Truppenunterkünfte für Asylbewerber
- ShortId
-
11.4061
- Id
-
20114061
- Updated
-
27.07.2023 19:52
- Language
-
de
- Title
-
Truppenunterkünfte für Asylbewerber
- AdditionalIndexing
-
2811;Flüchtlingsbetreuung;Truppenunterkunft;Gemeinde;politische Mitbestimmung;Kanton;Zivilschutz
- 1
-
- L04K01080103, Flüchtlingsbetreuung
- L05K0402010503, Truppenunterkunft
- L04K04030201, Zivilschutz
- L04K08020329, politische Mitbestimmung
- L06K080701020108, Kanton
- L06K080701020106, Gemeinde
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Steigende Asylgesuche aus den nordafrikanischen Staaten, zahlreiche Langzeitbezüger von Nothilfe sowie fehlende Unterkünfte sorgen dafür, dass das Thema Asyl wiederum aktuell ist und Bund, Kantone und Gemeinden vor grosse Herausforderungen stellt. Auf der Suche nach geeigneten Unterkünften erwächst vonseiten der Gemeinden und der Bevölkerung immer öfter Widerstand gegen geplante Inbetriebnahmen von Unterkünften. Die Lösung dieser Angelegenheiten muss deshalb zur Bundessache erklärt werden. Namentlich ist auch das VBS aktiv einzubeziehen. Dies betrifft in erster Linie die Zurverfügungstellung von Infrastrukturen (Truppenunterkünften).</p>
- <p>Die Frage der Unterbringung liegt grundsätzlich in der Kompetenz der Kantone. Der Bund kann die Kantone in diesem Bereich nur entlasten, wenn diese bei der Suche nach neuen Bundesunterkünften Hand bieten.</p><p>Infolge der Ereignisse in Nordafrika stieg die Anzahl der Asylgesuche in der Schweiz deutlich an. Das Bundesamt für Migration (BFM) und die Kantone haben deshalb Engpässe bei der Unterbringung Asylsuchender zu bewältigen. Um dem Anliegen der Kantone nach zusätzlichen Unterbringungsplätzen nachzukommen und um die Asylverfahren rasch durchführen zu können, hat der Bund im Frühling 2011 die Eröffnung von 2000 zusätzlichen Bundesplätzen in Armeeunterkünften bis Ende 2011 in Aussicht gestellt. Dadurch könnte verhindert werden, dass die betreffenden Asylsuchenden auf die Kantone verteilt werden müssen. Das BFM und das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) haben zweckdienliche, verfügbare militärische Anlagen evaluiert und entsprechende Armeeunterkünfte besichtigt.</p><p>1. Einleitend ist festzuhalten, dass das VBS einen Grossteil seiner Unterkünfte für sich selber beansprucht. Der Bundesrat hat zudem schon bei der Antwort auf die Motion Müller Philipp 11.3868, "Exorbitante Mietkosten der Asylsuchenden reduzieren", darauf hingewiesen, dass sich bei den vom VBS angebotenen Unterkünften immer wieder gezeigt hat, dass mit langwierigen Bewilligungs-, Einsprache- und Beschwerdeverfahren gerechnet werden muss. Zudem sind oft umfangreiche Umbauarbeiten notwendig, sodass rasche Lösungen kaum realisiert werden können. Auch Widerstände der Bevölkerung erschweren häufig eine rasche Eröffnung der Unterkünfte.</p><p>2.-4. Wie bereits in seiner Antwort auf die erwähnte Motion festgehalten, erachtet der Bundesrat die Erhöhung der Unterbringungskapazitäten des Bundes als eine der zentralen Voraussetzungen, um die angestrebte Beschleunigung der Asylverfahren zu erreichen. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat diese Motion zur Annahme empfohlen. Eine umfassende Evaluation der Unterkunftssituation in den Militärunterkünften wird im Rahmen der möglichen Umsetzung dieser Motion erfolgen.</p><p>Zwischen April und Oktober 2011 hat eine Arbeitsgruppe, die sich aus Mitarbeitenden des VBS und des BFM zusammensetzte, eine Anzahl Standorte mit ungefähr 6000 Unterbringungsplätzen, aufgeteilt auf 25 militärische Unterkünfte, geprüft. Diese Auswahl wurde nach einer ersten Evaluation bereits eingeschränkt, weil die Unterbringungskapazität bei einer zivilen Nutzung aufgrund unterschiedlicher sicherheitstechnischer Vorschriften weit unter derjenigen einer Nutzung zu militärischen Zwecken liegt. Zusätzlich ergaben sich technische Schwierigkeiten (beispielsweise auf den Sommer eingeschränkter Zugang, mangelndes Sicherheitssystem für eine zivile Nutzung, beschränkte Kapazität) oder Hindernisse rechtlicher Natur (fehlende Zonenkonformität). Hinsichtlich der restlichen infragekommenden Infrastrukturen wurde bereits bzw. wird mit den betroffenen Kantonen und Gemeinden das Gespräch über die Modalitäten ihrer Inbetriebnahme aufgenommen. Zudem finden regelmässig interdepartementale Sitzungen statt.