Transparenz in die Europapolitik des Bundesrates

ShortId
11.4056
Id
20114056
Updated
28.07.2023 08:58
Language
de
Title
Transparenz in die Europapolitik des Bundesrates
AdditionalIndexing
10;Regierung;Vertrag mit der EU;Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen;Europäische Union;bilaterale Beziehungen;Transparenz;Informationsverbreitung;Beziehungen Schweiz-EU;Handel mit Agrarerzeugnissen;Freihandelsabkommen
1
  • L04K09020103, Beziehungen Schweiz-EU
  • L04K08060203, Regierung
  • L05K1201020203, Transparenz
  • L04K12010202, Informationsverbreitung
  • L04K10020104, bilaterale Beziehungen
  • L04K09020101, Vertrag mit der EU
  • L06K070203030902, Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen
  • L05K0701020304, Handel mit Agrarerzeugnissen
  • L05K0701020204, Freihandelsabkommen
  • L02K0903, Europäische Union
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat achtet auf eine rasche und transparente Kommunikation seiner Europapolitik. Entsprechend haben die Vorsteher des EDA und des EVD am 1. Februar 2012 im Rahmen einer Pressekonferenz die europapolitische Ausrichtung vorgestellt, die der Bundesrat gleichentags beschlossen hat. Einerseits geht es um eine Einigung mit der EU über eine gemeinsame Absichtserklärung, die die nächsten Schritte in den bilateralen Verhandlungen im Rahmen einer Roadmap festlegt. Dabei sollen aus den Verhandlungen im Energie-Dossier Lösungen für die institutionellen Fragen abgeleitet werden, welche Präzedenzcharakter für andere Dossiers haben könnten. Andererseits hat der Bundesrat der Konferenz der Kantonsregierungen vorgeschlagen, einen Dialog über Europafragen einzurichten, der auch Möglichkeiten zur Verstärkung der Information und der Teilnahme der Kantone an der Europapolitik umfassen könnte.</p><p>1./2. Der Bundesrat legt grossen Wert auf eine angemessene Information der Bevölkerung, der Kantone und des Parlamentes in politisch wichtigen Fragen. Dies gilt insbesondere in der Europapolitik. Im Jahr 2011 fanden verschiedene Besuche von Mitgliedern des Bundesrates in Brüssel statt (z. B. 8. Februar 2011 und 11. Oktober 2011: Besuch der damaligen Bundespräsidentin Calmy-Rey in Brüssel; 24. Februar 2011, 12. Mai 2011, 22. September 2011 und 13. Dezember 2011: Teilnahme der Vorsteherin des EJPD, Bundesrätin Sommaruga, an verschiedenen Treffen des gemischten Schengen-Ausschusses des Justiz- und Innenministerrates der EU in Brüssel bzw. in Luxemburg; 17. Mai 2011: Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Schweiz und der EU zur gegenseitigen Anerkennung der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln durch den Vorsteher des EVD, Bundesrat Schneider-Ammann, in Brüssel). Über diese wurde jeweils mittels Medienkonferenzen bzw. Medienmitteilungen informiert. Die Mitglieder der Aussenpolitischen Kommissionen (APK) erhielten darüber hinaus spezifische Informationstabellen. Bei all diesen Treffen handelt es sich um die üblichen Kontakte von Mitgliedern des Bundesrates mit hohen Vertretern der Europäischen Union im Rahmen der aussenpolitischen Interessenwahrung.</p><p>3. Beim Treffen zwischen der damaligen Bundespräsidentin Calmy-Rey und Kommissionspräsident Barroso vom 8. Februar 2011 wurden unter anderem auch die sogenannten institutionellen Fragen besprochen. Die EU hat im Rahmen der Schlussfolgerungen des Rates zu den Beziehungen zwischen der EU und den Efta-Ländern vom 14. September 2010 gefordert, dass es für die Pflege und Weiterentwicklung des bilateralen Vertragswerkes Schweiz-EU neuer Lösungen bedarf. Diese institutionellen Fragen betreffen die folgenden Bereiche: Anpassung der Abkommen an die Entwicklungen des relevanten EU-Rechts, Auslegung der Abkommen, Überwachung der korrekten Anwendung der Abkommen sowie die Streitbeilegung zwischen den Parteien. Die Konsultationen zu diesen Themenbereichen wurden seither informell weitergeführt.