Wann kommt die gemeinsame elterliche Sorge?
- ShortId
-
11.5079
- Id
-
20115079
- Updated
-
23.07.2024 19:14
- Language
-
de
- Title
-
Wann kommt die gemeinsame elterliche Sorge?
- AdditionalIndexing
-
28;Eherecht;Ehescheidung;Sorgerecht;Trennung der Ehepartner;Frist
- 1
-
- L05K0103010401, Sorgerecht
- L05K0503020802, Frist
- L05K0103010303, Ehescheidung
- L04K01030107, Trennung der Ehepartner
- L05K0103010302, Eherecht
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat ist wie Herr Nationalrat von Graffenried der Meinung, dass sowohl in Bezug auf die gemeinsame elterliche Sorge als auch in Bezug auf Mankofälle Handlungsbedarf besteht. Beide Anliegen beschlagen das gleiche Thema, d. h. die Frage, wie die elterliche Verantwortung im Umgang mit gemeinsamen Kindern aussieht. Es macht daher Sinn, die beiden Anliegen dem Parlament zusammen zu unterbreiten. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass dadurch die Neuregelung der elterlichen Sorge eine gewisse Verzögerung erfahren könnte. Er nimmt diese Verzögerung aber im Hinblick auf eine überzeugende und kohärente Lösung in Kauf, die das Wohl des Kindes, das auf Sorge und Unterhalt angewiesen ist, ins Zentrum stellt.</p>
- <p>Seit sechs Jahren wird an der gemeinsamen elterlichen Sorge nach der Scheidung als Regelfall gearbeitet. Diese Vorlage soll nun an eine zweite, aber davon getrennte Vorlage über das Vorgehen bei Mankofällen im Unterhaltsrecht gekoppelt werden und wird damit erheblich verzögert. Auch diese zweite Vorlage drängt sich auf.</p><p>Warum aber soll die gemeinsame elterliche Sorge damit verzögert werden?</p>
- Wann kommt die gemeinsame elterliche Sorge?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Bundesrat ist wie Herr Nationalrat von Graffenried der Meinung, dass sowohl in Bezug auf die gemeinsame elterliche Sorge als auch in Bezug auf Mankofälle Handlungsbedarf besteht. Beide Anliegen beschlagen das gleiche Thema, d. h. die Frage, wie die elterliche Verantwortung im Umgang mit gemeinsamen Kindern aussieht. Es macht daher Sinn, die beiden Anliegen dem Parlament zusammen zu unterbreiten. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass dadurch die Neuregelung der elterlichen Sorge eine gewisse Verzögerung erfahren könnte. Er nimmt diese Verzögerung aber im Hinblick auf eine überzeugende und kohärente Lösung in Kauf, die das Wohl des Kindes, das auf Sorge und Unterhalt angewiesen ist, ins Zentrum stellt.</p>
- <p>Seit sechs Jahren wird an der gemeinsamen elterlichen Sorge nach der Scheidung als Regelfall gearbeitet. Diese Vorlage soll nun an eine zweite, aber davon getrennte Vorlage über das Vorgehen bei Mankofällen im Unterhaltsrecht gekoppelt werden und wird damit erheblich verzögert. Auch diese zweite Vorlage drängt sich auf.</p><p>Warum aber soll die gemeinsame elterliche Sorge damit verzögert werden?</p>
- Wann kommt die gemeinsame elterliche Sorge?
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