Die AHV den Gegebenheiten der heutigen Gesellschaft anpassen

ShortId
11.4115
Id
20114115
Updated
28.07.2023 15:09
Language
de
Title
Die AHV den Gegebenheiten der heutigen Gesellschaft anpassen
AdditionalIndexing
28;Versicherungsleistung;Zusatzrente;Kind;AHV-Rente;Leistungsabbau
1
  • L06K010401010106, Zusatzrente
  • L06K010401010102, AHV-Rente
  • L05K0107010205, Kind
  • L05K0806010104, Leistungsabbau
  • L05K1110011304, Versicherungsleistung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Heute erhalten die Kinder von AHV-Bezügern und -Bezügerinnen (oder genauer gesagt die Eltern selbst) eine der Waisenrente entsprechende Rente. In einer Zeit, in der es gang und gäbe ist, mit dem Eintritt ins Rentenalter noch einmal ein neues Leben anzufangen, ist dies besonders stossend, umso mehr, als zusätzlich zur AHV-Rente eine Rente der zweiten Säule kommt. Im Grunde genommen beteiligt sich so die gesamte Gesellschaft an der Finanzierung einer Aufgabe, die die Leistungsbezüger und -bezügerinnen ohne Weiteres selbst finanzieren könnten. Im Rahmen der 12. AHV-Revision, die der Bundesrat im Moment vorbereitet, sollten solche unzeitgemässen Bestimmungen korrigiert werden - zumal die AHV in absehbarer Zeit mehr und mehr rote Zahlen schreiben wird. </p>
  • <p>Rentnerinnen und Rentner der AHV (und der IV) mit Kindern bis 18 Jahre (bzw. bis 25 Jahre, falls diese in Ausbildung sind) haben einen Anspruch auf eine zusätzliche Kinderrente. Diese beträgt heute 40 Prozent der entsprechenden Rente. Haben beide Elternteile einen solchen Anspruch und übersteigt die Summe 60 Prozent der maximalen Rente, werden beide Kinderrenten gekürzt.</p><p>Der Bundesrat schlägt mit der IV-Revision 6b eine Anpassung der Kinderrenten vor, um den tatsächlichen durch Kinder verursachten Kosten Rechnung zu tragen. So sollen Kinderrenten von heute 40 Prozent auf 30 Prozent gekürzt werden. Wenn beide Elternteile einen Anspruch haben, soll die Summe neu maximal 45 Prozent betragen. In der Wintersession 2011 hat der Ständerat diesem Vorschlag des Bundesrates zugestimmt. Diese Kürzung, die auch für die Kinderrenten zur AHV gilt, wird bei der AHV zu Einsparungen von rund 25 Millionen Franken pro Jahr führen.</p><p>Aufgrund demografischer Veränderungen wird die AHV mittelfristig Finanzierungslücken aufweisen. Gemäss den aktuellen Finanzszenarien wird das Vermögen der AHV ab dem Jahr 2020 zu schmelzen beginnen. Um die Finanzierung der AHV zu sichern, bereitet der Bundesrat derzeit die Grundlagen für die nächste AHV-Reform vor. Die Resultate der entsprechenden Forschungsprojekte sollten Mitte 2012 vorliegen. Bis Ende Jahr will der Bundesrat gestützt darauf die Eckwerte festlegen. Vorgesehen ist, dem Parlament die entsprechenden Vorschläge in dieser Legislaturperiode zu unterbreiten. Vor diesem Hintergrund scheint es dem Bundesrat verfrüht, sich bereits jetzt auf konkrete Einzelmassnahmen festzulegen, wie das der Motionär verlangt. Zur gegebenen Zeit werden wohl auch leistungsseitige Massnahmen zu prüfen sein, doch müssen diese Bestandteil eines sorgfältig erarbeiteten Gesamtkonzeptes bilden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die nötigen gesetzlichen Bestimmungen zu erlassen, zum Beispiel Artikel 22 des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) so zu ändern, dass Kindern von AHV-Bezügern und -Bezügerinnen keine Kinderrente mehr ausbezahlt wird.</p>
  • Die AHV den Gegebenheiten der heutigen Gesellschaft anpassen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Heute erhalten die Kinder von AHV-Bezügern und -Bezügerinnen (oder genauer gesagt die Eltern selbst) eine der Waisenrente entsprechende Rente. In einer Zeit, in der es gang und gäbe ist, mit dem Eintritt ins Rentenalter noch einmal ein neues Leben anzufangen, ist dies besonders stossend, umso mehr, als zusätzlich zur AHV-Rente eine Rente der zweiten Säule kommt. Im Grunde genommen beteiligt sich so die gesamte Gesellschaft an der Finanzierung einer Aufgabe, die die Leistungsbezüger und -bezügerinnen ohne Weiteres selbst finanzieren könnten. Im Rahmen der 12. AHV-Revision, die der Bundesrat im Moment vorbereitet, sollten solche unzeitgemässen Bestimmungen korrigiert werden - zumal die AHV in absehbarer Zeit mehr und mehr rote Zahlen schreiben wird. </p>
    • <p>Rentnerinnen und Rentner der AHV (und der IV) mit Kindern bis 18 Jahre (bzw. bis 25 Jahre, falls diese in Ausbildung sind) haben einen Anspruch auf eine zusätzliche Kinderrente. Diese beträgt heute 40 Prozent der entsprechenden Rente. Haben beide Elternteile einen solchen Anspruch und übersteigt die Summe 60 Prozent der maximalen Rente, werden beide Kinderrenten gekürzt.</p><p>Der Bundesrat schlägt mit der IV-Revision 6b eine Anpassung der Kinderrenten vor, um den tatsächlichen durch Kinder verursachten Kosten Rechnung zu tragen. So sollen Kinderrenten von heute 40 Prozent auf 30 Prozent gekürzt werden. Wenn beide Elternteile einen Anspruch haben, soll die Summe neu maximal 45 Prozent betragen. In der Wintersession 2011 hat der Ständerat diesem Vorschlag des Bundesrates zugestimmt. Diese Kürzung, die auch für die Kinderrenten zur AHV gilt, wird bei der AHV zu Einsparungen von rund 25 Millionen Franken pro Jahr führen.</p><p>Aufgrund demografischer Veränderungen wird die AHV mittelfristig Finanzierungslücken aufweisen. Gemäss den aktuellen Finanzszenarien wird das Vermögen der AHV ab dem Jahr 2020 zu schmelzen beginnen. Um die Finanzierung der AHV zu sichern, bereitet der Bundesrat derzeit die Grundlagen für die nächste AHV-Reform vor. Die Resultate der entsprechenden Forschungsprojekte sollten Mitte 2012 vorliegen. Bis Ende Jahr will der Bundesrat gestützt darauf die Eckwerte festlegen. Vorgesehen ist, dem Parlament die entsprechenden Vorschläge in dieser Legislaturperiode zu unterbreiten. Vor diesem Hintergrund scheint es dem Bundesrat verfrüht, sich bereits jetzt auf konkrete Einzelmassnahmen festzulegen, wie das der Motionär verlangt. Zur gegebenen Zeit werden wohl auch leistungsseitige Massnahmen zu prüfen sein, doch müssen diese Bestandteil eines sorgfältig erarbeiteten Gesamtkonzeptes bilden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die nötigen gesetzlichen Bestimmungen zu erlassen, zum Beispiel Artikel 22 des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) so zu ändern, dass Kindern von AHV-Bezügern und -Bezügerinnen keine Kinderrente mehr ausbezahlt wird.</p>
    • Die AHV den Gegebenheiten der heutigen Gesellschaft anpassen

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