Schweiz - wie weiter? Arbeitswillige in den Arbeitsmarkt integrieren

ShortId
11.4189
Id
20114189
Updated
27.07.2023 20:59
Language
de
Title
Schweiz - wie weiter? Arbeitswillige in den Arbeitsmarkt integrieren
AdditionalIndexing
15;Einzelhandel;Arbeitserlaubnis;Bekämpfung der Arbeitslosigkeit;Missbrauch;Weiterbildung;Kinderbetreuung;Aufenthalt von Ausländern/-innen;Ausland;Fremdarbeiter/in;Einstellung;selbstständig Erwerbstätige/r;berufliche Eignung;Wiedereinstieg ins Berufsleben
1
  • L05K0702030303, Bekämpfung der Arbeitslosigkeit
  • L05K0702010204, Einstellung
  • L05K0702030305, Wiedereinstieg ins Berufsleben
  • L04K01040207, Kinderbetreuung
  • L04K13030203, Weiterbildung
  • L05K0702020106, berufliche Eignung
  • L04K05060101, Aufenthalt von Ausländern/-innen
  • L05K0702030302, Arbeitserlaubnis
  • L05K0702020109, Fremdarbeiter/in
  • L05K0702020402, selbstständig Erwerbstätige/r
  • L04K01010219, Missbrauch
  • L05K0701050101, Einzelhandel
  • L03K100103, Ausland
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Aufgrund der aktuellen Lage geht der Bundesrat nicht davon aus, dass in der Frühjahrssession über ein weiteres Massnahmenpaket diskutiert werden muss. Der Bundesrat beobachtet die wirtschaftliche Entwicklung aufmerksam und wird bei Bedarf weitere Massnahmen vorschlagen.</p><p>2. Die Kompetenzen, die es für die Ausübung eines Berufes zu erwerben gilt, sind in den jeweiligen Bildungsverordnungen festgehalten. Es steht den Erwachsenen gemäss Berufsbildungsgesetz frei, einen Berufsabschluss nachzuholen.</p><p>3. Mit der Bildungs- und Arbeitsmarktpolitik wirkt der Bundesrat darauf hin, dass Unternehmen in der Schweiz geeignete Arbeits- und Fachkräfte finden. Die Arbeitslosenversicherung (ALV) bietet wirksame Unterstützung bei der Wiedereingliederung von Stellensuchenden und nutzt dazu Kontakte mit den Unternehmen in der Schweiz. Der Gefahr, dass ausländische Arbeitskräfte die üblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen unterbieten, wird mit den flankierenden Massnahmen begegnet. Die Verantwortung zur Rekrutierung von Arbeitskräften liegt aber bei den Unternehmen. Eine Kampagne zur Bevorzugung einheimischer Arbeitskräfte wäre gemäss dem Freizügigkeitsabkommen vom 21. Juni 1999 rechtlich problematisch.</p><p>4. Weiterbildung steht primär in der Verantwortung jedes Einzelnen. Im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht sind aber auch die Arbeitgeber zur Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden aufgerufen. Der Staat verhält sich im Weiterbildungsbereich subsidiär und greift nur dort ein, wo es spezifische Interessen zu wahren gilt. Im Rahmen der ALV bieten die kantonalen Arbeitsämter für anspruchsberechtigte Arbeitslose eine Palette an bewährten arbeitsmarktlichen Massnahmen an.</p><p>5. Für Staatsangehörige aus Ländern der EU-25/Efta gilt, dass sie bei Antritt einer Arbeitsstelle abhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses entweder Anspruch auf eine Kurzaufenthaltsbewilligung L (Gültigkeitsdauer der Bewilligung entspricht der Dauer des Arbeitsvertrages, jedoch maximal 364 Tage) oder auf eine Aufenthaltsbewilligung B (bei Arbeitsverträgen, welche länger als 365 Tage dauern oder unbefristet ausgestellt sind; Gültigkeitsdauer fünf Jahre) haben.</p><p>Beim genannten Beispiel des Erntepflückers handelt es sich meist um saisonale Arbeitskräfte, welche sich nicht dauerhaft in der Schweiz aufhalten respektive welche meist über unterjährige Arbeitsverträge verfügen, die Jahr für Jahr und bei Bedarf erneuert werden. Sie erhalten jeweils eine L-Bewilligung für die Dauer ihres Einsatzes.