Widersprüche zwischen Finma-Berichten
- ShortId
-
11.4051
- Id
-
20114051
- Updated
-
27.07.2023 21:48
- Language
-
de
- Title
-
Widersprüche zwischen Finma-Berichten
- AdditionalIndexing
-
24;Finanzkrise;Sicherheit;Bericht;Grossbank;Eidgenössische Finanzmarktaufsicht;Bankenaufsicht
- 1
-
- L04K08040513, Eidgenössische Finanzmarktaufsicht
- L03K020206, Bericht
- L04K11010105, Finanzkrise
- L04K11040206, Bankenaufsicht
- L05K1104010104, Grossbank
- L04K08020225, Sicherheit
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Im Nachgang zum Konkurs der US-Investmentbank Lehman Brothers Holding Inc. beziehungsweise der ganzen Lehman-Gruppe (nachfolgend "Lehman") im Herbst 2008 leitete die EBK (heute Finma) verschiedene Untersuchungen zu den Folgen des Konkurses für Finanzinstitute sowie für Anleger und Anlegerinnen ein. Dabei stand zunächst das Ausmass der Auswirkungen der Insolvenz von Lehman auf die Eigenmittel und Liquidität von beaufsichtigten Schweizer Instituten im Zentrum des Interesses. Danach klärte die Finma bei mehreren Instituten ab, ob Kunden beim Vertrieb kapitalgeschützter strukturierter Lehman-Produkte aufgrund der Verletzung aufsichtsrechtlicher Verhaltenspflichten zu Schaden gekommen waren. Diese Abklärungen lieferten Anhaltspunkte, aufgrund derer ein Verwaltungsverfahren gegen die Credit Suisse eröffnet wurde.</p><p>Die Ergebnisse der Untersuchungen förderten bei keinem der untersuchten Institute ein aufsichtsrechtlich relevantes Fehlverhalten zutage. Auch das Verfahren gegen die Credit Suisse wurde mangels Erhärtung der Verletzung von aufsichtsrechtlichen Pflichten eingestellt. Die Finma kam aber zum Schluss, dass der Schutz der Anleger und Anlegerinnen beim Vertrieb strukturierter Produkte nach geltendem Recht unzureichend ist und ein regulatorischer Handlungsbedarf besteht. Die Resultate ihrer Untersuchungen veröffentlichte die Finma am 2. März 2010 im Bericht "Madoff-Betrug und Vertrieb von Lehman-Produkten: Auswirkungen auf das Anlageberatungs- und Vermögensverwaltungsgeschäft".</p><p>Der in der Interpellation zitierte Bericht der Finma vom 10. März 2009 gelangte unter Verletzung des Amtsgeheimnisses an die Schweizer Medien. Bei diesem Bericht handelt es sich um einen internen, an den Verwaltungsrat der Finma gerichteten Zwischenbericht im Rahmen der umfangreichen Untersuchungen der Finma zu den Folgen des Lehman-Konkurses. Der nach Abschluss der Untersuchungen publizierte Bericht der Finma vom 2. März 2010 dagegen diente u. a. dazu, die Öffentlichkeit über die Untersuchungsresultate im Allgemeinen sowie über die Gründe für die Einstellung des Verfahrens gegen die Credit Suisse im Besonderen zu informieren.</p><p>Die beiden Berichte entstanden in unterschiedlichen Phasen der Untersuchungen und spiegeln den jeweiligen Stand der Erkenntnisse nieder. Die beiden Berichte lassen sich deshalb nach Dafürhalten des Bundesrates nicht vergleichen. Der interne Bericht vom 10. März 2009 gibt Zwischenergebnisse wieder. Der veröffentlichte Bericht vom 2. März 2010 informiert über den Abschluss dieser Untersuchungen und über das weitere Vorgehen der Finma, so über die Lancierung des Projekts "Vertriebsregeln", einer neuen Untersuchung der Finma zum Stand, zu den Mängeln und zu den Handlungsoptionen bei der Produktion und beim Vertrieb von Finanzprodukten an Privatkunden.