</p><p>4. Der Bundesrat ist überzeugt, dass mit dem gesamtheitlichen und koordinierten Ansatz die wesentlichen Interessen der Schweiz am besten gewahrt werden können. Dieser Ansatz hat die nachhaltige Sicherung des bilateralen Wegs unter Wahrung unserer Souveränität zum Ziel. Sowohl die Schweiz als auch die EU haben Interesse an einem partnerschaftlichen Verhältnis sowie einem guten Funktionieren der bestehenden und zukünftigen Abkommen, was grundsätzlich eine gute Ausgangslage für Verhandlungen darstellt. Mit dem bilateralen Weg will der Bundesrat den Zugang der schweizerischen Wirtschaft zum EU-Binnenmarkt verbessern. Die EU ihrerseits möchte Lösungen finden für die nach ihrem Dafürhalten problematischen steuerlichen und institutionellen Fragen. In Bezug auf den letzten Punkt besteht auch schweizerischerseits ein Interesse daran, die künftigen bilateralen Abkommen aktuell zu halten und den Entwicklungen des relevanten EU-Rechts angemessen, aber ohne Automatismus Rechnung zu tragen. </p><p>5. Der Bundesrat informiert die breite Öffentlichkeit regelmässig im Rahmen von Medienmitteilungen und Pressekonferenzen über die schweizerische Europapolitik und seine Kontakte mit der EU (vgl. www.europa.admin.ch/aktuell/00429/index.html?lang=de). Das Parlament wird darüber hinaus informiert und konsultiert - beispielsweise mittels der Informationstabellen an die Mitglieder der beiden APK sowie in Bezug auf die Mandate für neue Verhandlungen. Weiter veröffentlicht der Bundesrat regelmässig seine Einschätzung zu den europapolitischen Instrumenten, zuletzt in Beantwortung des Postulates Markwalder vom 10. Juni 2009 (09.3560) mit dem Bericht "Europapolitik. Evaluation, Prioritäten, Sofortmassnahmen und nächste Integrationsschritte". Zudem hat der Bundesrat den Kantonen die Etablierung eines regelmässigen Dialogs Bund-Kantone über die Europapolitik vorgeschlagen.</p><p>6. Die schweizerische Europapolitik hat zum Ziel, unsere Interessen gegenüber der EU zu wahren. Für die Schweiz heisst dies konkret, dass sie erstens ihren Handlungsspielraum bei der Entscheidfindung bewahren will (Wahrung der Unabhängigkeit der Schweiz), zweitens einen verbesserten Zugang zum EU-Binnenmarkt anstrebt (Wahrung des Wohlstandes) und drittens zur Wahrung und Förderung des Schutzes von Menschenrechten, Demokratie und Rechtssicherheit sowie zur Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlagen beitragen will. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass der bilaterale Weg die beste Option darstellt, unsere Interessen zu wahren. </p><p>7.-9. Angesichts der engen Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU liegt es im beidseitigen Interesse, die Zusammenarbeit durch weitere Abkommen zu vertiefen und zu festigen. Derzeit werden Gespräche und Verhandlungen in folgenden Bereichen geführt: Elektrizität/Energie; Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit, Produktesicherheit und öffentliche Gesundheit; Emissionshandel (ETS); Satellitennavigation (Galileo und Egnos); Zusammenarbeit Wettbewerbsbehörden; Kabotage im Luftverkehr; Beteiligung an der IT-Agentur sowie Beteiligung beim Unterstützungsbüro für Asylfragen (Easo). </p><p>Die Verhandlungen betreffend Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit, Produktesicherheit und öffentliche Gesundheit sind wegen offener institutioneller Fragen derzeit weitgehend blockiert. Beide Seiten haben jedoch ihr grundsätzliches Interesse an diesen Verhandlungen bestätigt. Beim gesamtheitlichen und koordinierten Ansatz handelt es sich um einen umfassenden Ansatz zur Verhandlungsführung, ähnlich wie seinerzeit bei den Bilateralen I und II. Dieser besteht im Wesentlichen