</p><p>Die Schweiz verfügt über ein duales Zulassungssystem betreffend den Arbeitsmarkt, wobei eine Zulassung zum Arbeitsmarkt von Drittstaatenangehörigen wegen der EU-/Efta-Priorität nur subsidiär erfolgt. Drittstaatenangehörige können in der Landwirtschaft nur im Rahmen eines Weiterbildungsprogramms mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung zugelassen werden.</p><p>6. Der Bundesrat wird dem Parlament Anfang März 2012 eine Botschaft zum Bundesgesetz über die Anpassung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit überweisen. Darin schlägt er unter anderem Massnahmen zur wirksameren Bekämpfung der Scheinselbstständigkeit vor.</p><p>7. Unter der Annahme, dass es sich bei der Frage des Interpellanten um Grundsätze der internationalen Mobilität handelt, ist darauf hinzuweisen, dass sich die Zuwanderung entsprechend den Bedürfnissen der Wirtschaft entwickelt, mithin konjunkturabhängig ist. Angehörige von EU-/Efta-Staaten können sich bis zu sechs Monate lang zur Stellensuche in der Schweiz aufhalten. Nach Ablauf der ersten drei (bewilligungsfreien) Monate ist eine Kurzaufenthaltsbewilligung L für weitere drei Monate Stellensuche zu beantragen. Diese kann unter Umständen bis zu höchstens weiteren sechs Monaten verlängert werden. In Bezug auf die Zulassungsbedingungen für Staatsangehörige der EU-25/Efta für den schweizerischen Arbeitsmarkt verweisen wir auf die unter Frage 5 gemachten Ausführungen.</p><p>Drittstaatenangehörige werden für den schweizerischen Arbeitsmarkt vorwiegend in sogenannten Mangelberufen zugelassen, wo keine adäquaten Arbeitskräfte aus der Schweiz oder dem EU-Raum rekrutiert werden können.</p><p>8. Das Bundesamt für Migration (BFM) verfügt mit der Datenbank Zemis über ein Instrument für die Erhebung der in der Schweiz ausgeübten Tätigkeiten.</p><p>Das Bundesamt für Statistik (BFS) führt vierteljährlich (seit 2010) eine Haushaltsbefragung in der Schweiz durch (Schweizerische Arbeitskräfteerhebung, Sake). Aus dieser Befragung geht u. a. der Ausbildungsabschluss einer erwerbstätigen Person hervor. Die Resultate werden im jährlich erscheinenden Bericht des Observatoriums zum Freizügigkeitsabkommen Schweiz-EU publiziert.</p><p>Bei den zum Schweizer Arbeitsmarkt zugelassenen Drittstaatenangehörigen verfügen rund 80 Prozent der zugelassenen Arbeitskräfte über einen Universitätsabschluss. Die übrigen Personen haben entweder besondere berufliche Kenntnisse oder werden im Rahmen einer Weiterbildung zugelassen.</p><p>9. Die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) ist an unseren Grenzen für den Vollzug von über 140 Gesetzen und Verordnungen verantwortlich. Das für die Abfertigung des Reiseverkehrs zuständige Grenzwachtkorps (GWK) vollzieht seine Aufgaben im Rahmen seiner personellen Möglichkeiten. Die Kontrolltätigkeiten basieren auf laufenden Risikobeurteilungen. Wie die folgenden Zahlen aufzeigen, setzt das GWK eine situationsgerechte Kontrollstrategie um. So wurden vermehrt Schmuggelfälle im Reiseverkehr aufgedeckt (2009: 12 385; 2010: 14 567; 2011: 19 758). In derselben Zeitperiode erhöhten sich die Einnahmen im Reiseverkehr von 25,3 Millionen auf 39,8 Millionen Franken. Die hohe Anzahl der Verzollungsanträge bindet jedoch auch die beschränkten Ressourcen des GWK, wodurch die Kontrollmöglichkeiten in anderen Bereichen leiden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Angst um den Arbeitsplatz ist die grösste Sorge unserer Bevölkerung. In verschiedenen Branchen werden wegen des Konjunktureinbruchs, wegen des starken Schweizerfrankens, wegen des zunehmenden Einkaufstourismus, wegen mangelnder Konkurrenzfähigkeit Leute entlassen. Andererseits nimmt die Zahl der Neuanstellungen, vor allem aus den alten EU-Ländern, immer noch markant zu. Auch für Lehrabgängerinnen und Lehrabgänger wird es zunehmend schwierig, einen Job zu finden, und seit Monaten nimmt die Zahl von stellensuchenden Uni-Abgängerinnen und -Abgängern deutlich zu. Die Folgen sind für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, den sozialen Frieden und die Sicherung der Sozialwerke Gift.