Entscheid des Europäischen Gerichtshofes zu den Versicherungstarifen für Männer und Frauen

ShortId
11.5080
Id
20115080
Updated
23.07.2024 19:08
Language
de
Title
Entscheid des Europäischen Gerichtshofes zu den Versicherungstarifen für Männer und Frauen
AdditionalIndexing
24;2841;Gleichstellung von Mann und Frau;Krankenversicherung;Zusatzversicherung;Versicherungsprämie;Gerichtshof EU
1
  • L05K1110011305, Versicherungsprämie
  • L04K05020305, Gleichstellung von Mann und Frau
  • L04K09030105, Gerichtshof EU
  • L05K1110011201, Zusatzversicherung
  • L04K01040109, Krankenversicherung
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 1. März 2011 zur Kenntnis genommen und wird es einer vertieften Analyse unterziehen. Nach einer ersten Prüfung kann aber festgehalten werden, dass das Urteil keine unmittelbare Wirkung auf die Schweiz hat. Mögliche mittelbare Auswirkungen sind allenfalls bei der Totalrevision des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG; SR 221.229.1) zu berücksichtigen. Der Vernehmlassungsentwurf zum VVG enthält im Übrigen bereits eine Regelung zur Frage der Prämiendifferenzierung nach Geschlecht. Entgegen der EU-Regelung sieht der Vernehmlassungsentwurf von einem Verbot ab, verlangt aber eine entsprechende Informationspflicht. Die Versicherer sind demnach verpflichtet, vor Vertragsabschluss die Versicherungsinteressenten über eine entsprechende Prämiendifferenzierung zu informieren. Selbstverständlich muss eine solche Tarifierung bereits heute auf versicherungstechnischen und statistischen Daten beruhen. Nicht zulässig sind demnach willkürliche, sich nicht auf solche Grundlagen stützende Prämien. Wie sich das Urteil auf die laufende Totalrevision des VVG auswirkt, wird im Rahmen der Botschaft beantwortet werden. Die Botschaft soll im Sommer dieses Jahres dem Parlament unterbreitet werden.</p>
  • <p>Der Europäische Gerichtshof verbietet ab Ende 2012 unterschiedliche Versicherungstarife für Frauen und Männer. Das Gericht befand, dass die bislang übliche Berücksichtigung des Geschlechts als "Risikofaktor" eine unzulässige Diskriminierung darstelle.</p><p>Wie stellt sich der Bundesrat dazu, vor allem auch in Bezug auf die Prämien der Krankenkassen-Zusatzversicherungen in der Schweiz?</p>
  • Entscheid des Europäischen Gerichtshofes zu den Versicherungstarifen für Männer und Frauen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 1. März 2011 zur Kenntnis genommen und wird es einer vertieften Analyse unterziehen. Nach einer ersten Prüfung kann aber festgehalten werden, dass das Urteil keine unmittelbare Wirkung auf die Schweiz hat. Mögliche mittelbare Auswirkungen sind allenfalls bei der Totalrevision des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG; SR 221.229.1) zu berücksichtigen. Der Vernehmlassungsentwurf zum VVG enthält im Übrigen bereits eine Regelung zur Frage der Prämiendifferenzierung nach Geschlecht. Entgegen der EU-Regelung sieht der Vernehmlassungsentwurf von einem Verbot ab, verlangt aber eine entsprechende Informationspflicht. Die Versicherer sind demnach verpflichtet, vor Vertragsabschluss die Versicherungsinteressenten über eine entsprechende Prämiendifferenzierung zu informieren. Selbstverständlich muss eine solche Tarifierung bereits heute auf versicherungstechnischen und statistischen Daten beruhen. Nicht zulässig sind demnach willkürliche, sich nicht auf solche Grundlagen stützende Prämien. Wie sich das Urteil auf die laufende Totalrevision des VVG auswirkt, wird im Rahmen der Botschaft beantwortet werden. Die Botschaft soll im Sommer dieses Jahres dem Parlament unterbreitet werden.</p>
    • <p>Der Europäische Gerichtshof verbietet ab Ende 2012 unterschiedliche Versicherungstarife für Frauen und Männer. Das Gericht befand, dass die bislang übliche Berücksichtigung des Geschlechts als "Risikofaktor" eine unzulässige Diskriminierung darstelle.</p><p>Wie stellt sich der Bundesrat dazu, vor allem auch in Bezug auf die Prämien der Krankenkassen-Zusatzversicherungen in der Schweiz?</p>
    • Entscheid des Europäischen Gerichtshofes zu den Versicherungstarifen für Männer und Frauen

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