Unternehmenssteuerreform II. Zwischenbilanz der explodierten Steuerausfälle per Ende 2011

ShortId
11.4197
Id
20114197
Updated
28.07.2023 12:11
Language
de
Title
Unternehmenssteuerreform II. Zwischenbilanz der explodierten Steuerausfälle per Ende 2011
AdditionalIndexing
24;Steuerbefreiung;Unternehmenssteuer;Steuererhebung;Steuerpolitik;Prognose;Kapitalanlage;Gesetzesevaluation;Staatssteuer;Aktiengesellschaft;Gemeindesteuer;Kapitalsteuer
1
  • L04K11070407, Unternehmenssteuer
  • L03K110703, Steuerpolitik
  • L05K1107030701, Steuerbefreiung
  • L04K11070602, Steuererhebung
  • L05K1602010701, Prognose
  • L05K1107040701, Kapitalsteuer
  • L05K1106020101, Kapitalanlage
  • L04K11070210, Staatssteuer
  • L04K11070205, Gemeindesteuer
  • L06K070303010101, Aktiengesellschaft
  • L04K08070301, Gesetzesevaluation
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die Teilbesteuerung ausgeschütteter Gewinne für qualifizierende Investoren mit einem Anteil von mindestens 10 Prozent des Kapitals trat bei der direkten Bundessteuer 2009 in Kraft. Die finanziellen Auswirkungen der Massnahme sind vielfältig. Direkt ergibt sich aufgrund der niedrigeren Besteuerung der Gewinnausschüttungen ein Rückgang der Einkommenssteuereinnahmen. Diese werden teilweise durch höhere Gewinnausschüttungen kompensiert. Wird überdies den Lohnbezug zugunsten höherer Gewinnausschüttungen reduziert, resultieren Mehreinnahmen bei der Gewinn- und der Vermögensteuer und Mindereinnahmen bei der Einkommensteuer und den Sozialabgaben. Höhere Gewinnsteuereinnahmen verbunden mit tieferen Einnahmen bei der Einkommensteuer und den Sozialabgaben können auch entstehen, wenn aufgrund der Reform Personenunternehmen in Kapitalgesellschaften umgewandelt werden. Diese verschiedenen, sich überlagernden Effekte sowie die sie begleitende Dynamik machen eine Ex-post-Untersuchung der finanziellen Auswirkungen der Reform ausserordentlich schwierig. Es wurde bisher keine entsprechende Analyse vorgenommen. Eine solche würde die aufwendige Verknüpfung von Einzelfalldaten der Bundessteuer, verschiedener kantonaler Steuern und Daten der AHV-Statistik erforderlich machen.</p><p>2. Verschiedene Kantone haben von der 2009 in Kraft getretenen Möglichkeit, die Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer anzurechnen, Gebrauch gemacht. Es existiert keine Übersicht über die damit verbundenen finanziellen Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden.</p><p>3.a. Per Ende 2011 betragen die angemeldeten Kapitaleinlagereserven insgesamt 654 Milliarden Franken. Die gemeldeten Rückzahlungen dieser Reserven betragen im Jahre 2011 24 Milliarden Franken.</p><p>b. Per Ende 2011 liegen der Eidgenössischen Steuerverwaltung 1809 Anmeldungen für Kapitalreserven vor. Davon wurden sechs Gesellschaften eruiert, die nach der Volksabstimmung in die Schweiz zugezogen sind. Die Kapitaleinlagereserven dieser Gesellschaften per 31. Dezember 2010 betragen per Anmeldung Ende 2011 191 Milliarden Franken, wovon im Jahr 2011 1,7 Milliarden Franken an Reserven zurückbezahlt worden sind.</p><p>c. Die von 67 Gesellschaften angemeldete Summe per Ende 2011 für im Jahr 2011 gebildete Neu-Agio-Reserven beträgt 17 Milliarden Franken, wobei daran keine in die Schweiz zugezogene Gesellschaft beteiligt ist. Die Reservenausschüttungen beziehen sich nicht auf ein bestimmtes Jahr, in welchem die Kapitaleinlagereserven finanziell erbracht und buchhalterisch gebildet worden sind. Wie die ordentlichen Dividendenausschüttungen werden diese einem bestimmten Reservenkonto abgebucht.