Personenfreizügigkeit im Tessin. Gibt es wirklich keine Probleme?
- ShortId
-
11.4113
- Id
-
20114113
- Updated
-
27.07.2023 20:20
- Language
-
de
- Title
-
Personenfreizügigkeit im Tessin. Gibt es wirklich keine Probleme?
- AdditionalIndexing
-
15;flankierende Massnahmen;Arbeitnehmerschutz;Lohndumping;Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen;Grenzgänger/in;Gewerbeaufsicht;freier Personenverkehr;Gesetzesevaluation
- 1
-
- L04K05060204, freier Personenverkehr
- L06K070203030902, Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen
- L05K0702020110, Grenzgänger/in
- L05K0702040201, Arbeitnehmerschutz
- L05K0702010303, Lohndumping
- L05K0702040204, Gewerbeaufsicht
- L04K08070301, Gesetzesevaluation
- L04K08020343, flankierende Massnahmen
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>In Zusammenhang mit dem Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates Müller Walter 07.3901 vom 9. Dezember 2011 wurden die Auswirkungen der flankierenden Massnahmen (Flam) auf die grenzüberschreitenden Wirtschaftsräume analysiert. Bezogen auf den Kanton Tessin konnte der Bundesrat im erwähnten Bericht aufgrund einer Analyse der Beschäftigung und der Arbeitslosenquote keine Hinweise finden, die auf eine Verdrängung ansässiger Erwerbstätiger durch die Grenzgängerbeschäftigung hindeuten. Gleichwohl erlauben die Daten nicht, einen solchen Einfluss völlig auszuschliessen. Aufgrund der analysierten Daten war in den Grenzkantonen kein aussergewöhnlicher Lohndruck zu erkennen.</p><p>Der Bundesrat hat verschiedentlich darauf hingewiesen, dass die Zuwanderung und Dienstleistungserbringung aus dem Ausland in gewissen Regionen und Branchen vermehrt vorkommt und dort auch negative Effekte auf den Arbeitsmarkt haben könnte. Um solchen Auswirkungen wie beispielsweise zunehmendem Lohndruck zuvorzukommen, wurden bereits im Jahr 2004 begleitend zur schrittweisen Umsetzung der Personenfreizügigkeit die Flam eingeführt und seither mehrmals verstärkt. Um die Flam weiter zu optimieren, hat der Bundesrat im Herbst 2011 eine Gesetzesvorlage betreffend die Bekämpfung der Scheinselbstständigkeit und die Durchsetzung von Mindestlöhnen in die Vernehmlassung geschickt.</p><p>1./2. Dem Bundesrat ist bewusst, dass der Kanton Tessin besonders von der Zuwanderung betroffen ist. Um Druck auf die Löhne und die Arbeitsbedingungen zu verhindern und um die Umsetzung der Flam im Kanton Tessin zu gewährleisten, beteiligt sich das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) im Kanton Tessin finanziell an der im Vergleich zu anderen Kantonen intensiveren Kontrolltätigkeit. Wie aus den jährlichen Berichten des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) über die Umsetzung der Flam ersichtlich ist, werden im Kanton Tessin überdurchschnittlich viele Lohnunterbietungen gemeldet. Deshalb wurden im Tessin bei wiederholten und missbräuchlichen Lohnunterbietungen vermehrt Mindestlöhne im Sinne der Flam im Rahmen von Normalarbeitsverträgen eingeführt.</p><p>3. Der Bundesrat arbeitet in der Arbeitsmarktbeobachtung eng mit den kantonalen Arbeitsmarktbehörden zusammen und berichtet alljährlich über die Umsetzung der Flam zum freien Personenverkehr. Im Jahre 2012 wird der Bundesrat ein spezielles Augenmerk auf die Lohnentwicklung bei Neueinstellungen in den Grenzregionen richten. Dazu sollen in ausgewählten Grenzkantonen wie dem Tessin die Löhne von Grenzgängern in sensiblen Branchen überprüft werden. Zudem hat der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 18. Januar 2012 zum Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates vom 21. Oktober 2011 hervorgehoben, dass er den Vollzug der Flam weiter verbessern will. Im Zentrum stehen dabei eine Optimierung der strategischen und operativen Steuerung der Flam sowie eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Akteuren.