Ertragsüberschüsse aus der Haushaltabgabe den Gebührenzahlern zurückgeben

ShortId
11.4179
Id
20114179
Updated
28.07.2023 11:36
Language
de
Title
Ertragsüberschüsse aus der Haushaltabgabe den Gebührenzahlern zurückgeben
AdditionalIndexing
34;Steuersenkung;Rückzahlung;Reduktion;Radio- und Fernsehgebühren
1
  • L05K1202040105, Radio- und Fernsehgebühren
  • L04K11070307, Steuersenkung
  • L05K1104030103, Rückzahlung
  • L04K08020224, Reduktion
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Nach der Annahme der Motion 10.3014, "Neues System für die Erhebung der Radio- und Fernsehgebühren", muss der Bundesrat eine Vorlage zur Änderung der Gebührenpflicht ausarbeiten. Mit der Einführung einer geräteunabhängigen Abgabe für alle Haushalte und Betriebe wird die bisherige Empfangsgebühr zu einer eigentlichen Mediensteuer. Der Kreis der Abgabepflichtigen wird zunehmend ausgeweitet.</p><p>Aufgrund der Bevölkerungsentwicklung - vor allem aufgrund steigender Zuwanderung - sind die Erträge aus den Empfangsgebühren in den vergangenen Jahren stetig angewachsen. Aus ordnungspolitischer Sicht führt dies zu einer unbefriedigenden Situation: Der SRG werden so jedes Jahr mehr Mittel zugeführt, ohne dass über eine Senkung der Gebührenhöhe oder Sparmassnahmen nachgedacht würde. Mit der Einführung einer Haushaltabgabe werden die Erträge ein weiteres Mal ansteigen.</p><p>Um die Gebührenzahler zu entlasten, den Wettbewerb zu stärken und auch die SRG zu marktentsprechendem Verhalten zu zwingen, soll der Gesamtertrag aus den Gebühren künftig auf heutiger Höhe belassen werden. Erträge, welche - z. B. aufgrund einer weiteren Zunahme der Zahl der Abgabepflichtigen - diesen Betrag überschreiten, sollen künftig via Gebührensenkung den Gebührenpflichtigen zurückerstattet werden.</p>
  • <p>Bei der Diskussion über die Zunahme von gebührenpflichtigen Haushalten und Betrieben sind zwei verschiedene Aspekte auseinanderzuhalten: einerseits die (einmalige) Zunahme der Gebührenpflichtigen durch den Systemwechsel von der heutigen Empfangsgebühr zu einer allgemeinen Abgabe, andererseits - unabhängig vom gewählten System - die mögliche Zunahme von Gebührenpflichtigen während des Zeitraums, für welchen die Gebührenhöhe zuvor festgelegt worden ist.</p><p>Den Systemwechsel will der Bundesrat ertragsneutral gestalten. Das bedeutet, dass die Zunahme von gebührenpflichtigen Haushalten und Betrieben unter einer allgemeinen Abgabe nicht zu einem höheren Gesamtertrag führen soll, sondern zu einer tieferen Abgabe pro Haushalt und Betrieb.</p><p>Was die Veränderung der Anzahl Haushalte und Betriebe in einem bevorstehenden Gebührenzeitraum betrifft, wird dies bereits heute bei der Festlegung der Empfangsgebühr berücksichtigt. Der Bundesrat passt die Höhe der Empfangsgebühr periodisch für die jeweils folgenden vier Jahre an. Dabei berücksichtigt er auch die voraussichtliche Entwicklung der Zahl der gebührenpflichtigen Haushalte und Betriebe in diesen Jahren. Die Mittel, welche der SRG aus dem Gebührenertrag zufliessen, beruhen also bereits darauf, dass sich die Zahl der gebührenzahlenden Haushalte in einem bestimmten angenommenen Ausmass verändert. Erwartet der Bundesrat eine Zunahme der Gebührenpflichtigen, kann er die Höhe der Abgabe tiefer ansetzen. Ein Mehrertrag durch diese Zunahme kommt also den Gebührenpflichtigen zugute. Tatsächlich konnte in der laufenden wie in der vorangegangenen Gebührenperiode der durch den Bundesrat anerkannte Mehrbedarf der SRG und der privaten Programmveranstalter durch die Zunahme von gebührenpflichtigen Haushalten nahezu aufgefangen werden, sodass die Empfangsgebühr nicht oder nur beschränkt erhöht werden musste. Die anlässlich des Gebührenentscheids im Jahre 2006 prognostizierte Entwicklung des Gebührenertrags stimmte mit dem realen Gebührenwachstum in der entsprechenden vierjährigen Gebührenperiode weitgehend überein.</p><p>Die Zunahme der Haushalte führt nicht zu einem Überschuss, der den vom Bundesrat anerkannten Finanzbedarf übersteigt, da das Wachstum bei der Gebührenfestsetzung antizipiert wird. Sollte die reale Entwicklung wesentlich - in positivem oder negativem Sinne - von der Prognose abweichen, hat der Bundesrat schon heute die Möglichkeit, solchen Differenzen bei der nächsten Gebührenfestsetzung Rechnung zu tragen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, bei der Ausarbeitung der Vorlage zur Änderung der Gebührenpflicht eine Bestimmung vorzusehen, dass der Gesamtbetrag aus den Gebührenerträgen nicht mehr durch das Bevölkerungswachstum automatisch höher wird und allfällige Überschüsse zwingend in Form von Gebührensenkungen den Gebührenpflichtigen zurückerstattet werden müssen.</p>
