Rückweisung der Änderung von Artikel 220 StGB. Unterstützt der Bundesrat die Behinderung oder gar Verletzung des Anspruchs auf persönlichen Verkehr zwischen Kind und nichtsorgeberechtigtem Elternteil?
- ShortId
-
11.5037
- Id
-
20115037
- Updated
-
23.07.2024 19:04
- Language
-
de
- Title
-
Rückweisung der Änderung von Artikel 220 StGB. Unterstützt der Bundesrat die Behinderung oder gar Verletzung des Anspruchs auf persönlichen Verkehr zwischen Kind und nichtsorgeberechtigtem Elternteil?
- AdditionalIndexing
-
28;Eherecht;geschiedene Person;Ehescheidung;Kind;Strafe;Sorgerecht
- 1
-
- L05K0103010302, Eherecht
- L04K01030501, geschiedene Person
- L05K0107010205, Kind
- L05K0103010401, Sorgerecht
- L03K050101, Strafe
- L05K0103010303, Ehescheidung
- Texts
-
- <p>Herr Nationalrat Hiltpold wirft zwei Fragen auf, die getrennt zu beantworten sind:</p><p>1. Der Bundesrat steht nach wie vor voll und ganz hinter dem Anspruch des Kindes auf persönlichen Verkehr zu jenem Elternteil, dem nicht bereits das Sorge- bzw. Obhutsrecht zusteht. Er verurteilt es, wenn der sorge- bzw. obhutsberechtigte Elternteil dieses Besuchsrecht verweigert.</p><p>2. Der Bundesrat hat wiederholt erklärt, dass er der Meinung ist, dass die Verweigerung des Besuchsrechtes bei völliger Einsichtslosigkeit eines Elternteils auch strafrechtliche Konsequenzen haben muss. Dieser Meinung hat sich auch eine deutliche Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer angeschlossen. Der Bundesrat ist aber der Meinung, dass diese Frage nicht isoliert behandelt werden kann, sondern dass es insgesamt eine Lösung braucht, die das Kindeswohl ins Zentrum stellt.</p>
- <p>Ich ersuche den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Hat der Bundesrat seine Meinung geändert hinsichtlich der Schwere der Auswirkungen für das Kind, wenn sein grundlegendes Recht auf regelmässigen persönlichen Verkehr mit dem nichtsorgeberechtigten Elternteil behindert oder gar verletzt wird?</p><p>2. Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass die Änderung von Artikel 220 StGB dringlich ist und dem Parlament unabhängig von den Fragen zur elterlichen Sorge umgehend zur Behandlung vorgelegt werden kann?</p>
- Rückweisung der Änderung von Artikel 220 StGB. Unterstützt der Bundesrat die Behinderung oder gar Verletzung des Anspruchs auf persönlichen Verkehr zwischen Kind und nichtsorgeberechtigtem Elternteil?
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Herr Nationalrat Hiltpold wirft zwei Fragen auf, die getrennt zu beantworten sind:</p><p>1. Der Bundesrat steht nach wie vor voll und ganz hinter dem Anspruch des Kindes auf persönlichen Verkehr zu jenem Elternteil, dem nicht bereits das Sorge- bzw. Obhutsrecht zusteht. Er verurteilt es, wenn der sorge- bzw. obhutsberechtigte Elternteil dieses Besuchsrecht verweigert.</p><p>2. Der Bundesrat hat wiederholt erklärt, dass er der Meinung ist, dass die Verweigerung des Besuchsrechtes bei völliger Einsichtslosigkeit eines Elternteils auch strafrechtliche Konsequenzen haben muss. Dieser Meinung hat sich auch eine deutliche Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer angeschlossen. Der Bundesrat ist aber der Meinung, dass diese Frage nicht isoliert behandelt werden kann, sondern dass es insgesamt eine Lösung braucht, die das Kindeswohl ins Zentrum stellt.</p>
- <p>Ich ersuche den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Hat der Bundesrat seine Meinung geändert hinsichtlich der Schwere der Auswirkungen für das Kind, wenn sein grundlegendes Recht auf regelmässigen persönlichen Verkehr mit dem nichtsorgeberechtigten Elternteil behindert oder gar verletzt wird?</p><p>2. Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass die Änderung von Artikel 220 StGB dringlich ist und dem Parlament unabhängig von den Fragen zur elterlichen Sorge umgehend zur Behandlung vorgelegt werden kann?</p>
- Rückweisung der Änderung von Artikel 220 StGB. Unterstützt der Bundesrat die Behinderung oder gar Verletzung des Anspruchs auf persönlichen Verkehr zwischen Kind und nichtsorgeberechtigtem Elternteil?
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