Weniger Risiken durch ein Trennbankensystem. Bericht

ShortId
11.4185
Id
20114185
Updated
25.06.2025 00:08
Language
de
Title
Weniger Risiken durch ein Trennbankensystem. Bericht
AdditionalIndexing
24;Bankgeschäft;Staatsgarantie;Grossbank;Investitionsbank;Kreditinstitut;Banksystem
1
  • L03K110402, Bankgeschäft
  • L04K11040210, Banksystem
  • L05K1104010104, Grossbank
  • L06K050702010102, Staatsgarantie
  • L05K1104010105, Investitionsbank
  • L04K11040104, Kreditinstitut
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Konzept eines Trennbankensystems, wie es in den USA mit den Glass-Steagall-Gesetzen bereits 1932 eingeführt wurde, wird in den internationalen Expertenkreisen spätestens seit 2008 wieder vermehrt als Strategie gegen das Systemrisiko von Grossbanken diskutiert. Auch im Zusammenhang mit der jüngsten Bankengesetzrevision ("Too big to fail"-Vorlage) in der Schweiz sind entsprechende Vorschläge eingebracht worden.</p><p>Mittlerweile hat die Regierung Grossbritanniens basierend auf Vorschlägen der Independent Commission on Banking (Vickers-Kommission) das Bankengesetz überarbeitet. Dabei wird eine sogenannte Umzäunung des Privat- und Firmenkundengeschäfts für die Banken zur Pflicht. Die wegweisende britische Bankengesetzgebung sieht vor, dass das Geschäft mit Privatkunden und mit KMU in separate Einheiten zu transferieren ist, welche organisatorisch und rechtlich vom riskanteren Investmentbanking abgetrennt sind. Ziel dieser Massnahme ist es, die für die Wirtschaft lebenswichtigen Kernfunktionen des Finanzplatzes aufrechterhalten zu können, selbst wenn die Investmentbanken wieder in eine Krise geraten sollten.</p>
  • <p>Dem Bundesrat ist es ein wichtiges Anliegen, dass die im Zuge der Finanzkrise aufgezeigten und von systemrelevanten Banken ausgehenden Risiken für die Steuerzahlenden und die Volkswirtschaft wesentlich minimiert werden können. Basierend auf dem Schlussbericht der Expertenkommission vom 30. September 2010 hat der Bundesrat ein umfassendes und inhaltlich abgestimmtes Massnahmenpaket zur Minimierung dieser Problematik ausgearbeitet und am 20. April 2011 veröffentlicht. Die Vorlage zur Stärkung der Stabilität im Finanzsektor ("too big to fail", TBTF) wurde am 30. September 2011 vom Parlament verabschiedet.</p><p>Im Zentrum der Vorlage stehen einerseits verschärfte Eigenmittelanforderungen, flankiert durch neue Kapitalinstrumente, und andererseits organisatorische Massnahmen, die auch im Krisenfall unverzichtbare systemrelevante Funktionen im Zahlungsverkehr sowie im Einlagen- und Kreditgeschäft sicherstellen. Ergänzt werden die Massnahmen durch strengere Liquiditätsvorschriften und Vorschriften zu den Klumpenrisiken.</p><p>Die Expertenkommission und der Bundesrat haben sich auch mit der Idee eines "Trennbankensystems" auseinandergesetzt und sind zum Schluss gekommen, dass eine erzwungene Aufteilung der Banken einen massiven Eingriff in die Wirtschafts- und Organisationsfreiheit dieser Unternehmen darstellen würde. Ein derartiger Eingriff liesse sich nur rechtfertigen, wenn es keine anderen effektiven Möglichkeiten zur Minimierung der TBTF-Risiken geben würde. Mit der durch das Parlament verabschiedeten TBTF-Vorlage kann dieses Ziel auf eine gesamtwirtschaftlich effizientere Art erreicht werden.</p><p>Das Parlament hat während der Schlussberatung der Vorlage ebenfalls die Haltung vertreten, dass über die vorgeschlagenen Massnahmen hinausgehende Organisationszwänge - wie eine Trennbankenvorschrift oder ein Verbot des Eigenhandels - nicht zielführend sind.</p><p>Der Bundesrat sieht keine Veranlassung für die Erstellung eines Berichtes und eine neuerliche Prüfung von Trennbankenvorschriften.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Bericht zum Trennbankensystem zu unterbreiten. Darin sollen die verschiedenen Ausgestaltungsmöglichkeiten eines Trennbankensystems in der Schweiz aufgezeigt werden. Zu beurteilen ist dabei insbesondere, ob und wie damit die von den beiden systemrelevanten Grossbanken ausgehenden gesamtwirtschaftlichen Risiken verringert werden können.</p>
