Beschleunigung der Anpassung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit
- ShortId
-
11.4048
- Id
-
20114048
- Updated
-
28.07.2023 15:17
- Language
-
de
- Title
-
Beschleunigung der Anpassung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit
- AdditionalIndexing
-
15;10;Lohndumping;entsandte/r Arbeitnehmer/in;Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen;Arbeitsrecht;selbstständig Erwerbstätige/r;Frist;flankierende Massnahmen;Gewerbeaufsicht
- 1
-
- L06K070203030902, Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen
- L04K08020343, flankierende Massnahmen
- L05K0702020108, entsandte/r Arbeitnehmer/in
- L05K0702040204, Gewerbeaufsicht
- L05K0503020802, Frist
- L05K0702010303, Lohndumping
- L05K0702020402, selbstständig Erwerbstätige/r
- L04K07020402, Arbeitsrecht
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat ist wie die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates der Meinung, dass die Anpassungen der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit so rasch als möglich in Kraft treten sollten. Die Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Anpassung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit dauert bis Ende Dezember 2011. Die Überweisung der Botschaft kann, indem die internen Abläufe abgekürzt werden, Anfang März 2012 - voraussichtlich am 2. März 2012, spätestens aber am 9. März 2012 - erfolgen. Damit werden die darauf folgenden Abläufe im Parlament nicht beeinträchtigt.</p><p>Dieses Vorgehen ermöglicht es dem Parlament, die nötigen Vorkehrungen zu treffen, damit die Anpassungen so schnell wie möglich im Laufe des Jahre 2012 in Kraft treten können.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Arbeiten am Entwurf über die Anpassung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit zu beschleunigen und seine Botschaft bis Ende Februar 2012 zu überweisen, sodass das Parlament die nötigen Vorkehrungen treffen kann, damit die Anpassungen so schnell wie möglich im Laufe des Jahres 2012 in Kraft treten können.</p>
- Beschleunigung der Anpassung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Bundesrat ist wie die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates der Meinung, dass die Anpassungen der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit so rasch als möglich in Kraft treten sollten. Die Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Anpassung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit dauert bis Ende Dezember 2011. Die Überweisung der Botschaft kann, indem die internen Abläufe abgekürzt werden, Anfang März 2012 - voraussichtlich am 2. März 2012, spätestens aber am 9. März 2012 - erfolgen. Damit werden die darauf folgenden Abläufe im Parlament nicht beeinträchtigt.</p><p>Dieses Vorgehen ermöglicht es dem Parlament, die nötigen Vorkehrungen zu treffen, damit die Anpassungen so schnell wie möglich im Laufe des Jahre 2012 in Kraft treten können.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Arbeiten am Entwurf über die Anpassung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit zu beschleunigen und seine Botschaft bis Ende Februar 2012 zu überweisen, sodass das Parlament die nötigen Vorkehrungen treffen kann, damit die Anpassungen so schnell wie möglich im Laufe des Jahres 2012 in Kraft treten können.</p>
- Beschleunigung der Anpassung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit
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