Für ein Freihandelsabkommen mit Indien ohne Bestimmungen zu den handelsbezogenen Rechten an geistigem Eigentum

ShortId
11.4192
Id
20114192
Updated
28.07.2023 11:29
Language
de
Title
Für ein Freihandelsabkommen mit Indien ohne Bestimmungen zu den handelsbezogenen Rechten an geistigem Eigentum
AdditionalIndexing
15;2841;Indien;pharmazeutische Industrie;geistiges Eigentum;Urheberrecht;EFTA;medizinische Forschung;Freihandelsabkommen;Generika
1
  • L05K0701020204, Freihandelsabkommen
  • L03K090204, EFTA
  • L04K03030403, Indien
  • L04K16020403, Urheberrecht
  • L03K010503, pharmazeutische Industrie
  • L03K160204, geistiges Eigentum
  • L06K010503010201, Generika
  • L04K01050512, medizinische Forschung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im Oktober 2008 begannen die Efta und Indien, ein Freihandelsabkommen auszuhandeln. Diese Verhandlungen gerieten aber in zahlreichen Punkten, darunter etliche im Bereich des geistigen Eigentums, ins Stocken.</p><p>Wie die Vereinigten Staaten machen die Efta-Länder Druck auf die Entwicklungsländer, damit diese in ihre Gesetzgebung noch strengere Bestimmungen zum Schutz des geistigen Eigentums aufnehmen als diejenigen, die der internationale Handel erlassen hat (Adpic plus). Zu den umstrittensten Bestimmungen gehört der Grundsatz, dass Daten aus Tests von Originalmedikamenten vollkommenem Schutz unterstehen. Durch diesen Grundsatz können sich Hersteller von Generika während fünf bis zehn Jahren nicht auf die bestehenden klinischen Daten stützen, um eine Bewilligung für das Inverkehrbringen ihrer eigenen Produkte zu beantragen. Das bedeutet, dass sie selber Forschung betreiben müssen. Diese Bestimmung ist ein Skandal. Ihretwegen können Generika nur verzögert oder beschränkt in Verkehr gebracht werden, ihretwegen steigen die Medikamentenpreise und werden das Recht auf Gesundheit und der Zugang zu Medikamenten für Kranke drastisch eingeschränkt.</p><p>Die Europäische Union ist sich des Problems bewusst und scheint, wie die Verhandlungen mit Indien zeigen, in ihren Freihandelsabkommen auf den vollkommenen Schutz dieser Daten zu verzichten.</p><p>Aber auch andere Bestimmungen zum Schutz des geistigen Eigentums sind hochproblematisch, so beispielsweise, wenn es um den Zugang der Bauern zum Saatgut geht, und werden von den Menschenrechtsorganisationen angeprangert. </p>
  • <p>Für die Schweiz sind sowohl der Schutz der Rechte am geistigen Eigentum im Gesundheitsbereich als auch die Verbesserung der Gesundheit von Armen und Verletzbaren von grosser Bedeutung. Bemühungen in diesen Gebieten können sich gegenseitig unterstützen. Der Schutz des geistigen Eigentums leistet nicht nur einen wichtigen Beitrag zur allgemeinen Wohlfahrt und Entwicklung der Gesellschaft, sondern ist gerade im Gesundheitsbereich ein Motor für die Entwicklung neuer und wirksamerer Medikamente sowie besserer Technologien und Dienstleistungen, die auch Armen zugutekommen.</p><p>In Bezug auf die erwähnten Verhandlungen für ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und Indien gilt es hervorzuheben, dass diese derzeit noch im Gang sind und der genaue Zeitpunkt des Abschlusses der Verhandlungen noch offen ist. Als Nichtverhandlungspartei kennt die Schweiz die Details dieser Verhandlungen nicht. Im letzten Jahr gab es aber öffentliche Äusserungen seitens der EU, sich in den Verhandlungen mit Indien in Bezug auf den Testdatenschutz auf die Einforderung des Meistbegünstigungsprinzips zu beschränken.