Eigene Grenzkontrollen bei mangelhafter Umsetzung von Schengen
- ShortId
-
11.4058
- Id
-
20114058
- Updated
-
28.07.2023 13:16
- Language
-
de
- Title
-
Eigene Grenzkontrollen bei mangelhafter Umsetzung von Schengen
- AdditionalIndexing
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2811;10;Einreise von Ausländern/-innen;Europäische Zusammenarbeit;Kontrolle der Zuwanderungen;Vollzug von Beschlüssen;Personenkontrolle an der Grenze;Zuständigkeit für Asylgesuch;Missbrauch;Dubliner Abkommen;Italien
- 1
-
- L06K070104040202, Personenkontrolle an der Grenze
- L06K010801020103, Zuständigkeit für Asylgesuch
- L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
- L04K09020203, Europäische Zusammenarbeit
- L05K0108030601, Kontrolle der Zuwanderungen
- L06K090201010104, Dubliner Abkommen
- L04K03010503, Italien
- L04K05060107, Einreise von Ausländern/-innen
- L04K01010219, Missbrauch
- PriorityCouncil1
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Nationalrat
- Texts
-
- <p>Im Rahmen des Abschlusses eines Abkommens mit Tunesien stellte Italien den zwischen dem 1. Januar 2011 und dem 5. April 2011 eingereisten nordafrikanischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern auf sechs Monate beschränkte nationale Aufenthaltstitel aus (in der Zwischenzeit wurde die Gültigkeit dieser Aufenthaltstitel um sechs Monate verlängert). Für die vor oder nach diesem Zeitpunkt Eingereisten besteht diese Möglichkeit nicht; auf der Basis des erwähnten Abkommens sollen diese nordafrikanischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger in einem vereinfachten Verfahren von Tunesien zurückgenommen werden. Die Erteilung nationaler Aufenthaltstitel ist im Schengen-Besitzstand nicht geregelt und erfolgt nach nationalem Recht. Nationale Aufenthaltstitel berechtigen Drittstaatenangehörige grundsätzlich zur visumsfreien Reise im Schengen-Raum ausserhalb des Aufenthaltsstaates für eine maximale Dauer von drei Monaten pro Halbjahr.</p><p>Ein Schengen-Staat kann heute gestützt auf Artikel 23 bis 31 des Schengener Grenzkodex (Verordnung, EG, Nr. 562/2006) im Falle einer schwerwiegenden Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit für einen Zeitraum von maximal 30 Tagen (oder für die vorhersehbare Dauer der schwerwiegenden Bedrohung) Binnengrenzkontrollen wiedereinführen. Er unterliegt dabei einer Pflicht zur Konsultation der übrigen Schengen-Staaten und der Europäischen Kommission. In Situationen, in denen sofortiges Handeln erforderlich ist, können Binnengrenzkontrollen auch ohne vorherige Konsultation wieder eingeführt werden. Die anderen Schengen-Staaten und die Europäische Kommission sind in diesem Fall unverzüglich zu informieren.</p><p>Die Europäische Kommission hat am 16. September 2011 eine Revision dieser Bestimmungen vorgeschlagen. Danach soll in Zukunft ein Schengen-Staat, der für einen bestimmten Zeitraum Binnengrenzkontrollen wieder einführen möchte, einen Antrag an die Europäische Kommission richten. Diese unterbreitet den Schengen-Staaten einen konkreten Vorschlag über die Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen; die EU-Mitgliedstaaten entscheiden anschliessend im Rahmen eines Komitologie-Verfahrens über den Kommissionsvorschlag. In Situationen, die ein sofortiges Handeln erfordern, soll nach Vorschlag der Europäischen Kommission jeder Schengen-Staat weiterhin autonom Binnengrenzkontrollen wieder einführen können. Diese Möglichkeit soll jedoch auf einen Zeitraum von fünf Tagen beschränkt werden. Über eine allfällige Verlängerung einer derartigen Sofortmassnahme würde die Europäische Kommission alleine entscheiden. Werden schliesslich im Rahmen einer Evaluation (in regelmässigen Abständen stattfindende Überprüfung der Umsetzung des Schengen-Besitzstands durch die Schengen-Staaten) bei einem Schengen-Staat schwerwiegende Mängel bei den Aussengrenzkontrollen festgestellt, soll es in Zukunft auch möglich sein, an den gemeinsamen Grenzen mit dem betreffenden Schengen-Staat vorübergehend Grenzkontrollen wieder einzuführen. Voraussetzung für eine solche Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen wäre, dass die Mängel bei den Aussengrenzkontrollen zu einer ernsthaften Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit der Schengen-Staaten führen.