Stilllegung von Kernanlagen. Fonds reicht immer noch nicht aus

ShortId
11.4062
Id
20114062
Updated
28.07.2023 08:47
Language
de
Title
Stilllegung von Kernanlagen. Fonds reicht immer noch nicht aus
AdditionalIndexing
66;Deckungskapital;Ausstieg aus der Kernenergie;Lagerung radioaktiver Abfälle;Kostenrechnung;Rückbau;nukleare Sicherheit;Atomindustrie;Kostenschätzung;Fonds;Kernkraftwerk;Kraftwerksstilllegung
1
  • L04K17030101, Atomindustrie
  • L04K17030102, Ausstieg aus der Kernenergie
  • L04K17010113, Kraftwerksstilllegung
  • L04K17030201, Kernkraftwerk
  • L05K0601020302, Lagerung radioaktiver Abfälle
  • L05K0703020201, Kostenrechnung
  • L05K0705030307, Rückbau
  • L04K11090203, Fonds
  • L04K11100101, Deckungskapital
  • L04K17030106, nukleare Sicherheit
  • L06K070302020108, Kostenschätzung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Wie in der Interpellation festgehalten, hat sich der Bundesrat bei der Beantwortung von parlamentarischen Vorstössen verschiedentlich zu den Stilllegungs- und Entsorgungskosten sowie zu deren finanzieller Sicherstellung geäussert. Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung.</p><p>1. Gemäss den aktuellen Studien (Kostenstudien 2011) belaufen sich die Kosten für die Stilllegung der fünf Schweizer Kernkraftwerke inkl. der Zwischenlager Würenlingen AG (Zwilag) auf total 2974 Millionen Franken (Kernkraftwerke Beznau 809, Kernkraftwerk Mühleberg 487, Kernkraftwerk Gösgen 663 und Kernkraftwerk Leibstadt 920 Millionen Franken). Bei der Berechnung dieser Kosten wurden Erfahrungen aus Deutschland berücksichtigt. Die Kostenstudien 2011 werden zurzeit vom Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) geprüft, welches dazu unabhängige Experten aus dem In- und Ausland beiziehen wird.</p><p>2. Nein. Ein Vergleich mit anderen Ländern ist kaum möglich, weil die Berechnungen zum Teil sehr unterschiedlich erfolgen (z. B. unterschiedliche Kostenelemente, schlecht vergleichbare Personalkosten). Zudem sind die Zahlen aus dem Ausland oft nicht öffentlich zugänglich.</p><p>3. Der Bundesrat hat in den erwähnten Vorstössen das vom Parlament erlassene Gesetz zitiert. Er kann und will einen Entscheid des Parlamentes weder präjudizieren noch vorwegnehmen.</p><p>4. Nein. Eine Kernanlage kann nur so lange betrieben werden, wie ihre Sicherheit gewährleistet ist. Darüber wacht gemäss Kernenergiegesetz (KEG; SR 732.1) das Ensi als unabhängige Aufsichtsbehörde. Nach dem Verursacherprinzip muss ein Betreiber in jedem Fall und unabhängig von der tatsächlichen Laufzeit eines Kernkraftwerks für die von ihm verursachten Kosten für die Stilllegung der Kernkraftwerke und die Entsorgung der radioaktiven Abfälle aufkommen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Im Januar 2005 hat der französische Rechnungshof dem französischen Staatspräsidenten Nicolas Sarkozy einen Bericht mit dem Titel "Le démantèlement des installations nucléaires et la gestion des déchets radioactifs" (Stilllegung von Kernanlagen und Entsorgung radioaktiver Abfälle) vorgelegt. Im Bericht zeigt man sich sehr besorgt über die Tatsache, dass die Kosten für die Stilllegung von Kernanlagen stark unterschätzt werden. In Frankreich gilt die Regel, dass jeweils ein Betrag in der Höhe von 15 Prozent der Baukosten für die Stilllegung vorgesehen werden muss. Bei einigen Kernanlagen, die stillgelegt werden, wird dieser Rahmen aber massiv gesprengt. Für die Kernanlage Brennilis waren zum Beispiel 19,4 Millionen Euro berechnet worden, nach aktuellem Stand belaufen sich die Kosten bereits auf 480 Millionen Euro, also 25-mal mehr als vorgesehen! Es liegt auf der Hand, dass die Stilllegung einer Kernanlage aufwendiger ist als ihr Bau. Zwar wurde diesen Herbst der Stilllegungs- und Entsorgungsfonds für Kernanlagen in der Schweiz angepasst. Die Erfahrung zeigt nun aber, dass die Stilllegungskosten im Vergleich zu den Baukosten gleich hoch, wenn nicht sogar weit höher ausfallen. Wäre es deshalb nicht dringend, die Stilllegungskosten durch eine unabhängige Kommission neu einschätzen zu lassen? </p><p>2. Kann der Bundesrat eine Übersicht liefern, die alle zivilen Kernanlagen auflistet, die sich derzeit weltweit in der Stilllegungsphase befinden, mit Angaben zu den jeweiligen Baukosten sowie zu den vorgesehenen und den effektiven Stilllegungskosten?</p><p>3. In den Antworten zu den parlamentarischen Vorstössen 10.4034, 11.3479, 11.3481, 11.3482, 11.3865 und 11.3996 sagt der Bundesrat unter anderem: "Schliesslich ist zu betonen, dass ein finanzielles Engagement der öffentlichen Hand beim Versagen der genannten Absicherungen nicht automatisch erfolgen würde. Gemäss KEG hat die Bundesversammlung zwingend darüber zu beschliessen, ob und in welchem Ausmass sich der Bund an nichtgedeckten Kosten beteiligt." Glaubt der Bundesrat wirklich, dass die Bundesversammlung frei entscheiden kann, ob sich der Bund an den Stilllegungskosten beteiligt, falls den Betreibern die nötigen Mittel fehlen?</p><p>4. Sieht sich der Bund nicht versucht, eine Kernanlage, die aus Sicherheitsgründen nach weniger als 50 Jahren ausser Betrieb gesetzt werden muss, am Leben zu erhalten, nur damit der Stilllegungsfonds weiter gespeist wird?</p>
