Verhaftung von N'drangheta-Funktionären
- ShortId
-
11.5168
- Id
-
20115168
- Updated
-
23.07.2024 19:10
- Language
-
de
- Title
-
Verhaftung von N'drangheta-Funktionären
- AdditionalIndexing
-
12;organisiertes Verbrechen;Festnahme;Italien
- 1
-
- L04K05040104, Festnahme
- L05K0101020802, organisiertes Verbrechen
- L04K03010503, Italien
- Texts
-
- <p>Die Festnahme von Personen im Hinblick auf eine Auslieferung setzt nach den anwendbaren Staatsverträgen und dem schweizerischen Recht voraus, dass ein formgerechtes und vollständiges Ersuchen eines anderen Staates übermittelt wird. Insbesondere ist darin zu schildern, welche Straftaten eine gesuchte Person begangen haben soll. Die Festnahme setzt sodann voraus, dass diese Straftaten a priori sowohl nach dem Recht des ersuchenden als auch nach dem Recht des ersuchten Staates mit mindestens einem Jahr Freiheitsentzug bestraft werden können und dass keine Ablehnungsgründe für eine Auslieferung vorliegen. Die italienischen Behörden haben im Zusammenhang mit der kürzlich erfolgten Festnahme von verschiedenen verdächtigten Personen auch den schweizerischen Behörden ein entsprechendes Ersuchen zukommen lassen. Dieses Ersuchen erfüllt indessen die Anforderungen nicht, die für die Anordnung einer Auslieferungshaft vorausgesetzt werden. Die italienischen Behörden haben aber die Möglichkeit, das Ersuchen zu vervollständigen. Entsprechende Gespräche und Vorbereitungen sind im Gange. </p>
- <p>Kürzlich wurden in zahlreichen Ländern Europas und ausserhalb Europa rund 40 führende N'drangheta-Mitglieder verhaftet.</p><p>Warum geschah dies nicht auch in der Schweiz?</p>
- Verhaftung von N'drangheta-Funktionären
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Festnahme von Personen im Hinblick auf eine Auslieferung setzt nach den anwendbaren Staatsverträgen und dem schweizerischen Recht voraus, dass ein formgerechtes und vollständiges Ersuchen eines anderen Staates übermittelt wird. Insbesondere ist darin zu schildern, welche Straftaten eine gesuchte Person begangen haben soll. Die Festnahme setzt sodann voraus, dass diese Straftaten a priori sowohl nach dem Recht des ersuchenden als auch nach dem Recht des ersuchten Staates mit mindestens einem Jahr Freiheitsentzug bestraft werden können und dass keine Ablehnungsgründe für eine Auslieferung vorliegen. Die italienischen Behörden haben im Zusammenhang mit der kürzlich erfolgten Festnahme von verschiedenen verdächtigten Personen auch den schweizerischen Behörden ein entsprechendes Ersuchen zukommen lassen. Dieses Ersuchen erfüllt indessen die Anforderungen nicht, die für die Anordnung einer Auslieferungshaft vorausgesetzt werden. Die italienischen Behörden haben aber die Möglichkeit, das Ersuchen zu vervollständigen. Entsprechende Gespräche und Vorbereitungen sind im Gange. </p>
- <p>Kürzlich wurden in zahlreichen Ländern Europas und ausserhalb Europa rund 40 führende N'drangheta-Mitglieder verhaftet.</p><p>Warum geschah dies nicht auch in der Schweiz?</p>
- Verhaftung von N'drangheta-Funktionären
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