Unternehmensverantwortung für Menschenrechte. Umsetzung der Uno-Leitlinien in der Schweiz?
- ShortId
-
11.4083
- Id
-
20114083
- Updated
-
28.07.2023 11:26
- Language
-
de
- Title
-
Unternehmensverantwortung für Menschenrechte. Umsetzung der Uno-Leitlinien in der Schweiz?
- AdditionalIndexing
-
15;12;UNO (speziell);transnationales Unternehmen;Richtlinie;Unternehmenspolitik;Unternehmensführung;Interessenkonflikt;Menschenrechte;Wirtschaftsethik
- 1
-
- L03K050202, Menschenrechte
- L04K07030403, Unternehmenspolitik
- L05K0703060107, transnationales Unternehmen
- L05K1603010402, Wirtschaftsethik
- L03K150402, UNO (speziell)
- L06K050301010305, Richtlinie
- L04K08020339, Interessenkonflikt
- L05K0703050103, Unternehmensführung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Die Schweiz wirkte bei der Ausarbeitung der Leitlinien für Wirtschaft und Menschenrechte innerhalb des Uno-Menschenrechtsrates aktiv mit. Diese Empfehlungen tragen zur Umsetzung des Rahmenwerks bei, welches auf den Prinzipien "protect, respect and remedy" (schützen, respektieren, wiedergutmachen) basiert und vom Uno-Sonderberichterstatter für Menschenrechte, transnationale und andere Unternehmen, John Ruggie, erarbeitet wurde. Wegen der hohen Integration zahlreicher Schweizer Unternehmen in die Weltwirtschaft haben diese Leitlinien für unser Land einen besonderen Stellenwert. Das heute geltende Recht für Unternehmen mit Sitz in der Schweiz erlaubt es nur bedingt, ihre Aktivitäten im Ausland zu erfassen. Die Schweiz fördert die Erarbeitung internationaler Instrumente und Standards für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung und setzt sich dafür ein, dass Menschenrechte auch von Unternehmen respektiert werden, die im Ausland operieren. In diesem Zusammenhang sei beispielsweise auf die Gesetzesvorlage betreffend die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen und die Beteiligung der Schweiz bei der Erarbeitung des sogenannten Montreux-Dokuments zum gleichen Thema hingewiesen. Als Sitzstaat zahlreicher transnationaler Unternehmen muss sich die Schweiz dafür einsetzen, dass diese die Menschenrechte achten. Das EDA und das EVD planen gemeinsam die Lancierung eines Mehrparteiendialoges, an dem sich beide Departemente sowie Vertreterinnen und Vertreter aus Wirtschaft, Wissenschaft, Hochschulen und Zivilgesellschaft beteiligen sollen, um die möglichen Auswirkungen dieser Leitlinien auf unser Land zu diskutieren.</p><p>2. Der Bundesrat hat Kenntnis von der Ausarbeitung einer Strategie über die gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen durch die EU und ihre Mitgliedstaaten. In der Schweiz können im Rahmen des geplanten Mehrparteiendialoges die Auswirkungen der Leitlinien und des Rahmenwerks ("protect, respect and remedy") auf unser Land aufgezeigt und Prioritäten für deren Umsetzung festgelegt werden. Auf dieser Grundlage wird man auch beurteilen können, ob eine Schweizer Strategie nötig ist. Die erste Dialogrunde wird in den nächsten Monaten stattfinden. Gleichzeitig wird die Schweiz die Arbeiten an der Strategie der EU weiterverfolgen und den diesbezüglichen Austausch mit anderen Staaten fortsetzen. </p><p>3./5. Der von der Bundesverwaltung etablierte Prozess zur Förderung der Umsetzung der Leitlinien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen beruht auf einem mehrparteilichen und transparenten Dialog. Dieses Format wurde gewählt, weil es einen regelmässigen Austausch zwischen Staat, Zivilgesellschaft, Unternehmen und wissenschaftlichen Institutionen ermöglicht. Im Rahmen dieses Dialoges sind auch öffentliche Veranstaltungen zur Sensibilisierung und Promotion der Leitlinien geplant.</p><p>4. Die Abteilung Menschliche Sicherheit des EDA ist die Stelle, die sich in Zusammenarbeit mit anderen Diensten des EDA und der Bundesverwaltung für die Schweiz mit inhaltlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Menschenrechtsrat befasst, namentlich auch mit den Leitlinien für Wirtschaft und Menschenrechte. Die Förderung und Umsetzung dieser Leitlinien in der Schweiz erfolgt jedoch in Partnerschaft mit anderen Instanzen, namentlich mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco), und in Zusammenarbeit mit dem Privatsektor und der Zivilgesellschaft. Die Botschaft über die Weiterführung von Massnahmen zur Förderung des Friedens und der menschlichen Sicherheit 2012-2016 sieht eine Verstärkung der Massnahmen vor, die darauf abzielen, den negativen Einfluss wirtschaftlicher Aktivitäten auf die Ausübung der Menschenrechte zu minimieren sowie die positiven Beiträge von Unternehmen zur menschlichen Sicherheit zu fördern.