Mehr Nutzlast für die Führerausweiskategorie C1E

ShortId
11.4165
Id
20114165
Updated
14.11.2025 06:36
Language
de
Title
Mehr Nutzlast für die Führerausweiskategorie C1E
AdditionalIndexing
48;Nutzfahrzeug;Führerschein;Gewichte und Abmessungen;Strassenverkehrsordnung
1
  • L05K1803010103, Nutzfahrzeug
  • L04K18010402, Gewichte und Abmessungen
  • L04K18020401, Führerschein
  • L04K18020406, Strassenverkehrsordnung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Nach Artikel 3 Absatz 1 der Verkehrszulassungsverordnung (SR 741.51) berechtigt die Führerausweiskategorie C1E zum Führen von Fahrzeugkombinationen, bei denen die im Fahrzeugausweis eingetragene zulässige Achslast des Sattel- oder Zentralachsanhängers das Leergewicht des Sattelschleppers nicht übersteigt und das Gesamtzugsgewicht maximal 12 Tonnen beträgt. Beispiel: Ein Sattelschlepper mit 5 Tonnen Gesamtgewicht und 2,5 Tonnen Leergewicht darf höchstens einen Sattelanhänger mit 2,5 Tonnen Achslast ziehen, obwohl das Gesamtzugsgewicht dieses Fahrzeugs mit 7,5 Tonnen weit unterhalb der zulässigen 12 Tonnen liegt. Dadurch schrumpft die an sich realisierbare Nutzlast erheblich.</p>
  • Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Um mehr Nutzlast bei gleichzeitiger Wahrung der Verkehrssicherheit zu haben, wird der Bundesrat aufgefordert zu prüfen, ob die Anhänger-Gewichtsbeschränkung bei der Führerausweiskategorie C1E aufgehoben werden kann.</p>
  • Mehr Nutzlast für die Führerausweiskategorie C1E
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Nach Artikel 3 Absatz 1 der Verkehrszulassungsverordnung (SR 741.51) berechtigt die Führerausweiskategorie C1E zum Führen von Fahrzeugkombinationen, bei denen die im Fahrzeugausweis eingetragene zulässige Achslast des Sattel- oder Zentralachsanhängers das Leergewicht des Sattelschleppers nicht übersteigt und das Gesamtzugsgewicht maximal 12 Tonnen beträgt. Beispiel: Ein Sattelschlepper mit 5 Tonnen Gesamtgewicht und 2,5 Tonnen Leergewicht darf höchstens einen Sattelanhänger mit 2,5 Tonnen Achslast ziehen, obwohl das Gesamtzugsgewicht dieses Fahrzeugs mit 7,5 Tonnen weit unterhalb der zulässigen 12 Tonnen liegt. Dadurch schrumpft die an sich realisierbare Nutzlast erheblich.</p>
    • Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Um mehr Nutzlast bei gleichzeitiger Wahrung der Verkehrssicherheit zu haben, wird der Bundesrat aufgefordert zu prüfen, ob die Anhänger-Gewichtsbeschränkung bei der Führerausweiskategorie C1E aufgehoben werden kann.</p>
    • Mehr Nutzlast für die Führerausweiskategorie C1E

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