</p><p>Im Nachgang zur Veröffentlichung des vertraulichen internen Berichts vom 10. März 2009 durch die Zeitung "Der Sonntag" im November 2011 gelangte die GPK gemäss Auskunft der Finma an die Finma und ersuchte sie um Beantwortung detaillierter Fragen. Die Stellungnahme der Finma an die GPK enthält vertrauliche, dem Amtsgeheimnis unterstehende Informationen und ist daher nicht öffentlich. Aus diesem Grund sieht auch der Bundesrat davon ab, die in der vorliegenden Interpellation aufgeworfenen Fragen materiell zu beantworten.</p><p>Der Bundesrat hat von den Mängeln, die beim Vertrieb kapitalgeschützter strukturierter Produkte bestehen können, Kenntnis genommen. Er hat auch bereits mehrfach, wie u. a. in seiner Stellungnahme auf die Motion Birrer-Heimo 11.3716 sowie in seiner Antwort auf die Interpellation Fässler Hildegard 11.3126, betont, dass er der Verbesserung des Kundenschutzes in diesem Bereich positiv gegenübersteht. Die Prüfung konkreter Massnahmen soll noch im Frühjahr 2012 an die Hand genommen werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Am 6. November 2011 hat die Zeitung "Der Sonntag" einen nichtöffentlichen Bericht vom 10. März 2009 der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) zum Lehman-Konkurs und seinen Folgen für die Schweizer Banken und Anleger publiziert. Davor hat die Zeitung bereits in zwei Artikeln aus dem Dokument zitiert. Im der Öffentlichkeit zugänglichen Bericht vom 2. März 2010 sind erhebliche Abweichungen gegenüber dem Bericht vom März 2009 zu finden. Ich ersuche daher den Bundesrat um Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Wie sind die eklatanten Widersprüche zwischen dem Finma-Bericht vom März 2010 und demjenigen vom März 2009 zu erklären?</p><p>2. Wieso wurde der Aspekt der Credit Spread im Bericht vom März 2010 konsequent verschwiegen, obwohl dieser im früheren Bericht noch eine zentrale Rolle gespielt hatte?</p><p>3. Warum behauptet die Finma im Bericht vom März 2010, die Lehman-Gruppe habe bis zum Zeitpunkt der Insolvenzerklärung über eine gute Bonität verfügt, obwohl im Bericht vom März 2009 darauf hingewiesen wird, dass zahlreiche Banken den Vertrieb von Lehman-Produkten aufgrund der Bonität bzw. des Kreditrisikos teilweise bereits früh im Laufe der Kreditkrise gestoppt hatten?</p><p>4. Wie kann die Finma im Bericht vom März 2010 behaupten, die Credit Suisse habe eine vergleichsweise grosse Anzahl von Kunden im Rahmen ihres Kulanzangebots ganz oder teilweise entschädigt, wo sie doch wissen musste, dass lediglich 3700 von 10 000 Kunden ein Teilentschädigungsangebot erhalten haben und von 1,321 Milliarden Schweizerfranken gerade einmal 150 Millionen zurückbezahlt wurden?</p><p>5. Wie erklärt sich die radikale Kehrtwende der Finma in Bezug auf die Frage, ob strukturierte Produkte für Sparer und Kleinanleger geeignete Anlageinstrumente sind?</p><p>6. Wie konnte die Finma in den beiden Berichten zu so unterschiedlichen Schlussfolgerungen kommen, was die Risikoaufklärung und Ausgestaltung der Credit-Suisse-Factsheets betrifft?</p><p>7. Wie konnte die Finma in den beiden Berichten zu so unterschiedlichen Schlussfolgerungen kommen, was die Anreizsysteme für die variablen Bestandteile der Beraterhonorare betrifft?</p><p>8. Warum geht die Finma im Bericht vom 2. März 2010 mit keinem Wort auf die sehr hohe Konzentration von strukturierten Lehman-Produkten in den Portefeuilles von Credit-Suisse-Kunden ein, obwohl der Aspekt des Klumpenrisikos und der fehlenden Diversifikation im Bericht vom März 2009 noch eine zentrale Rolle gespielt hat?</p>
