Finanzielle Unterstützung für Kriminelle aus dem Maghreb

ShortId
11.5035
Id
20115035
Updated
23.07.2024 19:10
Language
de
Title
Finanzielle Unterstützung für Kriminelle aus dem Maghreb
AdditionalIndexing
2811;Grosser Maghreb;Rückkehrbeihilfe;Kriminalität;Maghreb
1
  • L05K0304010201, Maghreb
  • L04K03040102, Grosser Maghreb
  • L05K0108030603, Rückkehrbeihilfe
  • L04K01010208, Kriminalität
Texts
  • <p>Das Bundesamt für Migration (BFM) prüft derzeit, ob ein nationales Rückkehrhilfeprogramm für Personen durchgeführt werden kann, die sich in Ausschaffungshaft oder Durchsetzungshaft befinden und freiwillig zurückkehren wollen, dies unabhängig von der Nationalität der betroffenen Personen. Zudem prüft das BFM ebenfalls die Möglichkeit eines kantonalen Rückkehrhilfeprogramms für Personen aus dem Maghreb, die in der Schweiz Bagatelldelikte - gemäss Definition im Schweizer Strafgesetzbuch - begangen haben und deren Strafe schon fast verbüsst ist. Dieses Projekt zielt darauf ab, die freiwillige Rückkehr der betroffenen Personen in ihren Heimatstaat zu fördern. Die finanzielle Hilfe des Bundes wäre im Rahmen dieses Projektes marginal, da die Verantwortung für den Vollzug der Rückkehr bei den kantonalen Behörden liegt. Gemäss den gültigen gesetzlichen Bestimmungen beläuft sich der Betrag dieser Bundeshilfe auf maximal 600 Franken pro Person. Der kantonale Beitrag fällt hingegen in die Zuständigkeit der Kantone.</p>
  • <p>Laut "Tages-Anzeiger" vom 19. Februar 2011 plant das Bundesamt für Migration (BFM), ein Rückkehrhilfeprogramm für Kleinkriminelle aus dem Maghreb einzuführen.</p><p>- Was versteht das BFM unter "Kleinkriminalität" (Beispiele)?</p><p>- Welchen Maximalbetrag können Kriminelle erhalten, die besagtes Programm in Anspruch nehmen?</p><p>- Wie hoch ist das Budget des BFM für dieses Projekt?</p>
  • Finanzielle Unterstützung für Kriminelle aus dem Maghreb
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Bundesamt für Migration (BFM) prüft derzeit, ob ein nationales Rückkehrhilfeprogramm für Personen durchgeführt werden kann, die sich in Ausschaffungshaft oder Durchsetzungshaft befinden und freiwillig zurückkehren wollen, dies unabhängig von der Nationalität der betroffenen Personen. Zudem prüft das BFM ebenfalls die Möglichkeit eines kantonalen Rückkehrhilfeprogramms für Personen aus dem Maghreb, die in der Schweiz Bagatelldelikte - gemäss Definition im Schweizer Strafgesetzbuch - begangen haben und deren Strafe schon fast verbüsst ist. Dieses Projekt zielt darauf ab, die freiwillige Rückkehr der betroffenen Personen in ihren Heimatstaat zu fördern. Die finanzielle Hilfe des Bundes wäre im Rahmen dieses Projektes marginal, da die Verantwortung für den Vollzug der Rückkehr bei den kantonalen Behörden liegt. Gemäss den gültigen gesetzlichen Bestimmungen beläuft sich der Betrag dieser Bundeshilfe auf maximal 600 Franken pro Person. Der kantonale Beitrag fällt hingegen in die Zuständigkeit der Kantone.</p>
    • <p>Laut "Tages-Anzeiger" vom 19. Februar 2011 plant das Bundesamt für Migration (BFM), ein Rückkehrhilfeprogramm für Kleinkriminelle aus dem Maghreb einzuführen.</p><p>- Was versteht das BFM unter "Kleinkriminalität" (Beispiele)?</p><p>- Welchen Maximalbetrag können Kriminelle erhalten, die besagtes Programm in Anspruch nehmen?</p><p>- Wie hoch ist das Budget des BFM für dieses Projekt?</p>
    • Finanzielle Unterstützung für Kriminelle aus dem Maghreb

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