  • Stilllegung von Kernanlagen. Fonds reicht immer noch nicht aus
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Wie in der Interpellation festgehalten, hat sich der Bundesrat bei der Beantwortung von parlamentarischen Vorstössen verschiedentlich zu den Stilllegungs- und Entsorgungskosten sowie zu deren finanzieller Sicherstellung geäussert. Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung.</p><p>1. Gemäss den aktuellen Studien (Kostenstudien 2011) belaufen sich die Kosten für die Stilllegung der fünf Schweizer Kernkraftwerke inkl. der Zwischenlager Würenlingen AG (Zwilag) auf total 2974 Millionen Franken (Kernkraftwerke Beznau 809, Kernkraftwerk Mühleberg 487, Kernkraftwerk Gösgen 663 und Kernkraftwerk Leibstadt 920 Millionen Franken). Bei der Berechnung dieser Kosten wurden Erfahrungen aus Deutschland berücksichtigt. Die Kostenstudien 2011 werden zurzeit vom Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) geprüft, welches dazu unabhängige Experten aus dem In- und Ausland beiziehen wird.</p><p>2. Nein. Ein Vergleich mit anderen Ländern ist kaum möglich, weil die Berechnungen zum Teil sehr unterschiedlich erfolgen (z. B. unterschiedliche Kostenelemente, schlecht vergleichbare Personalkosten). Zudem sind die Zahlen aus dem Ausland oft nicht öffentlich zugänglich.</p><p>3. Der Bundesrat hat in den erwähnten Vorstössen das vom Parlament erlassene Gesetz zitiert. Er kann und will einen Entscheid des Parlamentes weder präjudizieren noch vorwegnehmen.</p><p>4. Nein. Eine Kernanlage kann nur so lange betrieben werden, wie ihre Sicherheit gewährleistet ist. Darüber wacht gemäss Kernenergiegesetz (KEG; SR 732.1) das Ensi als unabhängige Aufsichtsbehörde. Nach dem Verursacherprinzip muss ein Betreiber in jedem Fall und unabhängig von der tatsächlichen Laufzeit eines Kernkraftwerks für die von ihm verursachten Kosten für die Stilllegung der Kernkraftwerke und die Entsorgung der radioaktiven Abfälle aufkommen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Im Januar 2005 hat der französische Rechnungshof dem französischen Staatspräsidenten Nicolas Sarkozy einen Bericht mit dem Titel "Le démantèlement des installations nucléaires et la gestion des déchets radioactifs" (Stilllegung von Kernanlagen und Entsorgung radioaktiver Abfälle) vorgelegt. Im Bericht zeigt man sich sehr besorgt über die Tatsache, dass die Kosten für die Stilllegung von Kernanlagen stark unterschätzt werden. In Frankreich gilt die Regel, dass jeweils ein Betrag in der Höhe von 15 Prozent der Baukosten für die Stilllegung vorgesehen werden muss. Bei einigen Kernanlagen, die stillgelegt werden, wird dieser Rahmen aber massiv gesprengt. Für die Kernanlage Brennilis waren zum Beispiel 19,4 Millionen Euro berechnet worden, nach aktuellem Stand belaufen sich die Kosten bereits auf 480 Millionen Euro, also 25-mal mehr als vorgesehen! Es liegt auf der Hand, dass die Stilllegung einer Kernanlage aufwendiger ist als ihr Bau. Zwar wurde diesen Herbst der Stilllegungs- und Entsorgungsfonds für Kernanlagen in der Schweiz angepasst. Die Erfahrung zeigt nun aber, dass die Stilllegungskosten im Vergleich zu den Baukosten gleich hoch, wenn nicht sogar weit höher ausfallen. Wäre es deshalb nicht dringend, die Stilllegungskosten durch eine unabhängige Kommission neu einschätzen zu lassen? </p><p>2. Kann der Bundesrat eine Übersicht liefern, die alle zivilen Kernanlagen auflistet, die sich derzeit weltweit in der Stilllegungsphase befinden, mit Angaben zu den jeweiligen Baukosten sowie zu den vorgesehenen und den effektiven Stilllegungskosten?</p><p>3. In den Antworten zu den parlamentarischen Vorstössen 10.4034, 11.3479, 11.3481, 11.3482, 11.3865 und 11.3996 sagt der Bundesrat unter anderem: "Schliesslich ist zu betonen, dass ein finanzielles Engagement der öffentlichen Hand beim Versagen der genannten Absicherungen nicht automatisch erfolgen würde. Gemäss KEG hat die Bundesversammlung zwingend darüber zu beschliessen, ob und in welchem Ausmass sich der Bund an nichtgedeckten Kosten beteiligt." Glaubt der Bundesrat wirklich, dass die Bundesversammlung frei entscheiden kann, ob sich der Bund an den Stilllegungskosten beteiligt, falls den Betreibern die nötigen Mittel fehlen?</p><p>4. Sieht sich der Bund nicht versucht, eine Kernanlage, die aus Sicherheitsgründen nach weniger als 50 Jahren ausser Betrieb gesetzt werden muss, am Leben zu erhalten, nur damit der Stilllegungsfonds weiter gespeist wird?</p>
    • Stilllegung von Kernanlagen. Fonds reicht immer noch nicht aus

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