Beherbergungschaos aufgrund massiver Zuwanderung über den Asylweg

ShortId
11.4057
Id
20114057
Updated
28.07.2023 08:58
Language
de
Title
Beherbergungschaos aufgrund massiver Zuwanderung über den Asylweg
AdditionalIndexing
2811;Flüchtlingsbetreuung;Tunesien;Gemeinde;politische Mitbestimmung;Durchführung eines Projektes;Ausschaffung;Kontrolle der Zuwanderungen
1
  • L04K01080103, Flüchtlingsbetreuung
  • L06K080701020106, Gemeinde
  • L04K08020329, politische Mitbestimmung
  • L06K070305010102, Durchführung eines Projektes
  • L05K0108030601, Kontrolle der Zuwanderungen
  • L06K010801020102, Ausschaffung
  • L06K030401020103, Tunesien
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Infolge der Ereignisse in Nordafrika stieg die Anzahl der Asylgesuche in der Schweiz deutlich an. Das Bundesamt für Migration (BFM) und die Kantone haben deshalb Engpässe bei der Unterbringung Asylsuchender zu bewältigen. Um dem Anliegen der Kantone nach zusätzlichen Unterbringungsplätzen nachzukommen und um die Asylverfahren rasch durchführen zu können, hat der Bund im Frühling 2011 die Eröffnung von 2000 zusätzlichen Bundesplätzen in Armeeunterkünften bis Ende 2011 in Aussicht gestellt. Dadurch könnte verhindert werden, dass die betreffenden Asylsuchenden auf die Kantone verteilt werden müssen. Das BFM und das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) haben zweckdienliche, verfügbare militärische Anlagen evaluiert und entsprechende Armeeunterkünfte besichtigt. Davon erwies sich unter anderem die Militärunterkunft in Bettwil als geeignete Anlage. </p><p>1. Es trifft zu, dass die geplante Inbetriebnahme einer Anlage in Bettwil bei der Bevölkerung auf Widerstand stösst. Der Bundesrat nimmt die Befürchtungen der Bevölkerung ernst. Es ist ihm deshalb ein grosses Anliegen, dass im Dialog mit den zuständigen Behörden und der Bevölkerung tragbare Lösungen gefunden werden können. Aus diesem Grund haben die Regierung des Kantons Aargau und die Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes (EJPD) im November 2011 entschieden, eine Arbeitsgruppe zu bilden. Dieser gehörten auch Vertreter der Gemeinde sowie des Bürgerkomitees an. Ziel der Arbeitsgruppe war es, eine für alle Beteiligten einvernehmliche Lösung zu finden, welche auch den rechtlichen Grundlagen entspricht. Die Arbeitsgruppe wurde mittlerweile aufgelöst. Der Bund prüft zurzeit, ob ein bewilligungsfähiges Projekt eingereicht werden kann. </p><p>2./3. Die im Asylbereich anfallenden Aufgaben sind Verbundaufgaben, die eine enge Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen voraussetzen. Wie bereits in der Antwort des Bundesrates auf die Motion 11.3732, "Neustrukturierung des Asylbereichs statt Asylchaos", ausgeführt, setzt eine erfolgreiche Umsetzung der geplanten Neustrukturierung des Asylbereichs gemäss Bericht des EJPD über Beschleunigungsmassnahmen im Asylbereich voraus, dass die Kantone von Anfang an in die entsprechenden Arbeiten einbezogen werden. Es stellen sich wichtige Fragen, insbesondere bei der Aufgabenverteilung und Unterbringung, die mit den Kantonen diskutiert und bei denen gemeinsam nach geeigneten Lösungen gesucht werden muss. Die im Bericht dargelegten grossen Unterbringungs- und Verfahrensstrukturen sind nur eine der möglichen Umsetzungsvarianten, welche es nun zu evaluieren gilt. Da die Neustrukturierung Gesetzesänderungen voraussetzt, werden auch die eidgenössischen Räte Gelegenheit erhalten, sich mit den Vorschlägen vertieft auseinanderzusetzen.