Rütli 2007. Informant

ShortId
11.5072
Id
20115072
Updated
23.07.2024 19:12
Language
de
Title
Rütli 2007. Informant
AdditionalIndexing
09;gerichtliche Untersuchung;Gedächtnisfeier;Attentat;Nachrichtendienst;Informationsverbreitung;Amtsgeheimnis
1
  • L05K0402031401, Nachrichtendienst
  • L06K080701010103, Amtsgeheimnis
  • L04K12010202, Informationsverbreitung
  • L04K05040102, gerichtliche Untersuchung
  • L04K01060304, Gedächtnisfeier
  • L04K04030101, Attentat
Texts
  • <p>Der Bundesrat hatte beim Entscheid, ob der Nachrichtendienst den Strafverfolgungsbehörden Rechtshilfe leisten muss, eine Interessenabwägung vorzunehmen. Er gelangte zum Schluss, das Interesse der Auskunftsperson und ihrer Angehörigen am Schutz vor möglichen Vergeltungsakten des Beschuldigten stehe der Herausgabe der Akten entgegen, da mit der Gewaltbereitschaft des Beschuldigten gerechnet werden musste. Dass die Ablehnung der Rechtshilfe - ähnlich wie die Berufung auf ein Zeugnisverweigerungsrecht - die lückenlose Untersuchung einer Straftat erschwert, liegt in der Natur der Sache und muss hingenommen werden.</p>
  • <p>- Wie kommt der Bundesrat im Zusammenhang mit der Rütli-Bundesfeier 2007 darauf, den Strafbehörden die Akteneinsicht bezüglich des von ihm und dem Geheimdienst eingesetzten Informanten zu verweigern?</p><p>- Wird nicht ein Informant vor einem Strafverfahren gegen ihn - falsche Anschuldigung, Irreführung der Rechtspflege - geschützt und Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit verhindert?</p><p>- Staatsschutz-Bundesrat?</p>
  • Rütli 2007. Informant
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hatte beim Entscheid, ob der Nachrichtendienst den Strafverfolgungsbehörden Rechtshilfe leisten muss, eine Interessenabwägung vorzunehmen. Er gelangte zum Schluss, das Interesse der Auskunftsperson und ihrer Angehörigen am Schutz vor möglichen Vergeltungsakten des Beschuldigten stehe der Herausgabe der Akten entgegen, da mit der Gewaltbereitschaft des Beschuldigten gerechnet werden musste. Dass die Ablehnung der Rechtshilfe - ähnlich wie die Berufung auf ein Zeugnisverweigerungsrecht - die lückenlose Untersuchung einer Straftat erschwert, liegt in der Natur der Sache und muss hingenommen werden.</p>
    • <p>- Wie kommt der Bundesrat im Zusammenhang mit der Rütli-Bundesfeier 2007 darauf, den Strafbehörden die Akteneinsicht bezüglich des von ihm und dem Geheimdienst eingesetzten Informanten zu verweigern?</p><p>- Wird nicht ein Informant vor einem Strafverfahren gegen ihn - falsche Anschuldigung, Irreführung der Rechtspflege - geschützt und Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit verhindert?</p><p>- Staatsschutz-Bundesrat?</p>
    • Rütli 2007. Informant

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