Bundesrat. Neun statt sieben Mitglieder
- ShortId
-
11.4103
- Id
-
20114103
- Updated
-
28.07.2023 08:19
- Language
-
de
- Title
-
Bundesrat. Neun statt sieben Mitglieder
- AdditionalIndexing
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04;Verwaltungskontrolle durch den Bundesrat;Regierungsreform;Tessin;Regierungssoziologie;Leitung der Verwaltung;Zahl der Regierungsmitglieder;institutionelle Reform
- 1
-
- L06K080602030303, Zahl der Regierungsmitglieder
- L06K080602030302, Regierungssoziologie
- L05K0301010117, Tessin
- L06K080602010201, Verwaltungskontrolle durch den Bundesrat
- L05K0806020102, Leitung der Verwaltung
- L04K08060204, Regierungsreform
- L05K0802031001, institutionelle Reform
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Zwei Probleme rund um den Bundesrat akzentuieren sich: </p><p>1. Die Chancen der italienischen Schweiz, in einem Bundesrat mit sieben Mitgliedern regelmässig zu vertreten sein, sind äusserst gering, und </p><p>2. die Departemente sind zu gross. Das schwächt den Bundesrat gegenüber der Verwaltung und die Schweiz gegenüber den anderen Ländern.</p><p>Die Erhöhung der Zahl der Mitglieder im Bundesrat kann beide Probleme entschärfen. </p><p>1. Hat der Bundesrat neun Mitglieder, ist davon auszugehen, dass die italienische Schweiz beständig mindestens einen Sitz hat. Diese Vertretung wird nach nunmehr elf Jahren ohne Sitz der italienischen Schweiz im Bundesrat immer dringlicher. Ohne eine solche Anpassung ist der nationale Zusammenhalt mittelfristig ernsthaft gefährdet. Seit die verbindliche Kantonsklausel 1999 durch die weniger verbindliche Norm (Art. 175 Abs. 4) ersetzt wurde, ist eine Konzentration von Bundesratsmitgliedern auf die Mittellandskantone festzustellen. </p><p>2. Je kleiner die Departemente sind, desto mehr kann das gewählte Bundesratsmitglied das Departement politisch führen, die Schweizer Interessen im Ausland vertreten und im Bundesrat Verantwortung für übergeordnete Themen übernehmen. Auch der Austausch mit der Bevölkerung bekommt mehr Raum. </p><p>In den vergangenen Jahren gab es unzählige Versuche von Staatsleitungsreformen. Gescheitert sind sie an der Gesetzmässigkeit, wonach das Bessere der Feind des Guten ist. Deshalb soll die Forderung nach neun statt sieben Bundesratsmitgliedern bewusst nicht mit weiteren staatspolitischen Reformen verbunden, sondern isoliert beantwortet werden. </p><p>Indem wir diese Frage isoliert beantworten, reduzieren wir die Komplexität und schränken die Varianten ein. </p><p>Akzeptiert das Schweizervolk die Vergrösserung des Bundesrates, haben wir in diesem Punkt eine klare Ausgangslage für alle weiteren Fragen geschaffen.</p>
- <p>Am 13. Oktober 2010 unterbreitete der Bundesrat den Räten seine Zusatzbotschaft zur Regierungsreform. Darin nennt er verschiedene Massnahmen zur Stärkung der Regierungstätigkeit, die auf Verfassungs-, Gesetzes- oder Verordnungsebene umsetzbar sind. Eine Vergrösserung des Bundesrates von sieben auf neun Mitglieder schlägt er nicht vor. In seiner Antwort auf die Interpellation Fiala 09.4226, "Regierungsreform oder 9 statt 7. Mehr Leadership und Stärkung der politischen Führung und der Konkordanz?", und in seiner Stellungnahme zu der Motion Recordon 10.3129, "Ein Bundesrat mit neun Mitgliedern" hatte sich der Bundesrat zuvor zweimal gegen eine Erhöhung der Zahl der Bundesratsmitglieder ausgesprochen.