Flüchtlinge draussen vor der Tür. Ein unhaltbarer Zustand
- ShortId
-
11.4166
- Id
-
20114166
- Updated
-
28.07.2023 10:37
- Language
-
de
- Title
-
Flüchtlinge draussen vor der Tür. Ein unhaltbarer Zustand
- AdditionalIndexing
-
2811;Flüchtlingsbetreuung;Asylbewerber/in;Humanität;öffentliche Infrastruktur
- 1
-
- L05K0108010102, Asylbewerber/in
- L04K01080103, Flüchtlingsbetreuung
- L04K08020213, Humanität
- L04K01020409, öffentliche Infrastruktur
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Es kam in den letzten Tagen wiederholt dazu, dass Asylsuchende vor den Empfangszentren des Bundes wegen Platzmangel abgewiesen wurden und die Aufforderung bekamen, sich in ein paar Tagen wieder zu melden. In Basel konnte diese unhaltbare Situation dank rascher Hilfe aus dem Nachbarkanton vorläufig behoben werden. Es stellt sich aber die Frage, wie solche unhaltbare Zustände in Zukunft vermieden werden können. Gemäss Asylgesetz und Asylverordnung ist der Bund verpflichtet, auch in besonderen Situationen und wenn die Kapazitäten der Empfangszentren nicht ausreichen, Asylsuchenden Unterkunft, Sozialhilfe und medizinische Notversorgung zu bieten. Zu diesem Zweck können sie mit Transitzentren, Notschlafstellen oder Notunterkünften zusammenarbeiten. In erster Linie geht es um die betroffenen Asylsuchenden, denen nicht zugemutet werden kann, während mehrerer Tage auf sich allein gestellt zu sein. Es geht aber auch darum, Situationen zu vermeiden, in welchen die Betroffenen aus der Not heraus zu möglicherweise illegalen Mitteln greifen, um sich Nahrung oder Obdach zu verschaffen.</p>
- <p>1. Der Bundesrat teilt diese Auffassung grundsätzlich. Ab dem Zeitpunkt der Einreichung eines Asylgesuchs besteht zwar keine generelle Verpflichtung zur Aufnahme in einem Empfangs- und Verfahrenszentrum des Bundes (EVZ), jedoch ist das Bundesamt für Migration (BFM) für die Ausrichtung der Sozialhilfe an bedürftige asylsuchende Personen zuständig, solange keine Verteilung der Asylsuchenden auf einen Kanton erfolgt ist.</p><p>Der Bundesrat bedauert die Situation, die Ende 2011 kurzfristig dazu geführt hat, dass Asylsuchende weggeschickt werden mussten. Er will solche Situationen in Zukunft mit allen Mitteln verhindern.</p><p>2./3. Liegt eine besondere Lage vor, können die EVZ gemäss Artikel 16a der Asylverordnung 1 (AsylV 1) zur Sicherstellung der Unterbringung auch zusätzliche Aussenstellen wie Transitzentren, Notschlafstellen oder Notunterkünfte führen. Mit dieser Unterbringung können auch Dritte beauftragt und entsprechend entschädigt werden (Art. 80 Abs. 2 AsylG, Delegation an Dritte für Sozialhilfe). Wie bereits erwähnt, hat das BFM gestützt auf diese Grundlage in Zusammenarbeit mit den Kantonen und Gemeinden Notunterkünfte eröffnet und die Verfahren in den EVZ beschleunigt. Diese Anstrengungen werden weitergeführt und intensiviert. Zudem überprüft das BFM zurzeit auch eine verstärkte Zusammenarbeit mit Dritten, insbesondere mit Hilfswerken, für die Betreuung und Unterbringung von Asylsuchenden bei Unterbringungsengpässen in den EVZ.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Teilt er die Auffassung, dass Asylsuchende bei Empfangszentren nicht abgewiesen, ohne Unterstützungsangebote weggeschickt und auf sich allein gestellt werden dürfen?</p><p>2. Welche Schritte unternimmt er, um solche Situationen in Zukunft zu vermeiden?</p><p>3. Wie kann sichergestellt werden, dass die Empfangszentren bei grossem Ansturm möglichst rasch und unbürokratisch Hilfe von andern Kantonen oder vom Bund erhalten?</p>
