Ist der Terrorismus die Waffe der Gerechten?
- ShortId
-
11.5002
- Id
-
20115002
- Updated
-
23.07.2024 19:15
- Language
-
de
- Title
-
Ist der Terrorismus die Waffe der Gerechten?
- AdditionalIndexing
-
2811;Terrorismus;politische Gewalt;Ausländer/in;Einbürgerung;Aufenthalt von Ausländern/-innen
- 1
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- L04K04030108, Terrorismus
- L03K040301, politische Gewalt
- L04K05060102, Ausländer/in
- L04K05060101, Aufenthalt von Ausländern/-innen
- L05K0506010603, Einbürgerung
- Texts
-
- <p>Die öffentliche Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit stellt einen Straftatbestand dar. Die zuständigen Behörden des Kantons Neuenburg haben deshalb ein Strafverfahren gegen diese Person eingeleitet. Der Ausgang dieses Verfahrens ist abzuwarten. Im heutigen Umfeld dürfen solche Äusserungen aber nicht leicht hingenommen werden. Das Ausländerrecht sieht griffige Massnahmen vor, um gegen Personen vorzugehen, welche die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz verletzen oder gefährden. Diesen Personen kann von den zuständigen kantonalen Behörden die Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung entzogen werden. Sie können dann aus der Schweiz weggewiesen und vom Bundesamt für Migration mit einem Einreiseverbot belegt werden. Zudem kann das Bundesamt für Polizei nach Rücksprache mit dem Nachrichtendienst des Bundes zur Wahrung der inneren oder äusseren Sicherheit Einreiseverbote und Ausweisungen verfügen. Bei hängigem Strafverfahren erfolgt keine Einbürgerung, ebenso werden keine Personen eingebürgert, die eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit oder innere oder äussere Sicherheit der Schweiz darstellen.</p>
- <p>Auf einer islamistisch geprägten Website rief ein tunesischer Staatsangehöriger, der im Kanton Neuenburg wohnhaft ist, die Gerechten dazu auf, Sprengkörpergürtel zu tragen. Das ist ganz klar ein Aufruf zum Terrorismus.</p><p>- Wie interpretiert der Bundesrat diesen von Schweizer Territorium aus ergangenen Aufruf zum Massenmorden?</p><p>- Werden Massnahmen hinsichtlich der Aufenthaltsgenehmigung des Verfassers in Betracht gezogen?</p><p>- Könnte sich ein derartiges Verhalten negativ auf ein allfälliges Einbürgerungsgesuch auswirken?</p>
- Ist der Terrorismus die Waffe der Gerechten?
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die öffentliche Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit stellt einen Straftatbestand dar. Die zuständigen Behörden des Kantons Neuenburg haben deshalb ein Strafverfahren gegen diese Person eingeleitet. Der Ausgang dieses Verfahrens ist abzuwarten. Im heutigen Umfeld dürfen solche Äusserungen aber nicht leicht hingenommen werden. Das Ausländerrecht sieht griffige Massnahmen vor, um gegen Personen vorzugehen, welche die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz verletzen oder gefährden. Diesen Personen kann von den zuständigen kantonalen Behörden die Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung entzogen werden. Sie können dann aus der Schweiz weggewiesen und vom Bundesamt für Migration mit einem Einreiseverbot belegt werden. Zudem kann das Bundesamt für Polizei nach Rücksprache mit dem Nachrichtendienst des Bundes zur Wahrung der inneren oder äusseren Sicherheit Einreiseverbote und Ausweisungen verfügen. Bei hängigem Strafverfahren erfolgt keine Einbürgerung, ebenso werden keine Personen eingebürgert, die eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit oder innere oder äussere Sicherheit der Schweiz darstellen.</p>
- <p>Auf einer islamistisch geprägten Website rief ein tunesischer Staatsangehöriger, der im Kanton Neuenburg wohnhaft ist, die Gerechten dazu auf, Sprengkörpergürtel zu tragen. Das ist ganz klar ein Aufruf zum Terrorismus.</p><p>- Wie interpretiert der Bundesrat diesen von Schweizer Territorium aus ergangenen Aufruf zum Massenmorden?</p><p>- Werden Massnahmen hinsichtlich der Aufenthaltsgenehmigung des Verfassers in Betracht gezogen?</p><p>- Könnte sich ein derartiges Verhalten negativ auf ein allfälliges Einbürgerungsgesuch auswirken?</p>
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