darin, dass die Verhandlungen mit der EU in allen offenen Dossiers parallel geführt werden sollen; dies mit dem Ziel, am Schluss ein ausgewogenes Verhandlungsergebnis zu erreichen. </p><p>10. Das Freizügigkeitsabkommen wurde vom Volk wiederholt gutgeheissen. Es hat sich im Grossen und Ganzen positiv auf unser Land und unsere Wirtschaft ausgewirkt. Die Zahl der Arbeitnehmenden aus der EU, die wegen des weiterhin attraktiven Arbeitsmarkts in die Schweiz kommen, trägt jedoch zur Verschärfung gewisser Probleme bei, etwa im Bereich der Einhaltung der Arbeitsbedingungen oder im Bereich Verkehr und Wohnraum. Der Bundesrat ist sich dieser Probleme bewusst und hat entsprechende Massnahmen getroffen, insbesondere durch die flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr und deren Verstärkung.</p><p>Die Probleme werden mit der EU regelmässig und offen diskutiert, vor allem im Rahmen des Gemischten Ausschusses zum Freizügigkeitsabkommen, wo sich beide Parteien um Lösungen für die ordnungsgemässe Umsetzung des Abkommens bemühen. Dabei ist es verschiedentlich gelungen, Probleme gemeinsam zu lösen, beispielsweise betreffend die Bauherrenhaftung in Frankreich oder bei der Frage der elektronischen Aufenthaltstitel in Deutschland. </p><p>11./12. Der Schweiz liegen derzeit keine Anfragen der EU oder einzelner Länder der Eurozone für Beiträge zur Ergänzung der EFSF-Mittel vor. Als Nichtmitglied der Eurozone betreibt die Schweiz eine unabhängige Geldpolitik. Indirekt leistet sie aber im Rahmen ihrer Mitgliedschaft im Internationalen Währungsfonds (IWF) Unterstützung, da sich der IWF an den einzelnen Hilfspaketen für die verschuldeten Staaten beteiligt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>In der jüngsten Vergangenheit kam es immer häufiger zu teils überhasteten Besuchen von Schweizer Bundesräten bei diversen europäischen Politikern, Institutionen und Gremien, meistens ohne dass die Schweizer Bevölkerung weder vorher noch nachher über den Inhalt dieser Treffen informiert wurde. Die europapolitischen Pläne des Bundesrates werden je länger, je intransparenter, und deren Kommunikation ist wirr und inhaltslos. Daher stellen sich dringend folgende Fragen:</p><p>1. Empfindet es der Bundesrat als zu delikat, den Souverän und das Parlament transparent über den Hintergrund seiner Besuche in Brüssel zu informieren?</p><p>2. Auf wessen Initiative wurden die Treffen einberufen, was wurde diskutiert, und was wurde erreicht?</p><p>3. Hat er im Rahmen dieser Treffen die weitere institutionelle Anbindung der Schweiz an die Europäische Union vorangetrieben? Wird diese seitens der EU gefordert?</p><p>4. Inwiefern lässt sich der vom Bundesrat verfolgte "gesamtheitlich koordinierte Ansatz" mit dem schweizerischen Selbstverständnis vereinbaren? In welchen Bereichen werden seitens der EU allfällige Zugeständnisse der Schweiz verlangt?</p><p>5. Wie gedenkt er die schweizerische Bevölkerung und das Parlament in Zukunft besser über seine europapolitischen Absichten und die entsprechende Strategie zu informieren?</p><p>6. Welche europapolitischen Ziele verfolgt er? Wie soll die EU-Politik der nächsten zwei Jahrzehnte gemäss Bundesrat konkret ausgestaltet sein?</p><p>7. Sind eventuelle Bilaterale III nach wie vor ein Thema? In welchen Bereichen werden zurzeit aktiv Verhandlungen geführt?</p><p>8. Wie ist der Stand der Verhandlungen beim Agrarfreihandelsabkommen?</p><p>9. Inwiefern überschneiden sich der vom Bundesrat verfolgte "gesamtheitliche und koordinierte Ansatz" und allfällige Bilaterale III?</p><p>10. Hat er im Rahmen dieser Treffen jemals auf die für die Schweiz untragbare Situation, bedingt durch die Personenfreizügigkeit, hingewiesen? Wenn ja, wie lautete die Antwort vonseiten der EU? Wenn nein, weshalb hat der Bundesrat dies unterlassen?</p><p>11. Sind von der EU oder einzelnen EU-Ländern gegenüber dem Bundesrat oder einzelnen Mitgliedern desselben schon informelle oder offizielle Anfragen für eine Beteiligung der Schweiz am Euro-Rettungsschirm eingegangen?</p><p>12. Wenn ja, wie hat der Bundesrat darauf reagiert? Wenn nein, wie würde er diese beantworten?</p>