</p><p>Nach Artikel 175 Absatz 4 der Bundesverfassung ist die angemessene Vertretung der verschiedenen Landesgegenden und Sprachregionen bei der Zusammensetzung des Bundesrates zu berücksichtigen. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass sich dieser Auftrag im Rahmen der seit 1848 bestehenden Regierung mit sieben Mitgliedern umsetzen lässt. In der Geschichte des Bundesstaates waren die kulturellen und sprachlichen Minderheiten insgesamt gut in der Regierung vertreten. Dies gilt auch für die italienischsprachige Schweiz. Als Wahlbehörde des Bundesrates liegt es an der Vereinigten Bundesversammlung, dafür zu sorgen, dass dies auch künftig so bleiben wird.</p><p>Eine Vergrösserung der Regierung würde die politische Führung nicht stärken. Das Kollegialprinzip würde eher geschwächt, entstünden doch neue Schnittstellen, und der Koordinationsbedarf zwischen den Departementen würde zunehmen. Die Verfahrensabläufe würden komplizierter. Der Einfluss der Verwaltung könnte eher grösser werden, da diese vermutlich ausgebaut würde. Die Schaffung zusätzlicher Verwaltungsstrukturen in der Bundeskanzlei und in den neuen Departementen würde einen allfälligen Abbau in bestehenden Departementen wohl mehr als kompensieren.</p><p>Anders als die Motionärin glaubt der Bundesrat auch nicht, dass eine allfällige Erhöhung der Zahl der Regierungsmitglieder isoliert betrachtet werden sollte. Der Bundesrat hält es für zweckmässiger, alle Aspekte der Regierungsreform in denjenigen parlamentarischen Gremien zu diskutieren, welche die Zusatzbotschaft behandeln. In diesem Zusammenhang sollte auch geprüft werden, inwieweit zusätzliche Staatssekretärinnen und Staatssekretäre zu einer Entlastung des Bundesrates beitragen können. Zudem können auch Vorschläge eingebracht werden, die über die vom Bundesrat beantragten Massnahmen hinausgehen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die Bundesverfassung wie folgt zu ändern: </p><p>Artikel 175 Absatz 1</p><p>Der Bundesrat besteht aus neun Mitgliedern.</p>
- Bundesrat. Neun statt sieben Mitglieder
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Zwei Probleme rund um den Bundesrat akzentuieren sich: </p><p>1. Die Chancen der italienischen Schweiz, in einem Bundesrat mit sieben Mitgliedern regelmässig zu vertreten sein, sind äusserst gering, und </p><p>2. die Departemente sind zu gross. Das schwächt den Bundesrat gegenüber der Verwaltung und die Schweiz gegenüber den anderen Ländern.</p><p>Die Erhöhung der Zahl der Mitglieder im Bundesrat kann beide Probleme entschärfen. </p><p>1. Hat der Bundesrat neun Mitglieder, ist davon auszugehen, dass die italienische Schweiz beständig mindestens einen Sitz hat. Diese Vertretung wird nach nunmehr elf Jahren ohne Sitz der italienischen Schweiz im Bundesrat immer dringlicher. Ohne eine solche Anpassung ist der nationale Zusammenhalt mittelfristig ernsthaft gefährdet. Seit die verbindliche Kantonsklausel 1999 durch die weniger verbindliche Norm (Art. 175 Abs. 4) ersetzt wurde, ist eine Konzentration von Bundesratsmitgliedern auf die Mittellandskantone festzustellen. </p><p>2. Je kleiner die Departemente sind, desto mehr kann das gewählte Bundesratsmitglied das Departement politisch führen, die Schweizer Interessen im Ausland vertreten und im Bundesrat Verantwortung für übergeordnete Themen übernehmen. Auch der Austausch mit der Bevölkerung bekommt mehr Raum. </p><p>In den vergangenen Jahren gab es unzählige