</p><p>4. Das obenskizzierte Umsetzungskonzept der Neustrukturierung des Asylbereichs sieht vor, dass Kompensationsmodelle für die Standortkantone und -gemeinden geprüft werden. Auch bei der Festlegung möglicher Kompensationen ist es wesentlich, die beteiligten Akteure und insbesondere die Kantone einzubeziehen. Die konkrete Ausgestaltung allfälliger Kompensationen oder Entschädigungen wird erst im Rahmen der laufenden Projektarbeiten erfolgen. </p><p>5. Gegen Migranten, die sich problematisch verhalten bzw. Delikte verüben, können die ordentlichen Massnahmen im Zuständigkeitsbereich der Kantone verhängt werden, insbesondere Strafverfolgungen oder ausländerrechtliche Zwangsmassnahmen (z. B. Rayonverbot). Die Gesuche von Personen, die die Sicherheit und die öffentliche Ordnung gefährden, werden vom BFM prioritär behandelt. Zudem wurden Präventivmassnahmen ergriffen und Vorkehrungen zur Steigerung des Sicherheitsempfindens in der Bevölkerung getroffen. So wurde die Betreuung der Asylsuchenden intensiviert und das Angebot an gemeinnützigen Beschäftigungsprogrammen ausgebaut. Daneben hat das BFM Tagesbetreuungsstrukturen zur Entlastung der Empfangs- und Verfahrenszentren (EVZ) eingerichtet und die Aufsicht verstärkt (Personal, Einsatzdauer und -gebiet).</p><p>6. Bereits im März 2011 beschloss das BFM, Asylgesuche von Personen aus Nordafrika (Tunesien, Algerien, Marokko, Ägypten), die aus wirtschaftlichen Gründen einreisen oder die gesetzlichen Voraussetzungen für den Asylstatus offensichtlich nicht erfüllen, unter Berücksichtigung der vorhandenen Kapazitäten prioritär zu behandeln. Damit wird dieser Migrantengruppe rasch und klar signalisiert, wie ihr Asylverfahren ausgeht und dass sie wieder ausreisen müssen. Was den Vollzug nach Tunesien anbelangt, wurde im Dezember 2011 erstmals nach Ausbruch der Unruhen wieder ein Sonderflug durchgeführt. Zahlreiche tunesische Staatsangehörige haben zudem im Jahr 2011 vom Angebot der Rückkehrhilfe profitiert. 221 Personen sind allein im Rahmen von REZ (Rückkehrhilfe ab EVZ) in ihr Heimatland zurückgekehrt.</p><p>Der Sonderbotschafter für internationale Migrationsfragen, Eduard Gnesa, wurde darüber hinaus eigens beauftragt, den Migrationsdialog und die operative Zusammenarbeit der Schweiz mit Tunesien und Algerien zu intensivieren und damit unter anderem die Situation im Bereich Rückführungen in diese beiden Länder zu verbessern. Schliesslich gilt es noch hervorzuheben, dass mit den tunesischen Behörden unlängst exploratorische Gespräche aufgegleist wurden, um das Thema der Rückübernahmen im Rahmen einer allfälligen Migrationspartnerschaft zu berücksichtigen. </p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die massive Zuwanderung über den Asylweg, insbesondere aus Tunesien, aber auch aus Nigeria und Eritrea, scheint sowohl Kantone und Gemeinden, aber auch das Bundesamt für Migration stark zu überfordern. Mit undurchdachten Beherbergungsvorschlägen, wie in Bettwil (AG), sollen die zusätzlichen Zuwanderer nun an die Gemeinden abgeschoben werden, ohne dass deren Bewohner dazu etwas zu sagen haben. Gleichzeitig nehmen die Forderungen dieser Zuwanderer stetig zu, und sie fallen immer öfter durch renitentes Verhalten auf. Diese alarmierenden Tatsachen drängen uns zu folgenden dringlichen Fragen:</p><p>1. Will der Bundesrat die Asylunterkunft in Bettwil trotz des Widerstandes der Bevölkerung durchsetzen? Wenn ja: Entspricht dies seinem Verständnis von Demokratie und Föderalismus? Wenn nein: Welche Alternativen zieht er zurzeit in Betracht?</p><p>2. Wie will er die in der Revision des Asylgesetzes geplanten grossen, zentralen Asylunterkünfte durchsetzen, wenn sich bereits an diesem Beispiel zeigt, wie sehr sich die Gemeinden und Kantone gegen neue Asylunterkünfte zur Wehr setzen?</p><p>3. Wo konkret sieht er Möglichkeiten zur Errichtung solcher Grossunterkünfte?</p><p>4. Wie plant er die betroffenen Gemeinden zu entschädigen?</p><p>5. Wie reagiert er gegen die immer forscheren Forderungen der neuen Zuwanderer, insbesondere aus Tunesien?</p><p>6. Welche Massnahmen trifft er, um solche Leute möglichst rasch in ihre sichere Heimat zurückzuschicken, und ab wann ist mit Rückführungen in die nordafrikanischen Länder zu rechnen?</p>
