Kommission für Technologie und Innovation. Nachhaltige Fördertätigkeit

ShortId
11.4136
Id
20114136
Updated
25.06.2025 00:02
Language
de
Title
Kommission für Technologie und Innovation. Nachhaltige Fördertätigkeit
AdditionalIndexing
36;Finanzplanung;Forschungsförderung;ausserparlamentarische Kommission;Budgeting-System;Verpflichtungskredit
1
  • L04K16020204, Forschungsförderung
  • L05K0806020201, ausserparlamentarische Kommission
  • L04K11020306, Verpflichtungskredit
  • L04K11080104, Finanzplanung
  • L04K11080102, Budgeting-System
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Die Förderung der KTI spielt im Kontext der wirtschaftlichen Bedeutung hoher Innovationsleistungen für die Schweiz auch ausserhalb von Sondermassnahmen eine herausragende Rolle. Die von der KTI bewilligten Projekte haben in aller Regel Laufzeiten von über einem Jahr. Die geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen wie das Jährlichkeitsprinzip in der Kreditführung sowie die fehlende Möglichkeit, Rückstellungen zu bilden, erschweren eine verlässliche und längerfristig planbare KTI-Förderung. Dies liegt weder im Interesse der Vertragspartner von Forschungs- und Entwicklungsprojekten aus Wirtschaft und Hochschulen (ETH, Universitäten und Fachhochschulen) noch in jenem einer nachhaltigen Förderung von Forschung und Innovation gemäss Forschungs- und Innovationsförderungsgesetz.</p><p>Es geht darum, das Finanzierungskonzept zu optimieren, damit die KTI ihre Funktion künftig nicht nur als unabhängige Behördenkommission, sondern auch als verlässliche, berechenbare Förderagentur (beispielsweise analog dem Nationalfonds) wahrnehmen kann. Im Vordergrund des neuen Konzepts soll der über die ganze Kreditperiode zuzusichernde Mittelfluss stehen, der konjunkturunabhängig sicherzustellen ist und für antizyklische Sondermassnahmen Reserven bereithält. Damit können häufige Änderungen der Rechtsgrundlagen vermieden und kann die Nachhaltigkeit der Innovationsförderung erhöht werden.</p><p>Die beschriebene Verstetigung der Fördertätigkeit der KTI ist als integrierender Bestandteil in die Wachstumsstrategie des Bundes aufzunehmen.</p>
  • <p>Die Kommission für Technologie und Innovation (KTI) unterstützt als Förderagentur des Bundes Innovationsvorhaben der Unternehmen und den Wissens- und Technologietransfer aus den Schweizer Hochschulen und Forschungsstätten. Damit stärkt sie den Wirtschaftsstandort Schweiz und trägt zum zukünftigen Wachstum bei.</p><p>Das Parlament bewilligt für die Innovationsförderung jeweils im Rahmen der BFI-Botschaft einen Verpflichtungskredit für eine mehrjährige Periode. Der Verpflichtungskredit erlaubt es der KTI, über das laufende Voranschlagsjahr bzw. über die laufende Beitragsperiode hinaus wirkende finanzielle Verpflichtungen verbindlich einzugehen. Den Mittelbedarf aus den eingegangenen Verpflichtungen unterbreitet der Bundesrat dem Parlament mit dem jeweiligen Voranschlag zur Bewilligung. Sollten sich wegen Projektverzögerungen Auszahlungen über das Voranschlagsjahr hinaus verschieben, so kann der Bundesrat die nicht vollständig beanspruchten Mittel aus dem Voranschlag in das Folgejahr übertragen (Kreditübertragung, Art. 36 FHG). Die Steuerung über einen Verpflichtungskredit sowie die Möglichkeit der Kreditübertragung ermöglichen es der KTI bereits heute, die vom Motionär geforderte flexible und langfristige Planung in der Innovationsförderung sicherzustellen. Das Instrument hat sich bewährt, musste doch in den vergangenen Jahren kein Nachtragskredit beantragt werden. Dank der Möglichkeit, langfristig Verpflichtungen eingehen zu können, ist die KTI ein verlässlicher Partner für die Privatwirtschaft und die Hochschulen.</p><p>Die Erfahrungen aus den Massnahmen zur Abfederung der Frankenstärke und zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit (BBl 2011 6749) zeigen darüber hinaus, dass die KTI mit dem aktuellen Finanzierungsmodell auch in Ausnahmesituationen rasch und effizient reagieren kann.