  • Transparenz in die Europapolitik des Bundesrates
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat achtet auf eine rasche und transparente Kommunikation seiner Europapolitik. Entsprechend haben die Vorsteher des EDA und des EVD am 1. Februar 2012 im Rahmen einer Pressekonferenz die europapolitische Ausrichtung vorgestellt, die der Bundesrat gleichentags beschlossen hat. Einerseits geht es um eine Einigung mit der EU über eine gemeinsame Absichtserklärung, die die nächsten Schritte in den bilateralen Verhandlungen im Rahmen einer Roadmap festlegt. Dabei sollen aus den Verhandlungen im Energie-Dossier Lösungen für die institutionellen Fragen abgeleitet werden, welche Präzedenzcharakter für andere Dossiers haben könnten. Andererseits hat der Bundesrat der Konferenz der Kantonsregierungen vorgeschlagen, einen Dialog über Europafragen einzurichten, der auch Möglichkeiten zur Verstärkung der Information und der Teilnahme der Kantone an der Europapolitik umfassen könnte.</p><p>1./2. Der Bundesrat legt grossen Wert auf eine angemessene Information der Bevölkerung, der Kantone und des Parlamentes in politisch wichtigen Fragen. Dies gilt insbesondere in der Europapolitik. Im Jahr 2011 fanden verschiedene Besuche von Mitgliedern des Bundesrates in Brüssel statt (z. B. 8. Februar 2011 und 11. Oktober 2011: Besuch der damaligen Bundespräsidentin Calmy-Rey in Brüssel; 24. Februar 2011, 12. Mai 2011, 22. September 2011 und 13. Dezember 2011: Teilnahme der Vorsteherin des EJPD, Bundesrätin Sommaruga, an verschiedenen Treffen des gemischten Schengen-Ausschusses des Justiz- und Innenministerrates der EU in Brüssel bzw. in Luxemburg; 17. Mai 2011: Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Schweiz und der EU zur gegenseitigen Anerkennung der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln durch den Vorsteher des EVD, Bundesrat Schneider-Ammann, in Brüssel). Über diese wurde jeweils mittels Medienkonferenzen bzw. Medienmitteilungen informiert. Die Mitglieder der Aussenpolitischen Kommissionen (APK) erhielten darüber hinaus spezifische Informationstabellen. Bei all diesen Treffen handelt es sich um die üblichen Kontakte von Mitgliedern des Bundesrates mit hohen Vertretern der Europäischen Union im Rahmen der aussenpolitischen Interessenwahrung.</p><p>3. Beim Treffen zwischen der damaligen Bundespräsidentin Calmy-Rey und Kommissionspräsident Barroso vom 8. Februar 2011 wurden unter anderem auch die sogenannten institutionellen Fragen besprochen. Die EU hat im Rahmen der Schlussfolgerungen des Rates zu den Beziehungen zwischen der EU und den Efta-Ländern vom 14. September 2010 gefordert, dass es für die Pflege und Weiterentwicklung des bilateralen Vertragswerkes Schweiz-EU neuer Lösungen bedarf. Diese institutionellen Fragen betreffen die folgenden Bereiche: Anpassung der Abkommen an die Entwicklungen des relevanten EU-Rechts, Auslegung der Abkommen, Überwachung der korrekten Anwendung der Abkommen sowie die Streitbeilegung zwischen den Parteien. Die Konsultationen zu diesen Themenbereichen wurden seither informell weitergeführt.