Zivilstand. Der Status "geschieden" muss überdacht werden

ShortId
11.4099
Id
20114099
Updated
28.07.2023 10:22
Language
de
Title
Zivilstand. Der Status "geschieden" muss überdacht werden
AdditionalIndexing
28;04;Verwaltungsformalität;Information;geschiedene Person;unverheiratete Person;Familienstand
1
  • L03K010305, Familienstand
  • L04K01030505, unverheiratete Person
  • L04K01030501, geschiedene Person
  • L03K120101, Information
  • L04K08060113, Verwaltungsformalität
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In der Schweiz müssen fast 600 000 Personen beim Zivilstand "geschieden" angeben. Diese Kategorie hat in den letzten Jahren stetig zugenommen. </p><p>Die meisten Einwohnerinnen und Einwohner fühlen sich unwohl oder gar in gewisser Weise in ihrer Privatsphäre verletzt, wenn sie bei administrativen Verfahren regelmässig ihren Zivilstand angeben müssen. Die tatsächlichen Zivilstände sind in unserer modernen Gesellschaft nämlich sehr komplex, und sie werden durch die traditionellen administrativen Statusangaben (ledig, verheiratet, geschieden, verwitwet) nicht mehr einfach abgebildet, insbesondere nicht angesichts des immer häufigeren Konkubinats.</p><p>Die Statusangabe "verheiratet" ist zweifelsohne zweckmässig, vor allem in Bezug auf die Sozialversicherungen, die Steuern usw. Was den Status "geschieden" angeht, ist dies jedoch weniger klar. Wurden die geschiedenen Eheleute nicht von all ihren ehelichen Rechten und Pflichten entbunden, hängen diese von verschiedenen anderen Faktoren ab - namentlich von den Kindern -, die mit der Angabe des Zivilstandes nicht ausgedrückt werden können. Der Status "geschieden" muss zwangsläufig von zusätzlichen administrativen Informationen begleitet werden, was seinen Nutzen grundsätzlich infrage stellt. Darüber hinaus veranlasst die bedeutende Zahl ausserehelicher Kinder die Behörden dazu, solche Informationen auch von Personen mit dem Status "ledig" zu verlangen. </p><p>Folglich stellt sich die Frage, ob es sinnvoll ist, den Status "geschieden" beizubehalten.</p>
  • <p>Der Interpellant wirft eine Frage auf, die sowohl von gesellschaftspolitischer als auch von juristischer Tragweite ist und in diesem Rahmen nicht in all ihren Facetten abschliessend beantwortet werden kann.</p><p>In der Interpellation wird ausgeführt, dass die Statusangabe "verheiratet" zweifelsohne zweckmässig ist. Exemplarisch für den Sinn des Zivilstandes "verheiratet" nennt der Interpellant die Bereiche Sozialversicherungs- und Steuerrecht. Damit wird in der Interpellation implizit vorweggenommen, dass Angaben über den Zivilstand lediglich dort erheblich und damit sinnvoll sind, wo rechtliche Folgen an sie geknüpft werden.</p><p>Wie beim Zivilstand "verheiratet" werden auch an den Zivilstand "geschieden" in einer Vielzahl von gesetzlichen Regelungen sowohl auf Bundes- wie auch auf kantonaler Ebene unterschiedliche Rechtsfolgen geknüpft. Gleiches gilt insbesondere auch für den Zivilstand "verwitwet". Namentlich im Bereich des Sozialversicherungsrechts werden Rechte und Pflichten zugunsten Geschiedener und Verwitweter begründet, die Ledigen nicht zustehen.</p><p>Die Unterscheidung auf der Ebene der Zivilstände ist nach Ansicht des Bundesrates keine zwingende Voraussetzung, um diese gesetzlichen Regelungen auch weiterhin umsetzen zu können.</p><p>Im internationalen Verhältnis hätte die Aufhebung von Zivilstandsbezeichnungen Auswirkungen auf den Rechtsverkehr zwischen Schweizer Bürgerinnen und Bürgern und ausländischen Behörden und Stellen. Umgekehrt wären aber auch ausländische Staatsangehörige im Verkehr mit den Schweizer Behörden von dieser abweichenden Begriffsverwendung betroffen. Analog zu den Überlegungen betreffend die Schweiz wäre aber auch im internationalen Verhältnis eine Vereinfachung in diesem Bereich denkbar. Eine Umsetzung des Anliegens setzt jedoch eine sorgfältige Prüfung aller Auswirkungen voraus.</p><p>Die Einführung der eingetragenen Partnerschaft hat bewiesen, dass Zivilstände keine starren Begrifflichkeiten darstellen, und gezeigt, dass Anpassungen an gesellschaftliche Entwicklungen mit einer gewissen Verzögerung stattfinden. Der Bundesrat erkennt den Handlungsbedarf und wird bei Gelegenheit die Anpassung der aktuellen Zivilstandsbezeichnungen überprüfen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Welche Auswirkungen hätte es, wenn der Status "geschieden" durch den Status "ledig" ersetzt würde?</p>