</p><p>Ein Finanzierungskonzept für die KTI, welches die Möglichkeit zur Bildung von Reserven oder der Äufnung eines Innovationsförderungsfonds vorsieht, lehnt der Bundesrat daher ab. Das Finanzhaushaltgesetz schliesst die Bildung von Reserven für Verwaltungseinheiten des Bundes aus. In seinem finanzpolitischen Leitbild hält der Bundesrat zudem fest, dass bei der Finanzierung von staatlichen Aufgaben auf "Fondslösungen" zu verzichten ist, weil dadurch Transparenz verlorengeht, das Jährlichkeitsprinzip umgangen und die parlamentarische Budgethoheit untergraben wird.</p><p>Eine Auslagerung der KTI aus der Bundesverwaltung und eine Verselbstständigung als Stiftung analog zum Schweizerischen Nationalfonds hat der Bundesrat im Rahmen der Teilrevision des Forschungs- und Innovationsförderungsgesetzes im Jahr 2008 geprüft (BBl 2009 469). Dabei ist er zum Schluss gekommen, dass eine Auslagerung gemäss den Leitlinien des Corporate-Governance-Berichtes sowie aufgrund der Grösse der KTI nicht sinnvoll ist. Das Parlament hat sich dieser Schlussfolgerung angeschlossen. Da sich in der Zwischenzeit an den Entscheidungsgrundlagen nichts geändert hat, ist der Bundesrat der Ansicht, dass eine erneute Überprüfung des Status der KTI nicht notwendig ist.</p><p>Aus den genannten Gründen erachtet der Bundesrat die Forderungen des Motionärs für eine nachhaltige, konjunkturunabhängige und flexible Innovationsförderung als erfüllt. Es erübrigt sich daher, dem Parlament in der - vom Bundesrat bereits verabschiedeten - BFI-Botschaft 2013-2016 ein neues Finanzierungskonzept zu unterbreiten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament im Rahmen der BFI-Botschaft 2013-2016 ein neues Finanzierungskonzept für die Fördertätigkeit der Kommission für Technologie und Innovation (KTI) vorzuschlagen, das es erlaubt, die staatlichen Fördermittel im Sinne der Nachhaltigkeit über die ganze Projektlaufzeit der bewilligten Projekte und konjunkturunabhängig verbindlich zu verpflichten.</p>
  • Kommission für Technologie und Innovation. Nachhaltige Fördertätigkeit
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Förderung der KTI spielt im Kontext der wirtschaftlichen Bedeutung hoher Innovationsleistungen für die Schweiz auch ausserhalb von Sondermassnahmen eine herausragende Rolle. Die von der KTI bewilligten Projekte haben in aller Regel Laufzeiten von über einem Jahr. Die geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen wie das Jährlichkeitsprinzip in der Kreditführung sowie die fehlende Möglichkeit, Rückstellungen zu bilden, erschweren eine verlässliche und längerfristig planbare KTI-Förderung. Dies liegt weder im Interesse der Vertragspartner von Forschungs- und Entwicklungsprojekten aus Wirtschaft und Hochschulen (ETH, Universitäten und Fachhochschulen) noch in jenem einer nachhaltigen Förderung von Forschung und Innovation gemäss Forschungs- und Innovationsförderungsgesetz.</p><p>Es geht darum, das Finanzierungskonzept zu optimieren, damit die KTI ihre Funktion künftig nicht nur als unabhängige Behördenkommission, sondern auch als verlässliche, berechenbare Förderagentur (beispielsweise analog dem Nationalfonds) wahrnehmen kann. Im Vordergrund des neuen Konzepts soll der über die ganze Kreditperiode zuzusichernde Mittelfluss stehen, der konjunkturunabhängig sicherzustellen ist und für antizyklische Sondermassnahmen Reserven bereithält. Damit können häufige Änderungen der Rechtsgrundlagen vermieden und kann die Nachhaltigkeit der Innovationsförderung erhöht werden.</p><p>Die beschriebene Verstetigung der Fördertätigkeit der KTI ist als integrierender Bestandteil in die Wachstumsstrategie des Bundes aufzunehmen.</p>
