Rückführungsflüge nach Nigeria. Mangelhafte Informationen

ShortId
11.5110
Id
20115110
Updated
14.11.2025 08:59
Language
de
Title
Rückführungsflüge nach Nigeria. Mangelhafte Informationen
AdditionalIndexing
2811;Nigeria;Ausschaffung;Kanton;Bern (Kanton)
1
  • L06K010801020102, Ausschaffung
  • L04K03040510, Nigeria
  • L06K080701020108, Kanton
  • L05K0301010104, Bern (Kanton)
Texts
  • <p>Die europäische Grenzschutzagentur Frontex organisiert diese Sonderflüge. Die Jahresplanung von Frontex sieht monatliche Sammelflüge nach Nigeria vor. Eine Teilnahme der Schweiz ist allerdings nicht immer gesichert. Auch sind die Kapazitäten beschränkt und die Fristen zur Anmeldung knapp. Aus diesen Gründen hat das Bundesamt für Migration bisher darauf verzichtet, die Kantone über einzelne Flüge zu informieren. Die Sektion Swiss Repat des Bundesamtes für Migration führt jedoch eine Liste mit potenziellen Kandidaten für die Sammelflüge, die ihr von den Kantonen gemeldet werden. Bei der Auswahl der Personen für die Sammelflüge stützt sich das Bundesamt für Migration auf diese Liste. Es berücksichtigt dabei verschiedene Kriterien, namentlich die polizeiliche Risikobeurteilung der zuständigen Kantone, die Frage, ob sich eine Person bereits einer Ausreise mittels Linienflug widersetzt hat, oder das Vorhandensein eines aktuellen ärztlichen Attests über die Reisefähigkeit der rückzuführenden Person. </p>
  • <p>Am 1. Februar 2011 erklärte Regierungsrat Hans-Jürg Käser vor dem bernischen Grossen Rat, dass das Bundesamt für Migration (BFM) den Kanton Bern nicht über den europäischen Sonderflug zur Rückführung von abgewiesenen Asylsuchenden vom 20. Januar 2011 informiert habe.</p><p>1. Warum hat das BFM den Kanton Bern nicht informiert? Welche Kantone wurden offiziell über den Rückführungsflug informiert?</p><p>2. Aufgrund welcher Kriterien wählt das BFM die Kantone aus, die nigerianische Staatsangehörige mittels Sonderflügen ausschaffen dürfen?</p>
  • Rückführungsflüge nach Nigeria. Mangelhafte Informationen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die europäische Grenzschutzagentur Frontex organisiert diese Sonderflüge. Die Jahresplanung von Frontex sieht monatliche Sammelflüge nach Nigeria vor. Eine Teilnahme der Schweiz ist allerdings nicht immer gesichert. Auch sind die Kapazitäten beschränkt und die Fristen zur Anmeldung knapp. Aus diesen Gründen hat das Bundesamt für Migration bisher darauf verzichtet, die Kantone über einzelne Flüge zu informieren. Die Sektion Swiss Repat des Bundesamtes für Migration führt jedoch eine Liste mit potenziellen Kandidaten für die Sammelflüge, die ihr von den Kantonen gemeldet werden. Bei der Auswahl der Personen für die Sammelflüge stützt sich das Bundesamt für Migration auf diese Liste. Es berücksichtigt dabei verschiedene Kriterien, namentlich die polizeiliche Risikobeurteilung der zuständigen Kantone, die Frage, ob sich eine Person bereits einer Ausreise mittels Linienflug widersetzt hat, oder das Vorhandensein eines aktuellen ärztlichen Attests über die Reisefähigkeit der rückzuführenden Person. </p>
    • <p>Am 1. Februar 2011 erklärte Regierungsrat Hans-Jürg Käser vor dem bernischen Grossen Rat, dass das Bundesamt für Migration (BFM) den Kanton Bern nicht über den europäischen Sonderflug zur Rückführung von abgewiesenen Asylsuchenden vom 20. Januar 2011 informiert habe.</p><p>1. Warum hat das BFM den Kanton Bern nicht informiert? Welche Kantone wurden offiziell über den Rückführungsflug informiert?</p><p>2. Aufgrund welcher Kriterien wählt das BFM die Kantone aus, die nigerianische Staatsangehörige mittels Sonderflügen ausschaffen dürfen?</p>
    • Rückführungsflüge nach Nigeria. Mangelhafte Informationen

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