Kampf gegen die Spekulation mit Kulturland und mit Grundnahrungsmitteln

ShortId
11.4167
Id
20114167
Updated
14.11.2025 06:58
Language
de
Title
Kampf gegen die Spekulation mit Kulturland und mit Grundnahrungsmitteln
AdditionalIndexing
28;24;Anlagevorschrift;Pensionskasse;Spekulationskapital;Landwirtschaftszone;Nahrungsmittel;Bodenspekulation;landwirtschaftliche Betriebsfläche;Hedgefonds
1
  • L04K01020305, Bodenspekulation
  • L05K1401050302, landwirtschaftliche Betriebsfläche
  • L05K0102040102, Landwirtschaftszone
  • L03K140203, Nahrungsmittel
  • L06K110602010101, Anlagevorschrift
  • L07K11060201010201, Hedgefonds
  • L05K1106020110, Spekulationskapital
  • L06K010401010205, Pensionskasse
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Seit der Finanzkrise von 2008 haben die Investmentfonds und Hedge-Fonds eine neue Profitquelle gefunden: Sie kaufen oder pachten landwirtschaftlich genutzten Boden in armen Ländern. Damit erwerben sie sichere Anlagen mit der Aussicht auf eine bedeutende Rendite. Nach Mitteilung des ehemaligen Uno-Berichterstatters für das Recht auf Nahrung in Schwarzafrika waren 2010 41 Millionen Hektaren Ackerland von Hedge-Fonds und Staatsfonds aufgekauft.</p><p>Gemäss Barclays PLC sind Pensionskassen die grössten institutionellen Investoren im Grundnahrungsmittelsektor (100 von 320 Milliarden Dollar) und inbesondere auch im Bereich von Kulturland. Der Aufkauf des landwirtschaftlich genutzten Bodens in den Ländern des Südens hat dramatische Folgen. Die einheimischen Bauern und Bäuerinnen haben keinen Zugang mehr zu ihrem Ackerland, man zwingt dem Süden industrielle Anbaumethoden auf und exportiert die Erzeugnisse in den Norden. Damit trägt der Norden ganz offensichtlich bei zu einer wachsenden Nahrungsmittelknappheit in der Welt. Der Bundesrat hat seine Besorgnis über diese Tatsache schon zum Ausdruck gebracht (vgl. die Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Graf Maya 11.3385).</p><p>Zudem tragen die internationalen Nahrungsmittelkonzerne Mitschuld an der Preisexplosion, die zu Hungeraufständen geführt hat.</p><p>Heute können Pensionskassen ohne Einschränkungen ihre Gelder in alternative Anlagen wie Hedge-Fonds, Rohstoffe, Private Equity und Insurance Linked Securities investieren. Der Bundesrat muss seine Regulierungsverantwortung in diesem Bereich wahrnehmen und die BVV 2, die die zulässigen Anlagen festlegt, ändern. In diesem Sinn soll der Bundesrat mit einer Änderung von Artikel 53 Absatz 1 Buchstabe e BVV 2 den Pensionskassen verbieten, Investitionen im Bereich des Handels mit Grundnahrungsmitteln und im Bereich Kulturland zu tätigen.</p>
  • <p>Der Bundesrat konnte sich erst kürzlich zu möglichen Investitionen von Vorsorgeeinrichtungen in Nahrungsmittel äussern. In seiner Antwort vom 31. August 2011 auf die Interpellation Bourgeois Jacques 11.3489 erklärte er, dass Nahrungsmittel als Anlageprodukt bei den Schweizer Vorsorgeeinrichtungen eine marginale Rolle spielten. Würden Nahrungsmittel als Anlagemöglichkeit verboten, müssten dementsprechend alle Rohstoffe verboten werden, denn diese Art der alternativen Anlagen darf nur diversifiziert vorgenommen werden (Art. 53 Abs. 2 BVV 2), sodass, wenn Lebensmittel ausgeschlossen würden, das entsprechende Angebot sehr viel begrenzter wäre.</p><p>Vorsorgeeinrichtungen sind zudem einem enormen Druck ausgesetzt, auf ihrem Vermögen angemessene Renditen zu erzielen. Obwohl Vorsorgeeinrichtungen heute in geringem Ausmass in den Rohstoffsektor investieren, würde es mittel- und langfristig einer breiten und optimalen Diversifizierung von Anlagen zuwiderlaufen, wenn die Möglichkeit von Rohstoff-Investitionen nicht mehr gegeben wäre. Der Bundesrat erachtet deshalb die erforderliche Änderung von Artikel 53 Absatz 1 Buchstabe e BVV 2 als nicht zweckmässig.</p><p>Ausserdem wird der Bundesrat dem Parlament einen Bericht zur Zukunft der zweiten Säule unterbreiten, der auf die künftigen Herausforderungen der beruflichen Vorsorge eingeht und Lösungsansätze vorstellt. Derzeit befindet sich ein Entwurf des Berichtes zur Anhörung bei den interessierten Kreisen. Danach wird der Bericht fertiggestellt und vom Bundesrat mit der dazugehörigen Reformagenda verabschiedet. Alternative Anlagen und die entsprechenden Bestimmungen der BVV 2 werden ebenfalls thematisiert. Es geht insbesondere darum, ein mögliches Verbot solcher Anlagen zu prüfen, entsprechende Handlungsoptionen darzustellen und konkrete Vorgehensvorschläge zu machen. Erst nach einer allgemeinen Standortbestimmung zur zweiten Säule lassen sich daraus Schlussfolgerungen ableiten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel 53 Absatz 1 Buchstabe e der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2) zu ändern und den Pensionskassen zu verbieten, ihre Gelder in Aktien oder Unternehmensbeteiligungen, Anlagefonds, Investmentfonds oder Hedge-Fonds anzulegen, die - direkt oder indirekt, insbesondere durch die Finanzierung - sich im "Landgrabbing" oder im internationalen Handel mit Grundnahrungsmitteln betätigen.</p>
