Mögliches Ansteigen der Asylgesuche aus Nordafrika

ShortId
11.5085
Id
20115085
Updated
23.07.2024 19:07
Language
de
Title
Mögliches Ansteigen der Asylgesuche aus Nordafrika
AdditionalIndexing
2811;Truppenunterkunft;militärische Anlage;Asylbewerber/in;Nordafrika
1
  • L05K0108010102, Asylbewerber/in
  • L03K030401, Nordafrika
  • L05K0402010503, Truppenunterkunft
  • L04K04020105, militärische Anlage
Texts
  • <p>Das vom EJPD an das VBS gerichtete Begehren, die Verfügbarkeit von Armeeunterkünften zu prüfen, entspricht dem im Rahmen der langjährigen Zusammenarbeit zwischen den beiden Departementen erarbeiteten Konzept bezüglich der Notfallorganisation Asyl. Dieses sieht vor, dass das Bundesamt für Migration die Gesamtverantwortung für die Einrichtung und den Betrieb von Empfangs-, Verfahrens- und Transitzentren sowie von Notunterkünften trägt. Zur Betreuung der Asylsuchenden hat das Bundesamt für Migration bereits im Jahre 1992 einen Vertrag mit zivilen Firmen abgeschlossen, welche den Betrieb und die Sicherheit dieser Zentren sicherstellen. Das VBS stellt im Rahmen der zunehmend beschränkten Möglichkeiten diejenigen Fähigkeiten zur Verfügung, welche auf diesem Weg nicht oder nicht in genügendem Masse abgedeckt werden können. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz im VBS unterstützt in Zusammenarbeit mit den Kantonen die Betreuung der Asylsuchenden. Die Armee stellt Infrastrukturen zur Verfügung, welche als Notunterkünfte in der Hand des Bundes infrage kommen können. Diese Mittel sind allerdings begrenzt. Die Armee hat in den letzten Jahren ihre Bestände an Mannschaft und Material stark abgebaut sowie zahlreiche Immobilien stillgelegt oder veräussert. Zudem unterstützt die Armee bei der Einrichtung von Notunterkünften und gewährleistet allenfalls deren Schutz und/oder Sicherheit. Sollten zusätzliche Leistungen benötigt werden, wird die Armee alle Begehren prüfen und nach Massgabe der Möglichkeiten erfüllen. Im Fokus stehen dabei logistische Leistungen und zusätzliche Beiträge zur Gewährleistung der inneren Sicherheit, zum Beispiel die Unterstützung des Grenzwachtkorps oder anderer ziviler Behörden. In Anbetracht eines möglichen Anstiegs der Zahl Asylsuchender erachtet der Bundesrat nicht die Durchhaltefähigkeit der Blaulichtorganisationen als kritischen Punkt, sondern die Möglichkeit der Unterbringung. Asylsuchende befinden sich während des eigentlichen Asylverfahrens in der Obhut des Bundes. Ohne Entgegenkommen der betroffenen Standortgemeinde ist es aber aufgrund des geltenden Rechts praktisch ausgeschlossen, dass der Bund seine Verantwortung wahrnehmen kann. Dies gilt auch für Armeeunterkünfte.</p>
  • <p>Laut dem Bundesamt für Migration hat sich das VBS bereiterklärt, zu prüfen, inwiefern vorübergehend Armeeunterkünfte verfügbar gemacht werden könnten.</p><p>- Weshalb beschränkt sich die Rolle des VBS lediglich auf das Thema Unterkünfte?</p><p>- Wer hat die personellen Mittel, die zum Einrichten und Betreiben von Auffanglagern und Unterkünften sowie zur Betreuung von Flüchtlingen nötig sind?</p><p>- Wie ist bezüglich eines möglichen raschen Anstiegs der Asylgesuche aus Nordafrika die künftige Rolle der sicherheitspolitischen Akteure, insbesondere der Armee?</p><p>- Wie sieht die Eventualplanung vor der Tatsache aus, dass die Durchhaltefähigkeit der zivilen Blaulichtorganisationen bei maximal 72 Stunden liegt?</p>