</p><p>Alle Arbeitswilligen in den Arbeitsmarkt integrieren und Einheimische schneller eingliedern bedeutet eine enorme Herausforderung für das Unternehmertum und die öffentliche Hand. Leider sind viele Probleme hausgemacht, u. a. weil wir überreguliert sind, z. B. mit der Folge, dass 70 Prozent der Kinderkrippenleiterinnen heute aus Deutschland geholt werden.</p><p>1. Ist der Bundesrat bereit, angesichts der steigenden Zunahme der Arbeitslosigkeit pragmatische Projekte und Ideen kurzfristig umzusetzen?</p><p>2. Ist er bereit, die Ausbildung von Kinderkrippenleiterinnen für Erwachsene (z. B. Wiedereinsteigerinnen) massgeschneidert auf ihre individuellen Bedürfnisse auszurichten?</p><p>3. Ist er bereit, Kampagnen zu unterstützen, um das Unternehmertum und die öffentlichen Anbieter dahingehend zu sensibilisieren, dass zuerst arbeitswillige Einheimische eingestellt werden?</p><p>4. Ist er bereit, Weiterbildungsprogramme für Leute über 50 sofort zu unterstützen und die dafür benötigten finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen?</p><p>5. Ist er bereit, wo es um unqualifizierte Arbeiten geht, z. B. Erntepflücker für die Landwirtschaft, neue Wege zu suchen, dass diese nach einer Erstanstellung nicht fünf Jahre in der Schweiz bleiben können?</p><p>6. Ist er bereit, mit viel härteren Sanktionen Scheinselbstständigkeit zu bekämpfen?</p><p>7. Ist er bereit, den Job-Tourismus zu bekämpfen?</p><p>8. Ist er bereit aufzuzeigen, aus welchen Ländern die Eingewanderten kommen und mit welchem Ausbildungsabschluss sie welche Funktionen in der Schweiz ausüben?</p><p>9. Ist er bereit, den Einkaufstourismus mit extremen Kontrollen an den Grenzen zurückzubinden, um nicht Hunderte von Arbeitsplätzen zu gefährden?</p>
  • Schweiz - wie weiter? Arbeitswillige in den Arbeitsmarkt integrieren
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Aufgrund der aktuellen Lage geht der Bundesrat nicht davon aus, dass in der Frühjahrssession über ein weiteres Massnahmenpaket diskutiert werden muss. Der Bundesrat beobachtet die wirtschaftliche Entwicklung aufmerksam und wird bei Bedarf weitere Massnahmen vorschlagen.</p><p>2. Die Kompetenzen, die es für die Ausübung eines Berufes zu erwerben gilt, sind in den jeweiligen Bildungsverordnungen festgehalten. Es steht den Erwachsenen gemäss Berufsbildungsgesetz frei, einen Berufsabschluss nachzuholen.</p><p>3. Mit der Bildungs- und Arbeitsmarktpolitik wirkt der Bundesrat darauf hin, dass Unternehmen in der Schweiz geeignete Arbeits- und Fachkräfte finden. Die Arbeitslosenversicherung (ALV) bietet wirksame Unterstützung bei der Wiedereingliederung von Stellensuchenden und nutzt dazu Kontakte mit den Unternehmen in der Schweiz. Der Gefahr, dass ausländische Arbeitskräfte die üblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen unterbieten, wird mit den flankierenden Massnahmen begegnet. Die Verantwortung zur Rekrutierung von Arbeitskräften liegt aber bei den Unternehmen. Eine Kampagne zur Bevorzugung einheimischer Arbeitskräfte wäre gemäss dem Freizügigkeitsabkommen vom 21. Juni 1999 rechtlich problematisch.