</p><p>d./e. Der Bundesrat hält an seinen mehrmals kommunizierten Ausfallschätzungen fest. Die Zunahme der Bilanzpositionen "Kapitaleinlagereserve" in 1809 Gesellschaften besagt nichts über die Rückzahlung dieser Reserven. Das Rückzahlungsvolumen pro Jahr hängt von den Entscheiden der Gesellschaften und insbesondere von deren Dividendenpolitik ab. Die Mindereinnahmen entstehen in erster Linie bei den Einkommenssteuern der natürlichen Personen und hängen davon ab, inwieweit Publikumsgesellschaften ihre vormaligen steuerbaren Dividenden durch steuerfreie Rückzahlungen von Kapitaleinlagereserven ersetzen.</p><p>f. Das zukünftige Potenzial an Kapitaleinlagereserven lässt sich heute, genauso wie vor vier Jahren, nicht eruieren. Aussagen darüber, ob von den über 300 000 Kapitalgesellschaften und Genossenschaften mit Sitz in der Schweiz im Jahre 2012 noch ein paar Hundert ihre Kapitaleinlagereserven anmelden oder ob noch ein paar Gesellschaften ihren Sitz in die Schweiz verlegen, hätten einen rein spekulativen Charakter.</p><p>g. Die Steuerausfallprognose bei der Verrechnungssteuer und den Einkommenssteuern der natürlichen Personen für das Jahr 2012 (Steuerjahr 2011) hat der Bundesrat basierend auf der Annahme von Ersatzdividenden im Umfang von 9 Milliarden Franken im Jahr 2011 in seinen Stellungnahmen und Antworten zu den Vorstössen 11.3075, 11.3777, 11.3311, 11.3308, 11.3244, 11.5484 und 11.5449 dargelegt. Bleibt es in den kommenden Jahren bei diesem Umfang, betragen die Mindereinnahmen bei der Verrechnungssteuer rund 200 bis 300 Millionen Franken und bei den Einkommenssteuern - Bund, Kantone und Gemeinden zu je etwa einem Drittel - rund 200 bis 300 Millionen Franken.</p><p>h. Der Bundesrat teilt die Auffassung nicht, dass die Möglichkeit, nicht nur den Nennwert, sondern auch das Agio steuerfrei an die Beteiligten zurückzahlen und Gewinne (für qualifizierende Investoren) teilbesteuert ausschütten zu können, die Unternehmen krisenanfälliger gemacht hat. Im Gegenteil, diese beiden Massnahmen haben zu einer Stärkung der Schweizer Unternehmenslandschaft beigetragen. Die Gründe dafür sind folgende:</p><p>- Die beiden Massnahmen verbilligen das Eigenkapital. Dadurch wurde die Eigenfinanzierung relativ zur Fremdfinanzierung attraktiver. Der Fremdfinanzierungsgrad der Unternehmen nimmt daher tendenziell ab, was die Unternehmen stärkt.</p><p>- Es besteht kein Anreiz, Gewinne auszuschütten, die im Unternehmen sinnvoll reinvestiert werden können. Die Selbstfinanzierung, d. h. die Finanzierung durch einbehaltene Gewinne, ist nämlich weiterhin die günstigste Finanzierungsform, wenn die Steuerbelastung auf persönlicher Ebene in die Betrachtung miteinbezogen wird. Demgegenüber haben die beiden Massnahmen die Anreize gestärkt, Mittel, welche in reiferen Unternehmen nicht mehr sinnvoll investiert werden können, an die Eigentümer auszuschütten bzw. zurückzuzahlen. Diese Mittel können dann namentlich jüngeren Unternehmen, bei denen erfolgversprechende Investitionsmöglichkeiten den erwirtschafteten Cash-flow noch übersteigen, zugeführt werden. Auf diesem Wege stärken die beiden Massnahmen die jüngeren Unternehmen mit überdurchschnittlicher Innovationskraft und hohen Wachstumschancen.</p><p>- Der Übergang zum Kapitaleinlageprinzip hat Unternehmenszuzüge in die Schweiz begünstigt. Auch diese neuen Unternehmen tragen zur Stärkung der Schweizer Unternehmenslandschaft bei.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Das Bundesgericht hat mit seinem Entscheid vom 20. Dezember 2011 die Unterlassungen, Fehler und Lücken der bundesrätlichen Information vor der Referendumsabstimmung vom Februar 2008 hart kritisiert.</p><p>Ich bitte daher den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Welche Steuerausfälle gab es bei Bund, Kantonen und Gemeinden aus der Teilbesteuerung der ausgeschütteten Gewinne (vgl. Botschaft 05.058, S. 4855) seit Inkrafttreten? Welches sind die Prognosen für die Zukunft?