</p><p>4. Der Bundesrat ist überzeugt, dass mit dem gesamtheitlichen und koordinierten Ansatz die wesentlichen Interessen der Schweiz am besten gewahrt werden können. Dieser Ansatz hat die nachhaltige Sicherung des bilateralen Wegs unter Wahrung unserer Souveränität zum Ziel. Sowohl die Schweiz als auch die EU haben Interesse an einem partnerschaftlichen Verhältnis sowie einem guten Funktionieren der bestehenden und zukünftigen Abkommen, was grundsätzlich eine gute Ausgangslage für Verhandlungen darstellt. Mit dem bilateralen Weg will der Bundesrat den Zugang der schweizerischen Wirtschaft zum EU-Binnenmarkt verbessern. Die EU ihrerseits möchte Lösungen finden für die nach ihrem Dafürhalten problematischen steuerlichen und institutionellen Fragen. In Bezug auf den letzten Punkt besteht auch schweizerischerseits ein Interesse daran, die künftigen bilateralen Abkommen aktuell zu halten und den Entwicklungen des relevanten EU-Rechts angemessen, aber ohne Automatismus Rechnung zu tragen. </p><p>5. Der Bundesrat informiert die breite Öffentlichkeit regelmässig im Rahmen von Medienmitteilungen und Pressekonferenzen über die schweizerische Europapolitik und seine Kontakte mit der EU (vgl. www.europa.admin.ch/aktuell/00429/index.html?lang=de). Das Parlament wird darüber hinaus informiert und konsultiert - beispielsweise mittels der Informationstabellen an die Mitglieder der beiden APK sowie in Bezug auf die Mandate für neue Verhandlungen. Weiter veröffentlicht der Bundesrat regelmässig seine Einschätzung zu den europapolitischen Instrumenten, zuletzt in Beantwortung des Postulates Markwalder vom 10. Juni 2009 (09.3560) mit dem Bericht "Europapolitik. Evaluation, Prioritäten, Sofortmassnahmen und nächste Integrationsschritte". Zudem hat der Bundesrat den Kantonen die Etablierung eines regelmässigen Dialogs Bund-Kantone über die Europapolitik vorgeschlagen.</p><p>6. Die schweizerische Europapolitik hat zum Ziel, unsere Interessen gegenüber der EU zu wahren. Für die Schweiz heisst dies konkret, dass sie erstens ihren Handlungsspielraum bei der Entscheidfindung bewahren will (Wahrung der Unabhängigkeit der Schweiz), zweitens einen verbesserten Zugang zum EU-Binnenmarkt anstrebt (Wahrung des Wohlstandes) und drittens zur Wahrung und Förderung des Schutzes von Menschenrechten, Demokratie und Rechtssicherheit sowie zur Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlagen beitragen will. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass der bilaterale Weg die beste Option darstellt, unsere Interessen zu wahren. </p><p>7.-9. Angesichts der engen Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU liegt es im beidseitigen Interesse, die Zusammenarbeit durch weitere Abkommen zu vertiefen und zu festigen. Derzeit werden Gespräche und Verhandlungen in folgenden Bereichen geführt: Elektrizität/Energie; Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit, Produktesicherheit und öffentliche Gesundheit; Emissionshandel (ETS); Satellitennavigation (Galileo und Egnos); Zusammenarbeit Wettbewerbsbehörden; Kabotage im Luftverkehr; Beteiligung an der IT-Agentur sowie Beteiligung beim Unterstützungsbüro für Asylfragen (Easo). </p><p>Die Verhandlungen betreffend Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit, Produktesicherheit und öffentliche Gesundheit sind wegen offener institutioneller Fragen derzeit weitgehend blockiert. Beide Seiten haben jedoch ihr grundsätzliches Interesse an diesen Verhandlungen bestätigt. Beim gesamtheitlichen und koordinierten Ansatz handelt es sich um einen umfassenden Ansatz zur Verhandlungsführung, ähnlich wie seinerzeit bei den Bilateralen I und II. Dieser besteht im Wesentlichen darin, dass die Verhandlungen mit der EU in allen offenen Dossiers parallel geführt werden sollen; dies mit dem Ziel, am Schluss ein ausgewogenes Verhandlungsergebnis zu erreichen. </p><p>10. Das Freizügigkeitsabkommen wurde vom Volk wiederholt gutgeheissen. Es hat sich im Grossen und Ganzen positiv auf unser Land und unsere Wirtschaft ausgewirkt. Die Zahl der Arbeitnehmenden aus der EU, die wegen des weiterhin attraktiven Arbeitsmarkts in die Schweiz kommen, trägt jedoch zur Verschärfung gewisser Probleme bei, etwa im Bereich der Einhaltung der Arbeitsbedingungen oder im Bereich Verkehr und Wohnraum. Der Bundesrat ist sich dieser Probleme bewusst und hat entsprechende Massnahmen getroffen, insbesondere durch die flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr und deren Verstärkung.