</p><p>4. Weiterbildung steht primär in der Verantwortung jedes Einzelnen. Im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht sind aber auch die Arbeitgeber zur Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden aufgerufen. Der Staat verhält sich im Weiterbildungsbereich subsidiär und greift nur dort ein, wo es spezifische Interessen zu wahren gilt. Im Rahmen der ALV bieten die kantonalen Arbeitsämter für anspruchsberechtigte Arbeitslose eine Palette an bewährten arbeitsmarktlichen Massnahmen an.</p><p>5. Für Staatsangehörige aus Ländern der EU-25/Efta gilt, dass sie bei Antritt einer Arbeitsstelle abhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses entweder Anspruch auf eine Kurzaufenthaltsbewilligung L (Gültigkeitsdauer der Bewilligung entspricht der Dauer des Arbeitsvertrages, jedoch maximal 364 Tage) oder auf eine Aufenthaltsbewilligung B (bei Arbeitsverträgen, welche länger als 365 Tage dauern oder unbefristet ausgestellt sind; Gültigkeitsdauer fünf Jahre) haben.</p><p>Beim genannten Beispiel des Erntepflückers handelt es sich meist um saisonale Arbeitskräfte, welche sich nicht dauerhaft in der Schweiz aufhalten respektive welche meist über unterjährige Arbeitsverträge verfügen, die Jahr für Jahr und bei Bedarf erneuert werden. Sie erhalten jeweils eine L-Bewilligung für die Dauer ihres Einsatzes.</p><p>Die Schweiz verfügt über ein duales Zulassungssystem betreffend den Arbeitsmarkt, wobei eine Zulassung zum Arbeitsmarkt von Drittstaatenangehörigen wegen der EU-/Efta-Priorität nur subsidiär erfolgt. Drittstaatenangehörige können in der Landwirtschaft nur im Rahmen eines Weiterbildungsprogramms mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung zugelassen werden.</p><p>6. Der Bundesrat wird dem Parlament Anfang März 2012 eine Botschaft zum Bundesgesetz über die Anpassung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit überweisen. Darin schlägt er unter anderem Massnahmen zur wirksameren Bekämpfung der Scheinselbstständigkeit vor.</p><p>7. Unter der Annahme, dass es sich bei der Frage des Interpellanten um Grundsätze der internationalen Mobilität handelt, ist darauf hinzuweisen, dass sich die Zuwanderung entsprechend den Bedürfnissen der Wirtschaft entwickelt, mithin konjunkturabhängig ist. Angehörige von EU-/Efta-Staaten können sich bis zu sechs Monate lang zur Stellensuche in der Schweiz aufhalten. Nach Ablauf der ersten drei (bewilligungsfreien) Monate ist eine Kurzaufenthaltsbewilligung L für weitere drei Monate Stellensuche zu beantragen. Diese kann unter Umständen bis zu höchstens weiteren sechs Monaten verlängert werden. In Bezug auf die Zulassungsbedingungen für Staatsangehörige der EU-25/Efta für den schweizerischen Arbeitsmarkt verweisen wir auf die unter Frage 5 gemachten Ausführungen.</p><p>Drittstaatenangehörige werden für den schweizerischen Arbeitsmarkt vorwiegend in sogenannten Mangelberufen zugelassen, wo keine adäquaten Arbeitskräfte aus der Schweiz oder dem EU-Raum rekrutiert werden können.</p><p>8. Das Bundesamt für Migration (BFM) verfügt mit der Datenbank Zemis über ein Instrument für die Erhebung der in der Schweiz ausgeübten Tätigkeiten.</p><p>Das Bundesamt für Statistik (BFS) führt vierteljährlich (seit 2010) eine Haushaltsbefragung in der Schweiz durch (Schweizerische Arbeitskräfteerhebung, Sake). Aus dieser Befragung geht u. a. der Ausbildungsabschluss einer erwerbstätigen Person hervor. Die Resultate werden im jährlich erscheinenden Bericht des Observatoriums zum Freizügigkeitsabkommen Schweiz-EU publiziert.