  • Beherbergungschaos aufgrund massiver Zuwanderung über den Asylweg
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Infolge der Ereignisse in Nordafrika stieg die Anzahl der Asylgesuche in der Schweiz deutlich an. Das Bundesamt für Migration (BFM) und die Kantone haben deshalb Engpässe bei der Unterbringung Asylsuchender zu bewältigen. Um dem Anliegen der Kantone nach zusätzlichen Unterbringungsplätzen nachzukommen und um die Asylverfahren rasch durchführen zu können, hat der Bund im Frühling 2011 die Eröffnung von 2000 zusätzlichen Bundesplätzen in Armeeunterkünften bis Ende 2011 in Aussicht gestellt. Dadurch könnte verhindert werden, dass die betreffenden Asylsuchenden auf die Kantone verteilt werden müssen. Das BFM und das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) haben zweckdienliche, verfügbare militärische Anlagen evaluiert und entsprechende Armeeunterkünfte besichtigt. Davon erwies sich unter anderem die Militärunterkunft in Bettwil als geeignete Anlage. </p><p>1. Es trifft zu, dass die geplante Inbetriebnahme einer Anlage in Bettwil bei der Bevölkerung auf Widerstand stösst. Der Bundesrat nimmt die Befürchtungen der Bevölkerung ernst. Es ist ihm deshalb ein grosses Anliegen, dass im Dialog mit den zuständigen Behörden und der Bevölkerung tragbare Lösungen gefunden werden können. Aus diesem Grund haben die Regierung des Kantons Aargau und die Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes (EJPD) im November 2011 entschieden, eine Arbeitsgruppe zu bilden. Dieser gehörten auch Vertreter der Gemeinde sowie des Bürgerkomitees an. Ziel der Arbeitsgruppe war es, eine für alle Beteiligten einvernehmliche Lösung zu finden, welche auch den rechtlichen Grundlagen entspricht. Die Arbeitsgruppe wurde mittlerweile aufgelöst. Der Bund prüft zurzeit, ob ein bewilligungsfähiges Projekt eingereicht werden kann. </p><p>2./3. Die im Asylbereich anfallenden Aufgaben sind Verbundaufgaben, die eine enge Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen voraussetzen. Wie bereits in der Antwort des Bundesrates auf die Motion 11.3732, "Neustrukturierung des Asylbereichs statt Asylchaos", ausgeführt, setzt eine erfolgreiche Umsetzung der geplanten Neustrukturierung des Asylbereichs gemäss Bericht des EJPD über Beschleunigungsmassnahmen im Asylbereich voraus, dass die Kantone von Anfang an in die entsprechenden Arbeiten einbezogen werden. Es stellen sich wichtige Fragen, insbesondere bei der Aufgabenverteilung und Unterbringung, die mit den Kantonen diskutiert und bei denen gemeinsam nach geeigneten Lösungen gesucht werden muss. Die im Bericht dargelegten grossen Unterbringungs- und Verfahrensstrukturen sind nur eine der möglichen Umsetzungsvarianten, welche es nun zu evaluieren gilt. Da die Neustrukturierung Gesetzesänderungen voraussetzt, werden auch die eidgenössischen Räte Gelegenheit erhalten, sich mit den Vorschlägen vertieft auseinanderzusetzen.</p><p>4. Das obenskizzierte Umsetzungskonzept der Neustrukturierung des Asylbereichs sieht vor, dass Kompensationsmodelle für die Standortkantone und -gemeinden geprüft werden. Auch bei der Festlegung möglicher Kompensationen ist es wesentlich, die beteiligten Akteure und insbesondere die Kantone einzubeziehen. Die konkrete Ausgestaltung allfälliger Kompensationen oder Entschädigungen wird erst im Rahmen der laufenden Projektarbeiten erfolgen. </p><p>5. Gegen Migranten, die sich problematisch verhalten bzw. Delikte verüben, können die ordentlichen Massnahmen im Zuständigkeitsbereich der Kantone verhängt