Rückführung der Dublin-Fälle durch den Bund

ShortId
11.5148
Id
20115148
Updated
23.07.2024 19:02
Language
de
Title
Rückführung der Dublin-Fälle durch den Bund
AdditionalIndexing
2811;Asylbewerber/in;Ausschaffung;Kanton;Zuständigkeit für Asylgesuch;Dubliner Abkommen
1
  • L06K090201010104, Dubliner Abkommen
  • L06K010801020103, Zuständigkeit für Asylgesuch
  • L05K0108010102, Asylbewerber/in
  • L06K010801020102, Ausschaffung
  • L06K080701020108, Kanton
Texts
  • <p>Seit dem 1. Januar 2011 beträgt die maximale Aufenthaltsdauer der Asylsuchenden in den Empfangs- und Verfahrenszentren (EVZ) des Bundes 90 Tage. Danach müssen die Asylsuchenden von Gesetzes wegen den Kantonen zugewiesen werden. Unter Umständen ist jedoch eine Zuweisung von asylsuchenden Personen schon vorher unumgänglich, wenn etwa die Kapazität der EVZ erschöpft ist. Gewisse Dublin-Verfahren räumen den ersuchten Dublin-Staaten im Übrigen eine Antwortfrist von 60 Tagen ein. Wegen der Beschwerdefristen können solche Verfahren dann nicht innerhalb dieser 90 Tage abgeschlossen werden. Eine statistische Auswertung, wie viele Dublin-Verfahren während des Aufenthaltes in den EVZ abgeschlossen werden konnten, ist derzeit nicht möglich, weil das Zentrale Migrationsinformationssystem (Zemis) keine Unterscheidung zwischen dem Vollzug ab Kanton oder ab EVZ erfasst. Allerdings prüft das Bundesamt für Migration eine Anpassung des Zemis, damit solche Erfassungen bzw. Auswertungen in Zukunft möglich werden. Der Bund setzt grundsätzlich aber alles daran, so viele Dublin-Verfahren wie möglich während des Aufenthaltes der asylsuchenden Person im EVZ abzuschliessen. </p>
  • <p>Die Präsidentin der KKJPD, Frau Regierungsrätin Karin Keller-Sutter, fordert den Bund schon lange dazu auf, die Dublin-Fälle direkt zurückzuweisen und diese nicht den einzelnen Kantonen zuzuteilen.</p><p>- Wie viele Dublin-Fälle wurden vom Bund 2011 bisher direkt zurückgewiesen?</p><p>- Sehen die Ziele des Bundes vor, die Zahl der direkten Rückführungen der Dublin-Fälle zu erhöhen?</p><p>- Wenn ja, um wie viele?</p>
  • Rückführung der Dublin-Fälle durch den Bund
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Seit dem 1. Januar 2011 beträgt die maximale Aufenthaltsdauer der Asylsuchenden in den Empfangs- und Verfahrenszentren (EVZ) des Bundes 90 Tage. Danach müssen die Asylsuchenden von Gesetzes wegen den Kantonen zugewiesen werden. Unter Umständen ist jedoch eine Zuweisung von asylsuchenden Personen schon vorher unumgänglich, wenn etwa die Kapazität der EVZ erschöpft ist. Gewisse Dublin-Verfahren räumen den ersuchten Dublin-Staaten im Übrigen eine Antwortfrist von 60 Tagen ein. Wegen der Beschwerdefristen können solche Verfahren dann nicht innerhalb dieser 90 Tage abgeschlossen werden. Eine statistische Auswertung, wie viele Dublin-Verfahren während des Aufenthaltes in den EVZ abgeschlossen werden konnten, ist derzeit nicht möglich, weil das Zentrale Migrationsinformationssystem (Zemis) keine Unterscheidung zwischen dem Vollzug ab Kanton oder ab EVZ erfasst. Allerdings prüft das Bundesamt für Migration eine Anpassung des Zemis, damit solche Erfassungen bzw. Auswertungen in Zukunft möglich werden. Der Bund setzt grundsätzlich aber alles daran, so viele Dublin-Verfahren wie möglich während des Aufenthaltes der asylsuchenden Person im EVZ abzuschliessen. </p>
    • <p>Die Präsidentin der KKJPD, Frau Regierungsrätin Karin Keller-Sutter, fordert den Bund schon lange dazu auf, die Dublin-Fälle direkt zurückzuweisen und diese nicht den einzelnen Kantonen zuzuteilen.</p><p>- Wie viele Dublin-Fälle wurden vom Bund 2011 bisher direkt zurückgewiesen?</p><p>- Sehen die Ziele des Bundes vor, die Zahl der direkten Rückführungen der Dublin-Fälle zu erhöhen?</p><p>- Wenn ja, um wie viele?</p>
    • Rückführung der Dublin-Fälle durch den Bund

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