Vom Nennwert- zum Kapitaleinlageprinzip. Steuerfreie Dividenden?
- ShortId
-
11.5027
- Id
-
20115027
- Updated
-
23.07.2024 19:10
- Language
-
de
- Title
-
Vom Nennwert- zum Kapitaleinlageprinzip. Steuerfreie Dividenden?
- AdditionalIndexing
-
24;Steuerbefreiung;Unternehmenssteuer;Einnahmen der öffentlichen Hand;Kapitaleinkommen
- 1
-
- L04K11070407, Unternehmenssteuer
- L05K0704050208, Kapitaleinkommen
- L05K1107030701, Steuerbefreiung
- L03K110205, Einnahmen der öffentlichen Hand
- Texts
-
- <p>Das Kapitaleinlageprinzip wurde in der Botschaft des Bundesrates detailliert erklärt. Auch im Abstimmungsbüchlein für die Volksabstimmung vom 24. Februar 2008 wurde unter dem Titel "Natürliche Personen" die Neuerung dem Stimmvolk dargelegt.</p><p>1. Mit der Einführung des Kapitaleinlageprinzips im Rahmen der Unternehmenssteuerreform II wurde die sachlich nicht begründete Ungleichbehandlung von Nennwert und Agio-Reserve aufgehoben. Die Agio-Reserve wie auch der Nennwert des Stamm- oder Aktienkapitals bilden Kapitaleinlagen der Inhaber der Beteiligungsrechte. Mit dem Inkrafttreten der diesbezüglichen Gesetzesbestimmungen im DBG, StHG und VStG können Gesellschaften auch die Agio-Reserve im Sinne einer Rückzahlung einer vormaligen Kapitaleinlage verrechnungssteuerfrei ausschütten. Die Ausschüttung ist, wie die Rückzahlung von Nennwertkapital, beim Inhaber der Beteiligungsrechte einkommenssteuerfrei. Aus der Sicht des Steuerrechtes handelt es sich bei der Ausschüttung der Agio-Reserve eben nicht um eine steuerfreie Ausrichtung von Dividenden. Dividenden sind aus steuerlicher Optik Mittel, die vom Unternehmen erwirtschaftet worden sind und den Beteiligungsinhabern ausgeschüttet werden. Sie sind nach wie vor steuerbar. Nicht mehr steuerbar sind alle Arten der Rückzahlung von Kapitaleinlagen, welche die Inhaber der Beteiligungsrechte getätigt haben.</p><p>2. Bis Ende Februar 2011 haben sich bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung 110 Gesellschaften gemeldet. Diese machen insgesamt Reserven aus Kapitaleinlagen von rund 200 Milliarden Franken geltend. Es geht in dieser ersten Phase um die Feststellung des Bestandes der Reserven aus Kapitaleinlagen. Die Gesellschaften müssen diese Reserven in der Handelsbilanz, die im Jahr 2011 endet, gesondert ausweisen. Mit anderen Worten: Die Gesellschaften können in der Regel bis Mitte 2012 ihren Bestand der Reserven aus Kapitaleinlagen bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung anmelden und überprüfen lassen.</p><p>3. Die Mindereinnahmen hängen mit dem Verhalten der Gesellschaften zusammen. Die Entscheide über Ausschüttungen im Jahr 2011 werden gegenwärtig von den Publikumsgesellschaften für ihre Generalversammlungen vorbereitet. Aufgrund der bisher vorliegenden Medien- und Jahresberichte der Publikumsgesellschaften betragen die Rückzahlungen von Reserven aus Kapitaleinlagen rund 8 Milliarden Franken. Als erste Steuer ist im Jahr 2011 die Verrechnungssteuer betroffen. Die Mindereinnahmen bei der Verrechnungssteuer dürften sich nur im ersten Jahr nach der Einführung des Kapitaleinlageprinzips in der Grössenordnung von 1,2 Milliarden Franken bewegen. Diese Mindereinnahmen sind auf den Effekt zurückzuführen, dass eine Verrechnungssteuer-Erhebung auf der Rückzahlung von Reserven aus Kapitaleinlagen entfällt, sich der entsprechende Rückgang der Verrechnungssteuer-Rückerstattungen aber zu einem grossen Teil erst im Folgejahr auswirkt.</p>
- <p>Börsenkotierte Unternehmen haben angekündigt, aufgrund der Unternehmenssteuerreform II Dividenden steuerfrei aus den Agio-Reserven auszuschütten. Von steuerfreien Dividenden von Publikumsgesellschaften war in den Materialien und im Abstimmungskampf nie die Rede.</p><p>1. Können aus Agio-Reserven steuerfrei Dividenden ausgerichtet werden?</p><p>2. Wie viele Gesuche um Umlagerung von Reserven zu steuerbefreiten Reserven sind bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung eingegangen?</p><p>3. Wie hoch sind die zu erwartenden Einnahmenausfälle von Bund und Kantonen und bei der Verrechnungssteuer?</p>
