Erschwerte landwirtschaftliche Bewirtschaftung berücksichtigen
- ShortId
-
11.4157
- Id
-
20114157
- Updated
-
25.06.2025 00:19
- Language
-
de
- Title
-
Erschwerte landwirtschaftliche Bewirtschaftung berücksichtigen
- AdditionalIndexing
-
55;Bergbauernbetrieb;Weiterführung landwirtschaftlicher Betriebe;Direktzahlungen;Erhaltung der Landwirtschaft;Landwirtschaft in Berggebieten;landwirtschaftlicher Betrieb in der voralpinen Hügelzone
- 1
-
- L04K14010404, Direktzahlungen
- L06K140103020703, Landwirtschaft in Berggebieten
- L06K140103020601, Erhaltung der Landwirtschaft
- L05K1401040209, Weiterführung landwirtschaftlicher Betriebe
- L05K1401050303, landwirtschaftlicher Betrieb in der voralpinen Hügelzone
- L05K1401050301, Bergbauernbetrieb
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>In der Botschaft zur Agrarpolitik 2014-2017 ist vorgesehen, dass die SAK-Faktoren dem technischen Fortschritt angepasst werden. Die Faktoren erfahren je nach Produktionsrichtung Anpassungen von bis zu 50 Prozent, im Durchschnitt rund 16 Prozent.</p><p>Alleine aufgrund dieser Verschärfung werden rund 1400 Betriebe die untere SAK-Limite (Eintrittsschwelle für Direktzahlungen) nicht mehr erfüllen. Die Wirkung für Landwirtschaftsbetriebe ist jedoch noch viel weitreichender, weil mindestens ebenso viele Betriebe den Status als landwirtschaftliches Gewerbe verlieren werden, ohne dass auf diesen Betrieben eine Arbeitsstunde weniger geleistet wird (Art. 7 des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht).</p><p>Betroffene Betriebe können ebenfalls nicht mehr mittels einzelbetrieblicher Strukturverbesserungsmassnahmen unterstützt werden, weil auch hierfür eine SAK-Limite von mindestens einer Standardarbeitskraft vorgegeben ist (Art. 89 des Landwirtschaftsgesetzes).</p><p>In der Praxis wird immer wieder festgestellt, dass die Erhebung der Faktoren die Erschwernisse im Hügel- und Berggebiet nicht angemessen berücksichtigen. Auf vielen Flächen im Hügel- und Berggebiet setzt die Natur der rationellen Bewirtschaftung enge Grenzen. Hanglagen, zum Teil unterschiedliche Coupierung, Baumgruppen, Wasserläufe, Hecken und oft längere Zufahrtswege müssten als Erschwernis in der Berechnung stärker abgebildet werden. Damit nicht die mittleren und kleinen Betriebe im Hügel- und Berggebiet die Leidtragenden der Agrarpolitik 2014-2017 sein werden, muss die erschwerte Produktion auf ihren tatsächlichen Aufwand hin überprüft werden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Verwaldung und Vergandung gepflegter Landschaften verstärkt voranschreitet.</p>
- <p>Der Bundesrat ist bereit, im Rahmen der Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2014-2017 die Faktoren für die Berechnung einer Standardarbeitskraft vertieft zu überprüfen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die Faktoren zur Berechnung einer Standardarbeitskraft (SAK) für das Hügel- und Berggebiet zu überprüfen und dabei die erschwerte landwirtschaftliche Bewirtschaftung angemessen zu berücksichtigen.</p>
- Erschwerte landwirtschaftliche Bewirtschaftung berücksichtigen
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>In der Botschaft zur Agrarpolitik 2014-2017 ist vorgesehen, dass die SAK-Faktoren dem technischen Fortschritt angepasst werden. Die Faktoren erfahren je nach Produktionsrichtung Anpassungen von bis zu 50 Prozent, im Durchschnitt rund 16 Prozent.</p><p>Alleine aufgrund dieser Verschärfung werden rund 1400 Betriebe die untere SAK-Limite (Eintrittsschwelle für Direktzahlungen) nicht mehr erfüllen. Die Wirkung für Landwirtschaftsbetriebe ist jedoch noch viel weitreichender, weil mindestens ebenso viele Betriebe den Status als landwirtschaftliches Gewerbe verlieren werden, ohne dass auf diesen Betrieben eine Arbeitsstunde weniger geleistet wird (Art. 7 des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht).</p><p>Betroffene Betriebe können ebenfalls nicht mehr mittels einzelbetrieblicher Strukturverbesserungsmassnahmen unterstützt werden, weil auch hierfür eine SAK-Limite von mindestens einer Standardarbeitskraft vorgegeben ist (Art. 89 des Landwirtschaftsgesetzes).</p><p>In der Praxis wird immer wieder festgestellt, dass die Erhebung der Faktoren die Erschwernisse im Hügel- und Berggebiet nicht angemessen berücksichtigen. Auf vielen Flächen im Hügel- und Berggebiet setzt die Natur der rationellen Bewirtschaftung enge Grenzen. Hanglagen, zum Teil unterschiedliche Coupierung, Baumgruppen, Wasserläufe, Hecken und oft längere Zufahrtswege müssten als Erschwernis in der Berechnung stärker abgebildet werden. Damit nicht die mittleren und kleinen Betriebe im Hügel- und Berggebiet die Leidtragenden der Agrarpolitik 2014-2017 sein werden, muss die erschwerte Produktion auf ihren tatsächlichen Aufwand hin überprüft werden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Verwaldung und Vergandung gepflegter Landschaften verstärkt voranschreitet.</p>
- <p>Der Bundesrat ist bereit, im Rahmen der Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2014-2017 die Faktoren für die Berechnung einer Standardarbeitskraft vertieft zu überprüfen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die Faktoren zur Berechnung einer Standardarbeitskraft (SAK) für das Hügel- und Berggebiet zu überprüfen und dabei die erschwerte landwirtschaftliche Bewirtschaftung angemessen zu berücksichtigen.</p>
- Erschwerte landwirtschaftliche Bewirtschaftung berücksichtigen
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