Für sicherere Fussgänger-Strassenquerungen
- ShortId
-
11.4050
- Id
-
20114050
- Updated
-
28.07.2023 08:10
- Language
-
de
- Title
-
Für sicherere Fussgänger-Strassenquerungen
- AdditionalIndexing
-
48;Fussweg;Fussgänger/in;Sicherheit im Strassenverkehr;Verkehrsunfall;technische Norm
- 1
-
- L05K1802020301, Sicherheit im Strassenverkehr
- L06K180102010102, Fussgänger/in
- L05K0102040701, Fussweg
- L06K070601020107, technische Norm
- L05K1802020302, Verkehrsunfall
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Strassenhoheit liegt - ausser für Nationalstrassen - bei den Kantonen und Gemeinden. Wie ein sicherer Fussgängerstreifen angelegt und gestaltet werden muss, ist in den aktuellen Normen des Schweizerischen Verbandes der Strassen- und Verkehrsfachleute (VSS) detailliert beschrieben. Diese Normen sind den Kantonen und Gemeinden, welche als Strasseneigentümer für den Vollzug zuständig sind, bekannt.</p><p>1. Eine finanzielle Förderung oder eine Pflicht, die Sanierung von Fussgängerstreifen, die nicht den VSS-Normen entsprechen, bis zu einem bestimmten Termin abzuschliessen, hat der Bundesrat in der Botschaft zu Via sicura, dem Handlungsprogramm für mehr Sicherheit im Strassenverkehr, nicht vorgeschlagen. Dieser Verzicht erfolgte mit Rücksicht auf die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zu Via sicura (Wahrung der kantonalen Strassenhoheit). Entsprechende Anträge sind im Parlament zwar diskutiert, aber bisher ausnahmslos abgelehnt worden.</p><p>Im Rahmen von Via sicura hat der Bundesrat dem Parlament indessen vorgeschlagen, im Strassenverkehrsgesetz vom 19. Dezember 1958 (RS 741.01) neu einen Infrastrukturartikel zu verankern, der die Strasseneigentümer verpflichtet, ihr Strassennetz auf Gefahrenstellen, beispielsweise auf unsichere Fussgängerstreifen hin, zu überprüfen und eine Sanierungsplanung aufzustellen. Ferner sollen alle Strasseneigentümer einen Sicherheitsbeauftragten bezeichnen, um der Strassenverkehrssicherheit bei der Planung sowie bei Bau, Betrieb und Unterhalt der Infrastruktur mehr Bedeutung zu geben.</p><p>2. Gestützt auf die geltende Rechtslage hat der Bund keine Kompetenz, die Kantone zu verpflichten, periodisch zu prüfen, ob die Querungsstellen auf ihrem Gebiet entsprechend dem aktuellen Wissensstand, insbesondere gemäss den VSS-Normen, eingerichtet sind.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Während die Zahl der Strassenverkehrsopfer tendenziell abnimmt, verharrt die Zahl der schwer oder tödlich verletzten Fussgänger seit etwa fünf Jahren auf hohem Niveau. Rund drei Viertel dieser Fussgängerunfälle passieren beim Versuch, die Strasse zu überqueren. Das Hauptproblem liegt in der mangelhaften Infrastruktur. Gemäss der Beurteilung von Fachleuten entspricht ein wesentlicher Teil der Fussgängerstreifen nicht den aktuellen Normen des Schweizerischen Verbandes der Strassen- und Verkehrsfachleute (VSS).</p><p>Ich bitte den Bundesrat daher, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Was unternimmt der Bund für die Verbesserung der Sicherheit der Fussgängerinnen und Fussgänger, insbesondere bei Strassenquerungen innerorts?</p><p>2. Hat der Bund die Möglichkeit, die Kantone zu verpflichten, periodisch zu prüfen, ob die Querungsstellen auf ihrem Gebiet entsprechend dem aktuellen Wissensstand, insbesondere gemäss den VSS-Normen, eingerichtet sind?</p>
- Für sicherere Fussgänger-Strassenquerungen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Strassenhoheit liegt - ausser für Nationalstrassen - bei den Kantonen und Gemeinden. Wie ein sicherer Fussgängerstreifen angelegt und gestaltet werden muss, ist in den aktuellen Normen des Schweizerischen Verbandes der Strassen- und Verkehrsfachleute (VSS) detailliert beschrieben. Diese Normen sind den Kantonen und Gemeinden, welche als Strasseneigentümer für den Vollzug zuständig sind, bekannt.</p><p>1. Eine finanzielle Förderung oder eine Pflicht, die Sanierung von Fussgängerstreifen, die nicht den VSS-Normen entsprechen, bis zu einem bestimmten Termin abzuschliessen, hat der Bundesrat in der Botschaft zu Via sicura, dem Handlungsprogramm für mehr Sicherheit im Strassenverkehr, nicht vorgeschlagen. Dieser Verzicht erfolgte mit Rücksicht auf die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zu Via sicura (Wahrung der kantonalen Strassenhoheit). Entsprechende Anträge sind im Parlament zwar diskutiert, aber bisher ausnahmslos abgelehnt worden.</p><p>Im Rahmen von Via sicura hat der Bundesrat dem Parlament indessen vorgeschlagen, im Strassenverkehrsgesetz vom 19. Dezember 1958 (RS 741.01) neu einen Infrastrukturartikel zu verankern, der die Strasseneigentümer verpflichtet, ihr Strassennetz auf Gefahrenstellen, beispielsweise auf unsichere Fussgängerstreifen hin, zu überprüfen und eine Sanierungsplanung aufzustellen. Ferner sollen alle Strasseneigentümer einen Sicherheitsbeauftragten bezeichnen, um der Strassenverkehrssicherheit bei der Planung sowie bei Bau, Betrieb und Unterhalt der Infrastruktur mehr Bedeutung zu geben.</p><p>2. Gestützt auf die geltende Rechtslage hat der Bund keine Kompetenz, die Kantone zu verpflichten, periodisch zu prüfen, ob die Querungsstellen auf ihrem Gebiet entsprechend dem aktuellen Wissensstand, insbesondere gemäss den VSS-Normen, eingerichtet sind.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Während die Zahl der Strassenverkehrsopfer tendenziell abnimmt, verharrt die Zahl der schwer oder tödlich verletzten Fussgänger seit etwa fünf Jahren auf hohem Niveau. Rund drei Viertel dieser Fussgängerunfälle passieren beim Versuch, die Strasse zu überqueren. Das Hauptproblem liegt in der mangelhaften Infrastruktur. Gemäss der Beurteilung von Fachleuten entspricht ein wesentlicher Teil der Fussgängerstreifen nicht den aktuellen Normen des Schweizerischen Verbandes der Strassen- und Verkehrsfachleute (VSS).</p><p>Ich bitte den Bundesrat daher, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Was unternimmt der Bund für die Verbesserung der Sicherheit der Fussgängerinnen und Fussgänger, insbesondere bei Strassenquerungen innerorts?</p><p>2. Hat der Bund die Möglichkeit, die Kantone zu verpflichten, periodisch zu prüfen, ob die Querungsstellen auf ihrem Gebiet entsprechend dem aktuellen Wissensstand, insbesondere gemäss den VSS-Normen, eingerichtet sind?</p>
- Für sicherere Fussgänger-Strassenquerungen
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