</p><p>Was die Zivilschutzanlagen betrifft, so sind sie Eigentum der Kantone bzw. der Gemeinden. Das BFM konzentriert sich nun auf die bundeseigenen Anlagen.</p><p>5. Eine erfolgreiche Suche nach geeigneten Unterkünften ist nur möglich, wenn alle betroffenen Kreise zusammenarbeiten. Deshalb ist das BFM bestrebt, diese Kreise von Anfang an mit einzubeziehen. Stellt sich eine VBS-Anlage als geeignet für die Unterbringung von Asylsuchenden heraus, nimmt das BFM mit dem betroffenen Kanton das Gespräch über die Einzelheiten der Inbetriebnahme auf. Sobald diese Aspekte mit dem Kanton besprochen worden sind, wird das Gespräch mit den betroffenen Gemeinden aufgenommen, um sie in den Planungsprozess einzubeziehen. In der Regel vor der Eröffnung findet eine Informationsveranstaltung für die Wohnbevölkerung des Ortes statt. Um den Befürchtungen der Wohnbevölkerung zu begegnen und ihren Erwartungen zu entsprechen, wird in jeder betroffenen Gemeinde eine Begleitgruppe gebildet (Bürger-, Wirtschafts- und Gemeindevertreterinnen und -vertreter).</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Momentan fehlen zur Unterbringung von Asylsuchenden geeignete Unterkünfte. Bereits wurde mehrfach auf leerstehende Truppenunterkünfte und Zivilschutzanlagen zur Unterbringung von Asylsuchenden hingewiesen. Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie schätzt er die Eignung von Truppenunterkünften und Zivilschutzanlagen zur Unterbringung von Asylsuchenden ein?</p><p>2. Wurden bezüglich der Unterbringung von Asylsuchenden in Truppenunterkünften bereits konkrete Schritte unternommen? Wurde eine Evaluation in Auftrag gegeben?</p><p>3. Wie gross sind die Kapazitäten von leerstehenden Truppenunterkünften und Zivilschutzanlagen?</p><p>4. Wie wird das VBS bei der Suche nach Unterkünften einbezogen?</p><p>5. Wie werden die Interessen der Kantone, der Gemeinden und der Bevölkerung bei der Unterbringung von Asylsuchenden berücksichtigt?</p>
- Truppenunterkünfte für Asylbewerber
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Steigende Asylgesuche aus den nordafrikanischen Staaten, zahlreiche Langzeitbezüger von Nothilfe sowie fehlende Unterkünfte sorgen dafür, dass das Thema Asyl wiederum aktuell ist und Bund, Kantone und Gemeinden vor grosse Herausforderungen stellt. Auf der Suche nach geeigneten Unterkünften erwächst vonseiten der Gemeinden und der Bevölkerung immer öfter Widerstand gegen geplante Inbetriebnahmen von Unterkünften. Die Lösung dieser Angelegenheiten muss deshalb zur Bundessache erklärt werden. Namentlich ist auch das VBS aktiv einzubeziehen. Dies betrifft in erster Linie die Zurverfügungstellung von Infrastrukturen (Truppenunterkünften).</p>
- <p>Die Frage der Unterbringung liegt grundsätzlich in der Kompetenz der Kantone. Der Bund kann die Kantone in diesem Bereich nur entlasten, wenn diese bei der Suche nach neuen Bundesunterkünften Hand bieten.</p><p>Infolge der Ereignisse in Nordafrika stieg die Anzahl der Asylgesuche in der Schweiz deutlich an. Das Bundesamt für Migration (BFM) und die Kantone haben deshalb Engpässe bei der Unterbringung Asylsuchender zu bewältigen. Um dem Anliegen der Kantone nach zusätzlichen Unterbringungsplätzen nachzukommen und um die Asylverfahren rasch durchführen zu können, hat der Bund im Frühling 2011 die Eröffnung von 2000 zusätzlichen Bundesplätzen in Armeeunterkünften bis Ende 2011 in Aussicht gestellt. Dadurch könnte verhindert werden, dass die betreffenden Asylsuchenden auf die Kantone verteilt werden müssen. Das BFM und das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) haben zweckdienliche, verfügbare militärische Anlagen evaluiert und entsprechende Armeeunterkünfte besichtigt.