werden, insbesondere Strafverfolgungen oder ausländerrechtliche Zwangsmassnahmen (z. B. Rayonverbot). Die Gesuche von Personen, die die Sicherheit und die öffentliche Ordnung gefährden, werden vom BFM prioritär behandelt. Zudem wurden Präventivmassnahmen ergriffen und Vorkehrungen zur Steigerung des Sicherheitsempfindens in der Bevölkerung getroffen. So wurde die Betreuung der Asylsuchenden intensiviert und das Angebot an gemeinnützigen Beschäftigungsprogrammen ausgebaut. Daneben hat das BFM Tagesbetreuungsstrukturen zur Entlastung der Empfangs- und Verfahrenszentren (EVZ) eingerichtet und die Aufsicht verstärkt (Personal, Einsatzdauer und -gebiet).</p><p>6. Bereits im März 2011 beschloss das BFM, Asylgesuche von Personen aus Nordafrika (Tunesien, Algerien, Marokko, Ägypten), die aus wirtschaftlichen Gründen einreisen oder die gesetzlichen Voraussetzungen für den Asylstatus offensichtlich nicht erfüllen, unter Berücksichtigung der vorhandenen Kapazitäten prioritär zu behandeln. Damit wird dieser Migrantengruppe rasch und klar signalisiert, wie ihr Asylverfahren ausgeht und dass sie wieder ausreisen müssen. Was den Vollzug nach Tunesien anbelangt, wurde im Dezember 2011 erstmals nach Ausbruch der Unruhen wieder ein Sonderflug durchgeführt. Zahlreiche tunesische Staatsangehörige haben zudem im Jahr 2011 vom Angebot der Rückkehrhilfe profitiert. 221 Personen sind allein im Rahmen von REZ (Rückkehrhilfe ab EVZ) in ihr Heimatland zurückgekehrt.</p><p>Der Sonderbotschafter für internationale Migrationsfragen, Eduard Gnesa, wurde darüber hinaus eigens beauftragt, den Migrationsdialog und die operative Zusammenarbeit der Schweiz mit Tunesien und Algerien zu intensivieren und damit unter anderem die Situation im Bereich Rückführungen in diese beiden Länder zu verbessern. Schliesslich gilt es noch hervorzuheben, dass mit den tunesischen Behörden unlängst exploratorische Gespräche aufgegleist wurden, um das Thema der Rückübernahmen im Rahmen einer allfälligen Migrationspartnerschaft zu berücksichtigen. </p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die massive Zuwanderung über den Asylweg, insbesondere aus Tunesien, aber auch aus Nigeria und Eritrea, scheint sowohl Kantone und Gemeinden, aber auch das Bundesamt für Migration stark zu überfordern. Mit undurchdachten Beherbergungsvorschlägen, wie in Bettwil (AG), sollen die zusätzlichen Zuwanderer nun an die Gemeinden abgeschoben werden, ohne dass deren Bewohner dazu etwas zu sagen haben. Gleichzeitig nehmen die Forderungen dieser Zuwanderer stetig zu, und sie fallen immer öfter durch renitentes Verhalten auf. Diese alarmierenden Tatsachen drängen uns zu folgenden dringlichen Fragen:</p><p>1. Will der Bundesrat die Asylunterkunft in Bettwil trotz des Widerstandes der Bevölkerung durchsetzen? Wenn ja: Entspricht dies seinem Verständnis von Demokratie und Föderalismus? Wenn nein: Welche Alternativen zieht er zurzeit in Betracht?</p><p>2. Wie will er die in der Revision des Asylgesetzes geplanten grossen, zentralen Asylunterkünfte durchsetzen, wenn sich bereits an diesem Beispiel zeigt, wie sehr sich die Gemeinden und Kantone gegen neue Asylunterkünfte zur Wehr setzen?</p><p>3. Wo konkret sieht er Möglichkeiten zur Errichtung solcher Grossunterkünfte?</p><p>4. Wie plant er die betroffenen Gemeinden zu entschädigen?</p><p>5. Wie reagiert er gegen die immer forscheren Forderungen der neuen Zuwanderer, insbesondere aus Tunesien?</p><p>6. Welche Massnahmen trifft er, um solche Leute möglichst rasch in ihre sichere Heimat zurückzuschicken, und ab wann ist mit Rückführungen in die nordafrikanischen Länder zu rechnen?</p>
    • Beherbergungschaos aufgrund massiver Zuwanderung über den Asylweg

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