Überprüfung des Straf- und Massnahmenvollzuges in der Schweiz

ShortId
11.4072
Id
20114072
Updated
24.06.2025 23:49
Language
de
Title
Überprüfung des Straf- und Massnahmenvollzuges in der Schweiz
AdditionalIndexing
12;nationales Recht;Inhaftierung;Evaluation;Beziehung Bund-Kanton;Haftordnung;Strafvollzugsrecht;kantonales Recht
1
  • L03K050103, Strafvollzugsrecht
  • L04K05010303, Haftordnung
  • L04K05010106, Inhaftierung
  • L07K08070102010101, Beziehung Bund-Kanton
  • L04K08020302, Evaluation
  • L04K05030203, kantonales Recht
  • L04K05030205, nationales Recht
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In der Beantwortung diverser Vorstösse (parlamentarische Initiative Amherd 10.482, Motion Schmidt Roberto 10.3702, Postulat Lumengo 11.4015, Petition Reform 91 11.2025) haben der Bundesrat und die Kommissionen für Rechtsfragen beider Kammern argumentiert, dass die Zuständigkeit für den Straf- und Massnahmenvollzug bei den Kantonen liegt. Diese haben sich dafür zu drei Konkordaten zusammengeschlossen.</p><p>Nach Artikel 123 Absatz 3 der Bundesverfassung hat der Bund aber die Kompetenz, selber Vorschriften zum Straf- und Massnahmenvollzug zu erlassen und finanzielle Beiträge u. a. zur Verbesserung im Vollzug zu gewähren. Er trägt also eine erhebliche Mitverantwortung.</p><p>Die Realität im schweizerischen Straf- und Massnahmenvollzug wirft nun einige Fragen auf. So zeigt der Bericht von alt Bundesrichter Claude Rouiller zur Flucht eines gefährlichen Straftäters Anfang Juli 2011 in Neuenburg eklatante Mängel in der Verständigung der beiden Kantone Bern und Neuenburg auf. Verschiedene Experten wie Professorin Dr. Brigitte Tag von der Universität Zürich kritisieren die unterschiedliche Rechtsqualität in verschiedenen Kantonen, und die Erhebung des Bundesamtes für Statistik zum Strafvollzug lassen auf eine nicht einheitliche Praxis in der Deutschschweiz und in der lateinischen Schweiz schliessen. Der Bundesrat selber weist in seiner Antwort zum Postulat Lumengo auf das unterschiedliche Vorgehen der Konkordate hin.</p><p>Angesichts dieses offensichtlichen Auseinanderklaffens von Anspruch und Wirklichkeit und der Mitverantwortung des Bundes ist es daher angezeigt, den Ursachen für die Differenzen auf den Grund zu gehen.</p>
  • Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten, dem Parlament einen Bericht über den Stand des Straf- und Massnahmenvollzuges in der Schweiz vorzulegen.</p>
  • Überprüfung des Straf- und Massnahmenvollzuges in der Schweiz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In der Beantwortung diverser Vorstösse (parlamentarische Initiative Amherd 10.482, Motion Schmidt Roberto 10.3702, Postulat Lumengo 11.4015, Petition Reform 91 11.2025) haben der Bundesrat und die Kommissionen für Rechtsfragen beider Kammern argumentiert, dass die Zuständigkeit für den Straf- und Massnahmenvollzug bei den Kantonen liegt. Diese haben sich dafür zu drei Konkordaten zusammengeschlossen.</p><p>Nach Artikel 123 Absatz 3 der Bundesverfassung hat der Bund aber die Kompetenz, selber Vorschriften zum Straf- und Massnahmenvollzug zu erlassen und finanzielle Beiträge u. a. zur Verbesserung im Vollzug zu gewähren. Er trägt also eine erhebliche Mitverantwortung.</p><p>Die Realität im schweizerischen Straf- und Massnahmenvollzug wirft nun einige Fragen auf. So zeigt der Bericht von alt Bundesrichter Claude Rouiller zur Flucht eines gefährlichen Straftäters Anfang Juli 2011 in Neuenburg eklatante Mängel in der Verständigung der beiden Kantone Bern und Neuenburg auf. Verschiedene Experten wie Professorin Dr. Brigitte Tag von der Universität Zürich kritisieren die unterschiedliche Rechtsqualität in verschiedenen Kantonen, und die Erhebung des Bundesamtes für Statistik zum Strafvollzug lassen auf eine nicht einheitliche Praxis in der Deutschschweiz und in der lateinischen Schweiz schliessen. Der Bundesrat selber weist in seiner Antwort zum Postulat Lumengo auf das unterschiedliche Vorgehen der Konkordate hin.</p><p>Angesichts dieses offensichtlichen Auseinanderklaffens von Anspruch und Wirklichkeit und der Mitverantwortung des Bundes ist es daher angezeigt, den Ursachen für die Differenzen auf den Grund zu gehen.</p>
    • Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten, dem Parlament einen Bericht über den Stand des Straf- und Massnahmenvollzuges in der Schweiz vorzulegen.</p>
    • Überprüfung des Straf- und Massnahmenvollzuges in der Schweiz

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