</p><p>Ihrerseits strebt die Schweiz in Freihandelsverhandlungen ein für beide Seiten vorteilhaftes bzw. akzeptables Verhandlungsresultat an. Die Abkommen, so auch jenes mit Indien, sollen gegenüber dem multilateralen WTO-Standard in allen Bereichen einen Mehrwert aufweisen und dadurch zu einer Vertiefung der bilateralen Handelsbeziehungen führen. In Freihandelsabkommen wird deshalb auch ein gegenseitig zufriedenstellender, gegenüber dem multilateralen Mindestschutzstandard des WTO-Trips-Abkommens punktuell verbesserter Schutz des geistigen Eigentums angestrebt. Der Entwicklungsstand des Partnerlandes spielt dabei eine wichtige Rolle. Überdies ist festzuhalten, dass im Bedarfsfall Schutzausnahmen zur Wahrung öffentlicher Gesundheitsinteressen gemäss der WTO-Doha-Erklärung zum Trips-Abkommen und zur öffentlichen Gesundheit vom 14. November 2001 auch unter den Freihandelsabkommen möglich bleiben.</p><p>Indien gehört mit den übrigen Bric-Staaten (Brasilien, Russland, China) zu den aufstrebenden Schwellenländern mit einer sehr dynamischen Wirtschaft. Obschon in mancher Hinsicht noch Entwicklungsland, ist Indien in etlichen Bereichen bereits stark entwickelt und international wettbewerbsfähig. Das gilt insbesondere in Bezug auf gewisse Bereiche der Hochtechnologie, wie etwa der Atom-, der IT- und der starken, global wettbewerbsfähigen indischen Pharmaindustrie. In der Vergangenheit konzentrierte sich Letztere auf die Herstellung von Generika, sie wird aber zunehmend auch im Bereich der Forschung und Entwicklung neuer innovativer Medikamente tätig. Indien ist weltweit der wichtigste Produzent von Generika, zusammen mit Brasilien. Im Bereich der antiretroviralen Medikamente ist Indien führend und liefert 80 Prozent der weltweiten Produktion. Auch in anderen Industriebereichen etabliert sich Indien immer mehr als Forschungsstandort.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Wird der Bundesrat in seinen Verhandlungen mit Indien über ein Freihandelsabkommen wie die Europäische Union auf die Aufnahme von Bestimmungen zu den handelsbezogenen Rechten an geistigem Eigentum (Adpic plus) verzichten?</p>
  • Für ein Freihandelsabkommen mit Indien ohne Bestimmungen zu den handelsbezogenen Rechten an geistigem Eigentum
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Oktober 2008 begannen die Efta und Indien, ein Freihandelsabkommen auszuhandeln. Diese Verhandlungen gerieten aber in zahlreichen Punkten, darunter etliche im Bereich des geistigen Eigentums, ins Stocken.</p><p>Wie die Vereinigten Staaten machen die Efta-Länder Druck auf die Entwicklungsländer, damit diese in ihre Gesetzgebung noch strengere Bestimmungen zum Schutz des geistigen Eigentums aufnehmen als diejenigen, die der internationale Handel erlassen hat (Adpic plus). Zu den umstrittensten Bestimmungen gehört der Grundsatz, dass Daten aus Tests von Originalmedikamenten vollkommenem Schutz unterstehen. Durch diesen Grundsatz können sich Hersteller von Generika während fünf bis zehn Jahren nicht auf die bestehenden klinischen Daten stützen, um eine Bewilligung für das Inverkehrbringen ihrer eigenen Produkte zu beantragen. Das bedeutet, dass sie selber Forschung betreiben müssen. Diese Bestimmung ist ein Skandal. Ihretwegen können Generika nur verzögert oder beschränkt in Verkehr gebracht werden, ihretwegen steigen die Medikamentenpreise und werden das Recht auf Gesundheit und der Zugang zu Medikamenten für Kranke drastisch eingeschränkt.</p><p>Die Europäische Union ist sich des Problems bewusst und scheint, wie die Verhandlungen mit Indien zeigen, in ihren Freihandelsabkommen auf den vollkommenen Schutz dieser Daten zu verzichten.</p><p>Aber auch andere Bestimmungen zum Schutz des geistigen Eigentums sind hochproblematisch, so beispielsweise, wenn es um den Zugang der Bauern zum Saatgut geht, und werden von den Menschenrechtsorganisationen angeprangert. </p>