</p><p>4. Mit der Öffnung des schweizerischen Arbeitsmarktes gegenüber der EU ist der Grundsatz des Vorrangs inländischer Arbeitnehmer weggefallen. An Stelle des früheren Zulassungsregimes sind die Flam getreten. Die Beschäftigung von Grenzgängern unterlag jedoch nie einer Kontingentierung.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass das bestehende System den Kantonen ausreichend Möglichkeiten bietet, um unerwünschte Auswirkungen der Personenfreizügigkeit auf die Löhne zu verhindern.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat hat in den vergangenen Wochen einen Bericht vorgelegt, der veranschaulicht, dass die Personenfreizügigkeit auf dem Tessiner Arbeitsmarkt keine Probleme aufwirft und zu keinen nennenswerten Verzerrungen führt, schon gar nicht zu Verzerrungen, die ein rasches und entschiedenes Handeln erfordern. </p><p>Damit scheint der Bundesrat der Situation des Kantons Tessin mit fast 52 000 Grenzgängern und Grenzgängerinnen (Tendenz steigend) und mit jährlich etwa 20 000 Gesuchen für kurzfristige Erwerbstätigkeit (weniger als drei Monate) keine grosse Bedeutung beizumessen.</p><p>Die Behauptung, dass die Personenfreizügigkeit keine Probleme für das Tessin mit sich bringe, wurde sogleich vom Tessiner Amt für Arbeitsmarktaufsicht in Bellinzona (Ufficio per la sorveglianza del mercato del lavoro) des Tessiner Finanz- und Wirtschaftsdepartementes dementiert. </p><p>In einem Interview, das in der Tageszeitung "20 Minuten" veröffentlicht wurde, erklärte die Amtsvorsteherin Lorenza Rossetti, dass im tertiären Sektor wegen der starken Präsenz von Grenzgängern und Grenzgängerinnen zu viele Missbräuche aufträten. Darüber hinaus beschäftige dieser Sektor Tausende Personen und sei deshalb besonders gefährdet. Im ersten Halbjahr 2011 habe man festgestellt, dass etwa 30 Prozent der Löhne unter dem Mindestlohn von 3000 Franken liegen - laut Rossetti ein klares Warnsignal.</p><p>Angesichts dieser Situation fordert das Amt für Arbeitsmarktaufsicht in Bellinzona neu, dass Unternehmen, die für "verdächtige" Sektoren Arbeitsbewilligungen beantragen, die Einstellung von Personen aus Italien rechtfertigen. Damit soll Druck auf die Unternehmen ausgeübt werden, die auf Kosten der ansässigen Wohnbevölkerung Grenzgänger und Grenzgängerinnen einstellen. Diese Massnahme kann jedoch keine Wirkung entfalten, da ja die Arbeitsbewilligungen ohnehin erteilt werden. Sie deutet aber darauf hin, dass der Tessiner Arbeitsmarkt, entgegen der optimistischen Haltung des Bundesrates, unter der Situation stark leidet.</p><p>Ich frage deshalb den Bundesrat:</p><p>- Wie beurteilt er die Aussagen der Vorsteherin des Amts für Arbeitsmarktaufsicht in Bellinzona?</p><p>- Erachtet er es als angemessen, weiterhin zu behaupten, dass die Personenfreizügigkeit keine Probleme verursacht, obwohl die Realität ganz etwas anderes zeigt?</p><p>- Ist der Bundesrat mit der Tessiner Regierung und speziell mit dem Tessiner Finanz- und Wirtschaftsdepartement im Gespräch über die Entwicklung dieser Probleme?</p><p>- Gedenkt der Bundesrat, dem Kanton Tessin die nötigen Instrumente zu gewähren, damit er den unkontrollierten Zustrom von Grenzgängern und Grenzgängerinnen eindämmen kann, die auf Kosten der ansässigen Wohnbevölkerung einer Tätigkeit in der Schweiz nachgehen?</p>