- Widersprüche zwischen Finma-Berichten
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Im Nachgang zum Konkurs der US-Investmentbank Lehman Brothers Holding Inc. beziehungsweise der ganzen Lehman-Gruppe (nachfolgend "Lehman") im Herbst 2008 leitete die EBK (heute Finma) verschiedene Untersuchungen zu den Folgen des Konkurses für Finanzinstitute sowie für Anleger und Anlegerinnen ein. Dabei stand zunächst das Ausmass der Auswirkungen der Insolvenz von Lehman auf die Eigenmittel und Liquidität von beaufsichtigten Schweizer Instituten im Zentrum des Interesses. Danach klärte die Finma bei mehreren Instituten ab, ob Kunden beim Vertrieb kapitalgeschützter strukturierter Lehman-Produkte aufgrund der Verletzung aufsichtsrechtlicher Verhaltenspflichten zu Schaden gekommen waren. Diese Abklärungen lieferten Anhaltspunkte, aufgrund derer ein Verwaltungsverfahren gegen die Credit Suisse eröffnet wurde.</p><p>Die Ergebnisse der Untersuchungen förderten bei keinem der untersuchten Institute ein aufsichtsrechtlich relevantes Fehlverhalten zutage. Auch das Verfahren gegen die Credit Suisse wurde mangels Erhärtung der Verletzung von aufsichtsrechtlichen Pflichten eingestellt. Die Finma kam aber zum Schluss, dass der Schutz der Anleger und Anlegerinnen beim Vertrieb strukturierter Produkte nach geltendem Recht unzureichend ist und ein regulatorischer Handlungsbedarf besteht. Die Resultate ihrer Untersuchungen veröffentlichte die Finma am 2. März 2010 im Bericht "Madoff-Betrug und Vertrieb von Lehman-Produkten: Auswirkungen auf das Anlageberatungs- und Vermögensverwaltungsgeschäft".</p><p>Der in der Interpellation zitierte Bericht der Finma vom 10. März 2009 gelangte unter Verletzung des Amtsgeheimnisses an die Schweizer Medien. Bei diesem Bericht handelt es sich um einen internen, an den Verwaltungsrat der Finma gerichteten Zwischenbericht im Rahmen der umfangreichen Untersuchungen der Finma zu den Folgen des Lehman-Konkurses. Der nach Abschluss der Untersuchungen publizierte Bericht der Finma vom 2. März 2010 dagegen diente u. a. dazu, die Öffentlichkeit über die Untersuchungsresultate im Allgemeinen sowie über die Gründe für die Einstellung des Verfahrens gegen die Credit Suisse im Besonderen zu informieren.</p><p>Die beiden Berichte entstanden in unterschiedlichen Phasen der Untersuchungen und spiegeln den jeweiligen Stand der Erkenntnisse nieder. Die beiden Berichte lassen sich deshalb nach Dafürhalten des Bundesrates nicht vergleichen. Der interne Bericht vom 10. März 2009 gibt Zwischenergebnisse wieder. Der veröffentlichte Bericht vom 2. März 2010 informiert über den Abschluss dieser Untersuchungen und über das weitere Vorgehen der Finma, so über die Lancierung des Projekts "Vertriebsregeln", einer neuen Untersuchung der Finma zum Stand, zu den Mängeln und zu den Handlungsoptionen bei der Produktion und beim Vertrieb von Finanzprodukten an Privatkunden.</p><p>Im Nachgang zur Veröffentlichung des vertraulichen internen Berichts vom 10. März 2009 durch die Zeitung "Der Sonntag" im November 2011 gelangte die GPK gemäss Auskunft der Finma an die Finma und ersuchte sie um Beantwortung detaillierter Fragen. Die Stellungnahme der Finma an die GPK enthält vertrauliche, dem Amtsgeheimnis unterstehende Informationen und ist daher nicht öffentlich. Aus diesem Grund sieht auch der Bundesrat davon ab, die in der vorliegenden Interpellation aufgeworfenen Fragen materiell zu beantworten.