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Menschenrechte können durch Staaten verletzt werden, aber auch Unternehmen können in Konflikt mit der Einhaltung von Menschenrechten geraten. Dies gilt namentlich für sehr grosse und international tätige Unternehmen.</p><p>Der Uno-Menschenrechtsrat hat im vergangenen Juni die "Guiding Principles for the Implementation of the UN Protect, Respect and Remedy Framework" über die Frage der Menschenrechte in Unternehmen angenommen. Diese Richtlinien gehen zurück auf die Vorarbeiten des Sonderbeauftragten der Uno, den Harvard-Professor John Ruggie. Innerhalb einer neuen Strategie über soziale Unternehmensverantwortung hat sich die Europäische Union am 25. Oktober einen Zeitrahmen bis Ende 2012 gesetzt, um ihre Prioritäten in Bezug auf die Umsetzung dieser Prinzipien zu definieren. Sie sieht ausserdem vor, regelmässig Berichte zu veröffentlichen. Sie fordert die Mitgliedstaaten zudem auf, ebenfalls bis Ende 2012 ihre eigenen Massnahmenpläne für die Umsetzung zu erarbeiten. All diese Schritte sind Teil einer breiten Konsultation mit vielen anderen Stakeholdern. Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie beabsichtigt die Schweiz diese Leitlinien der Uno umzusetzen?</p><p>2. Fasst er ins Auge, eine nationale Strategie ähnlich wie die Europäische Union und deren Mitgliedstaaten zu erarbeiten? Was wären die groben Leitlinien, die wichtigsten Inhalte und die wichtigsten Schritte einer solchen Strategie? Was wäre der Zeithorizont für eine solche Strategie?</p><p>3. In welcher Form beabsichtigt er über die Resultate der Umsetzung zu informieren und ein Follow-up sicherzustellen?</p><p>4. Welchen Bundesinstanzen (Departemente, Bundesämter) würde die Verantwortung für die Definition dieser Strategie und für deren Umsetzung zufallen? Welche Ressourcen beabsichtigt der Bundesrat für diese Aufgaben bereitzustellen? Ist es denkbar, dafür zusätzliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen?</p><p>5. Wie beabsichtigt der Bundesrat die weiteren betroffenen Akteure, insbesondere die Unternehmen, die Gewerkschaften und weitere NGO, in den Umsetzungsprozess einzubinden? Ist es zum Beispiel denkbar, ein Multi-Akteur-Forum, wie es in der Europäischen Union existiert, einzurichten, das sich regelmässig trifft?</p>
- Unternehmensverantwortung für Menschenrechte. Umsetzung der Uno-Leitlinien in der Schweiz?
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Die Schweiz wirkte bei der Ausarbeitung der Leitlinien für Wirtschaft und Menschenrechte innerhalb des Uno-Menschenrechtsrates aktiv mit. Diese Empfehlungen tragen zur Umsetzung des Rahmenwerks bei, welches auf den Prinzipien "protect, respect and remedy" (schützen, respektieren, wiedergutmachen) basiert und vom Uno-Sonderberichterstatter für Menschenrechte, transnationale und andere Unternehmen, John Ruggie, erarbeitet wurde. Wegen der hohen Integration zahlreicher Schweizer Unternehmen in die Weltwirtschaft haben diese Leitlinien für unser Land einen besonderen Stellenwert. Das heute geltende Recht für Unternehmen mit Sitz in der Schweiz erlaubt es nur bedingt, ihre Aktivitäten im Ausland zu erfassen. Die Schweiz fördert die Erarbeitung internationaler Instrumente und Standards für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung und setzt sich dafür ein, dass Menschenrechte auch von Unternehmen respektiert werden, die im Ausland operieren. In diesem Zusammenhang sei beispielsweise auf die Gesetzesvorlage betreffend die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen und die Beteiligung der Schweiz bei der Erarbeitung des sogenannten Montreux-Dokuments zum gleichen Thema hingewiesen. Als Sitzstaat zahlreicher transnationaler Unternehmen muss sich die Schweiz dafür einsetzen, dass diese die Menschenrechte achten. Das EDA und das EVD planen gemeinsam die Lancierung eines Mehrparteiendialoges, an dem sich beide Departemente sowie Vertreterinnen und Vertreter aus Wirtschaft, Wissenschaft, Hochschulen und Zivilgesellschaft beteiligen sollen, um die möglichen Auswirkungen dieser Leitlinien auf unser Land zu diskutieren.