  • Weniger Risiken durch ein Trennbankensystem. Bericht
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Konzept eines Trennbankensystems, wie es in den USA mit den Glass-Steagall-Gesetzen bereits 1932 eingeführt wurde, wird in den internationalen Expertenkreisen spätestens seit 2008 wieder vermehrt als Strategie gegen das Systemrisiko von Grossbanken diskutiert. Auch im Zusammenhang mit der jüngsten Bankengesetzrevision ("Too big to fail"-Vorlage) in der Schweiz sind entsprechende Vorschläge eingebracht worden.</p><p>Mittlerweile hat die Regierung Grossbritanniens basierend auf Vorschlägen der Independent Commission on Banking (Vickers-Kommission) das Bankengesetz überarbeitet. Dabei wird eine sogenannte Umzäunung des Privat- und Firmenkundengeschäfts für die Banken zur Pflicht. Die wegweisende britische Bankengesetzgebung sieht vor, dass das Geschäft mit Privatkunden und mit KMU in separate Einheiten zu transferieren ist, welche organisatorisch und rechtlich vom riskanteren Investmentbanking abgetrennt sind. Ziel dieser Massnahme ist es, die für die Wirtschaft lebenswichtigen Kernfunktionen des Finanzplatzes aufrechterhalten zu können, selbst wenn die Investmentbanken wieder in eine Krise geraten sollten.</p>
    • <p>Dem Bundesrat ist es ein wichtiges Anliegen, dass die im Zuge der Finanzkrise aufgezeigten und von systemrelevanten Banken ausgehenden Risiken für die Steuerzahlenden und die Volkswirtschaft wesentlich minimiert werden können. Basierend auf dem Schlussbericht der Expertenkommission vom 30. September 2010 hat der Bundesrat ein umfassendes und inhaltlich abgestimmtes Massnahmenpaket zur Minimierung dieser Problematik ausgearbeitet und am 20. April 2011 veröffentlicht. Die Vorlage zur Stärkung der Stabilität im Finanzsektor ("too big to fail", TBTF) wurde am 30. September 2011 vom Parlament verabschiedet.</p><p>Im Zentrum der Vorlage stehen einerseits verschärfte Eigenmittelanforderungen, flankiert durch neue Kapitalinstrumente, und andererseits organisatorische Massnahmen, die auch im Krisenfall unverzichtbare systemrelevante Funktionen im Zahlungsverkehr sowie im Einlagen- und Kreditgeschäft sicherstellen. Ergänzt werden die Massnahmen durch strengere Liquiditätsvorschriften und Vorschriften zu den Klumpenrisiken.</p><p>Die Expertenkommission und der Bundesrat haben sich auch mit der Idee eines "Trennbankensystems" auseinandergesetzt und sind zum Schluss gekommen, dass eine erzwungene Aufteilung der Banken einen massiven Eingriff in die Wirtschafts- und Organisationsfreiheit dieser Unternehmen darstellen würde. Ein derartiger Eingriff liesse sich nur rechtfertigen, wenn es keine anderen effektiven Möglichkeiten zur Minimierung der TBTF-Risiken geben würde. Mit der durch das Parlament verabschiedeten TBTF-Vorlage kann dieses Ziel auf eine gesamtwirtschaftlich effizientere Art erreicht werden.</p><p>Das Parlament hat während der Schlussberatung der Vorlage ebenfalls die Haltung vertreten, dass über die vorgeschlagenen Massnahmen hinausgehende Organisationszwänge - wie eine Trennbankenvorschrift oder ein Verbot des Eigenhandels - nicht zielführend sind.</p><p>Der Bundesrat sieht keine Veranlassung für die Erstellung eines Berichtes und eine neuerliche Prüfung von Trennbankenvorschriften.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Bericht zum Trennbankensystem zu unterbreiten. Darin sollen die verschiedenen Ausgestaltungsmöglichkeiten eines Trennbankensystems in der Schweiz aufgezeigt werden. Zu beurteilen ist dabei insbesondere, ob und wie damit die von den beiden systemrelevanten Grossbanken ausgehenden gesamtwirtschaftlichen Risiken verringert werden können.</p>
    • Weniger Risiken durch ein Trennbankensystem. Bericht

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