</p><p>Frage 5: Aus Sicht des Bundesrates ist das von der Europäischen Kommission vorgeschlagene gemeinsame, koordinierte Verfahren auf EU-Ebene zur Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen nicht angezeigt. Dies ist im Übrigen auch die Meinung der Mehrheit der Mitgliedstaaten. Die Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und inneren Sicherheit ist eine nationale Kernverantwortung der Schengen-Staaten. Zudem liegen die notwendigen Informationen über Bedrohungslagen und verfügbare Ressourcen im Bereich der öffentlichen Ordnung und inneren Sicherheit bei den Schengen-Staaten selbst; diese sind entsprechend besser in der Lage, geeignete Massnahmen in diesem Bereich zu bestimmen und umzusetzen. Die Schweiz hat sich in dieser Hinsicht erstmals am Rat der Justiz- und Innenminister vom 22. September 2011 geäussert und ihre diesbezügliche Position seither bereits mehrfach bekräftigt.</p><p>Frage 4: Wie vorstehend erwähnt, erfolgte die Ausstellung von Aufenthaltstiteln an nordafrikanische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger durch Italien im Rahmen von dessen nationalen Zuständigkeiten. Es liegt diesbezüglich also keine Verletzung von Schengen-Recht seitens Italiens vor. Die Schweiz kann Personen mit italienischer Aufenthaltsbewilligung die Einreise in die Schweiz nur verweigern, wenn diese nicht alle Voraussetzungen für Reisen im Schengen-Raum erfüllen. Die Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen gegenüber einem Schengen-Staat wäre nur im Fall einer schwerwiegenden Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit für die Schweiz möglich. Die erwähnte Ausstellung von Aufenthaltstiteln durch Italien hatte keine solchen Konsequenzen.</p><p>Fragen 1 bis 3: Der Bundesrat geht mit den Interpellanten einig, dass die korrekte Umsetzung des Schengen-Besitzstands, insbesondere der Bestimmungen über die Kontrollen an den Aussengrenzen, für das Funktionieren des Schengener Systems essentiell ist. Die Schweiz engagiert sich deshalb bereits im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten für eine korrekte Umsetzung derselben. So stellt sie regelmässig Expertinnen und Experten für die Evaluationen der Schengen-Staaten zur Verfügung und beteiligt sich aktiv an den Diskussionen in den für die Behandlung der Evaluationsberichte zuständigen EU-Ratsarbeitsgruppen, insbesondere der Arbeitsgruppe "Schengen-Evaluation". Sie beteiligt sich des Weiteren bei der Unterstützung von Schengen-Staaten, die darauf angewiesen sind; dies insbesondere über ihre Beiträge an den EU-Aussengrenzenfonds und über die Teilnahme an Frontex-Operationen. Im Rahmen der aktuellen Revision des Schengener Grenzkodex befürwortet der Bundesrat zudem den Ausbau der Möglichkeiten zur Unterstützung von Schengen-Staaten, deren Aussengrenzkontrollen schwerwiegende Mängel aufweisen. Damit würden die Einflussmöglichkeiten der Schengen-Staaten auf die korrekte Umsetzung des Schengen-Besitzstands durch die anderen Schengen-Staaten in diesem besonders sensitiven Bereich erhöht. Zudem würde ein Anreiz für den säumigen Schengen-Staat geschaffen, die Situation an den Aussengrenzen zu verbessern, wodurch der Schutz der Aussengrenzen gestärkt würde.</p><p>Erst wenn diese Unterstützungsmassnahmen zu keinem Ergebnis führen würden und aus der Situation eine Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit resultieren würde, sollten auch Binnengrenzkontrollen an den Grenzen zum säumigen Schengen-Staat wieder eingeführt werden können. In dem Sinn unterstützt der Bundesrat den erwähnten Vorschlag der Europäischen Kommission, im Rahmen des Evaluationsverfahrens als Ultima Ratio auch Binnengrenzkontrollen an der Grenze zum betreffenden Schengen-Staat wieder einführen zu können, wenn bei diesem schwerwiegende Mängel bei der Aussengrenzkontrolle festgestellt würden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die fehlende Umsetzung von Schengen/Dublin durch Staaten wie Italien oder Griechenland verletzt und gefährdet diese Verträge. Ein Beispiel: Tausende Flüchtlinge kamen durch die Unruhen in Nordafrika auf Lampedusa an, wo die Auffanglager schnell überfüllt waren. Daraufhin stellte die Regierung in Rom den Asylsuchenden missbräuchlich Schengen-Visa aus, womit die Flüchtlinge über Italien in die Schweiz und nach Frankreich gelangten und das Tessin und Genf vor immense Probleme stellten.