Vergabe von Betreuungsdienstleistungen in den Asylempfangsstellen des Bundes
- ShortId
-
11.4162
- Id
-
20114162
- Updated
-
27.07.2023 21:27
- Language
-
de
- Title
-
Vergabe von Betreuungsdienstleistungen in den Asylempfangsstellen des Bundes
- AdditionalIndexing
-
2811;Flüchtlingsbetreuung;Submissionswesen;Vereinigung
- 1
-
- L04K01080103, Flüchtlingsbetreuung
- L05K0101030204, Vereinigung
- L04K07010305, Submissionswesen
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1./2. Nach Artikel 26 des Asylgesetzes (AsylG; SR 142.31) i. V. m. Artikel 17 der Asylverordnung 1 (AsylV 1; SR 142.311) kann der Bund zur Sicherstellung des Betriebs der Unterkünfte für Asylsuchende Dritte beauftragen. Das Verfahren zur Vergabe solcher Dienstleistungsaufträge richtet sich seit dem 1. Januar 1996 nach dem Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB; SR 172.056.1) und der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (VöB; SR 172.056.11). Betreffend die vom Interpellanten erwähnten Kollektiv- und Gemeindeunterkünfte ist das jeweilige kantonale Beschaffungsrecht zu beachten.</p><p>3./4. Im Juni 1991 hat das damalige Bundesamt für Flüchtlinge (heute Bundesamt für Migration) die Betreuung von Asylsuchenden in der damaligen Empfangsstelle Kreuzlingen in der "Thurgauer Zeitung" ausgeschrieben. Im August 1991, also noch vor Inkrafttreten des BöB, wurde die Firma ORS beauftragt, die Betreuung der Asylsuchenden in der Empfangsstelle Kreuzlingen wahrzunehmen. Für diesen Auftrag gingen keine weiteren Offerten ein. In den folgenden Jahren wurde der Firma ORS auch die Betreuung an den anderen Standorten der Unterkünfte des Bundes für Asylsuchende übertragen. Die beiden aktuellen Rahmenvereinbarungen mit der Firma ORS für die Betreuung der Asylsuchenden in den Unterkünften des Bundes und für die Betreuung für Asyl-Inad an den internationalen Flughäfen Zürich und Genf traten per 1. Januar 2006 in Kraft.</p><p>Gemäss erfolgter interner Evaluation hätte das BFM die Vergabe der Betreuungsdienstleistungen ab Inkrafttreten des BöB jeweils öffentlich ausschreiben müssen. Grundsätzlich müssen zudem sämtliche Verträge im Anwendungsbereich des BöB alle fünf Jahre neu ausgeschrieben werden.</p><p>Der Hauptgrund für den bisherigen Verzicht auf eine Ausschreibung der mit der Firma ORS abgeschlossenen Dienstleistungen besteht darin, dass sich die Zusammenarbeit mit der Firma ORS seit dem erstmaligen Vertragsabschluss im Jahre 1991 grundsätzlich bewährt hatte und in allen Zentren des Bundes eine einheitliche Betreuungsdienstleistung zur Verfügung gestellt werden sollte. Ausserdem ging man davon aus, dass keine weitere Anbieter für diese spezifische Dienstleistungserbringung vorhanden seien.</p><p>Eine Neuausschreibung dieser Dienstleistungen ist jedoch noch dieses Jahr vorgesehen. Das Bundesamt für Migration hat mit dem Bundesamt für Bauten und Logistik bereits Kontakt aufgenommen, um die Ausschreibungsmodalitäten festzulegen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Firma ORS ist gemäss eigenen Angaben für den Betrieb der sieben Asylzentren des Bundes zuständig. Darüber hinaus betreut sie auch über 50 Kollektiv- und Gemeindeunterkünfte. Im Zusammenhang mit der Vergabe dieser Betreuungsdienstleistungen stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Wie wird die Vergabe dieser Dienstleistungen vorgenommen?</p><p>2. Kommt bei der Erstvergabe und der Erneuerung der Verträge das Beschaffungsgesetz zur Anwendung?</p><p>3. Wenn ja, wann zum letzten Mal? Wenn nein, warum nicht?</p><p>4. Wurden auch andere Anbieter geprüft? Wenn ja, was waren die ausschlaggebenden Kriterien für die Vergabe an die ORS? Wenn nein, warum nicht?</p>