</p><p>2. Welche Steuerausfälle gab es durch die Anrechnung der Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer bei Kantonen und Gemeinden?</p><p>3. Zum Kapitaleinlageprinzip:</p><p>a. Welcher Gesamtbetrag von Reserven wurde per 31. Dezember 2011 bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung angemeldet? Wie viel davon wurde zur steuerfreien Ausschüttung genehmigt?</p><p>b. Wie viele Aktiengesellschaften bzw. Genossenschaften sind an diesen Anmeldungen beteiligt? Wie viele davon sind erst nach dem 24. Februar 2008 in die Schweiz zugezogen? Mit welchen Beträgen sind diese an den Reserveanmeldungen von Alt-Agio sowie an den genehmigten steuerfreien Ausschüttungen beteiligt?</p><p>c. Zu Neu-Agio-Reserveanmeldungen: Welche Beträge durch wie viele inländische bzw. neuzugezogene Aktiengesellschaften sind hier gemeldet worden? Wie viele Anmeldungen für eine steuerbefreite Dividenden-Ausschüttung sind genehmigt worden?</p><p>d. Wie hoch ist den Steuerausfall bei der Verrechnungssteuer 2011? Wie konnte der Bundesrat auf die Frage 11.5484 antworten, der Steuerausfall bleibe unverändert gegenüber früheren Ausfallprognosen, obwohl sich die Gesamtsumme der angemeldeten Reservenbeträge im Laufe des 2011 tagtäglich noch um Milliarden erhöht hat?</p><p>e. Wie hoch fallen die Steuerausfälle bei der direkten Bundessteuer und den Einkommenssteuern von Kantonen und Gemeinden pro 2011 aus? Wie konnte der Bundesrat auf die Frage 11.5484 antworten, die Steuerausfälle bleibe unverändert gegenüber früheren Ausfallprognosen, obwohl sich die Gesamtsumme der angemeldeten Reservenbeträge im Laufe des 2011 tagtäglich noch um Milliarden erhöht hat?</p><p>f. Wie viele Anmeldungen erwartet der Bundesrat bis Ende Juni 2012?</p><p>g. Welche Steuerausfallprognosen macht der Bundesrat für die Zeit ab 2012 für:</p><p>- die Verrechnungssteuer;</p><p>- die direkte Bundessteuer;</p><p>- die Einkommenssteuer der Kantone;</p><p>- die Einkommenssteuer der Gemeinden?</p><p>h. Ist auch der Bundesrat der Ansicht, dass diese enormen Anreize zur steuerfreien Ausschüttung die Aktiengesellschaften tendenziell ihrer Substanz berauben werden und sie damit total krisenanfällig machen werden?</p>
  • Unternehmenssteuerreform II. Zwischenbilanz der explodierten Steuerausfälle per Ende 2011
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Teilbesteuerung ausgeschütteter Gewinne für qualifizierende Investoren mit einem Anteil von mindestens 10 Prozent des Kapitals trat bei der direkten Bundessteuer 2009 in Kraft. Die finanziellen Auswirkungen der Massnahme sind vielfältig. Direkt ergibt sich aufgrund der niedrigeren Besteuerung der Gewinnausschüttungen ein Rückgang der Einkommenssteuereinnahmen. Diese werden teilweise durch höhere Gewinnausschüttungen kompensiert. Wird überdies den Lohnbezug zugunsten höherer Gewinnausschüttungen reduziert, resultieren Mehreinnahmen bei der Gewinn- und der Vermögensteuer und Mindereinnahmen bei der Einkommensteuer und den Sozialabgaben. Höhere Gewinnsteuereinnahmen verbunden mit tieferen Einnahmen bei der Einkommensteuer und den Sozialabgaben können auch entstehen, wenn aufgrund der Reform Personenunternehmen in Kapitalgesellschaften umgewandelt werden. Diese verschiedenen, sich überlagernden Effekte sowie die sie begleitende Dynamik machen eine Ex-post-Untersuchung der finanziellen Auswirkungen der Reform ausserordentlich schwierig. Es wurde bisher keine entsprechende Analyse vorgenommen. Eine solche würde die aufwendige Verknüpfung von Einzelfalldaten der Bundessteuer, verschiedener kantonaler Steuern und Daten der AHV-Statistik erforderlich machen.</p><p>2. Verschiedene Kantone haben von der 2009 in Kraft getretenen Möglichkeit, die Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer anzurechnen, Gebrauch gemacht. Es existiert keine Übersicht über die damit verbundenen finanziellen Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden.