Bereichs: 44,5 Millionen; Unternehmertum und Innovation: 15 Millionen) und 100 Millionen auf die Kommission für Technologie und Innovation.</p><p>Mit dem Massnahmenpaket hat der Bundesrat beabsichtigt, die Auswirkungen der raschen und starken Frankenaufwertung bis im Sommer 2011 abzudämpfen. Dazu geeignet waren nur sofort wirksame Massnahmen, die sich in den verbleibenden Monaten des Jahres 2011 realisieren lassen. Der Bundesrat hat deshalb in seiner Botschaft festgehalten: "Der gesetzliche Budgetierungsgrundsatz der Jährlichkeit (Art. 31 Abs. 1 FHG) ist dabei strikte einzuhalten: Die Mittel sind noch im laufenden Jahr zu verwenden, andernfalls verfallen sie." Eine Kreditübertragung gemäss Artikel 36 FHG hat er damit ausdrücklich ausgeschlossen, denn eine spätere Verwendung der Mittel würde als Abfederungsmassnahme keinen Sinn machen.</p><p>Hinzu kommt, dass es sich bei den Massnahmen im ETH-Bereich um vorgezogene Investitionen handelte, die in einem späteren Zeitpunkt auch ohne zusätzliche Mittel zumindest teilweise realisiert werden können. Der Bundesrat hat von einer entsprechende Kürzung in den Folgejahren abgesehen - der ursprünglich geplanten Umsetzung der Vorhaben steht somit nichts im Wege. Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass im Bundesratsentwurf des Voranschlags 2012 bei den Krediten der BFI-Botschaft mit 5,5 Prozent ein wesentlich höheres Wachstum als bei den Gesamtausgaben (2,4 Prozent) zu verzeichnen ist und der Bundesrat die BFI-Mittel 2013-2016 gegenüber der alten Planung deutlich aufgestockt hat.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die vom Parlament in der Vorlage 11.048, "Massnahmenpaket gegen die Frankenstärke", bewilligten Voranschlagskredite für den ETH- und KTI-Bereich, die im Jahre 2011 nicht verwendet werden konnten, in Anwendung von Artikel 36 des Finanzhaushaltgesetzes auf das Jahr 2012 zu übertragen.</p>
  • Vorlage 11.048. Übertragung der Kredite für den ETH- und KTI-Bereich ins Jahr 2012
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20110041
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>mündlich</p>
    • <p>Der Bundesrat hat dem Parlament am 31. August 2011 die Botschaft zum Bundesgesetz über Massnahmen zur Abfederung der Frankenstärke und zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit sowie zum Bundesbeschluss über den Nachtrag IIa zum Voranschlag 2011 unterbreitet. Von den darin beantragten Mitteln im Gesamtumfang von 869 Millionen Franken entfallen knapp 60 Millionen Franken auf den ETH-Bereich (umsetzungsreife Infrastrukturen des ETH-Bereichs: 44,5 Millionen; Unternehmertum und Innovation: 15 Millionen) und 100 Millionen auf die Kommission für Technologie und Innovation.</p><p>Mit dem Massnahmenpaket hat der Bundesrat beabsichtigt, die Auswirkungen der raschen und starken Frankenaufwertung bis im Sommer 2011 abzudämpfen. Dazu geeignet waren nur sofort wirksame Massnahmen, die sich in den verbleibenden Monaten des Jahres 2011 realisieren lassen. Der Bundesrat hat deshalb in seiner Botschaft festgehalten: "Der gesetzliche Budgetierungsgrundsatz der Jährlichkeit (Art. 31 Abs. 1 FHG) ist dabei strikte einzuhalten: Die Mittel sind noch im laufenden Jahr zu verwenden, andernfalls verfallen sie." Eine Kreditübertragung gemäss Artikel 36 FHG hat er damit ausdrücklich ausgeschlossen, denn eine spätere Verwendung der Mittel würde als Abfederungsmassnahme keinen Sinn machen.</p><p>Hinzu kommt, dass es sich bei den Massnahmen im ETH-Bereich um vorgezogene Investitionen handelte, die in einem späteren Zeitpunkt auch ohne zusätzliche Mittel zumindest teilweise realisiert werden können. Der Bundesrat hat von einer entsprechende Kürzung in den Folgejahren abgesehen - der ursprünglich geplanten Umsetzung der Vorhaben steht somit nichts im Wege. Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass im Bundesratsentwurf des Voranschlags 2012 bei den Krediten der BFI-Botschaft mit 5,5 Prozent ein wesentlich höheres Wachstum als bei den Gesamtausgaben (2,4 Prozent) zu verzeichnen ist und der Bundesrat die BFI-Mittel 2013-2016 gegenüber der alten Planung deutlich aufgestockt hat.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die vom Parlament in der Vorlage 11.048, "Massnahmenpaket gegen die Frankenstärke", bewilligten Voranschlagskredite für den ETH- und KTI-Bereich, die im Jahre 2011 nicht verwendet werden konnten, in Anwendung von Artikel 36 des Finanzhaushaltgesetzes auf das Jahr 2012 zu übertragen.</p>
    • Vorlage 11.048. Übertragung der Kredite für den ETH- und KTI-Bereich ins Jahr 2012

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