</p><p>Kürzlich hat der EU-Innenministerrat eine Kommission beauftragt, eine neue Regelung auszuarbeiten, welche Schengen-Mitgliedern eine befristete nationale Grenzkontrolle ermöglicht. Die Kommission schlägt eine Klausel vor, mit der solche Grenzkontrollen neu eigenständig für einen Zeitraum von fünf Tagen verhängt werden dürfen. Jede Verlängerung der Grenzkontrolle muss von Brüssel genehmigt werden. Diese Zentralisierung wird von Deutschland, Frankreich und Spanien als Einschnitt in die nationale Souveränität kritisiert.</p><p>Für die FDP ist klar, die innere Sicherheit der Schweiz hat oberste Priorität. Wird Schengen/Dublin von den Mitgliedstaaten nicht umgesetzt, muss die Schweiz jederzeit eigenständig Grenzkontrollen durchführen können.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Langfristiges Ziel ist die korrekte Umsetzung von Schengen/Dublin. Ist er bereit, sich dafür einzusetzen, damit eine Sonderklausel aufgrund des Fehlverhaltens einzelner Staaten künftig nicht eingesetzt werden muss?</p><p>2. Ist er bereit, sich für die Erarbeitung einer schwarzen Liste einzusetzen, auf der Mitgliedstaaten, die Schengen/Dublin nicht umsetzen, aufgeführt werden? Auf diese könnte in einem weiteren Schritt eine Sonderklausel angewendet werden.</p><p>3. Ist er bereit, sich im Schengen-Ausschuss für die rasche Einführung und Inkraftsetzung einer sinnvollen Klausel einzusetzen?</p><p>4. Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu treffen, damit eine solche Klausel umgehend auf Italien angewendet wird, so dass Personen mit von Italien missbräuchlich ausgestellten Schengen-Visa nicht mehr in die Schweiz einreisen dürfen?</p><p>5. Engagiert sich der Bundesrat im Schengen-Ausschuss zusammen mit Deutschland, Frankreich und Spanien, dass eine neue Klausel nicht zu einer weiteren Zentralisierung in Brüssel beim Migrationsrecht führt?</p>
- Eigene Grenzkontrollen bei mangelhafter Umsetzung von Schengen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Im Rahmen des Abschlusses eines Abkommens mit Tunesien stellte Italien den zwischen dem 1. Januar 2011 und dem 5. April 2011 eingereisten nordafrikanischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern auf sechs Monate beschränkte nationale Aufenthaltstitel aus (in der Zwischenzeit wurde die Gültigkeit dieser Aufenthaltstitel um sechs Monate verlängert). Für die vor oder nach diesem Zeitpunkt Eingereisten besteht diese Möglichkeit nicht; auf der Basis des erwähnten Abkommens sollen diese nordafrikanischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger in einem vereinfachten Verfahren von Tunesien zurückgenommen werden. Die Erteilung nationaler Aufenthaltstitel ist im Schengen-Besitzstand nicht geregelt und erfolgt nach nationalem Recht. Nationale Aufenthaltstitel berechtigen Drittstaatenangehörige grundsätzlich zur visumsfreien Reise im Schengen-Raum ausserhalb des Aufenthaltsstaates für eine maximale Dauer von drei Monaten pro Halbjahr.</p><p>Ein Schengen-Staat kann heute gestützt auf Artikel 23 bis 31 des Schengener Grenzkodex (Verordnung, EG, Nr. 562/2006) im Falle einer schwerwiegenden Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit für einen Zeitraum von maximal 30 Tagen (oder für die vorhersehbare Dauer der schwerwiegenden Bedrohung) Binnengrenzkontrollen wiedereinführen. Er unterliegt dabei einer Pflicht zur Konsultation der übrigen Schengen-Staaten und der Europäischen Kommission. In Situationen, in denen sofortiges Handeln erforderlich ist, können Binnengrenzkontrollen auch ohne vorherige Konsultation wieder eingeführt werden. Die anderen Schengen-Staaten und die Europäische Kommission sind in diesem Fall unverzüglich zu informieren.