Übertragung der Aufgaben der Militärjustiz an die zivilen Justizbehörden

ShortId
11.4155
Id
20114155
Updated
28.07.2023 07:43
Language
de
Title
Übertragung der Aufgaben der Militärjustiz an die zivilen Justizbehörden
AdditionalIndexing
12;09;Bericht;Militärgerichtsbarkeit;ordentliche Gerichtsbarkeit;Militärstrafrecht
1
  • L04K05050109, Militärgerichtsbarkeit
  • L03K050501, ordentliche Gerichtsbarkeit
  • L04K05010204, Militärstrafrecht
  • L03K020206, Bericht
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der vom Bundesrat in Erfüllung des Postulats 08.3290 verfasste Bericht vom 16. September 2011 "Übertragung der Aufgaben der Militärjustiz an die zivilen Justizbehörden" weist grosse Lücken auf. Der Bericht vertieft allein Option 2, welche die Übertragung einiger weniger Aufgaben der Militärjustiz an die zivilen Justizbehörden zum Gegenstand hat. Mit der vorgeschlagenen Neuregelung würde nur ein einziger der Fälle, die in den zehn Jahren 2000-2009 durch Militärrichter beurteilt wurden, in Zukunft von der zivilen Gerichtsbarkeit erfasst. Option 2 ist eine reine Alibiübung.</p><p>In den Jahren 2000 bis 2009 sprach die Militärjustiz 10 752 Verurteilungen aus. 74 Prozent der Urteile betrafen Militärdienstverweigerung (Art. 81 MStG, 654 Urteile) und Militärdienstversäumnis/unerlaubte Entfernung (Art. 82 MStG, 7333 Urteile). Diese Delikte können problemlos durch zivile Gerichte beurteilt werden. Wer willentlich oder fahrlässig nicht einrückt, steckt in keiner Uniform, sondern verzichtet darauf, diese anzuziehen. Leisteten die Betroffenen zuvor Militärdienst, so kann das zivile Gericht darüber ohne Weiteres aufgeklärt werden.</p><p>Weitere 5 Prozent aller Verurteilungen (511 Urteile) betreffen gemeine Delikte wie Körperverletzung, Diebstahl oder Sachbeschädigungen - alles Delikte, die von zivilen Gerichten täglich beurteilt werden. Auch dafür braucht es keine Militärjustiz. Schon ein kurzer Blick in die Statistik zeigt also, dass die zivile Gerichtsbarkeit 80 Prozent aller Fälle ohne Zusatzmassnahmen übernehmen könnte. Darüber steht im Bericht vom 16. September 2011 kein Wort.</p><p>Der Bericht behauptet: "Die vollständige Auflösung der Militärjustiz würde ... eine ganze Reihe von komplexen formell- und materiell-rechtlichen Fragen aufwerfen, die nicht einfach und kurzfristig lösbar sind." Dies darf mit Blick auf die erwähnten 80 Prozent der Urteile mit Fug bezweifelt werden. Auch für die restlichen 20 Prozent, wo möglicherweise tatsächlich innovative Vorschläge erarbeitet werden müssten, gibt der Bericht keine klare Antwort. Zu vertiefen ist namentlich die Frage, wie die Nichtbefolgung von Dienstvorschriften am besten beurteilt und in leichten Fällen Disziplinarstrafen gerichtlich beurteilt werden sollen.</p>
  • <p>Der Bericht des Bundesrates vom 16. September 2011 wurde in den Kommissionen für Rechtsfragen und den Sicherheitspolitischen Kommissionen beider Räte zur Kenntnis genommen und diskutiert. Bisher wurde dem Bundesrat keine Kommissionsmotion unterbreitet und auch kein Zusatzbericht verlangt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Option 1 des Berichts vom 16. September 2011 "Übertragung der Aufgaben der Militärjustiz an die zivilen Justizbehörden" vertieft zu prüfen und darüber einen Zusatzbericht vorzulegen.</p>
  • Übertragung der Aufgaben der Militärjustiz an die zivilen Justizbehörden
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der vom Bundesrat in Erfüllung des Postulats 08.3290 verfasste Bericht vom 16. September 2011 "Übertragung der Aufgaben der Militärjustiz an die zivilen Justizbehörden" weist grosse Lücken auf. Der Bericht vertieft allein Option 2, welche die Übertragung einiger weniger Aufgaben der Militärjustiz an die zivilen Justizbehörden zum Gegenstand hat. Mit der vorgeschlagenen Neuregelung würde nur ein einziger der Fälle, die in den zehn Jahren 2000-2009 durch Militärrichter beurteilt wurden, in Zukunft von der zivilen Gerichtsbarkeit erfasst. Option 2 ist eine reine Alibiübung.</p><p>In den Jahren 2000 bis 2009 sprach die Militärjustiz 10 752 Verurteilungen aus. 74 Prozent der Urteile betrafen Militärdienstverweigerung (Art. 81 MStG, 654 Urteile) und Militärdienstversäumnis/unerlaubte Entfernung (Art. 82 MStG, 7333 Urteile). Diese Delikte können problemlos durch zivile Gerichte beurteilt werden. Wer willentlich oder fahrlässig nicht einrückt, steckt in keiner Uniform, sondern verzichtet darauf, diese anzuziehen. Leisteten die Betroffenen zuvor Militärdienst, so kann das zivile Gericht darüber ohne Weiteres aufgeklärt werden.</p><p>Weitere 5 Prozent aller Verurteilungen (511 Urteile) betreffen gemeine Delikte wie Körperverletzung, Diebstahl oder Sachbeschädigungen - alles Delikte, die von zivilen Gerichten täglich beurteilt werden. Auch dafür braucht es keine Militärjustiz. Schon ein kurzer Blick in die Statistik zeigt also, dass die zivile Gerichtsbarkeit 80 Prozent aller Fälle ohne Zusatzmassnahmen übernehmen könnte. Darüber steht im Bericht vom 16. September 2011 kein Wort.</p><p>Der Bericht behauptet: "Die vollständige Auflösung der Militärjustiz würde ... eine ganze Reihe von komplexen formell- und materiell-rechtlichen Fragen aufwerfen, die nicht einfach und kurzfristig lösbar sind." Dies darf mit Blick auf die erwähnten 80 Prozent der Urteile mit Fug bezweifelt werden. Auch für die restlichen 20 Prozent, wo möglicherweise tatsächlich innovative Vorschläge erarbeitet werden müssten, gibt der Bericht keine klare Antwort. Zu vertiefen ist namentlich die Frage, wie die Nichtbefolgung von Dienstvorschriften am besten beurteilt und in leichten Fällen Disziplinarstrafen gerichtlich beurteilt werden sollen.</p>
    • <p>Der Bericht des Bundesrates vom 16. September 2011 wurde in den Kommissionen für Rechtsfragen und den Sicherheitspolitischen Kommissionen beider Räte zur Kenntnis genommen und diskutiert. Bisher wurde dem Bundesrat keine Kommissionsmotion unterbreitet und auch kein Zusatzbericht verlangt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Option 1 des Berichts vom 16. September 2011 "Übertragung der Aufgaben der Militärjustiz an die zivilen Justizbehörden" vertieft zu prüfen und darüber einen Zusatzbericht vorzulegen.</p>
    • Übertragung der Aufgaben der Militärjustiz an die zivilen Justizbehörden

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