  • Ertragsüberschüsse aus der Haushaltabgabe den Gebührenzahlern zurückgeben
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Nach der Annahme der Motion 10.3014, "Neues System für die Erhebung der Radio- und Fernsehgebühren", muss der Bundesrat eine Vorlage zur Änderung der Gebührenpflicht ausarbeiten. Mit der Einführung einer geräteunabhängigen Abgabe für alle Haushalte und Betriebe wird die bisherige Empfangsgebühr zu einer eigentlichen Mediensteuer. Der Kreis der Abgabepflichtigen wird zunehmend ausgeweitet.</p><p>Aufgrund der Bevölkerungsentwicklung - vor allem aufgrund steigender Zuwanderung - sind die Erträge aus den Empfangsgebühren in den vergangenen Jahren stetig angewachsen. Aus ordnungspolitischer Sicht führt dies zu einer unbefriedigenden Situation: Der SRG werden so jedes Jahr mehr Mittel zugeführt, ohne dass über eine Senkung der Gebührenhöhe oder Sparmassnahmen nachgedacht würde. Mit der Einführung einer Haushaltabgabe werden die Erträge ein weiteres Mal ansteigen.</p><p>Um die Gebührenzahler zu entlasten, den Wettbewerb zu stärken und auch die SRG zu marktentsprechendem Verhalten zu zwingen, soll der Gesamtertrag aus den Gebühren künftig auf heutiger Höhe belassen werden. Erträge, welche - z. B. aufgrund einer weiteren Zunahme der Zahl der Abgabepflichtigen - diesen Betrag überschreiten, sollen künftig via Gebührensenkung den Gebührenpflichtigen zurückerstattet werden.</p>
    • <p>Bei der Diskussion über die Zunahme von gebührenpflichtigen Haushalten und Betrieben sind zwei verschiedene Aspekte auseinanderzuhalten: einerseits die (einmalige) Zunahme der Gebührenpflichtigen durch den Systemwechsel von der heutigen Empfangsgebühr zu einer allgemeinen Abgabe, andererseits - unabhängig vom gewählten System - die mögliche Zunahme von Gebührenpflichtigen während des Zeitraums, für welchen die Gebührenhöhe zuvor festgelegt worden ist.</p><p>Den Systemwechsel will der Bundesrat ertragsneutral gestalten. Das bedeutet, dass die Zunahme von gebührenpflichtigen Haushalten und Betrieben unter einer allgemeinen Abgabe nicht zu einem höheren Gesamtertrag führen soll, sondern zu einer tieferen Abgabe pro Haushalt und Betrieb.</p><p>Was die Veränderung der Anzahl Haushalte und Betriebe in einem bevorstehenden Gebührenzeitraum betrifft, wird dies bereits heute bei der Festlegung der Empfangsgebühr berücksichtigt. Der Bundesrat passt die Höhe der Empfangsgebühr periodisch für die jeweils folgenden vier Jahre an. Dabei berücksichtigt er auch die voraussichtliche Entwicklung der Zahl der gebührenpflichtigen Haushalte und Betriebe in diesen Jahren. Die Mittel, welche der SRG aus dem Gebührenertrag zufliessen, beruhen also bereits darauf, dass sich die Zahl der gebührenzahlenden Haushalte in einem bestimmten angenommenen Ausmass verändert. Erwartet der Bundesrat eine Zunahme der Gebührenpflichtigen, kann er die Höhe der Abgabe tiefer ansetzen. Ein Mehrertrag durch diese Zunahme kommt also den Gebührenpflichtigen zugute. Tatsächlich konnte in der laufenden wie in der vorangegangenen Gebührenperiode der durch den Bundesrat anerkannte Mehrbedarf der SRG und der privaten Programmveranstalter durch die Zunahme von gebührenpflichtigen Haushalten nahezu aufgefangen werden, sodass die Empfangsgebühr nicht oder nur beschränkt erhöht werden musste. Die anlässlich des Gebührenentscheids im Jahre 2006 prognostizierte Entwicklung des Gebührenertrags stimmte mit dem realen Gebührenwachstum in der entsprechenden vierjährigen Gebührenperiode weitgehend überein.</p><p>Die Zunahme der Haushalte führt nicht zu einem Überschuss, der den vom Bundesrat anerkannten Finanzbedarf übersteigt, da das Wachstum bei der Gebührenfestsetzung antizipiert wird. Sollte die reale Entwicklung wesentlich - in positivem oder negativem Sinne - von der Prognose abweichen, hat der Bundesrat schon heute die Möglichkeit, solchen Differenzen bei der nächsten Gebührenfestsetzung Rechnung zu tragen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, bei der Ausarbeitung der Vorlage zur Änderung der Gebührenpflicht eine Bestimmung vorzusehen, dass der Gesamtbetrag aus den Gebührenerträgen nicht mehr durch das Bevölkerungswachstum automatisch höher wird und allfällige Überschüsse zwingend in Form von Gebührensenkungen den Gebührenpflichtigen zurückerstattet werden müssen.</p>
    • Ertragsüberschüsse aus der Haushaltabgabe den Gebührenzahlern zurückgeben

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