- Flüchtlinge draussen vor der Tür. Ein unhaltbarer Zustand
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Es kam in den letzten Tagen wiederholt dazu, dass Asylsuchende vor den Empfangszentren des Bundes wegen Platzmangel abgewiesen wurden und die Aufforderung bekamen, sich in ein paar Tagen wieder zu melden. In Basel konnte diese unhaltbare Situation dank rascher Hilfe aus dem Nachbarkanton vorläufig behoben werden. Es stellt sich aber die Frage, wie solche unhaltbare Zustände in Zukunft vermieden werden können. Gemäss Asylgesetz und Asylverordnung ist der Bund verpflichtet, auch in besonderen Situationen und wenn die Kapazitäten der Empfangszentren nicht ausreichen, Asylsuchenden Unterkunft, Sozialhilfe und medizinische Notversorgung zu bieten. Zu diesem Zweck können sie mit Transitzentren, Notschlafstellen oder Notunterkünften zusammenarbeiten. In erster Linie geht es um die betroffenen Asylsuchenden, denen nicht zugemutet werden kann, während mehrerer Tage auf sich allein gestellt zu sein. Es geht aber auch darum, Situationen zu vermeiden, in welchen die Betroffenen aus der Not heraus zu möglicherweise illegalen Mitteln greifen, um sich Nahrung oder Obdach zu verschaffen.</p>
- <p>1. Der Bundesrat teilt diese Auffassung grundsätzlich. Ab dem Zeitpunkt der Einreichung eines Asylgesuchs besteht zwar keine generelle Verpflichtung zur Aufnahme in einem Empfangs- und Verfahrenszentrum des Bundes (EVZ), jedoch ist das Bundesamt für Migration (BFM) für die Ausrichtung der Sozialhilfe an bedürftige asylsuchende Personen zuständig, solange keine Verteilung der Asylsuchenden auf einen Kanton erfolgt ist.</p><p>Der Bundesrat bedauert die Situation, die Ende 2011 kurzfristig dazu geführt hat, dass Asylsuchende weggeschickt werden mussten. Er will solche Situationen in Zukunft mit allen Mitteln verhindern.</p><p>2./3. Liegt eine besondere Lage vor, können die EVZ gemäss Artikel 16a der Asylverordnung 1 (AsylV 1) zur Sicherstellung der Unterbringung auch zusätzliche Aussenstellen wie Transitzentren, Notschlafstellen oder Notunterkünfte führen. Mit dieser Unterbringung können auch Dritte beauftragt und entsprechend entschädigt werden (Art. 80 Abs. 2 AsylG, Delegation an Dritte für Sozialhilfe). Wie bereits erwähnt, hat das BFM gestützt auf diese Grundlage in Zusammenarbeit mit den Kantonen und Gemeinden Notunterkünfte eröffnet und die Verfahren in den EVZ beschleunigt. Diese Anstrengungen werden weitergeführt und intensiviert. Zudem überprüft das BFM zurzeit auch eine verstärkte Zusammenarbeit mit Dritten, insbesondere mit Hilfswerken, für die Betreuung und Unterbringung von Asylsuchenden bei Unterbringungsengpässen in den EVZ.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Teilt er die Auffassung, dass Asylsuchende bei Empfangszentren nicht abgewiesen, ohne Unterstützungsangebote weggeschickt und auf sich allein gestellt werden dürfen?</p><p>2. Welche Schritte unternimmt er, um solche Situationen in Zukunft zu vermeiden?</p><p>3. Wie kann sichergestellt werden, dass die Empfangszentren bei grossem Ansturm möglichst rasch und unbürokratisch Hilfe von andern Kantonen oder vom Bund erhalten?</p>
- Flüchtlinge draussen vor der Tür. Ein unhaltbarer Zustand
Back to List