    • <p>Für die Schweiz sind sowohl der Schutz der Rechte am geistigen Eigentum im Gesundheitsbereich als auch die Verbesserung der Gesundheit von Armen und Verletzbaren von grosser Bedeutung. Bemühungen in diesen Gebieten können sich gegenseitig unterstützen. Der Schutz des geistigen Eigentums leistet nicht nur einen wichtigen Beitrag zur allgemeinen Wohlfahrt und Entwicklung der Gesellschaft, sondern ist gerade im Gesundheitsbereich ein Motor für die Entwicklung neuer und wirksamerer Medikamente sowie besserer Technologien und Dienstleistungen, die auch Armen zugutekommen.</p><p>In Bezug auf die erwähnten Verhandlungen für ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und Indien gilt es hervorzuheben, dass diese derzeit noch im Gang sind und der genaue Zeitpunkt des Abschlusses der Verhandlungen noch offen ist. Als Nichtverhandlungspartei kennt die Schweiz die Details dieser Verhandlungen nicht. Im letzten Jahr gab es aber öffentliche Äusserungen seitens der EU, sich in den Verhandlungen mit Indien in Bezug auf den Testdatenschutz auf die Einforderung des Meistbegünstigungsprinzips zu beschränken.</p><p>Ihrerseits strebt die Schweiz in Freihandelsverhandlungen ein für beide Seiten vorteilhaftes bzw. akzeptables Verhandlungsresultat an. Die Abkommen, so auch jenes mit Indien, sollen gegenüber dem multilateralen WTO-Standard in allen Bereichen einen Mehrwert aufweisen und dadurch zu einer Vertiefung der bilateralen Handelsbeziehungen führen. In Freihandelsabkommen wird deshalb auch ein gegenseitig zufriedenstellender, gegenüber dem multilateralen Mindestschutzstandard des WTO-Trips-Abkommens punktuell verbesserter Schutz des geistigen Eigentums angestrebt. Der Entwicklungsstand des Partnerlandes spielt dabei eine wichtige Rolle. Überdies ist festzuhalten, dass im Bedarfsfall Schutzausnahmen zur Wahrung öffentlicher Gesundheitsinteressen gemäss der WTO-Doha-Erklärung zum Trips-Abkommen und zur öffentlichen Gesundheit vom 14. November 2001 auch unter den Freihandelsabkommen möglich bleiben.</p><p>Indien gehört mit den übrigen Bric-Staaten (Brasilien, Russland, China) zu den aufstrebenden Schwellenländern mit einer sehr dynamischen Wirtschaft. Obschon in mancher Hinsicht noch Entwicklungsland, ist Indien in etlichen Bereichen bereits stark entwickelt und international wettbewerbsfähig. Das gilt insbesondere in Bezug auf gewisse Bereiche der Hochtechnologie, wie etwa der Atom-, der IT- und der starken, global wettbewerbsfähigen indischen Pharmaindustrie. In der Vergangenheit konzentrierte sich Letztere auf die Herstellung von Generika, sie wird aber zunehmend auch im Bereich der Forschung und Entwicklung neuer innovativer Medikamente tätig. Indien ist weltweit der wichtigste Produzent von Generika, zusammen mit Brasilien. Im Bereich der antiretroviralen Medikamente ist Indien führend und liefert 80 Prozent der weltweiten Produktion. Auch in anderen Industriebereichen etabliert sich Indien immer mehr als Forschungsstandort.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Wird der Bundesrat in seinen Verhandlungen mit Indien über ein Freihandelsabkommen wie die Europäische Union auf die Aufnahme von Bestimmungen zu den handelsbezogenen Rechten an geistigem Eigentum (Adpic plus) verzichten?</p>
    • Für ein Freihandelsabkommen mit Indien ohne Bestimmungen zu den handelsbezogenen Rechten an geistigem Eigentum

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