  • Zivilstand. Der Status "geschieden" muss überdacht werden
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In der Schweiz müssen fast 600 000 Personen beim Zivilstand "geschieden" angeben. Diese Kategorie hat in den letzten Jahren stetig zugenommen. </p><p>Die meisten Einwohnerinnen und Einwohner fühlen sich unwohl oder gar in gewisser Weise in ihrer Privatsphäre verletzt, wenn sie bei administrativen Verfahren regelmässig ihren Zivilstand angeben müssen. Die tatsächlichen Zivilstände sind in unserer modernen Gesellschaft nämlich sehr komplex, und sie werden durch die traditionellen administrativen Statusangaben (ledig, verheiratet, geschieden, verwitwet) nicht mehr einfach abgebildet, insbesondere nicht angesichts des immer häufigeren Konkubinats.</p><p>Die Statusangabe "verheiratet" ist zweifelsohne zweckmässig, vor allem in Bezug auf die Sozialversicherungen, die Steuern usw. Was den Status "geschieden" angeht, ist dies jedoch weniger klar. Wurden die geschiedenen Eheleute nicht von all ihren ehelichen Rechten und Pflichten entbunden, hängen diese von verschiedenen anderen Faktoren ab - namentlich von den Kindern -, die mit der Angabe des Zivilstandes nicht ausgedrückt werden können. Der Status "geschieden" muss zwangsläufig von zusätzlichen administrativen Informationen begleitet werden, was seinen Nutzen grundsätzlich infrage stellt. Darüber hinaus veranlasst die bedeutende Zahl ausserehelicher Kinder die Behörden dazu, solche Informationen auch von Personen mit dem Status "ledig" zu verlangen. </p><p>Folglich stellt sich die Frage, ob es sinnvoll ist, den Status "geschieden" beizubehalten.</p>
    • <p>Der Interpellant wirft eine Frage auf, die sowohl von gesellschaftspolitischer als auch von juristischer Tragweite ist und in diesem Rahmen nicht in all ihren Facetten abschliessend beantwortet werden kann.</p><p>In der Interpellation wird ausgeführt, dass die Statusangabe "verheiratet" zweifelsohne zweckmässig ist. Exemplarisch für den Sinn des Zivilstandes "verheiratet" nennt der Interpellant die Bereiche Sozialversicherungs- und Steuerrecht. Damit wird in der Interpellation implizit vorweggenommen, dass Angaben über den Zivilstand lediglich dort erheblich und damit sinnvoll sind, wo rechtliche Folgen an sie geknüpft werden.</p><p>Wie beim Zivilstand "verheiratet" werden auch an den Zivilstand "geschieden" in einer Vielzahl von gesetzlichen Regelungen sowohl auf Bundes- wie auch auf kantonaler Ebene unterschiedliche Rechtsfolgen geknüpft. Gleiches gilt insbesondere auch für den Zivilstand "verwitwet". Namentlich im Bereich des Sozialversicherungsrechts werden Rechte und Pflichten zugunsten Geschiedener und Verwitweter begründet, die Ledigen nicht zustehen.</p><p>Die Unterscheidung auf der Ebene der Zivilstände ist nach Ansicht des Bundesrates keine zwingende Voraussetzung, um diese gesetzlichen Regelungen auch weiterhin umsetzen zu können.</p><p>Im internationalen Verhältnis hätte die Aufhebung von Zivilstandsbezeichnungen Auswirkungen auf den Rechtsverkehr zwischen Schweizer Bürgerinnen und Bürgern und ausländischen Behörden und Stellen. Umgekehrt wären aber auch ausländische Staatsangehörige im Verkehr mit den Schweizer Behörden von dieser abweichenden Begriffsverwendung betroffen. Analog zu den Überlegungen betreffend die Schweiz wäre aber auch im internationalen Verhältnis eine Vereinfachung in diesem Bereich denkbar. Eine Umsetzung des Anliegens setzt jedoch eine sorgfältige Prüfung aller Auswirkungen voraus.</p><p>Die Einführung der eingetragenen Partnerschaft hat bewiesen, dass Zivilstände keine starren Begrifflichkeiten darstellen, und gezeigt, dass Anpassungen an gesellschaftliche Entwicklungen mit einer gewissen Verzögerung stattfinden. Der Bundesrat erkennt den Handlungsbedarf und wird bei Gelegenheit die Anpassung der aktuellen Zivilstandsbezeichnungen überprüfen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Welche Auswirkungen hätte es, wenn der Status "geschieden" durch den Status "ledig" ersetzt würde?</p>
    • Zivilstand. Der Status "geschieden" muss überdacht werden

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