</p><p>Bei den zum Schweizer Arbeitsmarkt zugelassenen Drittstaatenangehörigen verfügen rund 80 Prozent der zugelassenen Arbeitskräfte über einen Universitätsabschluss. Die übrigen Personen haben entweder besondere berufliche Kenntnisse oder werden im Rahmen einer Weiterbildung zugelassen.</p><p>9. Die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) ist an unseren Grenzen für den Vollzug von über 140 Gesetzen und Verordnungen verantwortlich. Das für die Abfertigung des Reiseverkehrs zuständige Grenzwachtkorps (GWK) vollzieht seine Aufgaben im Rahmen seiner personellen Möglichkeiten. Die Kontrolltätigkeiten basieren auf laufenden Risikobeurteilungen. Wie die folgenden Zahlen aufzeigen, setzt das GWK eine situationsgerechte Kontrollstrategie um. So wurden vermehrt Schmuggelfälle im Reiseverkehr aufgedeckt (2009: 12 385; 2010: 14 567; 2011: 19 758). In derselben Zeitperiode erhöhten sich die Einnahmen im Reiseverkehr von 25,3 Millionen auf 39,8 Millionen Franken. Die hohe Anzahl der Verzollungsanträge bindet jedoch auch die beschränkten Ressourcen des GWK, wodurch die Kontrollmöglichkeiten in anderen Bereichen leiden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Angst um den Arbeitsplatz ist die grösste Sorge unserer Bevölkerung. In verschiedenen Branchen werden wegen des Konjunktureinbruchs, wegen des starken Schweizerfrankens, wegen des zunehmenden Einkaufstourismus, wegen mangelnder Konkurrenzfähigkeit Leute entlassen. Andererseits nimmt die Zahl der Neuanstellungen, vor allem aus den alten EU-Ländern, immer noch markant zu. Auch für Lehrabgängerinnen und Lehrabgänger wird es zunehmend schwierig, einen Job zu finden, und seit Monaten nimmt die Zahl von stellensuchenden Uni-Abgängerinnen und -Abgängern deutlich zu. Die Folgen sind für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, den sozialen Frieden und die Sicherung der Sozialwerke Gift.</p><p>Alle Arbeitswilligen in den Arbeitsmarkt integrieren und Einheimische schneller eingliedern bedeutet eine enorme Herausforderung für das Unternehmertum und die öffentliche Hand. Leider sind viele Probleme hausgemacht, u. a. weil wir überreguliert sind, z. B. mit der Folge, dass 70 Prozent der Kinderkrippenleiterinnen heute aus Deutschland geholt werden.</p><p>1. Ist der Bundesrat bereit, angesichts der steigenden Zunahme der Arbeitslosigkeit pragmatische Projekte und Ideen kurzfristig umzusetzen?</p><p>2. Ist er bereit, die Ausbildung von Kinderkrippenleiterinnen für Erwachsene (z. B. Wiedereinsteigerinnen) massgeschneidert auf ihre individuellen Bedürfnisse auszurichten?</p><p>3. Ist er bereit, Kampagnen zu unterstützen, um das Unternehmertum und die öffentlichen Anbieter dahingehend zu sensibilisieren, dass zuerst arbeitswillige Einheimische eingestellt werden?</p><p>4. Ist er bereit, Weiterbildungsprogramme für Leute über 50 sofort zu unterstützen und die dafür benötigten finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen?</p><p>5. Ist er bereit, wo es um unqualifizierte Arbeiten geht, z. B. Erntepflücker für die Landwirtschaft, neue Wege zu suchen, dass diese nach einer Erstanstellung nicht fünf Jahre in der Schweiz bleiben können?</p><p>6. Ist er bereit, mit viel härteren Sanktionen Scheinselbstständigkeit zu bekämpfen?</p><p>7. Ist er bereit, den Job-Tourismus zu bekämpfen?</p><p>8. Ist er bereit aufzuzeigen, aus welchen Ländern die Eingewanderten kommen und mit welchem Ausbildungsabschluss sie welche Funktionen in der Schweiz ausüben?</p><p>9. Ist er bereit, den Einkaufstourismus mit extremen Kontrollen an den Grenzen zurückzubinden, um nicht Hunderte von Arbeitsplätzen zu gefährden?</p>
    • Schweiz - wie weiter? Arbeitswillige in den Arbeitsmarkt integrieren

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