</p><p>2. Der Bundesrat hat Kenntnis von der Ausarbeitung einer Strategie über die gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen durch die EU und ihre Mitgliedstaaten. In der Schweiz können im Rahmen des geplanten Mehrparteiendialoges die Auswirkungen der Leitlinien und des Rahmenwerks ("protect, respect and remedy") auf unser Land aufgezeigt und Prioritäten für deren Umsetzung festgelegt werden. Auf dieser Grundlage wird man auch beurteilen können, ob eine Schweizer Strategie nötig ist. Die erste Dialogrunde wird in den nächsten Monaten stattfinden. Gleichzeitig wird die Schweiz die Arbeiten an der Strategie der EU weiterverfolgen und den diesbezüglichen Austausch mit anderen Staaten fortsetzen. </p><p>3./5. Der von der Bundesverwaltung etablierte Prozess zur Förderung der Umsetzung der Leitlinien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen beruht auf einem mehrparteilichen und transparenten Dialog. Dieses Format wurde gewählt, weil es einen regelmässigen Austausch zwischen Staat, Zivilgesellschaft, Unternehmen und wissenschaftlichen Institutionen ermöglicht. Im Rahmen dieses Dialoges sind auch öffentliche Veranstaltungen zur Sensibilisierung und Promotion der Leitlinien geplant.</p><p>4. Die Abteilung Menschliche Sicherheit des EDA ist die Stelle, die sich in Zusammenarbeit mit anderen Diensten des EDA und der Bundesverwaltung für die Schweiz mit inhaltlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Menschenrechtsrat befasst, namentlich auch mit den Leitlinien für Wirtschaft und Menschenrechte. Die Förderung und Umsetzung dieser Leitlinien in der Schweiz erfolgt jedoch in Partnerschaft mit anderen Instanzen, namentlich mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco), und in Zusammenarbeit mit dem Privatsektor und der Zivilgesellschaft. Die Botschaft über die Weiterführung von Massnahmen zur Förderung des Friedens und der menschlichen Sicherheit 2012-2016 sieht eine Verstärkung der Massnahmen vor, die darauf abzielen, den negativen Einfluss wirtschaftlicher Aktivitäten auf die Ausübung der Menschenrechte zu minimieren sowie die positiven Beiträge von Unternehmen zur menschlichen Sicherheit zu fördern.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Menschenrechte können durch Staaten verletzt werden, aber auch Unternehmen können in Konflikt mit der Einhaltung von Menschenrechten geraten. Dies gilt namentlich für sehr grosse und international tätige Unternehmen.</p><p>Der Uno-Menschenrechtsrat hat im vergangenen Juni die "Guiding Principles for the Implementation of the UN Protect, Respect and Remedy Framework" über die Frage der Menschenrechte in Unternehmen angenommen. Diese Richtlinien gehen zurück auf die Vorarbeiten des Sonderbeauftragten der Uno, den Harvard-Professor John Ruggie. Innerhalb einer neuen Strategie über soziale Unternehmensverantwortung hat sich die Europäische Union am 25. Oktober einen Zeitrahmen bis Ende 2012 gesetzt, um ihre Prioritäten in Bezug auf die Umsetzung dieser Prinzipien zu definieren. Sie sieht ausserdem vor, regelmässig Berichte zu veröffentlichen. Sie fordert die Mitgliedstaaten zudem auf, ebenfalls bis Ende 2012 ihre eigenen Massnahmenpläne für die Umsetzung zu erarbeiten. All diese Schritte sind Teil einer breiten Konsultation mit vielen anderen Stakeholdern. Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie beabsichtigt die Schweiz diese Leitlinien der Uno umzusetzen?</p><p>2. Fasst er ins Auge, eine nationale Strategie ähnlich wie die Europäische Union und deren Mitgliedstaaten zu erarbeiten? Was wären die groben Leitlinien, die wichtigsten Inhalte und die wichtigsten Schritte einer solchen Strategie? Was wäre der Zeithorizont für eine solche Strategie?</p><p>3. In welcher Form beabsichtigt er über die Resultate der Umsetzung zu informieren und ein Follow-up sicherzustellen?</p><p>4. Welchen Bundesinstanzen (Departemente, Bundesämter) würde die Verantwortung für die Definition dieser Strategie und für deren Umsetzung zufallen? Welche Ressourcen beabsichtigt der Bundesrat für diese Aufgaben bereitzustellen? Ist es denkbar, dafür zusätzliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen?</p><p>5. Wie beabsichtigt der Bundesrat die weiteren betroffenen Akteure, insbesondere die Unternehmen, die Gewerkschaften und weitere NGO, in den Umsetzungsprozess einzubinden? Ist es zum Beispiel denkbar, ein Multi-Akteur-Forum, wie es in der Europäischen Union existiert, einzurichten, das sich regelmässig trifft?</p>
- Unternehmensverantwortung für Menschenrechte. Umsetzung der Uno-Leitlinien in der Schweiz?
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