</p><p>Die Europäische Kommission hat am 16. September 2011 eine Revision dieser Bestimmungen vorgeschlagen. Danach soll in Zukunft ein Schengen-Staat, der für einen bestimmten Zeitraum Binnengrenzkontrollen wieder einführen möchte, einen Antrag an die Europäische Kommission richten. Diese unterbreitet den Schengen-Staaten einen konkreten Vorschlag über die Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen; die EU-Mitgliedstaaten entscheiden anschliessend im Rahmen eines Komitologie-Verfahrens über den Kommissionsvorschlag. In Situationen, die ein sofortiges Handeln erfordern, soll nach Vorschlag der Europäischen Kommission jeder Schengen-Staat weiterhin autonom Binnengrenzkontrollen wieder einführen können. Diese Möglichkeit soll jedoch auf einen Zeitraum von fünf Tagen beschränkt werden. Über eine allfällige Verlängerung einer derartigen Sofortmassnahme würde die Europäische Kommission alleine entscheiden. Werden schliesslich im Rahmen einer Evaluation (in regelmässigen Abständen stattfindende Überprüfung der Umsetzung des Schengen-Besitzstands durch die Schengen-Staaten) bei einem Schengen-Staat schwerwiegende Mängel bei den Aussengrenzkontrollen festgestellt, soll es in Zukunft auch möglich sein, an den gemeinsamen Grenzen mit dem betreffenden Schengen-Staat vorübergehend Grenzkontrollen wieder einzuführen. Voraussetzung für eine solche Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen wäre, dass die Mängel bei den Aussengrenzkontrollen zu einer ernsthaften Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit der Schengen-Staaten führen.</p><p>Frage 5: Aus Sicht des Bundesrates ist das von der Europäischen Kommission vorgeschlagene gemeinsame, koordinierte Verfahren auf EU-Ebene zur Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen nicht angezeigt. Dies ist im Übrigen auch die Meinung der Mehrheit der Mitgliedstaaten. Die Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und inneren Sicherheit ist eine nationale Kernverantwortung der Schengen-Staaten. Zudem liegen die notwendigen Informationen über Bedrohungslagen und verfügbare Ressourcen im Bereich der öffentlichen Ordnung und inneren Sicherheit bei den Schengen-Staaten selbst; diese sind entsprechend besser in der Lage, geeignete Massnahmen in diesem Bereich zu bestimmen und umzusetzen. Die Schweiz hat sich in dieser Hinsicht erstmals am Rat der Justiz- und Innenminister vom 22. September 2011 geäussert und ihre diesbezügliche Position seither bereits mehrfach bekräftigt.</p><p>Frage 4: Wie vorstehend erwähnt, erfolgte die Ausstellung von Aufenthaltstiteln an nordafrikanische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger durch Italien im Rahmen von dessen nationalen Zuständigkeiten. Es liegt diesbezüglich also keine Verletzung von Schengen-Recht seitens Italiens vor. Die Schweiz kann Personen mit italienischer Aufenthaltsbewilligung die Einreise in die Schweiz nur verweigern, wenn diese nicht alle Voraussetzungen für Reisen im Schengen-Raum erfüllen. Die Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen gegenüber einem Schengen-Staat wäre nur im Fall einer schwerwiegenden Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit für die Schweiz möglich. Die erwähnte Ausstellung von Aufenthaltstiteln durch Italien hatte keine solchen Konsequenzen.