Erhöhung der Sicherheit für Radfahrer durch rote Einfärbung von Radstreifen bei Gefahrenstellen

ShortId
11.4181
Id
20114181
Updated
24.06.2025 23:48
Language
de
Title
Erhöhung der Sicherheit für Radfahrer durch rote Einfärbung von Radstreifen bei Gefahrenstellen
AdditionalIndexing
48;Radfahrer/in;Sicherheit im Strassenverkehr;Radweg;Verkehrszeichengebung
1
  • L06K180102010105, Radfahrer/in
  • L05K1802020301, Sicherheit im Strassenverkehr
  • L05K1803010207, Radweg
  • L05K1802040601, Verkehrszeichengebung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Insbesondere bei Kreuzungen oder einer mehrspurigen Verkehrsführung mit einem Radstreifen zwischen den Spuren entstehen immer wieder gefährliche Situationen für Velofahrende. Aus diesem Grund hat z. B. die Stadt Zürich an neuralgischen Stellen solche roten Einfärbungen aufgebracht. Aufgrund der heutigen Rechtslage ist eine solche rote Einfärbung grundsätzlich nicht vorgesehen. Entsprechend erforderte jede einzelne Einfärbung eine besondere Bewilligung des Bundesamtes für Strassen für einen Versuchsbetrieb.</p><p>Mit der vorgeschlagenen Ergänzung der SSV würde künftig die unbürokratische und rasche Einfärbung einzelner Gefahrenstellen möglich. Gleichzeitig bliebe gewährleistet, dass Radstreifen nicht flächendeckend, sondern nur bei besonders gefährlichen Stellen eingefärbt werden. Fachleute gehen nämlich davon aus, dass die erhoffte Schutzwirkung wesentlich grösser ist, wenn sich Autofahrende nicht an durchgehende rote Markierungen gewöhnen - wie sie z. B. in Deutschland üblich sind -, sondern diese Markierungen bloss bei wirklichen Gefahrensituationen angebracht werden.</p>
  • <p>Der Bundesrat teilt die Meinung, wonach mit der vom Motionär vorgeschlagenen Massnahme ein Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit von Velofahrerinnen und Velofahrern geleistet werden könnte.</p><p>Das Bundesamt für Strassen hat im Frühling 2011 der Stadt Zürich eine Ausnahmebewilligung erteilt, damit diese versuchsweise verschiedene spezifische Gefahrenstellen von Radstreifen rot hat einfärben können. Da die ersten Ergebnisse des Versuchs erfolgversprechend sind, ist der Bundesrat bereit, den Verordnungstext entsprechend anzupassen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Signalisationsverordnung (SSV) so anzupassen, dass eine teilweise rote Einfärbung von Radstreifen bei besonders gefährlichen Stellen möglich wird. Dazu wäre Artikel 74 Absatz 7 SSV sinngemäss mit folgender Bestimmung zu ergänzen:</p><p>Radstreifen können an Stellen, bei denen die Radfahrer durch Motorwagen besonders gefährdet sind (z. B. bei gefährlichen Verzweigungen), rot eingefärbt werden.</p>
  • Erhöhung der Sicherheit für Radfahrer durch rote Einfärbung von Radstreifen bei Gefahrenstellen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Insbesondere bei Kreuzungen oder einer mehrspurigen Verkehrsführung mit einem Radstreifen zwischen den Spuren entstehen immer wieder gefährliche Situationen für Velofahrende. Aus diesem Grund hat z. B. die Stadt Zürich an neuralgischen Stellen solche roten Einfärbungen aufgebracht. Aufgrund der heutigen Rechtslage ist eine solche rote Einfärbung grundsätzlich nicht vorgesehen. Entsprechend erforderte jede einzelne Einfärbung eine besondere Bewilligung des Bundesamtes für Strassen für einen Versuchsbetrieb.</p><p>Mit der vorgeschlagenen Ergänzung der SSV würde künftig die unbürokratische und rasche Einfärbung einzelner Gefahrenstellen möglich. Gleichzeitig bliebe gewährleistet, dass Radstreifen nicht flächendeckend, sondern nur bei besonders gefährlichen Stellen eingefärbt werden. Fachleute gehen nämlich davon aus, dass die erhoffte Schutzwirkung wesentlich grösser ist, wenn sich Autofahrende nicht an durchgehende rote Markierungen gewöhnen - wie sie z. B. in Deutschland üblich sind -, sondern diese Markierungen bloss bei wirklichen Gefahrensituationen angebracht werden.</p>
    • <p>Der Bundesrat teilt die Meinung, wonach mit der vom Motionär vorgeschlagenen Massnahme ein Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit von Velofahrerinnen und Velofahrern geleistet werden könnte.</p><p>Das Bundesamt für Strassen hat im Frühling 2011 der Stadt Zürich eine Ausnahmebewilligung erteilt, damit diese versuchsweise verschiedene spezifische Gefahrenstellen von Radstreifen rot hat einfärben können. Da die ersten Ergebnisse des Versuchs erfolgversprechend sind, ist der Bundesrat bereit, den Verordnungstext entsprechend anzupassen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Signalisationsverordnung (SSV) so anzupassen, dass eine teilweise rote Einfärbung von Radstreifen bei besonders gefährlichen Stellen möglich wird. Dazu wäre Artikel 74 Absatz 7 SSV sinngemäss mit folgender Bestimmung zu ergänzen:</p><p>Radstreifen können an Stellen, bei denen die Radfahrer durch Motorwagen besonders gefährdet sind (z. B. bei gefährlichen Verzweigungen), rot eingefärbt werden.</p>
    • Erhöhung der Sicherheit für Radfahrer durch rote Einfärbung von Radstreifen bei Gefahrenstellen

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