Errichten eines Waldklimafonds

ShortId
11.4164
Id
20114164
Updated
28.07.2023 07:59
Language
de
Title
Errichten eines Waldklimafonds
AdditionalIndexing
55;52;Kohlendioxid;Waldwirtschaft;Klimaveränderung;Waldschutz;Fonds;Klimapolitik
1
  • L05K1401070108, Waldschutz
  • L04K11090203, Fonds
  • L04K06020209, Klimaveränderung
  • L06K070501020901, Kohlendioxid
  • L03K140107, Waldwirtschaft
  • L04K06010310, Klimapolitik
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Schweiz hat 2006 gegenüber der Uno definiert, dass sie sich die Senkenleistung des Waldes anrechnen lässt (Art. 3.4 des Kyoto-Protokolls).</p><p>Nach konservativen Schätzungen des UVEK verkleinert diese Anrechnung die Zielerreichung der Schweiz für die Periode 2008-2012 um schätzungsweise 3 Millionen Tonnen CO2, entsprechend etwa 6 Prozent des Reduktionsziels.</p><p>Die Schweiz erspart sich dadurch den Kauf entsprechender Emissionszertifikate auf dem internationalen Markt.</p><p>In seiner Botschaft zur Revision des Waldgesetzes (SR 921.0) aus dem Jahre 2006 hat der Bundesrat grundsätzlich anerkannt, dass die Senkenrechte den Waldeigentümern zustehen.</p><p>Unter analogen Voraussetzungen hat die deutsche Bundesregierung Grundlagen geschaffen für die Einrichtung eines Waldklimafonds, der ab 2013 forstliche Massnahmen im Hinblick auf die Folgen des Klimawandels mitträgt. Ausgestattet wird der Fonds mit den Erträgen aus dem Zertifikatenhandel.</p>
  • <p>Wald und Klima beeinflussen sich gegenseitig: Über seine Wirkung als Kohlenstoffsenke trägt der Wald einerseits zur Minderung des Klimawandels bei, was die Schweiz mit der Anrechnung des Waldes an die Zielerreichung gemäss Kyoto-Protokoll unterstrichen hat. Andererseits werden sich die klimatischen Veränderungen auf die Waldökosysteme selber stark auswirken (z. B. Stürme, Trockenheit, Waldbrand, Schadorganismen). Diese Veränderungen drohen mit einer Geschwindigkeit abzulaufen, die natürliche Anpassungsprozesse überfordert.</p><p>Gemäss der vom Bundesrat am 31. August 2011 verabschiedeten Waldpolitik 2020 soll der Schweizer Wald als widerstands- und anpassungsfähiges Ökosystem erhalten bleiben und die von der Gesellschaft geforderten Leistungen auch unter veränderten Bedingungen erfüllen können. In einem Massnahmenplan werden in den kommenden Monaten, ausgehend von der Waldpolitik 2020, Massnahmen inklusive des jeweiligen Ressourcenaufwands abgeleitet. Damit einhergehend hat auch die Evaluation von möglichen Finanzierungsquellen hohe Priorität.</p><p>Der Bundesrat erachtet die vom Motionär vorgeschlagene Finanzierungsform grundsätzlich als interessant und lässt sie deshalb im Rahmen der Arbeiten in Umsetzung der Waldpolitik 2020 prüfen. Er kann aber erst nach einer ganzheitlichen Beurteilung der unterschiedlichen Finanzierungsquellen die geeigneten Finanzierungsformen festlegen.</p><p>Bei einer allfälligen Annahme der Motion im Erstrat wird der Bundesrat im Zweitrat beantragen, die Motion abzuändern.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Voraussetzungen für die Errichtung eines Waldklimafonds zu schaffen, in den die Geldwerte-CO2-Senkenleistungen des Waldes eingebracht werden. Mit dem Fonds sind den Waldeigentümern forstliche Massnahmen zur Milderung der Folgen des Klimawandels abzugelten.</p>
  • Errichten eines Waldklimafonds
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Schweiz hat 2006 gegenüber der Uno definiert, dass sie sich die Senkenleistung des Waldes anrechnen lässt (Art. 3.4 des Kyoto-Protokolls).</p><p>Nach konservativen Schätzungen des UVEK verkleinert diese Anrechnung die Zielerreichung der Schweiz für die Periode 2008-2012 um schätzungsweise 3 Millionen Tonnen CO2, entsprechend etwa 6 Prozent des Reduktionsziels.</p><p>Die Schweiz erspart sich dadurch den Kauf entsprechender Emissionszertifikate auf dem internationalen Markt.</p><p>In seiner Botschaft zur Revision des Waldgesetzes (SR 921.0) aus dem Jahre 2006 hat der Bundesrat grundsätzlich anerkannt, dass die Senkenrechte den Waldeigentümern zustehen.</p><p>Unter analogen Voraussetzungen hat die deutsche Bundesregierung Grundlagen geschaffen für die Einrichtung eines Waldklimafonds, der ab 2013 forstliche Massnahmen im Hinblick auf die Folgen des Klimawandels mitträgt. Ausgestattet wird der Fonds mit den Erträgen aus dem Zertifikatenhandel.</p>
    • <p>Wald und Klima beeinflussen sich gegenseitig: Über seine Wirkung als Kohlenstoffsenke trägt der Wald einerseits zur Minderung des Klimawandels bei, was die Schweiz mit der Anrechnung des Waldes an die Zielerreichung gemäss Kyoto-Protokoll unterstrichen hat. Andererseits werden sich die klimatischen Veränderungen auf die Waldökosysteme selber stark auswirken (z. B. Stürme, Trockenheit, Waldbrand, Schadorganismen). Diese Veränderungen drohen mit einer Geschwindigkeit abzulaufen, die natürliche Anpassungsprozesse überfordert.</p><p>Gemäss der vom Bundesrat am 31. August 2011 verabschiedeten Waldpolitik 2020 soll der Schweizer Wald als widerstands- und anpassungsfähiges Ökosystem erhalten bleiben und die von der Gesellschaft geforderten Leistungen auch unter veränderten Bedingungen erfüllen können. In einem Massnahmenplan werden in den kommenden Monaten, ausgehend von der Waldpolitik 2020, Massnahmen inklusive des jeweiligen Ressourcenaufwands abgeleitet. Damit einhergehend hat auch die Evaluation von möglichen Finanzierungsquellen hohe Priorität.</p><p>Der Bundesrat erachtet die vom Motionär vorgeschlagene Finanzierungsform grundsätzlich als interessant und lässt sie deshalb im Rahmen der Arbeiten in Umsetzung der Waldpolitik 2020 prüfen. Er kann aber erst nach einer ganzheitlichen Beurteilung der unterschiedlichen Finanzierungsquellen die geeigneten Finanzierungsformen festlegen.</p><p>Bei einer allfälligen Annahme der Motion im Erstrat wird der Bundesrat im Zweitrat beantragen, die Motion abzuändern.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Voraussetzungen für die Errichtung eines Waldklimafonds zu schaffen, in den die Geldwerte-CO2-Senkenleistungen des Waldes eingebracht werden. Mit dem Fonds sind den Waldeigentümern forstliche Massnahmen zur Milderung der Folgen des Klimawandels abzugelten.</p>
    • Errichten eines Waldklimafonds

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