Versuche von Staatsleitungsreformen. Gescheitert sind sie an der Gesetzmässigkeit, wonach das Bessere der Feind des Guten ist. Deshalb soll die Forderung nach neun statt sieben Bundesratsmitgliedern bewusst nicht mit weiteren staatspolitischen Reformen verbunden, sondern isoliert beantwortet werden. </p><p>Indem wir diese Frage isoliert beantworten, reduzieren wir die Komplexität und schränken die Varianten ein. </p><p>Akzeptiert das Schweizervolk die Vergrösserung des Bundesrates, haben wir in diesem Punkt eine klare Ausgangslage für alle weiteren Fragen geschaffen.</p>
- <p>Am 13. Oktober 2010 unterbreitete der Bundesrat den Räten seine Zusatzbotschaft zur Regierungsreform. Darin nennt er verschiedene Massnahmen zur Stärkung der Regierungstätigkeit, die auf Verfassungs-, Gesetzes- oder Verordnungsebene umsetzbar sind. Eine Vergrösserung des Bundesrates von sieben auf neun Mitglieder schlägt er nicht vor. In seiner Antwort auf die Interpellation Fiala 09.4226, "Regierungsreform oder 9 statt 7. Mehr Leadership und Stärkung der politischen Führung und der Konkordanz?", und in seiner Stellungnahme zu der Motion Recordon 10.3129, "Ein Bundesrat mit neun Mitgliedern" hatte sich der Bundesrat zuvor zweimal gegen eine Erhöhung der Zahl der Bundesratsmitglieder ausgesprochen.</p><p>Nach Artikel 175 Absatz 4 der Bundesverfassung ist die angemessene Vertretung der verschiedenen Landesgegenden und Sprachregionen bei der Zusammensetzung des Bundesrates zu berücksichtigen. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass sich dieser Auftrag im Rahmen der seit 1848 bestehenden Regierung mit sieben Mitgliedern umsetzen lässt. In der Geschichte des Bundesstaates waren die kulturellen und sprachlichen Minderheiten insgesamt gut in der Regierung vertreten. Dies gilt auch für die italienischsprachige Schweiz. Als Wahlbehörde des Bundesrates liegt es an der Vereinigten Bundesversammlung, dafür zu sorgen, dass dies auch künftig so bleiben wird.</p><p>Eine Vergrösserung der Regierung würde die politische Führung nicht stärken. Das Kollegialprinzip würde eher geschwächt, entstünden doch neue Schnittstellen, und der Koordinationsbedarf zwischen den Departementen würde zunehmen. Die Verfahrensabläufe würden komplizierter. Der Einfluss der Verwaltung könnte eher grösser werden, da diese vermutlich ausgebaut würde. Die Schaffung zusätzlicher Verwaltungsstrukturen in der Bundeskanzlei und in den neuen Departementen würde einen allfälligen Abbau in bestehenden Departementen wohl mehr als kompensieren.</p><p>Anders als die Motionärin glaubt der Bundesrat auch nicht, dass eine allfällige Erhöhung der Zahl der Regierungsmitglieder isoliert betrachtet werden sollte. Der Bundesrat hält es für zweckmässiger, alle Aspekte der Regierungsreform in denjenigen parlamentarischen Gremien zu diskutieren, welche die Zusatzbotschaft behandeln. In diesem Zusammenhang sollte auch geprüft werden, inwieweit zusätzliche Staatssekretärinnen und Staatssekretäre zu einer Entlastung des Bundesrates beitragen können. Zudem können auch Vorschläge eingebracht werden, die über die vom Bundesrat beantragten Massnahmen hinausgehen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die Bundesverfassung wie folgt zu ändern: </p><p>Artikel 175 Absatz 1</p><p>Der Bundesrat besteht aus neun Mitgliedern.</p>
- Bundesrat. Neun statt sieben Mitglieder
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