Umsetzung der Kernforderungen des Verfassungsartikels 118a zur Komplementärmedizin
- ShortId
-
11.5132
- Id
-
20115132
- Updated
-
23.07.2024 19:15
- Language
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de
- Title
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Umsetzung der Kernforderungen des Verfassungsartikels 118a zur Komplementärmedizin
- AdditionalIndexing
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2841;freie Schlagwörter: Gesundheitsdirektorenkonferenz;Kanton;Vollzug von Beschlüssen;interkantonale Zusammenarbeit;alternative Medizin
- 1
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- L04K01050202, alternative Medizin
- L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
- L06K080701020108, Kanton
- L06K080701020109, interkantonale Zusammenarbeit
- Texts
-
- <p>Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.</p>
- <p>Der Gesundheitsminister wird eine Begleitgruppe einberufen, mit je drei Vertretern der Komplementärmedizinbranche und drei Vertretern des BAG. Das Departement wird den Lead übernehmen. Aufgabe ist die Umsetzung der Kernforderungen des Verfassungsartikels 118a zur Komplementärmedizin.</p><p>- Weshalb werden die Kantone nicht in die Begleitgruppe eingeladen?</p><p>In der Verfassung steht, dass Bund und Kantone für die Umsetzung zuständig sind.</p><p>- Sollten die GDK und deren Vertreter nicht auch angefragt werden?</p>
- Umsetzung der Kernforderungen des Verfassungsartikels 118a zur Komplementärmedizin
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.</p>
- <p>Der Gesundheitsminister wird eine Begleitgruppe einberufen, mit je drei Vertretern der Komplementärmedizinbranche und drei Vertretern des BAG. Das Departement wird den Lead übernehmen. Aufgabe ist die Umsetzung der Kernforderungen des Verfassungsartikels 118a zur Komplementärmedizin.</p><p>- Weshalb werden die Kantone nicht in die Begleitgruppe eingeladen?</p><p>In der Verfassung steht, dass Bund und Kantone für die Umsetzung zuständig sind.</p><p>- Sollten die GDK und deren Vertreter nicht auch angefragt werden?</p>
- Umsetzung der Kernforderungen des Verfassungsartikels 118a zur Komplementärmedizin
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