  • Mögliches Ansteigen der Asylgesuche aus Nordafrika
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das vom EJPD an das VBS gerichtete Begehren, die Verfügbarkeit von Armeeunterkünften zu prüfen, entspricht dem im Rahmen der langjährigen Zusammenarbeit zwischen den beiden Departementen erarbeiteten Konzept bezüglich der Notfallorganisation Asyl. Dieses sieht vor, dass das Bundesamt für Migration die Gesamtverantwortung für die Einrichtung und den Betrieb von Empfangs-, Verfahrens- und Transitzentren sowie von Notunterkünften trägt. Zur Betreuung der Asylsuchenden hat das Bundesamt für Migration bereits im Jahre 1992 einen Vertrag mit zivilen Firmen abgeschlossen, welche den Betrieb und die Sicherheit dieser Zentren sicherstellen. Das VBS stellt im Rahmen der zunehmend beschränkten Möglichkeiten diejenigen Fähigkeiten zur Verfügung, welche auf diesem Weg nicht oder nicht in genügendem Masse abgedeckt werden können. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz im VBS unterstützt in Zusammenarbeit mit den Kantonen die Betreuung der Asylsuchenden. Die Armee stellt Infrastrukturen zur Verfügung, welche als Notunterkünfte in der Hand des Bundes infrage kommen können. Diese Mittel sind allerdings begrenzt. Die Armee hat in den letzten Jahren ihre Bestände an Mannschaft und Material stark abgebaut sowie zahlreiche Immobilien stillgelegt oder veräussert. Zudem unterstützt die Armee bei der Einrichtung von Notunterkünften und gewährleistet allenfalls deren Schutz und/oder Sicherheit. Sollten zusätzliche Leistungen benötigt werden, wird die Armee alle Begehren prüfen und nach Massgabe der Möglichkeiten erfüllen. Im Fokus stehen dabei logistische Leistungen und zusätzliche Beiträge zur Gewährleistung der inneren Sicherheit, zum Beispiel die Unterstützung des Grenzwachtkorps oder anderer ziviler Behörden. In Anbetracht eines möglichen Anstiegs der Zahl Asylsuchender erachtet der Bundesrat nicht die Durchhaltefähigkeit der Blaulichtorganisationen als kritischen Punkt, sondern die Möglichkeit der Unterbringung. Asylsuchende befinden sich während des eigentlichen Asylverfahrens in der Obhut des Bundes. Ohne Entgegenkommen der betroffenen Standortgemeinde ist es aber aufgrund des geltenden Rechts praktisch ausgeschlossen, dass der Bund seine Verantwortung wahrnehmen kann. Dies gilt auch für Armeeunterkünfte.</p>
    • <p>Laut dem Bundesamt für Migration hat sich das VBS bereiterklärt, zu prüfen, inwiefern vorübergehend Armeeunterkünfte verfügbar gemacht werden könnten.</p><p>- Weshalb beschränkt sich die Rolle des VBS lediglich auf das Thema Unterkünfte?</p><p>- Wer hat die personellen Mittel, die zum Einrichten und Betreiben von Auffanglagern und Unterkünften sowie zur Betreuung von Flüchtlingen nötig sind?</p><p>- Wie ist bezüglich eines möglichen raschen Anstiegs der Asylgesuche aus Nordafrika die künftige Rolle der sicherheitspolitischen Akteure, insbesondere der Armee?</p><p>- Wie sieht die Eventualplanung vor der Tatsache aus, dass die Durchhaltefähigkeit der zivilen Blaulichtorganisationen bei maximal 72 Stunden liegt?</p>
    • Mögliches Ansteigen der Asylgesuche aus Nordafrika

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