    • <p>Die Kommission für Technologie und Innovation (KTI) unterstützt als Förderagentur des Bundes Innovationsvorhaben der Unternehmen und den Wissens- und Technologietransfer aus den Schweizer Hochschulen und Forschungsstätten. Damit stärkt sie den Wirtschaftsstandort Schweiz und trägt zum zukünftigen Wachstum bei.</p><p>Das Parlament bewilligt für die Innovationsförderung jeweils im Rahmen der BFI-Botschaft einen Verpflichtungskredit für eine mehrjährige Periode. Der Verpflichtungskredit erlaubt es der KTI, über das laufende Voranschlagsjahr bzw. über die laufende Beitragsperiode hinaus wirkende finanzielle Verpflichtungen verbindlich einzugehen. Den Mittelbedarf aus den eingegangenen Verpflichtungen unterbreitet der Bundesrat dem Parlament mit dem jeweiligen Voranschlag zur Bewilligung. Sollten sich wegen Projektverzögerungen Auszahlungen über das Voranschlagsjahr hinaus verschieben, so kann der Bundesrat die nicht vollständig beanspruchten Mittel aus dem Voranschlag in das Folgejahr übertragen (Kreditübertragung, Art. 36 FHG). Die Steuerung über einen Verpflichtungskredit sowie die Möglichkeit der Kreditübertragung ermöglichen es der KTI bereits heute, die vom Motionär geforderte flexible und langfristige Planung in der Innovationsförderung sicherzustellen. Das Instrument hat sich bewährt, musste doch in den vergangenen Jahren kein Nachtragskredit beantragt werden. Dank der Möglichkeit, langfristig Verpflichtungen eingehen zu können, ist die KTI ein verlässlicher Partner für die Privatwirtschaft und die Hochschulen.</p><p>Die Erfahrungen aus den Massnahmen zur Abfederung der Frankenstärke und zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit (BBl 2011 6749) zeigen darüber hinaus, dass die KTI mit dem aktuellen Finanzierungsmodell auch in Ausnahmesituationen rasch und effizient reagieren kann.</p><p>Ein Finanzierungskonzept für die KTI, welches die Möglichkeit zur Bildung von Reserven oder der Äufnung eines Innovationsförderungsfonds vorsieht, lehnt der Bundesrat daher ab. Das Finanzhaushaltgesetz schliesst die Bildung von Reserven für Verwaltungseinheiten des Bundes aus. In seinem finanzpolitischen Leitbild hält der Bundesrat zudem fest, dass bei der Finanzierung von staatlichen Aufgaben auf "Fondslösungen" zu verzichten ist, weil dadurch Transparenz verlorengeht, das Jährlichkeitsprinzip umgangen und die parlamentarische Budgethoheit untergraben wird.</p><p>Eine Auslagerung der KTI aus der Bundesverwaltung und eine Verselbstständigung als Stiftung analog zum Schweizerischen Nationalfonds hat der Bundesrat im Rahmen der Teilrevision des Forschungs- und Innovationsförderungsgesetzes im Jahr 2008 geprüft (BBl 2009 469). Dabei ist er zum Schluss gekommen, dass eine Auslagerung gemäss den Leitlinien des Corporate-Governance-Berichtes sowie aufgrund der Grösse der KTI nicht sinnvoll ist. Das Parlament hat sich dieser Schlussfolgerung angeschlossen. Da sich in der Zwischenzeit an den Entscheidungsgrundlagen nichts geändert hat, ist der Bundesrat der Ansicht, dass eine erneute Überprüfung des Status der KTI nicht notwendig ist.</p><p>Aus den genannten Gründen erachtet der Bundesrat die Forderungen des Motionärs für eine nachhaltige, konjunkturunabhängige und flexible Innovationsförderung als erfüllt. Es erübrigt sich daher, dem Parlament in der - vom Bundesrat bereits verabschiedeten - BFI-Botschaft 2013-2016 ein neues Finanzierungskonzept zu unterbreiten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament im Rahmen der BFI-Botschaft 2013-2016 ein neues Finanzierungskonzept für die Fördertätigkeit der Kommission für Technologie und Innovation (KTI) vorzuschlagen, das es erlaubt, die staatlichen Fördermittel im Sinne der Nachhaltigkeit über die ganze Projektlaufzeit der bewilligten Projekte und konjunkturunabhängig verbindlich zu verpflichten.</p>
    • Kommission für Technologie und Innovation. Nachhaltige Fördertätigkeit

Back to List