Umsetzung der Kernforderungen des Verfassungsartikels 118a zur Komplementärmedizin

ShortId
11.5132
Id
20115132
Updated
23.07.2024 19:15
Language
de
Title
Umsetzung der Kernforderungen des Verfassungsartikels 118a zur Komplementärmedizin
AdditionalIndexing
2841;freie Schlagwörter: Gesundheitsdirektorenkonferenz;Kanton;Vollzug von Beschlüssen;interkantonale Zusammenarbeit;alternative Medizin
1
  • L04K01050202, alternative Medizin
  • L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
  • L06K080701020108, Kanton
  • L06K080701020109, interkantonale Zusammenarbeit
Texts
  • <p>Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.</p>
  • <p>Der Gesundheitsminister wird eine Begleitgruppe einberufen, mit je drei Vertretern der Komplementärmedizinbranche und drei Vertretern des BAG. Das Departement wird den Lead übernehmen. Aufgabe ist die Umsetzung der Kernforderungen des Verfassungsartikels 118a zur Komplementärmedizin.</p><p>- Weshalb werden die Kantone nicht in die Begleitgruppe eingeladen?</p><p>In der Verfassung steht, dass Bund und Kantone für die Umsetzung zuständig sind.</p><p>- Sollten die GDK und deren Vertreter nicht auch angefragt werden?</p>
  • Umsetzung der Kernforderungen des Verfassungsartikels 118a zur Komplementärmedizin
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.</p>
    • <p>Der Gesundheitsminister wird eine Begleitgruppe einberufen, mit je drei Vertretern der Komplementärmedizinbranche und drei Vertretern des BAG. Das Departement wird den Lead übernehmen. Aufgabe ist die Umsetzung der Kernforderungen des Verfassungsartikels 118a zur Komplementärmedizin.</p><p>- Weshalb werden die Kantone nicht in die Begleitgruppe eingeladen?</p><p>In der Verfassung steht, dass Bund und Kantone für die Umsetzung zuständig sind.</p><p>- Sollten die GDK und deren Vertreter nicht auch angefragt werden?</p>
    • Umsetzung der Kernforderungen des Verfassungsartikels 118a zur Komplementärmedizin

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