Ein Belgier im Verwaltungsrat der Finma?
- ShortId
-
11.4098
- Id
-
20114098
- Updated
-
28.07.2023 12:24
- Language
-
de
- Title
-
Ein Belgier im Verwaltungsrat der Finma?
- AdditionalIndexing
-
24;04;Interessenkonflikt;Belgien;Einstellung;Eidgenössische Finanzmarktaufsicht;Staatsangehörigkeit;Führungskraft
- 1
-
- L04K08040513, Eidgenössische Finanzmarktaufsicht
- L05K0702010204, Einstellung
- L05K0702020204, Führungskraft
- L04K05060106, Staatsangehörigkeit
- L04K08020339, Interessenkonflikt
- L04K03010103, Belgien
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Verwaltungsrat ist das strategische Organ der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma). Er besteht gemäss Artikel 9 Absatz 2 des Finanzmarktaufsichtsgesetzes vom 22. Juni 2007 (Finmag; SR 956.1) aus sieben bis neun fachkundigen Mitgliedern, die von den Beaufsichtigten unabhängig sind. Der Bundesrat wählt den Verwaltungsrat (Art. 9 Abs. 3 Finmag). Die Ernennung zum Verwaltungsrat setzt nicht voraus, dass die betroffene Person über die schweizerische Staatsangehörigkeit verfügt oder den Wohnsitz in der Schweiz hat.</p><p>Der Bundesrat hat die Anforderungen an den Verwaltungsrat der Finma und dessen Mitglieder im Rahmen der Vorgaben des FINMAG in einem Anforderungsprofil konkretisiert. Das Anforderungsprofil verlangt nebst den im Gesetz ausdrücklich erwähnten Voraussetzungen der Fachkompetenz und der Unabhängigkeit von den Beaufsichtigten insbesondere Führungskompetenzen, einen einwandfreien Leumund und Mehrsprachigkeit. Zudem haben sich bei der Zusammensetzung des Verwaltungsrates der Finma Herkunft, Ausbildung und berufliche Schwerpunkte zu ergänzen.</p><p>Die Ernennung von Professor Eddy Wymeersch als Verwaltungsratsmitglied der Finma erfolgte in Anwendung dieses Anforderungsprofils. Dabei ist hervorzuheben, dass es sich bei Professor Wymeersch um eine international anerkannte Persönlichkeit mit langjähriger Erfahrung im internationalen Finanzmarktrecht handelt. Angesichts der internationalen Verflechtung der Finanzmärkte erachtet es der Bundesrat als grossen Vorteil, ihn als Verwaltungsratsmitglied der Finma gewonnen zu haben.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat hat im November 2011 drei neue Mitglieder in den Verwaltungsrat der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) gewählt, nachdem zwei Mitglieder demissioniert hatten. Neben den beiden Bankiers Dr. Eugenio Brianti und Charles Pictet, die bereits im Verwaltungsrat sitzen, ist neu auch Professor Eddy Wymeersch Mitglied des Gremiums. Wymeersch stammt aus Belgien und war bereits für die belgische Regierung, die Commission bancaire, financière et des assurances in Belgien, für die Europäische Kommission, für die Weltbank und für das Global Corporate Governance Forum tätig. Zurzeit ist er Präsident des Public Interest Oversight Board in Madrid.</p><p>Der beruflichen Laufbahn von Professor Eddy Wymeersch gebührt Respekt, und sie lässt keine Zweifel über seine fachlichen Kompetenzen aufkommen. Was jedoch zu denken gibt, ist die Wahl eines belgischen Staatsbürgers in ein solch wichtiges Organ wie den Verwaltungsrat der Finma, dies insbesondere in Anbetracht des heiklen Tätigkeitsgebiets der Finma, ihrer Beziehungen zu den Schweizer Banken, der hohen Anforderungen an die Verschwiegenheit ihrer Mitglieder im Umgang mit "brisanten" Dossiers und des Auftretens der europäischen Finanzmacht gegenüber der Schweiz.</p><p>Ich frage darum den Bundesrat:</p><p>1. Auf welcher Grundlage wurde diese Wahl getroffen?</p><p>2. Hält er es nicht für angemessener, Schweizer Finanzfachleute zu berücksichtigen?</p>
