Die PKK, eine menschenfreundliche Organisation?
- ShortId
-
11.5001
- Id
-
20115001
- Updated
-
23.07.2024 19:16
- Language
-
de
- Title
-
Die PKK, eine menschenfreundliche Organisation?
- AdditionalIndexing
-
09;Terrorismus;Rechtshilfe;Kurdistan-Frage;Frankreich
- 1
-
- L04K04030108, Terrorismus
- L05K0401020102, Kurdistan-Frage
- L05K1001020402, Rechtshilfe
- L04K03010106, Frankreich
- Texts
-
- <p>Das Bundesstrafgericht hat den Fall so beurteilt, dass das französische Rechtshilfeersuchen zu wenig präzis darlegt, weshalb die PKK als terroristische Organisation gilt. Dies genügte den Anforderungen an die Rechtshilfe nicht. Die terroristische Eigenschaft muss nach Praxis des Bundesgerichtes anhand konkreter Fakten glaubhaft gemacht werden und nicht mit einem Verweis auf die EU-Terrorliste. Frankreich kann nun die Begründung des Rechtshilfeersuchens ergänzen. Zur ersten Frage: Die PKK figuriert auf der aktuellen EU-Terrorliste vom 31. Januar 2011. Zur zweiten Frage: Die Schweiz verfügt über keine vergleichbare Terrorliste, in welcher sie Gruppierungen als terroristische Organisationen bezeichnet. Eine solche Liste hätte ohnehin keine Auswirkung auf die richterliche Beurteilung von Straffällen oder Rechtshilfeersuchen. Die internationale Rechtshilfe erfolgt nach strafrechtlichen Kriterien. Die Strafverfolgungsorgane können nur Rechtshilfe leisten, wenn im Einzelfall die Fakten aufgeführt sind, die nach schweizerischem Strafrecht einen hinreichenden Tatverdacht begründen.</p>
- <p>In seinem Entscheid vom 19. Januar 2011 lehnte es das Bundesstrafgericht ab, Frankreich Rechtshilfe zu gewähren im Zusammenhang mit einer Untersuchung gegen die PKK, und begründete seinen Entscheid damit, dass diese Organisation von der Schweiz nicht als terroristisch eingestuft werde.</p><p>- Kann der Bundesrat bestätigen, dass die PKK auf der vom EU-Ministerrat geführten Liste der terroristischen Organisationen steht?</p><p>- Welches Merkmal fehlt der PKK, dass sie nicht auch in der Schweiz als terroristische Organisation eingestuft wird?</p>
- Die PKK, eine menschenfreundliche Organisation?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Das Bundesstrafgericht hat den Fall so beurteilt, dass das französische Rechtshilfeersuchen zu wenig präzis darlegt, weshalb die PKK als terroristische Organisation gilt. Dies genügte den Anforderungen an die Rechtshilfe nicht. Die terroristische Eigenschaft muss nach Praxis des Bundesgerichtes anhand konkreter Fakten glaubhaft gemacht werden und nicht mit einem Verweis auf die EU-Terrorliste. Frankreich kann nun die Begründung des Rechtshilfeersuchens ergänzen. Zur ersten Frage: Die PKK figuriert auf der aktuellen EU-Terrorliste vom 31. Januar 2011. Zur zweiten Frage: Die Schweiz verfügt über keine vergleichbare Terrorliste, in welcher sie Gruppierungen als terroristische Organisationen bezeichnet. Eine solche Liste hätte ohnehin keine Auswirkung auf die richterliche Beurteilung von Straffällen oder Rechtshilfeersuchen. Die internationale Rechtshilfe erfolgt nach strafrechtlichen Kriterien. Die Strafverfolgungsorgane können nur Rechtshilfe leisten, wenn im Einzelfall die Fakten aufgeführt sind, die nach schweizerischem Strafrecht einen hinreichenden Tatverdacht begründen.</p>
- <p>In seinem Entscheid vom 19. Januar 2011 lehnte es das Bundesstrafgericht ab, Frankreich Rechtshilfe zu gewähren im Zusammenhang mit einer Untersuchung gegen die PKK, und begründete seinen Entscheid damit, dass diese Organisation von der Schweiz nicht als terroristisch eingestuft werde.</p><p>- Kann der Bundesrat bestätigen, dass die PKK auf der vom EU-Ministerrat geführten Liste der terroristischen Organisationen steht?</p><p>- Welches Merkmal fehlt der PKK, dass sie nicht auch in der Schweiz als terroristische Organisation eingestuft wird?</p>
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