</p><p>Die Probleme werden mit der EU regelmässig und offen diskutiert, vor allem im Rahmen des Gemischten Ausschusses zum Freizügigkeitsabkommen, wo sich beide Parteien um Lösungen für die ordnungsgemässe Umsetzung des Abkommens bemühen. Dabei ist es verschiedentlich gelungen, Probleme gemeinsam zu lösen, beispielsweise betreffend die Bauherrenhaftung in Frankreich oder bei der Frage der elektronischen Aufenthaltstitel in Deutschland. </p><p>11./12. Der Schweiz liegen derzeit keine Anfragen der EU oder einzelner Länder der Eurozone für Beiträge zur Ergänzung der EFSF-Mittel vor. Als Nichtmitglied der Eurozone betreibt die Schweiz eine unabhängige Geldpolitik. Indirekt leistet sie aber im Rahmen ihrer Mitgliedschaft im Internationalen Währungsfonds (IWF) Unterstützung, da sich der IWF an den einzelnen Hilfspaketen für die verschuldeten Staaten beteiligt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>In der jüngsten Vergangenheit kam es immer häufiger zu teils überhasteten Besuchen von Schweizer Bundesräten bei diversen europäischen Politikern, Institutionen und Gremien, meistens ohne dass die Schweizer Bevölkerung weder vorher noch nachher über den Inhalt dieser Treffen informiert wurde. Die europapolitischen Pläne des Bundesrates werden je länger, je intransparenter, und deren Kommunikation ist wirr und inhaltslos. Daher stellen sich dringend folgende Fragen:</p><p>1. Empfindet es der Bundesrat als zu delikat, den Souverän und das Parlament transparent über den Hintergrund seiner Besuche in Brüssel zu informieren?</p><p>2. Auf wessen Initiative wurden die Treffen einberufen, was wurde diskutiert, und was wurde erreicht?</p><p>3. Hat er im Rahmen dieser Treffen die weitere institutionelle Anbindung der Schweiz an die Europäische Union vorangetrieben? Wird diese seitens der EU gefordert?</p><p>4. Inwiefern lässt sich der vom Bundesrat verfolgte "gesamtheitlich koordinierte Ansatz" mit dem schweizerischen Selbstverständnis vereinbaren? In welchen Bereichen werden seitens der EU allfällige Zugeständnisse der Schweiz verlangt?</p><p>5. Wie gedenkt er die schweizerische Bevölkerung und das Parlament in Zukunft besser über seine europapolitischen Absichten und die entsprechende Strategie zu informieren?</p><p>6. Welche europapolitischen Ziele verfolgt er? Wie soll die EU-Politik der nächsten zwei Jahrzehnte gemäss Bundesrat konkret ausgestaltet sein?</p><p>7. Sind eventuelle Bilaterale III nach wie vor ein Thema? In welchen Bereichen werden zurzeit aktiv Verhandlungen geführt?</p><p>8. Wie ist der Stand der Verhandlungen beim Agrarfreihandelsabkommen?</p><p>9. Inwiefern überschneiden sich der vom Bundesrat verfolgte "gesamtheitliche und koordinierte Ansatz" und allfällige Bilaterale III?</p><p>10. Hat er im Rahmen dieser Treffen jemals auf die für die Schweiz untragbare Situation, bedingt durch die Personenfreizügigkeit, hingewiesen? Wenn ja, wie lautete die Antwort vonseiten der EU? Wenn nein, weshalb hat der Bundesrat dies unterlassen?</p><p>11. Sind von der EU oder einzelnen EU-Ländern gegenüber dem Bundesrat oder einzelnen Mitgliedern desselben schon informelle oder offizielle Anfragen für eine Beteiligung der Schweiz am Euro-Rettungsschirm eingegangen?</p><p>12. Wenn ja, wie hat der Bundesrat darauf reagiert? Wenn nein, wie würde er diese beantworten?</p>
    • Transparenz in die Europapolitik des Bundesrates

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