</p><p>Der Bundesrat hat von den Mängeln, die beim Vertrieb kapitalgeschützter strukturierter Produkte bestehen können, Kenntnis genommen. Er hat auch bereits mehrfach, wie u. a. in seiner Stellungnahme auf die Motion Birrer-Heimo 11.3716 sowie in seiner Antwort auf die Interpellation Fässler Hildegard 11.3126, betont, dass er der Verbesserung des Kundenschutzes in diesem Bereich positiv gegenübersteht. Die Prüfung konkreter Massnahmen soll noch im Frühjahr 2012 an die Hand genommen werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Am 6. November 2011 hat die Zeitung "Der Sonntag" einen nichtöffentlichen Bericht vom 10. März 2009 der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) zum Lehman-Konkurs und seinen Folgen für die Schweizer Banken und Anleger publiziert. Davor hat die Zeitung bereits in zwei Artikeln aus dem Dokument zitiert. Im der Öffentlichkeit zugänglichen Bericht vom 2. März 2010 sind erhebliche Abweichungen gegenüber dem Bericht vom März 2009 zu finden. Ich ersuche daher den Bundesrat um Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Wie sind die eklatanten Widersprüche zwischen dem Finma-Bericht vom März 2010 und demjenigen vom März 2009 zu erklären?</p><p>2. Wieso wurde der Aspekt der Credit Spread im Bericht vom März 2010 konsequent verschwiegen, obwohl dieser im früheren Bericht noch eine zentrale Rolle gespielt hatte?</p><p>3. Warum behauptet die Finma im Bericht vom März 2010, die Lehman-Gruppe habe bis zum Zeitpunkt der Insolvenzerklärung über eine gute Bonität verfügt, obwohl im Bericht vom März 2009 darauf hingewiesen wird, dass zahlreiche Banken den Vertrieb von Lehman-Produkten aufgrund der Bonität bzw. des Kreditrisikos teilweise bereits früh im Laufe der Kreditkrise gestoppt hatten?</p><p>4. Wie kann die Finma im Bericht vom März 2010 behaupten, die Credit Suisse habe eine vergleichsweise grosse Anzahl von Kunden im Rahmen ihres Kulanzangebots ganz oder teilweise entschädigt, wo sie doch wissen musste, dass lediglich 3700 von 10 000 Kunden ein Teilentschädigungsangebot erhalten haben und von 1,321 Milliarden Schweizerfranken gerade einmal 150 Millionen zurückbezahlt wurden?</p><p>5. Wie erklärt sich die radikale Kehrtwende der Finma in Bezug auf die Frage, ob strukturierte Produkte für Sparer und Kleinanleger geeignete Anlageinstrumente sind?</p><p>6. Wie konnte die Finma in den beiden Berichten zu so unterschiedlichen Schlussfolgerungen kommen, was die Risikoaufklärung und Ausgestaltung der Credit-Suisse-Factsheets betrifft?</p><p>7. Wie konnte die Finma in den beiden Berichten zu so unterschiedlichen Schlussfolgerungen kommen, was die Anreizsysteme für die variablen Bestandteile der Beraterhonorare betrifft?</p><p>8. Warum geht die Finma im Bericht vom 2. März 2010 mit keinem Wort auf die sehr hohe Konzentration von strukturierten Lehman-Produkten in den Portefeuilles von Credit-Suisse-Kunden ein, obwohl der Aspekt des Klumpenrisikos und der fehlenden Diversifikation im Bericht vom März 2009 noch eine zentrale Rolle gespielt hat?</p>
- Widersprüche zwischen Finma-Berichten
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