Wann kommt die gemeinsame elterliche Sorge?

ShortId
11.5079
Id
20115079
Updated
23.07.2024 19:14
Language
de
Title
Wann kommt die gemeinsame elterliche Sorge?
AdditionalIndexing
28;Eherecht;Ehescheidung;Sorgerecht;Trennung der Ehepartner;Frist
1
  • L05K0103010401, Sorgerecht
  • L05K0503020802, Frist
  • L05K0103010303, Ehescheidung
  • L04K01030107, Trennung der Ehepartner
  • L05K0103010302, Eherecht
Texts
  • <p>Der Bundesrat ist wie Herr Nationalrat von Graffenried der Meinung, dass sowohl in Bezug auf die gemeinsame elterliche Sorge als auch in Bezug auf Mankofälle Handlungsbedarf besteht. Beide Anliegen beschlagen das gleiche Thema, d. h. die Frage, wie die elterliche Verantwortung im Umgang mit gemeinsamen Kindern aussieht. Es macht daher Sinn, die beiden Anliegen dem Parlament zusammen zu unterbreiten. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass dadurch die Neuregelung der elterlichen Sorge eine gewisse Verzögerung erfahren könnte. Er nimmt diese Verzögerung aber im Hinblick auf eine überzeugende und kohärente Lösung in Kauf, die das Wohl des Kindes, das auf Sorge und Unterhalt angewiesen ist, ins Zentrum stellt.</p>
  • <p>Seit sechs Jahren wird an der gemeinsamen elterlichen Sorge nach der Scheidung als Regelfall gearbeitet. Diese Vorlage soll nun an eine zweite, aber davon getrennte Vorlage über das Vorgehen bei Mankofällen im Unterhaltsrecht gekoppelt werden und wird damit erheblich verzögert. Auch diese zweite Vorlage drängt sich auf.</p><p>Warum aber soll die gemeinsame elterliche Sorge damit verzögert werden?</p>
  • Wann kommt die gemeinsame elterliche Sorge?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat ist wie Herr Nationalrat von Graffenried der Meinung, dass sowohl in Bezug auf die gemeinsame elterliche Sorge als auch in Bezug auf Mankofälle Handlungsbedarf besteht. Beide Anliegen beschlagen das gleiche Thema, d. h. die Frage, wie die elterliche Verantwortung im Umgang mit gemeinsamen Kindern aussieht. Es macht daher Sinn, die beiden Anliegen dem Parlament zusammen zu unterbreiten. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass dadurch die Neuregelung der elterlichen Sorge eine gewisse Verzögerung erfahren könnte. Er nimmt diese Verzögerung aber im Hinblick auf eine überzeugende und kohärente Lösung in Kauf, die das Wohl des Kindes, das auf Sorge und Unterhalt angewiesen ist, ins Zentrum stellt.</p>
    • <p>Seit sechs Jahren wird an der gemeinsamen elterlichen Sorge nach der Scheidung als Regelfall gearbeitet. Diese Vorlage soll nun an eine zweite, aber davon getrennte Vorlage über das Vorgehen bei Mankofällen im Unterhaltsrecht gekoppelt werden und wird damit erheblich verzögert. Auch diese zweite Vorlage drängt sich auf.</p><p>Warum aber soll die gemeinsame elterliche Sorge damit verzögert werden?</p>
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