Korrekte Umsetzung der Neuordnung der Pflegefinanzierung in den Kantonen

ShortId
11.5070
Id
20115070
Updated
23.07.2024 19:07
Language
de
Title
Korrekte Umsetzung der Neuordnung der Pflegefinanzierung in den Kantonen
AdditionalIndexing
2841;Krankenpflege;Kanton;Pflegeheim;Selbstbehalt
1
  • L06K010505110101, Krankenpflege
  • L06K010505110102, Pflegeheim
  • L05K1110011303, Selbstbehalt
  • L06K080701020108, Kanton
Texts
  • <p>Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.</p>
  • <p>Die neue Pflegefinanzierung ist in Kraft. Heimbewohnerinnen und -bewohner sollen sich mit maximal Fr. 21.60 pro Tag an den Pflegekosten beteiligten. Scheinbar kommen einzelne Kantone der vom Gesetzgeber gewollten Begrenzung der Eigenbeteiligung nicht nach.</p><p>Was unternimmt der Bundesrat, damit bei der Umsetzung der Neuordnung einheitliche Eckwerte bei der Kostenabgrenzung berücksichtigt werden und der vom Gesetzgeber gewollten Begrenzung der Eigenbeteiligung an den Pflegekosten Nachachtung verschafft wird?</p>
  • Korrekte Umsetzung der Neuordnung der Pflegefinanzierung in den Kantonen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.</p>
    • <p>Die neue Pflegefinanzierung ist in Kraft. Heimbewohnerinnen und -bewohner sollen sich mit maximal Fr. 21.60 pro Tag an den Pflegekosten beteiligten. Scheinbar kommen einzelne Kantone der vom Gesetzgeber gewollten Begrenzung der Eigenbeteiligung nicht nach.</p><p>Was unternimmt der Bundesrat, damit bei der Umsetzung der Neuordnung einheitliche Eckwerte bei der Kostenabgrenzung berücksichtigt werden und der vom Gesetzgeber gewollten Begrenzung der Eigenbeteiligung an den Pflegekosten Nachachtung verschafft wird?</p>
    • Korrekte Umsetzung der Neuordnung der Pflegefinanzierung in den Kantonen

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