  • Kampf gegen die Spekulation mit Kulturland und mit Grundnahrungsmitteln
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Seit der Finanzkrise von 2008 haben die Investmentfonds und Hedge-Fonds eine neue Profitquelle gefunden: Sie kaufen oder pachten landwirtschaftlich genutzten Boden in armen Ländern. Damit erwerben sie sichere Anlagen mit der Aussicht auf eine bedeutende Rendite. Nach Mitteilung des ehemaligen Uno-Berichterstatters für das Recht auf Nahrung in Schwarzafrika waren 2010 41 Millionen Hektaren Ackerland von Hedge-Fonds und Staatsfonds aufgekauft.</p><p>Gemäss Barclays PLC sind Pensionskassen die grössten institutionellen Investoren im Grundnahrungsmittelsektor (100 von 320 Milliarden Dollar) und inbesondere auch im Bereich von Kulturland. Der Aufkauf des landwirtschaftlich genutzten Bodens in den Ländern des Südens hat dramatische Folgen. Die einheimischen Bauern und Bäuerinnen haben keinen Zugang mehr zu ihrem Ackerland, man zwingt dem Süden industrielle Anbaumethoden auf und exportiert die Erzeugnisse in den Norden. Damit trägt der Norden ganz offensichtlich bei zu einer wachsenden Nahrungsmittelknappheit in der Welt. Der Bundesrat hat seine Besorgnis über diese Tatsache schon zum Ausdruck gebracht (vgl. die Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Graf Maya 11.3385).</p><p>Zudem tragen die internationalen Nahrungsmittelkonzerne Mitschuld an der Preisexplosion, die zu Hungeraufständen geführt hat.</p><p>Heute können Pensionskassen ohne Einschränkungen ihre Gelder in alternative Anlagen wie Hedge-Fonds, Rohstoffe, Private Equity und Insurance Linked Securities investieren. Der Bundesrat muss seine Regulierungsverantwortung in diesem Bereich wahrnehmen und die BVV 2, die die zulässigen Anlagen festlegt, ändern. In diesem Sinn soll der Bundesrat mit einer Änderung von Artikel 53 Absatz 1 Buchstabe e BVV 2 den Pensionskassen verbieten, Investitionen im Bereich des Handels mit Grundnahrungsmitteln und im Bereich Kulturland zu tätigen.</p>
    • <p>Der Bundesrat konnte sich erst kürzlich zu möglichen Investitionen von Vorsorgeeinrichtungen in Nahrungsmittel äussern. In seiner Antwort vom 31. August 2011 auf die Interpellation Bourgeois Jacques 11.3489 erklärte er, dass Nahrungsmittel als Anlageprodukt bei den Schweizer Vorsorgeeinrichtungen eine marginale Rolle spielten. Würden Nahrungsmittel als Anlagemöglichkeit verboten, müssten dementsprechend alle Rohstoffe verboten werden, denn diese Art der alternativen Anlagen darf nur diversifiziert vorgenommen werden (Art. 53 Abs. 2 BVV 2), sodass, wenn Lebensmittel ausgeschlossen würden, das entsprechende Angebot sehr viel begrenzter wäre.</p><p>Vorsorgeeinrichtungen sind zudem einem enormen Druck ausgesetzt, auf ihrem Vermögen angemessene Renditen zu erzielen. Obwohl Vorsorgeeinrichtungen heute in geringem Ausmass in den Rohstoffsektor investieren, würde es mittel- und langfristig einer breiten und optimalen Diversifizierung von Anlagen zuwiderlaufen, wenn die Möglichkeit von Rohstoff-Investitionen nicht mehr gegeben wäre. Der Bundesrat erachtet deshalb die erforderliche Änderung von Artikel 53 Absatz 1 Buchstabe e BVV 2 als nicht zweckmässig.</p><p>Ausserdem wird der Bundesrat dem Parlament einen Bericht zur Zukunft der zweiten Säule unterbreiten, der auf die künftigen Herausforderungen der beruflichen Vorsorge eingeht und Lösungsansätze vorstellt. Derzeit befindet sich ein Entwurf des Berichtes zur Anhörung bei den interessierten Kreisen. Danach wird der Bericht fertiggestellt und vom Bundesrat mit der dazugehörigen Reformagenda verabschiedet. Alternative Anlagen und die entsprechenden Bestimmungen der BVV 2 werden ebenfalls thematisiert. Es geht insbesondere darum, ein mögliches Verbot solcher Anlagen zu prüfen, entsprechende Handlungsoptionen darzustellen und konkrete Vorgehensvorschläge zu machen. Erst nach einer allgemeinen Standortbestimmung zur zweiten Säule lassen sich daraus Schlussfolgerungen ableiten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel 53 Absatz 1 Buchstabe e der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2) zu ändern und den Pensionskassen zu verbieten, ihre Gelder in Aktien oder Unternehmensbeteiligungen, Anlagefonds, Investmentfonds oder Hedge-Fonds anzulegen, die - direkt oder indirekt, insbesondere durch die Finanzierung - sich im "Landgrabbing" oder im internationalen Handel mit Grundnahrungsmitteln betätigen.</p>
    • Kampf gegen die Spekulation mit Kulturland und mit Grundnahrungsmitteln

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