- Vergabe von Betreuungsdienstleistungen in den Asylempfangsstellen des Bundes
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1./2. Nach Artikel 26 des Asylgesetzes (AsylG; SR 142.31) i. V. m. Artikel 17 der Asylverordnung 1 (AsylV 1; SR 142.311) kann der Bund zur Sicherstellung des Betriebs der Unterkünfte für Asylsuchende Dritte beauftragen. Das Verfahren zur Vergabe solcher Dienstleistungsaufträge richtet sich seit dem 1. Januar 1996 nach dem Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB; SR 172.056.1) und der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (VöB; SR 172.056.11). Betreffend die vom Interpellanten erwähnten Kollektiv- und Gemeindeunterkünfte ist das jeweilige kantonale Beschaffungsrecht zu beachten.</p><p>3./4. Im Juni 1991 hat das damalige Bundesamt für Flüchtlinge (heute Bundesamt für Migration) die Betreuung von Asylsuchenden in der damaligen Empfangsstelle Kreuzlingen in der "Thurgauer Zeitung" ausgeschrieben. Im August 1991, also noch vor Inkrafttreten des BöB, wurde die Firma ORS beauftragt, die Betreuung der Asylsuchenden in der Empfangsstelle Kreuzlingen wahrzunehmen. Für diesen Auftrag gingen keine weiteren Offerten ein. In den folgenden Jahren wurde der Firma ORS auch die Betreuung an den anderen Standorten der Unterkünfte des Bundes für Asylsuchende übertragen. Die beiden aktuellen Rahmenvereinbarungen mit der Firma ORS für die Betreuung der Asylsuchenden in den Unterkünften des Bundes und für die Betreuung für Asyl-Inad an den internationalen Flughäfen Zürich und Genf traten per 1. Januar 2006 in Kraft.</p><p>Gemäss erfolgter interner Evaluation hätte das BFM die Vergabe der Betreuungsdienstleistungen ab Inkrafttreten des BöB jeweils öffentlich ausschreiben müssen. Grundsätzlich müssen zudem sämtliche Verträge im Anwendungsbereich des BöB alle fünf Jahre neu ausgeschrieben werden.</p><p>Der Hauptgrund für den bisherigen Verzicht auf eine Ausschreibung der mit der Firma ORS abgeschlossenen Dienstleistungen besteht darin, dass sich die Zusammenarbeit mit der Firma ORS seit dem erstmaligen Vertragsabschluss im Jahre 1991 grundsätzlich bewährt hatte und in allen Zentren des Bundes eine einheitliche Betreuungsdienstleistung zur Verfügung gestellt werden sollte. Ausserdem ging man davon aus, dass keine weitere Anbieter für diese spezifische Dienstleistungserbringung vorhanden seien.</p><p>Eine Neuausschreibung dieser Dienstleistungen ist jedoch noch dieses Jahr vorgesehen. Das Bundesamt für Migration hat mit dem Bundesamt für Bauten und Logistik bereits Kontakt aufgenommen, um die Ausschreibungsmodalitäten festzulegen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Firma ORS ist gemäss eigenen Angaben für den Betrieb der sieben Asylzentren des Bundes zuständig. Darüber hinaus betreut sie auch über 50 Kollektiv- und Gemeindeunterkünfte. Im Zusammenhang mit der Vergabe dieser Betreuungsdienstleistungen stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Wie wird die Vergabe dieser Dienstleistungen vorgenommen?</p><p>2. Kommt bei der Erstvergabe und der Erneuerung der Verträge das Beschaffungsgesetz zur Anwendung?</p><p>3. Wenn ja, wann zum letzten Mal? Wenn nein, warum nicht?</p><p>4. Wurden auch andere Anbieter geprüft? Wenn ja, was waren die ausschlaggebenden Kriterien für die Vergabe an die ORS? Wenn nein, warum nicht?</p>
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