</p><p>1. Einleitend ist festzuhalten, dass das VBS einen Grossteil seiner Unterkünfte für sich selber beansprucht. Der Bundesrat hat zudem schon bei der Antwort auf die Motion Müller Philipp 11.3868, "Exorbitante Mietkosten der Asylsuchenden reduzieren", darauf hingewiesen, dass sich bei den vom VBS angebotenen Unterkünften immer wieder gezeigt hat, dass mit langwierigen Bewilligungs-, Einsprache- und Beschwerdeverfahren gerechnet werden muss. Zudem sind oft umfangreiche Umbauarbeiten notwendig, sodass rasche Lösungen kaum realisiert werden können. Auch Widerstände der Bevölkerung erschweren häufig eine rasche Eröffnung der Unterkünfte.</p><p>2.-4. Wie bereits in seiner Antwort auf die erwähnte Motion festgehalten, erachtet der Bundesrat die Erhöhung der Unterbringungskapazitäten des Bundes als eine der zentralen Voraussetzungen, um die angestrebte Beschleunigung der Asylverfahren zu erreichen. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat diese Motion zur Annahme empfohlen. Eine umfassende Evaluation der Unterkunftssituation in den Militärunterkünften wird im Rahmen der möglichen Umsetzung dieser Motion erfolgen.</p><p>Zwischen April und Oktober 2011 hat eine Arbeitsgruppe, die sich aus Mitarbeitenden des VBS und des BFM zusammensetzte, eine Anzahl Standorte mit ungefähr 6000 Unterbringungsplätzen, aufgeteilt auf 25 militärische Unterkünfte, geprüft. Diese Auswahl wurde nach einer ersten Evaluation bereits eingeschränkt, weil die Unterbringungskapazität bei einer zivilen Nutzung aufgrund unterschiedlicher sicherheitstechnischer Vorschriften weit unter derjenigen einer Nutzung zu militärischen Zwecken liegt. Zusätzlich ergaben sich technische Schwierigkeiten (beispielsweise auf den Sommer eingeschränkter Zugang, mangelndes Sicherheitssystem für eine zivile Nutzung, beschränkte Kapazität) oder Hindernisse rechtlicher Natur (fehlende Zonenkonformität). Hinsichtlich der restlichen infragekommenden Infrastrukturen wurde bereits bzw. wird mit den betroffenen Kantonen und Gemeinden das Gespräch über die Modalitäten ihrer Inbetriebnahme aufgenommen. Zudem finden regelmässig interdepartementale Sitzungen statt.</p><p>Was die Zivilschutzanlagen betrifft, so sind sie Eigentum der Kantone bzw. der Gemeinden. Das BFM konzentriert sich nun auf die bundeseigenen Anlagen.</p><p>5. Eine erfolgreiche Suche nach geeigneten Unterkünften ist nur möglich, wenn alle betroffenen Kreise zusammenarbeiten. Deshalb ist das BFM bestrebt, diese Kreise von Anfang an mit einzubeziehen. Stellt sich eine VBS-Anlage als geeignet für die Unterbringung von Asylsuchenden heraus, nimmt das BFM mit dem betroffenen Kanton das Gespräch über die Einzelheiten der Inbetriebnahme auf. Sobald diese Aspekte mit dem Kanton besprochen worden sind, wird das Gespräch mit den betroffenen Gemeinden aufgenommen, um sie in den Planungsprozess einzubeziehen. In der Regel vor der Eröffnung findet eine Informationsveranstaltung für die Wohnbevölkerung des Ortes statt. Um den Befürchtungen der Wohnbevölkerung zu begegnen und ihren Erwartungen zu entsprechen, wird in jeder betroffenen Gemeinde eine Begleitgruppe gebildet (Bürger-, Wirtschafts- und Gemeindevertreterinnen und -vertreter).</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Momentan fehlen zur Unterbringung von Asylsuchenden geeignete Unterkünfte. Bereits wurde mehrfach auf leerstehende Truppenunterkünfte und Zivilschutzanlagen zur Unterbringung von Asylsuchenden hingewiesen. Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie schätzt er die Eignung von Truppenunterkünften und Zivilschutzanlagen zur Unterbringung von Asylsuchenden ein?</p><p>2. Wurden bezüglich der Unterbringung von Asylsuchenden in Truppenunterkünften bereits konkrete Schritte unternommen? Wurde eine Evaluation in Auftrag gegeben?</p><p>3. Wie gross sind die Kapazitäten von leerstehenden Truppenunterkünften und Zivilschutzanlagen?</p><p>4. Wie wird das VBS bei der Suche nach Unterkünften einbezogen?</p><p>5. Wie werden die Interessen der Kantone, der Gemeinden und der Bevölkerung bei der Unterbringung von Asylsuchenden berücksichtigt?</p>
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