- Vom Nennwert- zum Kapitaleinlageprinzip. Steuerfreie Dividenden?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Das Kapitaleinlageprinzip wurde in der Botschaft des Bundesrates detailliert erklärt. Auch im Abstimmungsbüchlein für die Volksabstimmung vom 24. Februar 2008 wurde unter dem Titel "Natürliche Personen" die Neuerung dem Stimmvolk dargelegt.</p><p>1. Mit der Einführung des Kapitaleinlageprinzips im Rahmen der Unternehmenssteuerreform II wurde die sachlich nicht begründete Ungleichbehandlung von Nennwert und Agio-Reserve aufgehoben. Die Agio-Reserve wie auch der Nennwert des Stamm- oder Aktienkapitals bilden Kapitaleinlagen der Inhaber der Beteiligungsrechte. Mit dem Inkrafttreten der diesbezüglichen Gesetzesbestimmungen im DBG, StHG und VStG können Gesellschaften auch die Agio-Reserve im Sinne einer Rückzahlung einer vormaligen Kapitaleinlage verrechnungssteuerfrei ausschütten. Die Ausschüttung ist, wie die Rückzahlung von Nennwertkapital, beim Inhaber der Beteiligungsrechte einkommenssteuerfrei. Aus der Sicht des Steuerrechtes handelt es sich bei der Ausschüttung der Agio-Reserve eben nicht um eine steuerfreie Ausrichtung von Dividenden. Dividenden sind aus steuerlicher Optik Mittel, die vom Unternehmen erwirtschaftet worden sind und den Beteiligungsinhabern ausgeschüttet werden. Sie sind nach wie vor steuerbar. Nicht mehr steuerbar sind alle Arten der Rückzahlung von Kapitaleinlagen, welche die Inhaber der Beteiligungsrechte getätigt haben.</p><p>2. Bis Ende Februar 2011 haben sich bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung 110 Gesellschaften gemeldet. Diese machen insgesamt Reserven aus Kapitaleinlagen von rund 200 Milliarden Franken geltend. Es geht in dieser ersten Phase um die Feststellung des Bestandes der Reserven aus Kapitaleinlagen. Die Gesellschaften müssen diese Reserven in der Handelsbilanz, die im Jahr 2011 endet, gesondert ausweisen. Mit anderen Worten: Die Gesellschaften können in der Regel bis Mitte 2012 ihren Bestand der Reserven aus Kapitaleinlagen bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung anmelden und überprüfen lassen.</p><p>3. Die Mindereinnahmen hängen mit dem Verhalten der Gesellschaften zusammen. Die Entscheide über Ausschüttungen im Jahr 2011 werden gegenwärtig von den Publikumsgesellschaften für ihre Generalversammlungen vorbereitet. Aufgrund der bisher vorliegenden Medien- und Jahresberichte der Publikumsgesellschaften betragen die Rückzahlungen von Reserven aus Kapitaleinlagen rund 8 Milliarden Franken. Als erste Steuer ist im Jahr 2011 die Verrechnungssteuer betroffen. Die Mindereinnahmen bei der Verrechnungssteuer dürften sich nur im ersten Jahr nach der Einführung des Kapitaleinlageprinzips in der Grössenordnung von 1,2 Milliarden Franken bewegen. Diese Mindereinnahmen sind auf den Effekt zurückzuführen, dass eine Verrechnungssteuer-Erhebung auf der Rückzahlung von Reserven aus Kapitaleinlagen entfällt, sich der entsprechende Rückgang der Verrechnungssteuer-Rückerstattungen aber zu einem grossen Teil erst im Folgejahr auswirkt.</p>
- <p>Börsenkotierte Unternehmen haben angekündigt, aufgrund der Unternehmenssteuerreform II Dividenden steuerfrei aus den Agio-Reserven auszuschütten. Von steuerfreien Dividenden von Publikumsgesellschaften war in den Materialien und im Abstimmungskampf nie die Rede.</p><p>1. Können aus Agio-Reserven steuerfrei Dividenden ausgerichtet werden?</p><p>2. Wie viele Gesuche um Umlagerung von Reserven zu steuerbefreiten Reserven sind bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung eingegangen?</p><p>3. Wie hoch sind die zu erwartenden Einnahmenausfälle von Bund und Kantonen und bei der Verrechnungssteuer?</p>
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