- Personenfreizügigkeit im Tessin. Gibt es wirklich keine Probleme?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>In Zusammenhang mit dem Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates Müller Walter 07.3901 vom 9. Dezember 2011 wurden die Auswirkungen der flankierenden Massnahmen (Flam) auf die grenzüberschreitenden Wirtschaftsräume analysiert. Bezogen auf den Kanton Tessin konnte der Bundesrat im erwähnten Bericht aufgrund einer Analyse der Beschäftigung und der Arbeitslosenquote keine Hinweise finden, die auf eine Verdrängung ansässiger Erwerbstätiger durch die Grenzgängerbeschäftigung hindeuten. Gleichwohl erlauben die Daten nicht, einen solchen Einfluss völlig auszuschliessen. Aufgrund der analysierten Daten war in den Grenzkantonen kein aussergewöhnlicher Lohndruck zu erkennen.</p><p>Der Bundesrat hat verschiedentlich darauf hingewiesen, dass die Zuwanderung und Dienstleistungserbringung aus dem Ausland in gewissen Regionen und Branchen vermehrt vorkommt und dort auch negative Effekte auf den Arbeitsmarkt haben könnte. Um solchen Auswirkungen wie beispielsweise zunehmendem Lohndruck zuvorzukommen, wurden bereits im Jahr 2004 begleitend zur schrittweisen Umsetzung der Personenfreizügigkeit die Flam eingeführt und seither mehrmals verstärkt. Um die Flam weiter zu optimieren, hat der Bundesrat im Herbst 2011 eine Gesetzesvorlage betreffend die Bekämpfung der Scheinselbstständigkeit und die Durchsetzung von Mindestlöhnen in die Vernehmlassung geschickt.</p><p>1./2. Dem Bundesrat ist bewusst, dass der Kanton Tessin besonders von der Zuwanderung betroffen ist. Um Druck auf die Löhne und die Arbeitsbedingungen zu verhindern und um die Umsetzung der Flam im Kanton Tessin zu gewährleisten, beteiligt sich das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) im Kanton Tessin finanziell an der im Vergleich zu anderen Kantonen intensiveren Kontrolltätigkeit. Wie aus den jährlichen Berichten des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) über die Umsetzung der Flam ersichtlich ist, werden im Kanton Tessin überdurchschnittlich viele Lohnunterbietungen gemeldet. Deshalb wurden im Tessin bei wiederholten und missbräuchlichen Lohnunterbietungen vermehrt Mindestlöhne im Sinne der Flam im Rahmen von Normalarbeitsverträgen eingeführt.</p><p>3. Der Bundesrat arbeitet in der Arbeitsmarktbeobachtung eng mit den kantonalen Arbeitsmarktbehörden zusammen und berichtet alljährlich über die Umsetzung der Flam zum freien Personenverkehr. Im Jahre 2012 wird der Bundesrat ein spezielles Augenmerk auf die Lohnentwicklung bei Neueinstellungen in den Grenzregionen richten. Dazu sollen in ausgewählten Grenzkantonen wie dem Tessin die Löhne von Grenzgängern in sensiblen Branchen überprüft werden. Zudem hat der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 18. Januar 2012 zum Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates vom 21. Oktober 2011 hervorgehoben, dass er den Vollzug der Flam weiter verbessern will. Im Zentrum stehen dabei eine Optimierung der strategischen und operativen Steuerung der Flam sowie eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Akteuren.