</p><p>Fragen 1 bis 3: Der Bundesrat geht mit den Interpellanten einig, dass die korrekte Umsetzung des Schengen-Besitzstands, insbesondere der Bestimmungen über die Kontrollen an den Aussengrenzen, für das Funktionieren des Schengener Systems essentiell ist. Die Schweiz engagiert sich deshalb bereits im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten für eine korrekte Umsetzung derselben. So stellt sie regelmässig Expertinnen und Experten für die Evaluationen der Schengen-Staaten zur Verfügung und beteiligt sich aktiv an den Diskussionen in den für die Behandlung der Evaluationsberichte zuständigen EU-Ratsarbeitsgruppen, insbesondere der Arbeitsgruppe "Schengen-Evaluation". Sie beteiligt sich des Weiteren bei der Unterstützung von Schengen-Staaten, die darauf angewiesen sind; dies insbesondere über ihre Beiträge an den EU-Aussengrenzenfonds und über die Teilnahme an Frontex-Operationen. Im Rahmen der aktuellen Revision des Schengener Grenzkodex befürwortet der Bundesrat zudem den Ausbau der Möglichkeiten zur Unterstützung von Schengen-Staaten, deren Aussengrenzkontrollen schwerwiegende Mängel aufweisen. Damit würden die Einflussmöglichkeiten der Schengen-Staaten auf die korrekte Umsetzung des Schengen-Besitzstands durch die anderen Schengen-Staaten in diesem besonders sensitiven Bereich erhöht. Zudem würde ein Anreiz für den säumigen Schengen-Staat geschaffen, die Situation an den Aussengrenzen zu verbessern, wodurch der Schutz der Aussengrenzen gestärkt würde.</p><p>Erst wenn diese Unterstützungsmassnahmen zu keinem Ergebnis führen würden und aus der Situation eine Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit resultieren würde, sollten auch Binnengrenzkontrollen an den Grenzen zum säumigen Schengen-Staat wieder eingeführt werden können. In dem Sinn unterstützt der Bundesrat den erwähnten Vorschlag der Europäischen Kommission, im Rahmen des Evaluationsverfahrens als Ultima Ratio auch Binnengrenzkontrollen an der Grenze zum betreffenden Schengen-Staat wieder einführen zu können, wenn bei diesem schwerwiegende Mängel bei der Aussengrenzkontrolle festgestellt würden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die fehlende Umsetzung von Schengen/Dublin durch Staaten wie Italien oder Griechenland verletzt und gefährdet diese Verträge. Ein Beispiel: Tausende Flüchtlinge kamen durch die Unruhen in Nordafrika auf Lampedusa an, wo die Auffanglager schnell überfüllt waren. Daraufhin stellte die Regierung in Rom den Asylsuchenden missbräuchlich Schengen-Visa aus, womit die Flüchtlinge über Italien in die Schweiz und nach Frankreich gelangten und das Tessin und Genf vor immense Probleme stellten.</p><p>Kürzlich hat der EU-Innenministerrat eine Kommission beauftragt, eine neue Regelung auszuarbeiten, welche Schengen-Mitgliedern eine befristete nationale Grenzkontrolle ermöglicht. Die Kommission schlägt eine Klausel vor, mit der solche Grenzkontrollen neu eigenständig für einen Zeitraum von fünf Tagen verhängt werden dürfen. Jede Verlängerung der Grenzkontrolle muss von Brüssel genehmigt werden. Diese Zentralisierung wird von Deutschland, Frankreich und Spanien als Einschnitt in die nationale Souveränität kritisiert.</p><p>Für die FDP ist klar, die innere Sicherheit der Schweiz hat oberste Priorität. Wird Schengen/Dublin von den Mitgliedstaaten nicht umgesetzt, muss die Schweiz jederzeit eigenständig Grenzkontrollen durchführen können.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Langfristiges Ziel ist die korrekte Umsetzung von Schengen/Dublin. Ist er bereit, sich dafür einzusetzen, damit eine Sonderklausel aufgrund des Fehlverhaltens einzelner Staaten künftig nicht eingesetzt werden muss?</p><p>2. Ist er bereit, sich für die Erarbeitung einer schwarzen Liste einzusetzen, auf der Mitgliedstaaten, die Schengen/Dublin nicht umsetzen, aufgeführt werden? Auf diese könnte in einem weiteren Schritt eine Sonderklausel angewendet werden.</p><p>3. Ist er bereit, sich im Schengen-Ausschuss für die rasche Einführung und Inkraftsetzung einer sinnvollen Klausel einzusetzen?</p><p>4. Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu treffen, damit eine solche Klausel umgehend auf Italien angewendet wird, so dass Personen mit von Italien missbräuchlich ausgestellten Schengen-Visa nicht mehr in die Schweiz einreisen dürfen?</p><p>5. Engagiert sich der Bundesrat im Schengen-Ausschuss zusammen mit Deutschland, Frankreich und Spanien, dass eine neue Klausel nicht zu einer weiteren Zentralisierung in Brüssel beim Migrationsrecht führt?</p>
- Eigene Grenzkontrollen bei mangelhafter Umsetzung von Schengen
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