</p><p>3.a. Per Ende 2011 betragen die angemeldeten Kapitaleinlagereserven insgesamt 654 Milliarden Franken. Die gemeldeten Rückzahlungen dieser Reserven betragen im Jahre 2011 24 Milliarden Franken.</p><p>b. Per Ende 2011 liegen der Eidgenössischen Steuerverwaltung 1809 Anmeldungen für Kapitalreserven vor. Davon wurden sechs Gesellschaften eruiert, die nach der Volksabstimmung in die Schweiz zugezogen sind. Die Kapitaleinlagereserven dieser Gesellschaften per 31. Dezember 2010 betragen per Anmeldung Ende 2011 191 Milliarden Franken, wovon im Jahr 2011 1,7 Milliarden Franken an Reserven zurückbezahlt worden sind.</p><p>c. Die von 67 Gesellschaften angemeldete Summe per Ende 2011 für im Jahr 2011 gebildete Neu-Agio-Reserven beträgt 17 Milliarden Franken, wobei daran keine in die Schweiz zugezogene Gesellschaft beteiligt ist. Die Reservenausschüttungen beziehen sich nicht auf ein bestimmtes Jahr, in welchem die Kapitaleinlagereserven finanziell erbracht und buchhalterisch gebildet worden sind. Wie die ordentlichen Dividendenausschüttungen werden diese einem bestimmten Reservenkonto abgebucht.</p><p>d./e. Der Bundesrat hält an seinen mehrmals kommunizierten Ausfallschätzungen fest. Die Zunahme der Bilanzpositionen "Kapitaleinlagereserve" in 1809 Gesellschaften besagt nichts über die Rückzahlung dieser Reserven. Das Rückzahlungsvolumen pro Jahr hängt von den Entscheiden der Gesellschaften und insbesondere von deren Dividendenpolitik ab. Die Mindereinnahmen entstehen in erster Linie bei den Einkommenssteuern der natürlichen Personen und hängen davon ab, inwieweit Publikumsgesellschaften ihre vormaligen steuerbaren Dividenden durch steuerfreie Rückzahlungen von Kapitaleinlagereserven ersetzen.</p><p>f. Das zukünftige Potenzial an Kapitaleinlagereserven lässt sich heute, genauso wie vor vier Jahren, nicht eruieren. Aussagen darüber, ob von den über 300 000 Kapitalgesellschaften und Genossenschaften mit Sitz in der Schweiz im Jahre 2012 noch ein paar Hundert ihre Kapitaleinlagereserven anmelden oder ob noch ein paar Gesellschaften ihren Sitz in die Schweiz verlegen, hätten einen rein spekulativen Charakter.</p><p>g. Die Steuerausfallprognose bei der Verrechnungssteuer und den Einkommenssteuern der natürlichen Personen für das Jahr 2012 (Steuerjahr 2011) hat der Bundesrat basierend auf der Annahme von Ersatzdividenden im Umfang von 9 Milliarden Franken im Jahr 2011 in seinen Stellungnahmen und Antworten zu den Vorstössen 11.3075, 11.3777, 11.3311, 11.3308, 11.3244, 11.5484 und 11.5449 dargelegt. Bleibt es in den kommenden Jahren bei diesem Umfang, betragen die Mindereinnahmen bei der Verrechnungssteuer rund 200 bis 300 Millionen Franken und bei den Einkommenssteuern - Bund, Kantone und Gemeinden zu je etwa einem Drittel - rund 200 bis 300 Millionen Franken.</p><p>h. Der Bundesrat teilt die Auffassung nicht, dass die Möglichkeit, nicht nur den Nennwert, sondern auch das Agio steuerfrei an die Beteiligten zurückzahlen und Gewinne (für qualifizierende Investoren) teilbesteuert ausschütten zu können, die Unternehmen krisenanfälliger gemacht hat. Im Gegenteil, diese beiden Massnahmen haben zu einer Stärkung der Schweizer Unternehmenslandschaft beigetragen. Die Gründe dafür sind folgende:</p><p>- Die beiden Massnahmen verbilligen das Eigenkapital. Dadurch wurde die Eigenfinanzierung relativ zur Fremdfinanzierung attraktiver. Der Fremdfinanzierungsgrad der Unternehmen nimmt daher tendenziell ab, was die Unternehmen stärkt.