Unternehmenssteuerreform II. Irreführung der Stimmbürger

ShortId
11.5068
Id
20115068
Updated
23.07.2024 19:13
Language
de
Title
Unternehmenssteuerreform II. Irreführung der Stimmbürger
AdditionalIndexing
24;Steuerbefreiung;Unternehmenssteuer;Einnahmen der öffentlichen Hand;Kapitaleinkommen;Abstimmungserläuterungen;Informationsverbreitung
1
  • L03K110205, Einnahmen der öffentlichen Hand
  • L05K1107030701, Steuerbefreiung
  • L05K0704050208, Kapitaleinkommen
  • L04K11070407, Unternehmenssteuer
  • L06K080102010201, Abstimmungserläuterungen
  • L04K12010202, Informationsverbreitung
Texts
  • <p>Nach den geltenden Buchführungsvorschriften werden Kapitaleinlagen nicht gesondert ausgewiesen. Der Bundesrat hat deshalb immer betont, dass es nicht möglich ist, die in den letzten Jahren gebildeten Reserven aus Kapitaleinlagen zu ermitteln, welche nun steuerfrei zurückbezahlt werden können. Es liegen keine Missbräuche vor. Reserven aus Kapitaleinlagen werden vom Aktionär in seine Gesellschaft eingelegt. Es handelt sich somit nicht um Reserven, die aus erwirtschafteten Gewinnen der Gesellschaft geäufnet werden. Die steuerfreie Rückführung von Reserven aus Kapitaleinlagen an die Aktionäre ist somit systemgerecht.</p>
  • <p>Bei der Umsetzung der an der Urne nur äusserst knapp gutgeheissenen Unternehmenssteuerreform II zeigt sich nun, dass über das sogenannte Kapitaleinlageprinzip massive Steuerausfälle entstehen, von denen weder gegenüber dem Parlament noch in den Abstimmungsunterlagen die Rede war.</p><p>Was will der Bundesrat unternehmen, um die Missbräuche zu stoppen?</p>
  • Unternehmenssteuerreform II. Irreführung der Stimmbürger
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Nach den geltenden Buchführungsvorschriften werden Kapitaleinlagen nicht gesondert ausgewiesen. Der Bundesrat hat deshalb immer betont, dass es nicht möglich ist, die in den letzten Jahren gebildeten Reserven aus Kapitaleinlagen zu ermitteln, welche nun steuerfrei zurückbezahlt werden können. Es liegen keine Missbräuche vor. Reserven aus Kapitaleinlagen werden vom Aktionär in seine Gesellschaft eingelegt. Es handelt sich somit nicht um Reserven, die aus erwirtschafteten Gewinnen der Gesellschaft geäufnet werden. Die steuerfreie Rückführung von Reserven aus Kapitaleinlagen an die Aktionäre ist somit systemgerecht.</p>
    • <p>Bei der Umsetzung der an der Urne nur äusserst knapp gutgeheissenen Unternehmenssteuerreform II zeigt sich nun, dass über das sogenannte Kapitaleinlageprinzip massive Steuerausfälle entstehen, von denen weder gegenüber dem Parlament noch in den Abstimmungsunterlagen die Rede war.</p><p>Was will der Bundesrat unternehmen, um die Missbräuche zu stoppen?</p>
    • Unternehmenssteuerreform II. Irreführung der Stimmbürger

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