</p><p>4. Mit der Öffnung des schweizerischen Arbeitsmarktes gegenüber der EU ist der Grundsatz des Vorrangs inländischer Arbeitnehmer weggefallen. An Stelle des früheren Zulassungsregimes sind die Flam getreten. Die Beschäftigung von Grenzgängern unterlag jedoch nie einer Kontingentierung.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass das bestehende System den Kantonen ausreichend Möglichkeiten bietet, um unerwünschte Auswirkungen der Personenfreizügigkeit auf die Löhne zu verhindern.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat hat in den vergangenen Wochen einen Bericht vorgelegt, der veranschaulicht, dass die Personenfreizügigkeit auf dem Tessiner Arbeitsmarkt keine Probleme aufwirft und zu keinen nennenswerten Verzerrungen führt, schon gar nicht zu Verzerrungen, die ein rasches und entschiedenes Handeln erfordern. </p><p>Damit scheint der Bundesrat der Situation des Kantons Tessin mit fast 52 000 Grenzgängern und Grenzgängerinnen (Tendenz steigend) und mit jährlich etwa 20 000 Gesuchen für kurzfristige Erwerbstätigkeit (weniger als drei Monate) keine grosse Bedeutung beizumessen.</p><p>Die Behauptung, dass die Personenfreizügigkeit keine Probleme für das Tessin mit sich bringe, wurde sogleich vom Tessiner Amt für Arbeitsmarktaufsicht in Bellinzona (Ufficio per la sorveglianza del mercato del lavoro) des Tessiner Finanz- und Wirtschaftsdepartementes dementiert. </p><p>In einem Interview, das in der Tageszeitung "20 Minuten" veröffentlicht wurde, erklärte die Amtsvorsteherin Lorenza Rossetti, dass im tertiären Sektor wegen der starken Präsenz von Grenzgängern und Grenzgängerinnen zu viele Missbräuche aufträten. Darüber hinaus beschäftige dieser Sektor Tausende Personen und sei deshalb besonders gefährdet. Im ersten Halbjahr 2011 habe man festgestellt, dass etwa 30 Prozent der Löhne unter dem Mindestlohn von 3000 Franken liegen - laut Rossetti ein klares Warnsignal.</p><p>Angesichts dieser Situation fordert das Amt für Arbeitsmarktaufsicht in Bellinzona neu, dass Unternehmen, die für "verdächtige" Sektoren Arbeitsbewilligungen beantragen, die Einstellung von Personen aus Italien rechtfertigen. Damit soll Druck auf die Unternehmen ausgeübt werden, die auf Kosten der ansässigen Wohnbevölkerung Grenzgänger und Grenzgängerinnen einstellen. Diese Massnahme kann jedoch keine Wirkung entfalten, da ja die Arbeitsbewilligungen ohnehin erteilt werden. Sie deutet aber darauf hin, dass der Tessiner Arbeitsmarkt, entgegen der optimistischen Haltung des Bundesrates, unter der Situation stark leidet.</p><p>Ich frage deshalb den Bundesrat:</p><p>- Wie beurteilt er die Aussagen der Vorsteherin des Amts für Arbeitsmarktaufsicht in Bellinzona?</p><p>- Erachtet er es als angemessen, weiterhin zu behaupten, dass die Personenfreizügigkeit keine Probleme verursacht, obwohl die Realität ganz etwas anderes zeigt?</p><p>- Ist der Bundesrat mit der Tessiner Regierung und speziell mit dem Tessiner Finanz- und Wirtschaftsdepartement im Gespräch über die Entwicklung dieser Probleme?</p><p>- Gedenkt der Bundesrat, dem Kanton Tessin die nötigen Instrumente zu gewähren, damit er den unkontrollierten Zustrom von Grenzgängern und Grenzgängerinnen eindämmen kann, die auf Kosten der ansässigen Wohnbevölkerung einer Tätigkeit in der Schweiz nachgehen?</p>
- Personenfreizügigkeit im Tessin. Gibt es wirklich keine Probleme?
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