</p><p>- Es besteht kein Anreiz, Gewinne auszuschütten, die im Unternehmen sinnvoll reinvestiert werden können. Die Selbstfinanzierung, d. h. die Finanzierung durch einbehaltene Gewinne, ist nämlich weiterhin die günstigste Finanzierungsform, wenn die Steuerbelastung auf persönlicher Ebene in die Betrachtung miteinbezogen wird. Demgegenüber haben die beiden Massnahmen die Anreize gestärkt, Mittel, welche in reiferen Unternehmen nicht mehr sinnvoll investiert werden können, an die Eigentümer auszuschütten bzw. zurückzuzahlen. Diese Mittel können dann namentlich jüngeren Unternehmen, bei denen erfolgversprechende Investitionsmöglichkeiten den erwirtschafteten Cash-flow noch übersteigen, zugeführt werden. Auf diesem Wege stärken die beiden Massnahmen die jüngeren Unternehmen mit überdurchschnittlicher Innovationskraft und hohen Wachstumschancen.</p><p>- Der Übergang zum Kapitaleinlageprinzip hat Unternehmenszuzüge in die Schweiz begünstigt. Auch diese neuen Unternehmen tragen zur Stärkung der Schweizer Unternehmenslandschaft bei.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Das Bundesgericht hat mit seinem Entscheid vom 20. Dezember 2011 die Unterlassungen, Fehler und Lücken der bundesrätlichen Information vor der Referendumsabstimmung vom Februar 2008 hart kritisiert.</p><p>Ich bitte daher den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Welche Steuerausfälle gab es bei Bund, Kantonen und Gemeinden aus der Teilbesteuerung der ausgeschütteten Gewinne (vgl. Botschaft 05.058, S. 4855) seit Inkrafttreten? Welches sind die Prognosen für die Zukunft?</p><p>2. Welche Steuerausfälle gab es durch die Anrechnung der Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer bei Kantonen und Gemeinden?</p><p>3. Zum Kapitaleinlageprinzip:</p><p>a. Welcher Gesamtbetrag von Reserven wurde per 31. Dezember 2011 bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung angemeldet? Wie viel davon wurde zur steuerfreien Ausschüttung genehmigt?</p><p>b. Wie viele Aktiengesellschaften bzw. Genossenschaften sind an diesen Anmeldungen beteiligt? Wie viele davon sind erst nach dem 24. Februar 2008 in die Schweiz zugezogen? Mit welchen Beträgen sind diese an den Reserveanmeldungen von Alt-Agio sowie an den genehmigten steuerfreien Ausschüttungen beteiligt?</p><p>c. Zu Neu-Agio-Reserveanmeldungen: Welche Beträge durch wie viele inländische bzw. neuzugezogene Aktiengesellschaften sind hier gemeldet worden? Wie viele Anmeldungen für eine steuerbefreite Dividenden-Ausschüttung sind genehmigt worden?</p><p>d. Wie hoch ist den Steuerausfall bei der Verrechnungssteuer 2011? Wie konnte der Bundesrat auf die Frage 11.5484 antworten, der Steuerausfall bleibe unverändert gegenüber früheren Ausfallprognosen, obwohl sich die Gesamtsumme der angemeldeten Reservenbeträge im Laufe des 2011 tagtäglich noch um Milliarden erhöht hat?</p><p>e. Wie hoch fallen die Steuerausfälle bei der direkten Bundessteuer und den Einkommenssteuern von Kantonen und Gemeinden pro 2011 aus? Wie konnte der Bundesrat auf die Frage 11.5484 antworten, die Steuerausfälle bleibe unverändert gegenüber früheren Ausfallprognosen, obwohl sich die Gesamtsumme der angemeldeten Reservenbeträge im Laufe des 2011 tagtäglich noch um Milliarden erhöht hat?</p><p>f. Wie viele Anmeldungen erwartet der Bundesrat bis Ende Juni 2012?</p><p>g. Welche Steuerausfallprognosen macht der Bundesrat für die Zeit ab 2012 für:</p><p>- die Verrechnungssteuer;</p><p>- die direkte Bundessteuer;</p><p>- die Einkommenssteuer der Kantone;</p><p>- die Einkommenssteuer der Gemeinden?</p><p>h. Ist auch der Bundesrat der Ansicht, dass diese enormen Anreize zur steuerfreien Ausschüttung die Aktiengesellschaften tendenziell ihrer Substanz berauben werden und sie damit total krisenanfällig machen werden?</p>
    • Unternehmenssteuerreform II. Zwischenbilanz der explodierten Steuerausfälle per Ende 2011

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