- Ein Belgier im Verwaltungsrat der Finma?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Verwaltungsrat ist das strategische Organ der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma). Er besteht gemäss Artikel 9 Absatz 2 des Finanzmarktaufsichtsgesetzes vom 22. Juni 2007 (Finmag; SR 956.1) aus sieben bis neun fachkundigen Mitgliedern, die von den Beaufsichtigten unabhängig sind. Der Bundesrat wählt den Verwaltungsrat (Art. 9 Abs. 3 Finmag). Die Ernennung zum Verwaltungsrat setzt nicht voraus, dass die betroffene Person über die schweizerische Staatsangehörigkeit verfügt oder den Wohnsitz in der Schweiz hat.</p><p>Der Bundesrat hat die Anforderungen an den Verwaltungsrat der Finma und dessen Mitglieder im Rahmen der Vorgaben des FINMAG in einem Anforderungsprofil konkretisiert. Das Anforderungsprofil verlangt nebst den im Gesetz ausdrücklich erwähnten Voraussetzungen der Fachkompetenz und der Unabhängigkeit von den Beaufsichtigten insbesondere Führungskompetenzen, einen einwandfreien Leumund und Mehrsprachigkeit. Zudem haben sich bei der Zusammensetzung des Verwaltungsrates der Finma Herkunft, Ausbildung und berufliche Schwerpunkte zu ergänzen.</p><p>Die Ernennung von Professor Eddy Wymeersch als Verwaltungsratsmitglied der Finma erfolgte in Anwendung dieses Anforderungsprofils. Dabei ist hervorzuheben, dass es sich bei Professor Wymeersch um eine international anerkannte Persönlichkeit mit langjähriger Erfahrung im internationalen Finanzmarktrecht handelt. Angesichts der internationalen Verflechtung der Finanzmärkte erachtet es der Bundesrat als grossen Vorteil, ihn als Verwaltungsratsmitglied der Finma gewonnen zu haben.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat hat im November 2011 drei neue Mitglieder in den Verwaltungsrat der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) gewählt, nachdem zwei Mitglieder demissioniert hatten. Neben den beiden Bankiers Dr. Eugenio Brianti und Charles Pictet, die bereits im Verwaltungsrat sitzen, ist neu auch Professor Eddy Wymeersch Mitglied des Gremiums. Wymeersch stammt aus Belgien und war bereits für die belgische Regierung, die Commission bancaire, financière et des assurances in Belgien, für die Europäische Kommission, für die Weltbank und für das Global Corporate Governance Forum tätig. Zurzeit ist er Präsident des Public Interest Oversight Board in Madrid.</p><p>Der beruflichen Laufbahn von Professor Eddy Wymeersch gebührt Respekt, und sie lässt keine Zweifel über seine fachlichen Kompetenzen aufkommen. Was jedoch zu denken gibt, ist die Wahl eines belgischen Staatsbürgers in ein solch wichtiges Organ wie den Verwaltungsrat der Finma, dies insbesondere in Anbetracht des heiklen Tätigkeitsgebiets der Finma, ihrer Beziehungen zu den Schweizer Banken, der hohen Anforderungen an die Verschwiegenheit ihrer Mitglieder im Umgang mit "brisanten" Dossiers und des Auftretens der europäischen Finanzmacht gegenüber der Schweiz.</p><p>Ich frage darum den Bundesrat:</p><p>1. Auf welcher Grundlage wurde diese Wahl getroffen?</p><p>2. Hält er es nicht für angemessener, Schweizer Finanzfachleute zu berücksichtigen?</p>
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