Aufschub der Reform zur Regelung der elterlichen Sorge. Änderung des Zivil- und des Strafgesetzbuches
- ShortId
-
11.5036
- Id
-
20115036
- Updated
-
23.07.2024 19:04
- Language
-
de
- Title
-
Aufschub der Reform zur Regelung der elterlichen Sorge. Änderung des Zivil- und des Strafgesetzbuches
- AdditionalIndexing
-
28;Eherecht;Ehescheidung;Sorgerecht;Trennung der Ehepartner;Frist
- 1
-
- L05K0103010401, Sorgerecht
- L05K0503020802, Frist
- L05K0103010303, Ehescheidung
- L04K01030107, Trennung der Ehepartner
- L05K0103010302, Eherecht
- Texts
-
- <p>Herr Nationalrat Hiltpold wirft drei Fragen auf, die getrennt zu beantworten sind:</p><p>1. Der Bundesrat lässt die Vorlage zur gemeinsamen elterlichen Sorge überarbeiten, weil er auch die wirtschaftlichen Sorgen alleinerziehender Mütter und Väter sehr ernst nimmt. Die Vorlage soll auch unterhaltsrechtliche Fragen regeln, damit die Situation jenes Elternteils verbessert werden kann, der trotz gemeinsamer elterlicher Sorge das Kind hauptsächlich betreut. Beide Elternteile haben eben nicht nur Rechte in Bezug auf die elterliche Sorge, sondern auch Verantwortung für das wirtschaftliche Fortkommen des Kindes. Dieses wiederum hat nicht nur ein Recht auf eine eigenständige Beziehung zu Mutter und Vater, sondern auch auf den Weiterbestand stabiler und verlässlicher Betreuungsverhältnisse und auf finanzielle Sicherheit.</p><p>2. Der Bundesrat will das Projekt noch in diesem Jahr in die Vernehmlassung schicken. Zu den grossen Linien des Projektes kann sich der Bundesrat zum heutigen Zeitpunkt noch nicht äussern.</p><p>3. Der Bundesrat hat sich noch nicht dazu geäussert, ob er dem Parlament eine einzige oder zwei Botschaften unterbreiten wird. In beiden Bereichen sollen die Eltern fair und gleich behandelt werden.</p>
- <p>Der Bundesrat hat beschlossen, die Vorlage zur elterlichen Sorge aufzuschieben, obwohl die Reaktionen darauf in der Vernehmlassung weitestgehend positiv waren. Deshalb ersuche ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche wesentlichen Gründe führten hauptsächlich zu diesem Aufschub?</p><p>2. Wann wird die neue Revisionsvorlage unterbreitet, und welches werden die Grundzüge der neuen Vorlage sein?</p><p>3. Werden auch vermögensrechtliche Aspekte in die Vorlage mit einbezogen, und falls ja, werden beide Elternteile gleich behandelt?</p>
- Aufschub der Reform zur Regelung der elterlichen Sorge. Änderung des Zivil- und des Strafgesetzbuches
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Herr Nationalrat Hiltpold wirft drei Fragen auf, die getrennt zu beantworten sind:</p><p>1. Der Bundesrat lässt die Vorlage zur gemeinsamen elterlichen Sorge überarbeiten, weil er auch die wirtschaftlichen Sorgen alleinerziehender Mütter und Väter sehr ernst nimmt. Die Vorlage soll auch unterhaltsrechtliche Fragen regeln, damit die Situation jenes Elternteils verbessert werden kann, der trotz gemeinsamer elterlicher Sorge das Kind hauptsächlich betreut. Beide Elternteile haben eben nicht nur Rechte in Bezug auf die elterliche Sorge, sondern auch Verantwortung für das wirtschaftliche Fortkommen des Kindes. Dieses wiederum hat nicht nur ein Recht auf eine eigenständige Beziehung zu Mutter und Vater, sondern auch auf den Weiterbestand stabiler und verlässlicher Betreuungsverhältnisse und auf finanzielle Sicherheit.</p><p>2. Der Bundesrat will das Projekt noch in diesem Jahr in die Vernehmlassung schicken. Zu den grossen Linien des Projektes kann sich der Bundesrat zum heutigen Zeitpunkt noch nicht äussern.</p><p>3. Der Bundesrat hat sich noch nicht dazu geäussert, ob er dem Parlament eine einzige oder zwei Botschaften unterbreiten wird. In beiden Bereichen sollen die Eltern fair und gleich behandelt werden.</p>
- <p>Der Bundesrat hat beschlossen, die Vorlage zur elterlichen Sorge aufzuschieben, obwohl die Reaktionen darauf in der Vernehmlassung weitestgehend positiv waren. Deshalb ersuche ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche wesentlichen Gründe führten hauptsächlich zu diesem Aufschub?</p><p>2. Wann wird die neue Revisionsvorlage unterbreitet, und welches werden die Grundzüge der neuen Vorlage sein?</p><p>3. Werden auch vermögensrechtliche Aspekte in die Vorlage mit einbezogen, und falls ja, werden beide Elternteile gleich behandelt?</p>
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